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Darf eine Band Songs covern auf einem öffentlichen aber nicht kommerziellen Fest?

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Maltodextrino

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    Maltodextrino ist offline

    Darf eine Band Songs covern auf einem öffentlichen aber nicht kommerziellen Fest?

    Tach!
    Darf eine Band fremde Stücke (die üblichen Rock-klassiker und aktuelle Sachen von den amerikanischen, englischen und australischen Bands) auf einem Fest das zwar mit kostenlosem Eintritt besuchbar ist aber doch recht öffentlich ist weil eigentlich jeder kommen darf und wohl auch manche Leute einfach mal so vorbei kommen, da das ganze an einem Feiertag stattfindet.
    Bzw. muss dann irgendwas angemeldet werden? Gema oder ähnliches... Was könnte passieren wenn zufällig ein übermotivierter oder geldgeiler Rechtsanwalt das ganze sieht?
    Oft hört man ja "Der Veranstalter zahlt eine Standartgebühr", aber ich bin mir nicht sicher ob es da annäherend so was wie einen richtigen, offiziellen "Veranstalter" gibt.
    Grüße

  2. #2
    Registrierter Benutzer Avatar von delnan

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    delnan ist offline

    Ich bin auch nur Laie, aber man schnappt grade in diesem Forum einiges auf
    1. Ob kommerziell oder nicht, schert die GEMA nicht - es geht darum, ob's "öffentlich" stattfindet. "Öffentlich" meint in dem Zusammenhang üblicherweise: Es sind Leute da, die mit den Aufführenden (der Band) keine "persönliche Beziehung" haben. Im Freundeskreis geht's also, aber beim Stadtfest wohl kaum... außer natürlich, es ist ne 10-Seelen-Gemeinde, in der eh alles mit einander verwandt ist ^^
    2. Die Praxis ist, das der Veranstalter Buch führt, welche Songs aufgeführt werden und die entsprechenden Gebühren entrichtet. Aber ich würde die Veranstalter besser nochmal anhauen... wenn der nämlich nichts dergleichen macht, geht es wohl eher euch an den Kragen, würde ich tippen.
    3. Der Veranstalter wäre, juristisch gesehen, im Zweifel wohl die Stadt (keine physische Person, aber ne juristische). Eventuell auch der Bürdermeister, der die Sache genehmigt, oder halt der Organisator des ganzen.

  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Beyme

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    Covern ist immer erlaubt, sofern Werke nachgespielt werden, die bei der GEMA erfasst sind, bloß muss der Veranstalter halt GEMA-Gebühr entrichten.
    Der Veranstalter ist im Zweifel derjenige, der die Band engagiert hat.

    Ob kommerziell oder nicht, schert die GEMA übrigens doch, weil's dann teilweise andere Tarife gibt oder zum Beispiel bei schlecht laufender Veranstaltung die Härtefallregelung greift. Aber das sollte in der Regel nichts sein, worum sich die Band kümmern muss.
    Ich mache Sugardaddy Rock mit Everybody's Darling (auch bei YouTube, Twitter, Facebook und MySpace)
    und Unsinn mit Kuhlage & Friends

  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Roon

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    ---leute---

    jedes lied darf gespielt werden.
    liste mit den songs geht an den veranstalter
    veranstalter regelt gema-thema
    fertig

  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von WilliamBasie

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    Der Vorredner sagts!
    Der Veranstalter ist Gema-Pflichtig und zwar fast immer - die Ausnahmen greifen fast nie. Ist die Band auch der Veranstalter, dann ist sie halt als VA auch GEMA-Pflichtig.

    Die Band hat den exakt ausgefüllten Musikfolgebogen (Vordruck gibts auf der GEMA-Homepage) an den Veranstalter weiterzureichen und zwar zeitnah - sprich unmittelbar nach dem Konzert.
    Darauf sind ALLE Titel aufzuführen, auch die nicht GEMA-pflichtigen Eigen-Kompositionen.
    Ver VA gibt die Liste an die GEMA weiter.

    GEMA-Gebühr ist üblicherweise von der Raumgröße abhängig, egal, ob da 500 oder nur 5 Menschen drin sind und auch egal, ob die gratis reingekommen sind oder was bezahlt haben.

    Und auch sehr wichtig, die Veranstaltung ist rechtzeitig (ca. Woche vorher) bei der GEMA anzumelden.

  6. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Drummer1987

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    GEMA Gebühr ist VA Sache.
    Bei uns gastspielvertrag § 3
    Endorser bei Agner Drumsticks http://www.agner-sticks.de

    Meine Band: Solid Chilled http://www.solidchilled.de

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