Gitarre Internet Rückgabe

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Hallo

wie handhaben es Versandhäuser, wie zb Thomann, mit dem gesetzlichen Rückgaberecht bei Instrumenten?
Thomann hat Konzertgitarren für mehr als 10000 € - kann ich mir die schicken lassen, 2 Wochen ausprobieren und dann wieder zurück senden? Ich kann mir das nicht vorstellen, aber soweit ich informiert bin, hat man grundsätzlich Rücksenderecht im Internet.

Wer klärt mich auf?
 
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Hallo

wie handhaben es Versandhäuser, wie zb Thomann, mit dem gesetzlichen Rückgaberecht bei Instrumenten?
Thomann hat Konzertgitarren für mehr als 10000 € - kann ich mir die schicken lassen, 2 Wochen ausprobieren und dann wieder zurück senden? Ich kann mir das nicht vorstellen, aber soweit ich informiert bin, hat man grundsätzlich Rücksenderecht im Internet.

Wer klärt mich auf?

Ja, du hast bedingungsloses Rückgaberecht bei einem Kauf im Internet. Je nach Anbieter meist zwischen 2 Wochen und einem Monat. Falls du (auch kleinste) Schäden an der Gitarre produzierst, wirst du allerdings die Wertminderung bezahlen müssen. Nur die Minderung! bei Rückgabe. Bedenke bitte außerdem, dass ein Umtausch (Porto, Bearbeitung etc.) Kosten produziert, die sich letztlich auf die allgemeinen Preise auswirken. Also einfach aus Juxx und ohne echtes Kaufinteresse kannst du es zwar machen, es ist aber nicht empfehlenswert. Zudem gilt Vorkasse. In deinem Beispiel musst du die 10 000 € zunächst einmal haben und bezahlen.
 
Danke für die Antwort, dann ist es also wirklich so. Darüber, wie groß die Wertminderung durch eine kleine Delle in der Decke ist, kann man natürlich lange diskutieren.
Und keine Angst, ich gehöre nicht zu denen, die sich alles Mögliche zuschicken lassen, nur um es einmal auszuprobieren. Es hat mich extrem gewundert, dass T-mann so hochwertige Gitarren anbietet, obwohl er ein Internethändler ist. Verkäufer in Musikgeschäften winken oft schon ab, wenn man nur eine handgemachte Gitarre für 1500€ anspielen möchte und sagen, dass zu wenig Leute sich für hochwertige Gitarren interessieren würden und es daher in ihrem Laden nur günstige Instrumente gäbe.
Und dann schaut man beim T-mann und es fallen einem die Augen aus dem Kopf.
 
Genau, das Geld muss zunächst vorgestreckt werden und ist auch nicht unmittelbar nach Rücksendung wieder auf dem Konto.
So kundefreundlich das Rückgaberecht auch ist, der Verkäufer hat eine angemessene gesetzliche Frist zwecks Geldrückgabe, seine Buchhaltung wird nicht genötigt, täglich Rückbuchungen zu tätigen.

Dass das Instrument erstmal wie ein rohes Ei behandelt werden sollte dürfte auch klar sein.
Der mögliche Wertwerlust einer Schramme ist bei einem teuren Instrument auch deutlich höher.
Wer 10.000 € anlegt, will auch ein makelloses Instrument erhalten.
 
Rückgaberecht folgt für Fernabsatzverträge gem. §§ 312 d, 312 b, 355 BGB. Sie finden nur Anwendung bei ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, folglich keine Anwendung, sofern dem einzelnen Vertrag ein persönlicher Kontakt vorausgegangen ist.

Korrekt ist, wie clone schon angemerkt hat, daß im Rahmen einer etwaigen Rückabwicklung die unbeschädigte Rückgabe geschuldet ist. Außerdem besteht - vielleicht die größte Gefahr beim Internetkauf - die Insolvenzgefahr. Macht der Laden pleite, bevor das Geld zurück ist, sieht es u.U. düster aus. Ich würde mir ein teures Instrument jedenfalls deshalb nur bei einem Händler kaufen, bei dem ich mir diesbezüglich sicher bin, sofern es da Sicherheit überhaupt gibt.

Bei sündhaft teuren Instrumenten über 10.000 € weiß ich nicht, wie die Händler das handhaben. Vielleicht äußert sich ja jemand von Musik-Service dazu, ich fände das interessant. Vielleicht bringen sie die Gitarre bei solchen Preisen lieber selbst, vielleicht ist auch einfach alles gut versichert. Aus Verbrauchersicht käme für mich ein Versandthandel wegen der Risiken bei so teuren Instrumenten nicht in Frage. Außerdem finde ich, daß ich auch als Käufer dem Verkäufer Seriösität schulde. Ein mannigfaltiges Rumprobieren und Hin- und Herschicken von extrem hochwertigen Instrumenten mit der Gefahr von Beschädigungen finde ich jedenfalls nicht gut. Dann würde ich vielleicht lieber eine vor Ort sorgfältig aussuchen. Vielleicht läßt sich der Händler ja auch auf ein zeitlich begrenztes Rückgaberecht ein und es wird ein Übergabeprotokoll unterzeichnet, um spätere Beweisstreitigkeiten zu vermeiden.

GEH: Naja, eine bestimmte Möglichkeit hat der Käufer schon, das zu beschleunigen bzw. auf Nummer sicher zu gehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht bringen sie die Gitarre bei solchen Preisen lieber selbst, vielleicht ist auch einfach alles gut versichert. Aus Verbrauchersicht käme für mich ein Versandthandel wegen der Risiken bei so teuren Instrumenten nicht in Frage.
Der Transport einer Gitarre ist jetzt nicht grade teuer.... Gewicht kommt nicht viel auf, besonders Sperrig ist das Gut auch nicht und so werden relativ wenig euros dafür Fällig.
Witziger weisse sind die Kosten für den Transport zum Endempfänger im Verkaufspreis einkalkuliert obwohl die lieferung (meist) "Frei Haus" ist.:D
Bei der Transportversicherung kommt es einzig und allein auf den Warenwert an (ich glaub 4% vom Warenwert oder ähnlich). Dabei sind 10.000€ für eine sendung nicht grade viel. Maschienen Ersatzteile kosten teilweise noch ne Null dran. Einzig besondere ist, das die sendung nur ca. 25 kg wieg;)
Aber ob Bannanenkiste oder Meister Gitarre... nur der Warenwert ist zu versichern.
Klar, jeder der sowas verschickt, grade mit einer Spedition, sollte zur Versicherung greifen. Die Haftung sonst im Speditionsbereich sehen für solche Güter recht mies aus.:(

Also Höchsthaftung gilt max. Warenwert, aber fast jede Spedition hier zu Lande wird sich auf die ADSp (Allgemein Deutsche Speditionbedingungen) oder zumindes auf das HGB berufen.
Diese besagen (wenn nichts anderes vereinbart wurden und keine Transportversicherung abgeschlosssen wurde) das für Transportschäde höchsten mit 8,33SZR (Sonderziehungs Rechte = Kunstwährung) je Kilo gehaftet wird. 1 SZR beträgt ungefähr 1,11€ bis 1,23€
Macht nach Adam Riese:
25kg x 8,33 SZR x 1,11€ = 231,16€ als Höchsthaftungsgrenze.
Und das auch nur wenn ihr dem Fiesen Spediteuer nachweise könnt das der Schaden in seiner Obhut (Obhutshaftungsprinzip) passierte.
Ist die Verpackung in Ordung und weist keine mängel auf seid ihr wieder gebissen, dann gibt es nichts denn verpacken und kenntlich machung der Ware ("Achtung zerbrechlich" Aufkleber) ist ganz klar Pflicht des Absenders.
Sollte der Spediteuer doch den Schaden verursacht haben, (kein problem nachzuweisen, Er muss euch seine Schnittstellen kontrolle zum beweis gegen ihn aushändigen) könnte es dennoch keine 231,16€ für eure 10.000€ Gitarre geben.
Bei Hallenschäden (Umschlag von Lkw 1 auf Lkw 2 usw...) werden nur mit 5€ je Kg. gehaftet. Ergibt grade mal 125€ als Haftungshöchstgrenze.

Es ist also wirklich zu überlegen ob ihr bei einen Versand (grade sperrige Instrumente wie Klavier, Schlagzeug, PA- Anlagen, usw....) die Euros in eine Transportversicherung investieren wollt.
Wobei... bei einer 10.000€ Gitarre sind 4% immer noch 400€:D
 

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