• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Ab wann ist ein song Plagiat?

L
Linho
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
26.12.14
Registriert
31.10.10
Beiträge
54
Kekse
0
Hallo,
Ich habe folgende frage : Ab wann ist ein song Plagiat?
also nur wenn die noten gleich sind oder auch wenn die noten unterschiedlich ist.
Es geht um Musik und nicht Text.Und wie finde ich es im vorraus raus ob es plagiat ist.
Danke im vorraus

Ps. : Ich habe bisher keine klare Antwort anders wo gesehen
 
Eigenschaft
 
Zitat von Wikipedia:
Plagiat in der Musik

Wegen der Massenhaftigkeit der Werke und der überwiegend nicht notierten Musik kommen Plagiate im Genre der Pop-Musik häufig vor. Dabei wird die Schwelle zum Plagiat international überschritten, wenn vier oder fünf aufeinander folgende Takte eines bereits urheberrechtlich geschützten Werkes in einem "neuen" Werk zu finden sind:


URL:
http://de.wikipedia.org/wiki/Plagiat

Hoffe das hilft dir weiter;)
 
ein werk ist ein plagiat, solange es nicht die nötige schöpfungshöhe erreicht, um als alleinstehendes werk zu gelten. wo diese schöpfungshöhe liegt, wo freie nutzung und wo eine bearbeitung vorliegt, ist von einzelfall zu einzelfall unterschiedlich und kann nicht pauschal beantwortet werden.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
warum hat das nichts mit schöpfungshöhe zu tun?
in vielen gerichtsurteilen wird die schöpfungshöhe als kriterium für urheberrechtlichen schutz genannt!

laut allen quellen, die ich jemals von rechtsanwälten gelesen habe (zB hier), kann man sich an folgenden kriterien orientieren:
- ist es ein eigenes, vom original unterscheidbares werk?
- liegt eine eigene persönliche schöpfung vor? (daher kommt der schöne begriff "schöpfungshöhe")
- wird das neu geschaffene werk lediglich vom original inspiriert und ist nicht nur stumpf abgeschrieben?
- bleibt der charakter des originals erhalten und bleibt eindeutig erkennbar?
- ist das neue werk selbständig und besitzt genug eigenart?
- treten die merkmale des originals in der hintergrund und "verblassen" ?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Die Schöpfungshöhe ist ein Kriterium dafür, ob ein "Werk" vorliegt. Kann es sein, dass das Missverständnis darin liegt, dass Du "Werk" und "Plagiat" als zwingenden Widerspruch ansiehst? Auch ein "Werk" im Sinne des § 2 UrhG kann in fremde Urheberrechte eingreifen, indem sich der Schöpfer irgendwo bedient hat. Oder sehe ich das falsch?

Übrigens ist "Plagiat" kein rechtstechnischer Begriff im Urheberrecht, soweit ich weiß....
 
besitzt ein werk schutz, wenn es selbst den schutz anderer verletzt?

nach allem was ich bisher gelesen habe, muss eine eigene persönliche schöpfung vorliegen, um urheberrechtsschutz zu erhalten. diese eigene persönliche schöpfung liegt aber nicht vor, wenn man woanders abgeschrieben hat. somit ist die schöpfungshöhe nicht gegeben.

soweit meine laienhafte auffassung, spezialisten und rechtsanwälte vor.
 
ja, da hast du offenbar recht. aber genießt ein werk schutz, wenn es selbst den schutz anderer werke verletzt?
 
Dabei wird die Schwelle zum Plagiat international überschritten, wenn vier oder fünf aufeinander folgende Takte eines bereits urheberrechtlich geschützten Werkes in einem "neuen" Werk zu finden sind:

Auf diese "Definiton" würde ich mich in der Praxis auf KEINEN Fall stützen! Legt man das großzügig aus, könnte man den Schluss ziehen, man dürfe in jedem Fall "3 oder 4 Takte" 1:1 in ein eigenes Werk übernehmen. Sehr viele der größten Pop-Hits und -Hooks sind nur 4 Takte lang. Dann könnte man schnell glauben, dass man etwa das Riff von "Smoke On The Water" immer problemlos in einem eigenen, wie auch immer gearteten Werk verwenden kann, was defintiv ein sehr gefährliches Unterfangen ist. ;)

Ansonsten:

Es gibt wie die anderen gesagt haben, da keine Richtlinien, so wie Du sie Dir vorstellst. Es sind viele Mythen à la "so und so viele Takte oder Sekunden" im Umlauf, was alles nicht stimmt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Ich meine mal gelesen zu haben, dass eine Notenfolge/Akkordfolge nicht urheberrechtlich geschützt wird, sondern wenn dann nur der Text+Melodie. Stimmt das?
 
Gerhard Eichberger


aber genießt ein werk schutz, wenn es selbst den schutz anderer werke verletzt?
Meiner Meinung nach schon.

Wenn eine Coverband eine CD herausbringt, muß sie halt Lizenzgebühren bezahlen. Dennoch sind die CD der Coverband und auch die darauf befindlichen Lieder urheberrechtlich geschützt. Man darf also auch diese Coverversionen nicht unerlaubt kopieren und weitergeben. Das gilt übrigens auch dann, wenn die Lizenzgebühren nicht bezahlt und/oder die CD nicht bei der GEMA bzw. AKM/Austro Mechana angemeldet worden ist. (Was wohl bei vielen CDs lokaler Bands, welche nur gebrannt wurden und nicht aus dem Preßwerk stammen, der Fall sein dürfte.)


Gerhard
 
Ich meine mal gelesen zu haben, dass eine Notenfolge/Akkordfolge nicht urheberrechtlich geschützt wird, sondern wenn dann nur der Text+Melodie. Stimmt das?
nein, werke können aus musik und text, nur musik oder nur text bestehen. auf akkord- und harmoniefolgen und rhythmen besteht üblicherweise kein urheberrechtlicher schutz, nur auf melodien.
 
Dann, wenn es ein Gericht entscheidet.
 
nein, werke können aus musik und text, nur musik oder nur text bestehen. auf akkord- und harmoniefolgen und rhythmen besteht üblicherweise kein urheberrechtlicher schutz, nur auf melodien.

das heisst also man kann theoretisch ein midifile von einem bekannten (urheberrechtlichgeschütztem) lied downloaden--> eine akkordfolge rausnehmen und einen song rings um diese 3 vier akkorde bauen ohne das man das urheber recht verletze?
 
Ja, nehmen wir einmal vereinfachend an es gäbe 24 Akkorde (12 Töne jeweils in Dur und Moll). Das würde vielleicht auf den ersten Blick rechnerisch ziemlich viele Kombinationsmöglichkeiten ergeben, doch von denen würden lange nicht alle gut klingen. Außerdem gibt es auch ziemlich viele Musiker, und die Anzahl der Kombinationen wäre immer noch endlich. Man könnte sich ja sonst einen Song um die Kadenz C F G C bauen und würde reich werden wenn man der erste wäre der das macht :D
 
Also ist quasi die hookline urheberrechtlich geschützt, da diese den song charakterisiert.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Meine Meinung dazu:

Es ist immer eine Einzelfallentscheidung.
Ein Werk, welches Teile eines anderen Werks übernimmt so dass das andere Werk noch (bestimmend) erkennbar ist, nennt man eine (unselbständige) Bearbeitung. Hierzu ist die Genehmigung des ursprünglichen Autors erforderlich. Wenn die Genehmigung vorliegt, genießt das neue Werk als -Bearbeitung- eigenständigen Schutz. Beispiel: Irgendein argentinischer Tango, der für ein europäisches Kammermusikensemble (kein Bandoneon, kein Akkordeon) umgeschrieben wird. (siehe Astor Piazzolla ...) Da steckt eine enorme eigenständige Arbeit des Bearbeiters dahinter, aber es bleibt dennoch eine (unselbständige) Bearbeitung.

Ein Werk, das einem anderen im wesentlichen nur nachgespielt wird, ist dann keine Bearbeitung, weil das (teilweise) Eigenständige des neuen Musikers fehlt. Das nennt man Cover.

Es kann aber zu einem Plagiat werden, wenn man das Nachgespielte nicht als solches kennzeichnet, Gema-Gebühren abdrückt, Credits vergißt etc. Lediglich nachgespielte Sachen (Cover) können übrigens bei der Gema ohne Zustimmung des Autors lizenziert werden.

Ein Plagiat in diesem Sinn ist umgangsprachlich eine nicht offen gelegte Verwendung fremder Quellen für das eigene "Werk" obwohl diese Offenlegung (Bearbeitung oder Cover) notwendig war.

Eine reine Melodiefolge an sich ist -entgegen einiger Meinungen hier- nicht von sich aus geschützt. Rhythmik und Takt können für den Hörer - und auf den kommt es an - ganz unterschiedliche Eindrücke ergeben. Es kommt also darauf an, wie es auf den Hörer wirkt. Ich könnte jetzt die Akkordfolge a/ C /F /D im Rhythmus der Animals spielen oder zupfen oder hier nicht gleichmäßig voranschreiten, sondern die Akzente nur auf zwei der vier Akkorde legen. Es kommt was ganz anderes dabei raus ...

Wo ich aber eine originale Melodiefolge in annähernd originaler Weise spiele und das ganze auch noch erkennbar und für das Lied bestimmend bleibt, muss ich damit rechnen, dass mir der ursprüngliche Autor oder seine Anwälte auf die Finger klopfen. Wenn ich sowas nur "zitiere" mag das noch passen, aber das sollte man besser nicht ohne versierte Rechtsabteilung machen :evil:

Edit:
Also ist quasi die hookline urheberrechtlich geschützt, da diese den song charakterisiert.
Hookline ist eine gute Näherung, danke. Sie beschreibt auch das urheberrechtlich "Individuelle" an einem Song.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
na dann kommt ja schonmal ein bissl licht ins dunkel
 
Wie ist das mit dem Verkauf von notierten Improvisationen oder selbstkomponierten Stimmen über Chord Changes nicht freier Musik?

Einerseits wird jeder bestätigen, dass wildes Genuddel, das mit der Komposition nicht viel zu tun zu haben scheint, frei ist und als Notenblatt verkauft werden darf.

Andererseits gibt es Kompositionen wie z.B. die von von "Yann Tiersen", die so improvisatorisch sind, dass bei einer gesponnenen zweiten Stimme der Unterschied zum Original überhaupt nicht auffällt obwohl die Noten so im Werk nicht vor kamen, aber hätten vorkommen können.
Wenn z.B. Dreiklangsbrechungen und Tonleitern über die Changes eines Hits wie über einen Loop gespielt werden, dann ist das zwar etwas eigenes, aber Tiersen hat auch nichts anderes gemacht... Nur die Tonleiter vielleicht hoch statt runter und die Dreiklangsbrechungen in anderen Umkehrungen oder so...
Oder wenn ein 6 töniges Motiv als Imitation (Echo) in der zweiten Stimme auftaucht, danach aber sofort verändert weiter geht.

Das Hauptproblem ist aber, dass diese Sheets im Titel auf den Zusammenhang zum Original hinweisen, um für Kunden überhaupt deren Sinn erkennbar zu machen und die Attraktivität zu erhöhen (zb. "Improvisation über Gangnam Style"), obwohl außer die Changes kein Material des Originals darin auftaucht.

Ist dies strafbar? Bzw. worauf muss man achten, um sicher zu sein, dass man keine Rechte verletzt?
Kann man sich überhaupt absichern? Es ist doch - wie hier schon stand - ein Frage des subjektiven Eindrucks. Wenn ein teurer Musik-Anwalt Unbedenklichkeit bestätigt, kann es ein Richter ganz anders sehen?
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben