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Coversongs auf Soundcloud?

wubbi
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Hier die überarbeitete Version:

Hi Leute,

wurde durch diesen Beitrag hier im Board (Songcover auf Youtube "legal?") aufgeklärt, dass man in Deutschland keine Coversongs auf YT hochladen darf, wegen der GEMA. Falls doch droht einem halt die Löschung des Videos und wenn zu viele gelöschten werden eben die Löschung des Yt-Kontos (wegen zu vielen Strikes). Evt. auch eine Klage auf Schadensersatz oder so (?), aber eher unwahrscheinlich. Nun ja egal.

Nun hat man solche Probleme bei Soundcloud auch??

Wie siehts da mit GEMA und Cover aus?Darf man auf Soundcloud Cover hochladen?Falls nein oder man dies ohne Zustimmung der Rechtinhaber macht welche Konsequenzen drohen dann? Löschung des Kontos? Klage bzw. Abmahnung?
Bei noch Unbekannten Leuten, wird man sicherlich keine Antwort erhalten, wenn man beim Künstler oder Label fragt, ob man da ein Cover hochladen darf... Kann man da irgendwas gegen Tun? Also nich sehr nett keine Antwort zu bekommen, ob nun ja oder nein. Wenn mans trotzdem macht können einen Konsequenzen drohen, ne?. D.h. ja aber, dass man so gesehen keine Chance hat im legalen Wege was hochzuladen oder? also wenn keiner auf die Anfrage zum Hochladen antwortet...


Gibts noch Alternativen wo man Cover/ Original Songs hochladen kann außer YT und Soundcloud? Am besten mit einer Chance auf Bezahlung wie bei dem Partnerprogramm bei YT. Wäre nämlich nice :D
 
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Nun hat man solche Probleme beiSoundcloud auch??

Wie siehts da mit GEMA und Cover aus?Darf man auf Soundcloud Cover hochladen?
in den Nutzungsbedingungen steht:
You must not use the Platform to upload ... any information, Content or other material that violates, plagiarises, misappropriates or infringes the rights of third parties including, without limitation, copyright, trademark rights, rights of privacy or publicity, confidential information or any other right
auf deutsch, man darf keine Sachen hochladen, an denen man nicht die erforderlichen Rechte besitzt.

dafür gibt es iauf folgender Seite auch eine Checkliste: https://soundcloud.com/pages/copyright


Falls nein oder man dies ohne Zustimmung der Rechtinhaber macht welche Konsequenzen drohen dann? Löschung des Kontos? Klage bzw. Abmahnung?
in den Nutzungsbedingungen steht:
Any such infringements may result in termination of your access to the Platform as described in the Repeat Infringers section below, and may also result in civil litigation or criminal prosecution by or on behalf of the relevant rightsholder.
auf deutsch, Verstöße gegen die Bedingungen können in Accountlöschung oder auch zivil- oder strafrechtlichen Ansprüchen durch den Original-Urheber resultieren.


Bei noch Unbekannten Leuten, wird man sicherlich keine Antwort erhalten, wenn man beim Künstler oder Label fragt, ob man da ein Cover hochladen darf... Kann man da irgendwas gegen Tun? Also nich sehr nett keine Antwort zu bekommen, ob nun ja oder nein.
niemand kann gezwungen werden mit jemandem zu reden


Wenn mans trotzdem macht können einen Konsequenzen drohen, ne?
siehe oben


D.h. ja aber, dass man so gesehen keine Chance hat im legalen Wege was hochzuladen oder? also wenn keiner auf die Anfrage zum Hochladen antwortet... Gibts noch Alternativen wo man Cover/ Original Songs hochladen kann außer YT und Soundcloud? Am besten mit einer Chance auf Bezahlung wie bei dem Partnerprogramm bei YT. Wäre nämlich nice :D
man muss sich eine Plattform suchen, die eine urheberrechtliche und monetäre Geschäftsbeziehung zwischen Urheber und Cover-Interpret ermöglicht. iTunes und andere Download-Händler zum Beispiel, da verkaufen sehr viele Musiker Coversongs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok schon einmal vielen Dank !

Da das doch aber am laufenden Band passiert, dass Cover-Songs sei es bei YT oder Soundcloud hochgeladen wird ist dir wahrscheinlichkeit eher gering oder?

Und noch ne Frage zu YT: Wenn dieser Konflikt zwischen GEMA und YT nicht bestehen würde, dann könnte man doch einfach Cover-Songs bei YT hochladen und YT muss sich ja dann die Rechte einholen (siehe Alex Goot https://www.youtube.com/user/gootmusic). Schon klar dass man diese Videos nicht ohne Weiteres monetarisieren darf...


man muss sich eine Plattform suchen, die eine urheberrechtliche und monetäre Geschäftsbeziehung zwischen Urheber und Cover-Interpret ermöglicht. iTunes und andere Download-Händler zum Beispiel, da verkaufen sehr viele Musiker Coversongs.

Aber ich darf doch nicht einfach meinen Cover-Song bei iTunes hochladen und verkaufen!? iTunes holt sich doch nicht dafür die Rechte ein oder? Das muss ich doch machen und die Künstler/ Labels um Erlaubnis fragen...
 
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Ok schon einmal vielen Dank !

Da das doch aber am laufenden Band passiert, dass Cover-Songs sei es bei YT oder Soundcloud hochgeladen wird ist dir wahrscheinlichkeit eher gering oder?
dazu kann ich nichts sagen, da hab ich keine informationen ob und in welchem umfang das verfolgt wird.


Und noch ne Frage zu YT: Wenn dieser Konflikt zwischen GEMA und YT nicht bestehen würde, dann könnte man doch einfach Cover-Songs bei YT hochladen und YT muss sich ja dann die Rechte einholen (siehe Alex Goot https://www.youtube.com/user/gootmusic). Schon klar dass man diese Videos nicht ohne Weiteres monetarisieren darf...
wenn youtube dafür zahlen würde, dass die youtube-nutzer GEMA-sachen hochladen dürfen, ja. ich kann mir gut vorstellen dass youtube in dem fall nochmal unterscheiden würde, ob nutzer eigenes oder fremdes material hochladen, und entsprechend die vergütungsmodelle anpasst. zum beispiel dass für videos, für die youtube eine lizenz bei der GEMA erwerben muss, weniger ausgeschüttet wird, als für videos ohne fremdmaterial.

das betrifft aber nur GEMA-werke. viele unbekanntere urheber sind ja nicht unbedingt mitglied bei einer verwertungsgesellschaft.



Aber ich darf doch nicht einfach meinen Cover-Song bei iTunes hochladen und verkaufen!? iTunes holt sich doch nicht dafür die Rechte ein oder? Das muss ich doch machen und die Künstler/ Labels um Erlaubnis fragen...
was du machen darfst kann ich dir nicht sagen.

allgemein für musiker die coversongs hochladen gilt: bei der einstellung von songs über die aggregatoren gibt man die urheber des songs an. ist der urheber mitglied bei einer verwertungsgesellschaft, führen iTunes und Co automatisch entsprechende gebühren an die GEMA ab.

lange zeit waren zB ACDC nicht über iTunes verfgübar, so haben manche bands ordentlich geld verdient...
ein coversong von kidrock hats damit sogar schonmal in die amerikanischen charts geschafft: https://en.wikipedia.org/wiki/All_Summer_Long_(Kid_Rock_song)#Hit_Masters_version
 
Alles klar vielen Dank für die schnelle Antwort. Denke ist alles soweit für mich geklärt... Danke! :)
 
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wubbi
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  • Grund: Bitte die besonderen Regeln lesen und beachten
Dann noch ein Versuch:

Also habe noch eine Frage:

Wenn man jetzt vom Künstler / Label die Erlaubnis bekommt das bei YT hochzuladen, meckert dann GEMA immer noch rum? Also wäre das immer noch illegal?
 
sollte der urheber GEMA-mitglied sein, kann er diese erlaubnis nicht geben, da er normalerweise seine internet-verwertungsrechte an die GEMA übertragen hat.

es gibt zwar GEMA-mitglieder, die diese internet-verwertungsrechte selber wahrnehmen, das dürfte aber nur ein sehr kleiner anteil sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
OK danke !
 
Ich hänge mich mal an diesen Thread dran, da meine Fragen wohl am besten hier rein passen:

Erste Frage:

Was muß man eigentlich genau mit der GEMA und/oder sonst wem abklären, wenn man eine Cover-Version legal ins Internet stellen will?

Zum Hintergrund: wenn man alte Aufnahmen aus den 90ern neu mischt - und zwei der Songs sind Cover-Versionen bekannter Pop-Songs im Punkrock-Stil.
Die würde man am liebsten zum kostenlosen Download auf der eigenen Homepage bereit stellen ... wenn das heutzutage nicht alles so kompliziert wäre ... ^^

Es würde sich ja nur um eine sehr kleine Non-Profit-Geschichte handeln und voraussichtlich würden es nur eine Handvoll Leute herunter laden.
Aber was müßte ich da genau in die Wege leiten und wie berechnen sich dann die vermutlich ja anfallenden Gebühren? Pro Download?
Oder gibt es da eine Pauschale für solche sehr kleine und überschaubare Projekte?


Zweite Frage:

Würde es einen rechtlichen Unterschied machen, ob die Dateien auf dem eigenen Webspace liegen oder auf irgend einem Webspace im Ausland, z.B. bei einem File-Hoster?
Oder was wäre, wenn jemand aus dem Ausland die Musik z.B. bei Soundcloud etc. einstellt und ich lediglich darauf verlinke?
Müßte ich dann bei irgend einer Beanstandung dann nicht nur diese Links bei Kenntnisnahme entfernen?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Was muß man eigentlich genau mit der GEMA und/oder sonst wem abklären, wenn man eine Cover-Version legal ins Internet stellen will?
um werke zu vervielfältigen benötigt man viervielfältifgungsrechte an den werken. um werke öffentlich zugänglich zu machen benötigt man ebenfalls entsprechende rechte am werk.

die GEMA nimmt diese rechte für 99% des welt-repertoires wahr, entsprechend muss man sich diese rechte bei ihr gegen bezahlung einholen, bzw. die GEMA muss sie jedem gewähren der dafür bezahlt

Zum Hintergrund: wenn man alte Aufnahmen aus den 90ern neu mischt - und zwei der Songs sind Cover-Versionen bekannter Pop-Songs im Punkrock-Stil.
Die würde man am liebsten zum kostenlosen Download auf der eigenen Homepage bereit stellen ... wenn das heutzutage nicht alles so kompliziert wäre ... ^^

Es würde sich ja nur um eine sehr kleine Non-Profit-Geschichte handeln und voraussichtlich würden es nur eine Handvoll Leute herunter laden.
Aber was müßte ich da genau in die Wege leiten und wie berechnen sich dann die vermutlich ja anfallenden Gebühren? Pro Download?
Oder gibt es da eine Pauschale für solche sehr kleine und überschaubare Projekte?
das urheberrecht unterscheidet nicht zwischen kommerziell und nicht-kommerziell. vervielfältigungen werden pro kopie bezahlt. wie das abrechnungsmodell für downloads von der eigenen homepage funktioniert weiß ich nicht, aber dafür kann man bei der GEMA anrufen und fragen.

Würde es einen rechtlichen Unterschied machen, ob die Dateien auf dem eigenen Webspace liegen oder auf irgend einem Webspace im Ausland, z.B. bei einem File-Hoster?
Oder was wäre, wenn jemand aus dem Ausland die Musik z.B. bei Soundcloud etc. einstellt und ich lediglich darauf verlinke?
Müßte ich dann bei irgend einer Beanstandung dann nicht nur diese Links bei Kenntnisnahme entfernen?
das gehört denke ich zum privatrecht. aus urheberrechtlicher sicht müssen dort rechte eingeholt und bezahlt werden, wo das rechtgeschäft, also die vervielfältigung passiert. die nutzungsregeln von diensten wie soundcloud gelten unabhängig aus welchem land man die dienste nutzt. zumindest kenne ich kein land, in dem es verboten ist urheberverstöße zu begehen, oder in dem urheberrechtsverstöße nicht verfolgt werden.
 
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Herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort, das gibt mir ja schon mal eine Orientierung!

Huh, ist das alles kompliziert geworden ... in den 90ern gab es doch unzählige Punkrock-Cover-Versionen und man hatte zumindest nie das Gefühl, daß dies ein rechtliches Problem war. Oder wenn früher ein Künstler z.B. aus Fotos oder Zeitschriften eine Fotomotage erstellt hat, hatte man auch nicht den Eindruck, daß er das Urheberrecht verletzt ...

Na ja, mal sehen, was der Spaß wohl pro Download kosten würde ... oder ich werde die Cover-Songs einfach weg lassen, was aber wirklich schade wäre.
 
Huh, ist das alles kompliziert geworden ... in den 90ern gab es doch unzählige Punkrock-Cover-Versionen und man hatte zumindest nie das Gefühl, daß dies ein rechtliches Problem war.
die hatten sie aber wahrscheinlich nicht kostenlos auf der straße verteilt. cover sind ja nicht verboten, nur das ohne erlaubnis oder ohne entlohnung des urhebers zu machen.

Oder wenn früher ein Künstler z.B. aus Fotos oder Zeitschriften eine Fotomotage erstellt hat, hatte man auch nicht den Eindruck, daß er das Urheberrecht verletzt ...
bei collagen kann freie benutzung der fall sein, wenn das neue werke genug eigenständigkeit besitzt, so dass die einzelteile der collage dagegen verblassen.
 
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