Musik legal kopieren

Cool.

Ich glaube, ein Kopierschutz kann so raffiniert sein wie er will, irgendwie lässt sich sowas immer aushebeln. Hier anscheinend auf legale Weise.
 
Reicht für sowas nich der normale Audio-Recorder oder Audacity und sowas?
 
Oder schaut mal nach Harddisk Ogg

Audacity nimmt nur eine Spur mono auf, so weit ich weiß, oder täusche ich mich da?
 
Sticks schrieb:
Ob das:"... Due to the fact that the legislator allows analag copies the Application is performing utterly legal..." auch unter deutscher Jurisdiktion genauso gesehen wird, halte ich für ein Gerücht, zumal derzeit eine gewisse Hypersensibilisierung grassiert: http://www.heise.de/newsticker/meldung/73446

"Da der Gesetzgeber das Recht auf eine analoge Kopie erlaubt, arbeitet das Programm völlig legal. Das möglicherweise vorhandene DRM-System wird dabei nicht einmal angetastet", erklärt S.A.D.-Sprecherin Violeta Jaic gegenüber pte.
 
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html

Paragraph 95a sagt u.a.:

"Wirksame technische Maßnahmen zum Schutz eines nach diesem Gesetz geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes dürfen ohne Zustimmung des Rechtsinhabers nicht umgangen werden, soweit dem Handelnden bekannt ist oder den Umständen nach bekannt sein muss, dass die Umgehung erfolgt, um den Zugang zu einem solchen Werk oder Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen."

Ja das ist bescheuert, weil die Frage der Wirksamkeit nicht wirklich zufriedenstellend geklärt ist -- im Endeffekt ist ein Kopierschutz, der umgangen werden kann, schließlich nicht wirklich wirksam. Trotzdem, da steht "umgangen", und das ist genau das, was dieses Programm hier tut. Und ob das analog ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.

Just my 2 cents, IANAL.
 
whir schrieb:
... Trotzdem, da steht "umgangen", und das ist genau das, was dieses Programm hier tut. Und ob das analog ist oder nicht spielt überhaupt keine Rolle.
Ja, genau das meinte ich. Und außerdem: Kopierschutz hin, Kopierschutz her - ein Verstoß gegen das Urheberrecht ist das allemal und das ist in Deutschland nunmal ein Vergehen, mit strafrechtlicher Würdigung und ggf . entsprechend zivilrechtlichen Folgen.
 
Sorry reteep, aber die Idee mit der Analogkopie ist nicht wirklich neu. Die c't hatte die schon vor knapp zwei Jahren, inklusive exakten Tracklistings zur Nachbearbeitung. Neu ist allerdings, dass sich eine findige Firma findet, die eine "spezielle" Software zur Analogüberspielung nebst Nachbearbeitung anbietet. Ganz schön clever. Und dann "nur" 29,99! Unglaublich günstig....:rolleyes:

Aber vielleicht wiederholt sich Geschichte doch. Früher hat man auf dem Schulhof die Musik-Kassetten zum daheim kopieren ausgetauscht. Auch nicht wirklich legal, aber keinen hats interessiert. Dann kam e-donkey und P2P-Konsorten, fröhliches Musiktauschen völlig "anonym" im Internet, so nachprüfbar, dass sich auch die Polizei nicht wirklich anstrengen muss. So what? Zieht man sich das Zeugs eben wieder analog wie anno dunnemals, und tauscht es wie früher auf dem Schulhof per USB-Stick oder HDD-Player. Wenn das die MuWi wüsste....
 
die idee mit dem analog-kopieren ist nicht nur alt, sondern ja auch naheligend. da das ja problemlod funktionieren sollte. auf kasette kann man problemlos alles kopieren, was aus einer cd kommt. es sei denn irgendwann erfindet bmg einen kopierschutz, der den einbau einer äquivalente zum macromedia chip von disney erfordert. das problem, wenn man alles am computer machen will, ist, dass tatsächlich ja auch cds gibt, die beim einlegen in den computer diesen automatisch herunterfahren, sich einfach nicht abspielen lassen, oder den computer tatsächlich kaputt machen durch nen lustgen virus.
n schulkollege hat sich mal ein sichereres system ausgedacht zum datenaustausch im internet, als den esel. klang total genial. habs mir nur nich aufgeschrieben. werde ihn bei gelegenheit nochmal fragen und das system hier zur diskussion stellen, ja?
aber frage:
man nehme an, dass man sich eine cd gekauft hat. diese will man auch in seinen 2 autos anhören können - überspielt sie also auf 2 audiokasetten. ist das jetzt ein verbrechen, das bei strafanzeige ganz böse bestraft werden muss?
 
was ist denn rechtlich überhaupt noch erlaubt?

kann ich mir musik von ner gekauften cd auf den pc ziehn?

und ich kann ich mir kopien erstellen bzw aus verschiedenen was zusammenmischen?

ich mein dass es keinen kümmert wenn ich des nur für mich mach is scho klar, aber wie siehts da rechtlich theoretisch aus?
 
Errraddicator schrieb:
Reicht für sowas nich der normale Audio-Recorder oder Audacity und sowas?
mit einem trick funktioniert sowas bei audiorecorder auch!
Der nimmt leider nur 60 sekunden auf aber wenn du wie verrückt bei der 58sten sekunde auf deiner maus rummhämmerst(auf dem record button) hörst du die übergänge kaum!:D
 
reteep schrieb:

Warum soll ich mir das kaufen? Für eine legale Analogkopie reichen doch die Soundkarte (Einstellung RecordingQuelle = Kartenausgang), Mediaplayer oder Winamp als Abspieler und eine Audiorecordingfreeware.
 
Deltafox schrieb:
irgendwie hätte ich das auch eher ironisch verstanden :)

Ich zuerst auch. Aber nachdem ich gesehen habe, dass der Link nicht auf den Hersteller, sondern auf reteeps Blog geht, war ich mir nicht mehr so sicher....
 
Martin WPunkt schrieb:
Ich zuerst auch. Aber nachdem ich gesehen habe, dass der Link nicht auf den Hersteller, sondern auf reteeps Blog geht, war ich mir nicht mehr so sicher....

Es war ironisch gemeint aber es geht hier hauptsächlich darum, dass durch dieses Programm nun die breite Maße analoge Kopien anfertigen wird und S.A.D. damit durchaus guten Umsatz erzielen kann.

Interessant wird jetzt ob die Firma dadurch wirklich Probleme bekommt wenn sie ein Programm speziell für soetwas anbietet..
 
reteep schrieb:
Interessant wird jetzt ob die Firma dadurch wirklich Probleme bekommt wenn sie ein Programm speziell für soetwas anbietet..
Warum sollte sie? Die Urheberrechtsverletzung "beginnt" erst mit dem Erstellen einer illegalen Kopie, nicht mit dem Zurverfügungstellen dafür benötigten Werkzeugs.
 
@ whir: Du meinst § 95a, Abs.3, Nr. 3?

Daß die Software (oder Hardware) geeignet ist, einen Kopierschutz zu umgehen, erfüllt m.E. (noch) nicht diesen Tatbestand . Die Herstellung, resp. Dienstleistung, muß vielmehr hauptsächlich für den Umgehungszweck entworfen, hergestellt, angepasst oder erbracht werden - dies zu beweisen dürfte nicht leicht fallen.

Das ist aber auch im wesentlichen zweitrangig. Die Urheberrechtsverletzung setzt nämlich nicht das Aushebeln eines Kopierschutzes voraus.
 
aber das prog hätte nich nur die möglichkeit - es wurde nur aus diesem grund als solches entwickelt, wird damit beworben werden und wird sonst kaum einen zweck erfüllen können
oh...sorry...hab was übersehnim bezugspost... war n anderes fenster grad drüber.
ja - die urheberrechtsverletzung bedarf nicht des umgehens eines kopierschutzes
 

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