Shandz / Sanshin importieren

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Gast153634
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moin,

bei meiner nächsten Asien-Reise möchte ich eine Shandz mitbringen. Allerdings gibts da wohl ein kleines Problem, denn diese Instrumente werden oft mit Schlangenhaut bespannt, das ist nun mal die traditionelle Bauweise.

Ich frag mich ob und wie man sowas legal ins Land hineinbefördert, schließlich standen da gleich ein halbes Dutzend Musiker mit solchen Teilen auf der Bühne (hier in Deutschland). Gibts bei Musikinstrumenten Ausnahmen oder mach ich mir da einfach zuviel Sorgen? War das vielleicht Imitat?

hier, das zweite und vierten von oben, so sieht das aus:

http://stringedinstrumentdatabase.110mb.com/s.htm
 
Eigenschaft
 
Ich kann dir jetzt natürlich nicht sagen, ob das Washingtoner Abkommen für Artenschutz für alle Arten von Schlangen gilt, oder ob es Schlangen gibt, deren Häute frei gehandelt werden dürfen.

Es gibt jedoch auch Methoden, normales Naturleder so aussehen zu lassen, als ob es Schlangenhaut oder Krokodilsleder wäre. Das ist z.B. bei etwas teureren Geldbeuteln recht beliebt.

Ich bin allerdings kein Fachmann für dieses Gebiet, bin Vegetarier und sammle eher vegetarische Instrumente, für einen Steg oder einen Sattel aus Knochen habe ich allerdings schon Ausnahmen gemacht ;)
 
na ich frag auf alle Fälle bei der Abreise vorher beim Zoll. Ich will ja nichts Verbotenes tun, und in Japan bespannt man diese Teile traditionell mit Katzenhaut. Da drehts mir denn auch mal den Magen um wenn man das so liest oder hört.

In der Zwischenheit hab ich noch mal ein viel gespieltes Instrument gesehen, wo das Schlangenmuster ganz eindeutig auf Leder aufgemalt war, denn da wo man spielt war die Oberfläche weiß, und da waren noch zwei historische Instrumente aus den 40er Jahren die ganz eindeutig mit Leder bespannt waren, das erkennt man daran daß Leder ohne Pflege austrocknet und reißt - ganz von alleine. In der Sovietunion gabs ganz bestimmt keine Schlangenhaut, egal für was und in der UDSSR-Zeit waren die beiden Dinger hergestellt worden.

Ich lerne schon mal ein paar Vokabeln um dem Instrumentenbauer die richtigen Fragen stellen zu können. Es gibt ja heute eine Reihe von synthetischen Materialien, die dann auch noch den Vorteil haben gegen Luftfeuchtigkeit unempfindlich zu sein. So wie man bei meiner Pferdekpfgeige Nylon nimmt und keine Pferdehaare für die Saiten. Allerdings hält Nylon 1-3 Monate und Pferdehaare 2-5 Jahre wenn man täglich ein paar Stunden spielt. Das wiederum stellt mich vor erhebliche Beschaffungsprobleme :) und die Schweifhaare fallen von alleine aus.
 
Ehrlich gesagt wüsste ich keinen Grund, wieso jemand ein Instrument mit SCHLANGENHAUT erwerben sollte.
Man muss ja nicht jeden Mist mitmachen, bloß weil's exotisch ist.
 
Die Einfuhr könnte tatsächlich verboten sein - ist es auf jeden Fall im UK, das auch in der EU ist... Ich würde sowieso versuchen, ein Instrument mit imitierter Schlangenhaut zu finden (siehe hier) und darüber auch eine Bescheinigung zu bekommen.
 
wenns auch relativ spät ist:
a) es ist legal wenn man in die EU umzieht, sprich mehr als 180 Tage AUSSERHALB der EU seinen Wohnsitz hatte und ein Instrument mitbringt. Kommt aber vor daß sie sehen wollen daß man das Teil dann auch spielen kann, aber das ist nach meiner Interpretation und auch nach Auskunft der entsprechenden Behörde nicht erforderlich. Nachweis: z.B. ein Reisepaß mit entsprechenden Stempeln und Visa oder eine Abmeldebescheinigung die älter als 180 Tage ist. Weitere Papiere sind nicht erforderlich, aber ein Ausdruck der Bestätigungsmail vom BNF ist extrem hilfreich falls der Zoll am Flughafen überhaupt irgendwas kontrolliert und ein Foto von dem Python-Artikel im Wikipedia. Ich bin mit 110 Kilo Gepäck zurückgekommen - und es gab in Tegel nicht mal mehr einen Zoll-Kontrollposten
b) wenn der versendende Händler das Prozedere beherrscht, wie z.B. Easonmusic in Singapur, der muß nämlich eine CITES Exporterlaubnis haben incl. Bestätigungsstempel bei der Ausfuhr. Mit der Kopie davon holt man sich beim BNF.de eine Importerlaubnis, und darf dann EIN Instrument importieren. Mit der Genehmigung geht man zum Zoll wenn'S denn ankommt, dort bezahlt man dann die Mwst, beim BNF bezahlt man ca. 20 Euro Genehmigungsgebühr, und hält dann das Instrument seiner Wahl in der Hand
c) Die verwendete Schlange ist Python Molurus Bivittatus und die ist alles andere vom Aussterben bedroht und wird sogar gezüchtet bzw. auf Sumatra sogar eine Plage.... steht bei der EU aber auf einer Liste mit Arten, die einer Beobachtung unterliegen und dann ist es nun mal genehmigungspflichtig. Und das sollte man auch wirklcih genau wissen, denn es gibt auch noch Boa als Material und Boa ist schwerstens verboten da tatsächlich ernsthaft bedroht.
d) es gibt in Hannover einen Landen der zumindestens die Erhu regelmäßig importiert.
e) wenn man die EU zwecks Urlaub oder Konzerten MIT dem Instrument verläßt dann muß man jenes beim Zoll deklarieren damit es bei der Wiedereinreise ein paar Wochen später keinen Streß gibt. Wer z.B. in die USA fliegt (und die sind ebenso sensibel mit Schlangenhaut) dann muß man das dort bei der Ein/Ausreise deklarieren.... laut den CITES Bestimmungen ist "mitbringen" für kürzere Besuche zwar erlaubt, beinhaltet aber auch ein "mitnehmen" wenn es wieder zurück nach Hause geht und wie gesagt, man sollte die Papiere in Ordnung haben sonst konfiszieren die beim Zoll das Teil wohlmöglich.
 
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so noch mal ein paar Monate später.... der längliche Instrumentenkoffer mit der Shanz hat niemand interessiert (außer der Feststellung: das Teil hab ich in Deutschland eingepackt und auf die Reise mitgenommen), dafür hat die Zöllner mein Kül Küjak aus Kirgisien lebhaft interressiert - ist aber wegen dem Anschaffungspreis von ca. 120 Euro nicht abgabenpflichtig :) und ein bunter Stein, der aus Madagaskar stammt und aus dem in der Mongolei Schnupftabakdosen gemacht werden (der wurde ausgiebig geröngt).
 

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