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GEMA: Vergütung pro Song für den Urheber bei Live-Gigs

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sebastian79
sebastian79
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Hallo zusammen,

ich bin am überlegen, ob ich mich bei der Gema anmelde und bin daher am durchrechnen, ob sich das auch lohnt. Vielleicht habt ihr Erfarung mit den folgenden Fragen:

- Mit was für einer Vergütung kann ich rechnen, wenn ich bei einem Live-Gig eigenes Repertoire spiele, was ich als Urheber bei der Gema angemeldet habe und nach dem Gig auch per Playlist als gespielt anmelde?
- Welchen Einfluss hat dabei die Größe der Location? (z.B. Kneipe vs. Open Air)
- Welchen Einfluss hat der Eintrittspreis?
- Welchen Einfluss hat die Dauer der Songs? (Wäre es rein hypthetisch beispielsweise aus wirtschaftlicher Überlegung heraus sinnvoller, 30 Songs à 1min als 10 Songs à 3 min zu spielen?)

Hat jemand Links oder weitere Ressourcen dazu im Netz?

Vielen Dank im Voraus!
Sebastian
 
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sebastian79 schrieb:
- Mit was für einer Vergütung kann ich rechnen, wenn ich bei einem Live-Gig eigenes Repertoire spiele, was ich als Urheber bei der Gema angemeldet habe und nach dem Gig auch per Playlist als gespielt anmelde?
Auf jeden Fall mit weniger als das, was du bzw. der Veranstalter des Livegigs an die GEMA bezahlt für DEINE Songs.

Kurz gesagt: GEMA ist ein Minusgeschäft, solange wir nur über eigene Liveauftritte reden. GEMA wird interessant und lukrativ, wenn deine Songs in Discos, Radio und TV gespielt werden - oder wenn etliche(!) anderen Bands deine Songs covern. Sonst nicht.

- Welchen Einfluss hat dabei die Größe der Location? (z.B. Kneipe vs. Open Air)
- Welchen Einfluss hat der Eintrittspreis?
- Welchen Einfluss hat die Dauer der Songs? (Wäre es rein hypthetisch beispielsweise aus wirtschaftlicher Überlegung heraus sinnvoller, 30 Songs à 1min als 10 Songs à 3 min zu spielen?)
Dazu findest du recht detaillierte Angaben in den Tarifen der Gema, die kann man dort alle runterladen.

Hat jemand Links oder weitere Ressourcen dazu im Netz?
Der wichtigste und m.E. einzige, bei dem alles nötige dazu steht: www.gema.de
 
Auf der GEMA-Seite findest Du eine ganze Menge an Informationen, allerdings alles extrem bürokratisch und unübersichtlich formuliert. Das größte Problem dabei ist, daß genau Deine Fragen zur "Ausschüttung", also das, was beim Urheber ankommt, nicht eindeutig zu beantworten sind. Soweit ich alles richtig verstanden habe, ist die Ausschüttung in dem von Dir beschriebenen Fall ("Eigene Songs selbst live gespielt") von diversen Faktoren abhängig:
  • Es zählt die Anzahl der Songs, nicht die Länge. Besser also 10 Songs mit je 3 Mninuten als 3 mit je 10 Minuten.
  • In welchem regionalen Umfeld bist Du aktiv. (Stadt, Landkreis, Deutschland, Europa)
  • Wie regelmäßig trittst Du auf.
  • Wie groß ist die Veranstaltung.
  • ...

Das Problem allerdings ist, daß ich auch bis heute nicht rausgefunden habe wie genau diese Faktoren gewichtet werden. Und soweit ich bis jetzt recherchiert habe ist der Verteilungsschlüssel NICHT ÖFFENTLICH!!! Wenn das wirklich so ist, dann hat man als Urheber gar keine Möglichkeit die Rechnung der GEMA zu prüfen, was mich schon sehr skeptisch macht. Falls jemand nähere Informationen zur Ausschüttung hast, dann wäre ich da auch sehr interessiert dran.
 
Ich würde die Sache mit der GEMA einfach mal sein lassen, bis ein Label auf Dich und Deine Band zukommt.

Tatsache ist, dass Du einmal bei der GEMA angemeldet nicht mal mehr Deine eigenen Songs auf Deiner Homepage veröffentlichen darfst ohne GEMA dafür zu zahlen...
 
Hallo,

ich habe ähnliches auch in einem anderen Thread gefragt, nun ergeben sich aber aus diesen bisherigen Infos ja einige höchst interessante Details;

-Wenn ICH MEINE EIGENEN Lieder aufführe, egal ob im www oder per Auftritt, hat die GEMA, sofern ich da Mitglied wäre, ein Wort mitzureden??

-Was sagt unsere Verfassung dazu (so zum Thema Recht auf freie Meinung etc.)?

-Sind diese AGBs der GEMA in dieser Form auch bei der GVL zu finden?

Sorry daß ich solch "lapidare" Dinge hier erfragen muß, aber die PDFs der GEMA und GVL sind alles andere als informativ, geschweige denn gut zu lesen.
 
MZ schrieb:
-Was sagt unsere Verfassung dazu (so zum Thema Recht auf freie Meinung etc.)?
Keiner zwingt Dich zu einer Mitgliedschaft in der GEMA!
Zur GEMA sollte man auch dann erst "gehen", wenn sich der Income wirklich rechnet, also wenn man z.B. Airplays in Radio oder TV hat oder eine stattliche Anzahl von Live-Gigs pro Jahr.

Es ist also Deine FREIE ENTSCHEIDUNG der GEMA beizutreten oder nicht!

-Wenn ICH MEINE EIGENEN Lieder aufführe, egal ob im www oder per Auftritt, hat die GEMA, sofern ich da Mitglied wäre, ein Wort mitzureden??

Die Mitgliedschaft ist das eine, der GEMA-Berechtigungsvertrag ist das andere!

Verträge kann man akzeptieren oder verändern.
Grundsätzlich hat der Berechtigungsvertrag folgende Konsequenz: man tritt die Verwertung seiner Werke an eine Verwertungsgesellschaft ab.

Es ist aber kein Muss, dass man die Verwertung generell abtreten soll! So ist es beispielsweise denkbar, dass ein Autor den Online-Passus des GEMA-Berechtigungsvertrages streicht! Konsequenz: die GEMA ist nicht für die Online-Verwertung zuständig.
Ein Vertrag erfüllt immer nur das, was zwei Seiten hinein schreiben! UND: er erfüllt das, was zwei Seiten als Willenserklärung UNTERSCHREIBEN.

Auch hier gilt: keiner zwingt Dich das zu unterschreiben.

Ergänzung/Edit: Aber wenn man die Verwertungsrechte - wie z.B. Live oder Online - an die GEMA abgetreten hat, dann gilt das für alle Veröffentlichungen oder Aufführungen - AUCH DIE EIGENEN! Deshalb sollte man sich vorher informieren, bevor man solche Konstruktionen unterschreibt.

lg
 
rockbuerosued schrieb:
Nur mal so ganz nebenbei: Du verweist auf einen Service vom Musikhaus Thomann... :confused:

Oh, jetzt nach einem Blick ins Impressum fällt mir das auch auf :redface:

is aber eigentlich egal, da das nicht offensichtliche Werbung für T ist, sondern eine Homepage, die nach gutem Wissen und Gewissen von mir verlinkt wurde, und die wird halt zufällig von T gesponsert :)
 

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