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Bandauflösung - Rechtsfrage bei Kompositionen
Hallo!
Mich würde interessieren, wie mit Songs umgegangen wird, bei denen Melodie und Text von einer Person stammen und die musikalische Untermalung von einer anderen Person kommt. Was passiert bei einer Bandauflösunf im Streitfall? Darf das Lied dann nie wieder gespielt werden, wenn man sich nicht einigt oder gibt es da noch eine Zwischenlösung?
Liebe Grüße
Bananenfee
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Wenn Du unter Untermalung das Arrangement verstehst, dann zählt das nicht zur Schöpfungshöhe eines Werkes - außer der/die Autor/en lassen die anderen Bandmitglieder mit eintragen.
Ansonsten sind nur die Komponisten (Melodie!) und Textdichter die Urheber.
Was passieren kann, wenn man sich streitet, wurde vor kurzem in diesem Thread diskutiert: http://www.musiker-board.de/vb/musik...n-m-glich.html
lg.BOARD-ABSCHIED (2009/03)!
Bernd Schweinar | Rock.Büro SÜD | Zitat Mike Neun/Semaphore: "Das Manko ist, dass zu viele Bürokraten Musik machen wollen. Manchmal denke ich, daß der Sohn eines Beamten, eine Beamtenband gründet, um Beamtenmusik zu spielen." Auf die Paragraphen!
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Aaah... vielen Dank... ist ja interessant zu wissen, dass nur Melodie und Text zählt ^^... zum Glück hat sich das bei uns aber wieder gelegt
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ich möchte keinen weiteren extra thread aufmachen,deswegen stell ich meine frage hier mit rein...denke,dass ist ok,-
wie sieht es denn in dem fall aus,wenn text und melodie/komposition von verschieden leuten kommen und der texter später die band verlässt.
darf die band weiterhin [gegen den willen des texters] den song live spielen und kann sie ihn später [nach dem ausscheiden des texters aus der band] auf cd veröffentlichen?
hat der texter ihn diesem fall [wenn er der veröffentlichung des textes auf cd doch zustimmt] anspruch auf irgendwelche einnahmen daraus?
vielen dank schon mal im vorraus...
grüsse bece
ps.der autor ist nicht in der gemawir sind alle musiker - solange wir uns dran halten
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Hallo Bece,
zu deinen Fragen im Detail:
Nein. Als Urheber kann er darauf bestehen, euch das Werk zu entziehen,
solange er euch keine Nutzungsrechte übertragen hat.
Aber, kleiner Tipp, solange es sich nicht um einen bereits etablierten
Top-Hit handelt: neuen Text schreiben, fertig.
Und selbst wenn Nutzungsrechte übertragen wären, blieben ihm noch einige
Persönlichkeitsrechte (siehe unten).
Ob das finanziell klug für ihn wäre, stünde auf einem anderen Blatt.
In der Praxis wird so etwas ... wenn sich mit der Musik Geld verdienen lässt ...
in der Regel nicht vorkommen. ... Solche Fälle werden meiner persönlichen
Erfahrung nach, immer nur unter Musikern diskutiert, bei denen durch die
Musik kein Geld fließt, aber aus persönlichen 'Spielchen' heraus, jeder versucht
seine 'Rechte' zu erhalten. ... Aus welchen Gründen auch immer.
Sobald Geld in's Spiel kommt, entfällt diese Frage meistens, denn dann würdet
ihr sogar (durch Live-Gigs oder Radio- bzw. TV-Einsätze) dem Urheber per GEMA-
Tantiemen Geld zuspielen, ohne, dass er was tun müsste.
Also wenn ich dieser Urheber wäre, würde ich mich freuen, wenn ihr das Werk weiterhin
erfolgreich 'auswertet'!
Beispiel:
Beispielsweise hat der ehemalige Schlagzeuger der Band 'Scorpions', Herman
Rarebell, unter anderem den Text zu dem Song "Rock You Like A Hurricane" geschrieben.
Er ist zwar nicht mehr in der Band, aber ich vermute mal, allein durch die Tantiemen
an diesem Text macht der heute wahrscheinlich noch immer ein Jahres-Einkommen,
von dem mancher hier im Forum nur träumen kann.
(Ich vermute das, weil ich einen ähnlichen Fall kenne, von einem bekannten Schlager-
Text. ... Und weil 'Rock You Like A Hurricane', weltweit betrachtet, wahrscheinlich
auch heute noch häufig gespielt wird.)
... Es wäre also 'schön doof' von ihm, WENN er den Text der Band entziehen würde! ...
Wobei hier eventuell, aufgrund der Tatsache, dass der Song sehr bekannt
ist, noch eine andere Regelung in Kraft tritt. (?) (Dazu weiß Merowinger vielleicht mehr. ?)
Wie auch immer: finanziell wäre das sehr ungeschickt von dem Ex-Schlagzeuger.
Wahrscheinlich freut der sich jedes Mal, wenn er den Song im Radio oder in einer
Disco hört. ... *Klingeling*!
(Alle Infos stammen übrigens von Wikipedia bzw. der Band- bzw. Personen-Webseite.
Wer da / was geschrieben hat, ist also 'öffentlich bekannt'! Ich plaudere hier keine
Geheimnisse aus oder so
)
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... Wenn durch die Musik kein Geld, oder nur Kleingeld fließt, geht es meistens bei solchen
'Fällen' um persönliche Machtspielchen und ... zumindest nach meinen persönlichen Erfahrungen ...
handelt es sich meistens um eher etwas 'peinlich anmutenden Amateur-Kram'.
(Privater Streit um 'Kleinkram', persönliche Befindlichkeiten und dergleichen.)
Wie gesagt MEISTENS und ... bitte beachten: nach meiner persönlichen Erfahrung.
Dieser Fall hypothetisch betrachtete Fall könnte natürlich eine Ausnahme sein!
Hier gilt das Gleiche: Der Urheber eines Werkes hat gewisse Rechte.
Einige davon sind so genannte Nutzungsrechte, also Verwertungsmöglichkeiten.
Diese können übertragen und verkauft werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/ur...5BJNG001201377
Andere Rechte sind Persönlichkeitsrechte.
http://www.gesetze-im-internet.de/ur...5BJNG000701377
Wenn KEINE Rechte (zum Beispiel per Vertrag) übertragen wurden,
habt ihr natürlich auch keinen Anspruch darauf, sein Werk zu nutzen.
Aber bitte ... wie gesagt ... ob das finanziell klug wäre, ist eine andere Frage.
Zudem wäre die Frage: "Warum sollte er euch die Nutzung verbieten?"
... Nur, weil er 'beleidigt' ist? ... Solche Fälle sind in der THEORIE immer häufig,
... in der Praxis findet man ... unter vernünftigen Leuten ... in der Regel eine gute Lösung
für alle Beteiligten.
Na selbstverständlich!
Er hat das 'Recht auf angemessene' Vergütung.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__32.html
Warum sollte er dieses Recht plötzlich nicht mehr haben?
Es ist ein von ihm erschaffenes Werk. Dafür muss er doch ... selbstverständlich ...
etwas bekommen.
Das bedeutet natürlich nicht, dass er zwangsweise Prozente an euren Live-Gagen
erhält, aber ZUMINDEST stehen ihm die GEMA-Tantiemen zu, WENN er sich entscheiden
sollte, sich dort anzumelden.
... Und ansonsten eben alles, was 'angemessen' ist.
Diesen Link zum Urheberrechtsgesetz, wo du diese ganzen Sachen leicht nachschlagen
und lesen kannst, findest du übrigens auch in meiner Linkliste "Nützliche Links für Musiker":
http://www.bandologie.com/content/view/14/29/
Die GEMA kümmert sich um Finanzfluss. Nicht um Rechte.
Siehe auch hier http://www.musiker-board.de/vb/musik...ml#post3615938
und hier: http://www.musiker-board.de/vb/musik...ml#post3627667
... oder in besagter Linkliste. Da gibt es auch ein Erklärungs-Video zum Thema
"Zusammenhänge zwischen GVL, GEMA, Label und Verlag".
Alles Gute und beste Grüße
NilsGeändert von Nils_k (05.03.2009 um 00:01:58 Uhr)
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hallo nils,
vielen dank für die ausführliche beantwortung der fragen,du hast mir sehr geholfen,-
grüße becewir sind alle musiker - solange wir uns dran halten
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nicht ganz, ich wurde vor kurzem auch eines besseren belehrt, da es sich wahrscheinlich um ein verbundenes werk handel, gilt paragraph 9 des urhg's:
"§ 9 Urheber verbundener Werke
Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist."
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Hallo Ambee,
OK, herzlichen Dank. Interessanter Hinweis!
Ich war bei meiner Antwort davon ausgegangen, dass es sich um einen Texter handelt.
Hatte zu schnell gelesen.
Aber noch mal: Da sich ... rein hypothetisch natürlich nur ... hinter diesem hypothetischen
Fall ein real zu klärendes Problem verbergen könnte ... das wir hier im Forum natürlich nur
rein hypothetisch besprechen ...
... dann würde ich weiterhin behaupten:
1) In der Praxis findet man ... unter vernünftigen Leuten ... immer eine gute Lösung.
und
2) Sobald Geldfluss im Spiel ist, erübrigt sich die Frage "Möchte ich wirklich jemandem
verbieten mein Werk zu nutzen und mir dadurch Geld zuzuspielen" ebenfalls in den meisten
Fällen. (Siehe oben, Beispiel von den Scorpions).
Alles Gute und beste Grüße
Nils



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