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Coverversionen mit eigenem kreativen Anteil auf YouTube legal?

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LandscapeDriver
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Hallo, ich habe eine Frage. Sind Coverversionen von Songs, bei denen es einen großen eigenen kreativen Anteil (z.B. durch andere Instrumentalisierung, Übertragung in ein anderes Genre oder Veränderung der Komposition) gibt, die keinem kommerziellen Zweck dienen und aus Respekt vor dem Künstler gemacht wurden auf YouTube illegal? Ich glaub diesen Thread gab es noch nicht, also versteht mich bitte nicht falsch, mir geht es nicht darum eine Gitarrenlinie zum Original mitzuspielen, das zu filmen und auf YT hochzuladen, sondern um eine komplett eigene, neue Fassung. Vielen Dank schon im Voraus :)
 
Eigenschaft
 
ist es ein eigenständiges, neues werk (stichwort schöpfungshöhe) - ja
ist es eine bearbeitung, verblasst das zugrunde liegende werk nicht - nein

definierte grenzen gibt es nicht, das ist alles von fall zu fall einzeln zu bewerten.
zum thema schöpfungshöhe, bearbeitung, freie benutzung, etc. findet man hier im forum einiges.
 
Um noch mit einem (möglichen) Irrtum aufzuräumen: Du klingst ein wenig so, als ob Du meinst, dass ein großer eigener kreativer Anteil und Veränderung der Komposition die Veröffentlichung irgendwie "legaler" macht. Genau das Gegenteil ist der Fall, das macht es eher verbotener, weil man für jede sogenannte "Bearbeitung" die Genehmigung der Urheber bzw. des Verlags braucht.

Reines Nachspielen wird unkompliziert über die GEMA abgegolten. Da YouTube und die GEMA sich immer noch nicht geeinigt haben, ist das Hochladen bei YouTube aber derzeit auch keine legale Option.
 
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Hätten sich YT und die Verwertungsgesellschaft geeinigt, wie es zum Bleistift in Österreich der Fall ist, wäre es dann legal?
 
wie Beyme sehr richtig feststellt, braucht es für jede Art von Änderung die Genehmigung (oft kostenpflichtig!) des Urhebers.
Ist ja auch nicht einzusehen, daß jemand das Werk eines anderen zerfleddert, der das nicht haben will.

Die Übergänge sind zwar in der Praxis fließend, im Urheberrecht aber ziemlich eng - der Urheber kann auch im Nachhinein (kostenpflichtig) eingreifen und ungenehmigte Projekte stoppen.

...von genehmigten Projekten kann er sich meist nur noch distanzieren... - es sei denn er wurde arglistig getäuscht.
 
Hallo,

im Urheberrecht geht es darum, dass der Urheber bestimmen darf, was mit seinem Werk geschieht.
Ob sein Werk kommerziell oder unkommerziell verschönert, verschlimmbessert oder einfach verwurstet wird, ist dabei irrelevant, jedenfalls dem Grunde nach (bei der Schadenshöhe kommt das Thema dann aber auf den Tisch).
Ein eigener kreativer Anteil kann darin liegen, dass man statt der Trompete eine Harfe nimmt und statt C-Dur auf D-Dur spielt, es kann aber auch eine kompositiorische Leistung sein, die das Werk im Grunde verändert, was man dann Bearbeitung nennt und was genehmigungspflichtig ist, das heißt man darf es nicht bzw. nur dann, wenn der Rechteinhaber explizit "ja" dazu gesagt hat.
Bei Youtube darf man sowieso nur das hochladen, wofür man auch die Rechte hat. Dass in der Praxis Rechtsverstöße an der Tagesordnung sind, ändert daran nichts. Das ist im Straßenverkehr genauso.

Den Künstler, den man wirklich respektiert, den fragt man vorher und wenn der sich nicht äußert oder "nein" sagt, dann respektiert man das genauso wie einen eventuell genannten Preis für ein "ja".

Grüße
Jürgen
 
Ich dachte immer das wäre was ähnliches mit den Coverversionen live spielen, wo dann quasi der (Konzert/Lokal)-Betreiber finanziell mittels Abgaben dafür gerade steht. Oder ist das wiederum eine ganz andere Kiste?
 
ist kein andere kiste
soweit mir bekannt ist, ist es erstmal auch live so, dass man die werke nicht verändern darf - allerdings gilt eine berücksichtigung der jeweiligen handwerklichen fähigkeiten (bsp wenn jemand einen bestimmten hohen ton einfach nicht singen kann, dann ist eine entsprechende abwandlung der melodie noch keine bearbeitung)
soweit mir weiterhin bekannt ist werden die gängigen bearbeitungen bei live konzerten aber gedulded..bzw es wird nicht verfolgt, ob da werke verstümmelt oder verunstaltet werden (das wäre auch schwierig umzusetzen)

bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.
 
Wie oben schon geschrieben: Theorie + Praxis...

Natürlich werden Werke "bearbeitet", "angepaßt", "arrangiert", etc. und in der Regel kontrolliert das auch niemand, schon gar nicht, wenn es den "üblichen" Rahmen nicht übersteigt - strenggenommen ist das aber im Urheberrecht nicht so vorgesehen und könnte im Zweifel vom Urheber unterbunden werden.

Und das hat nichts mit Live oder Aufnahme zu tun, gilt immer, wenn die Möglichkeit bestünde, daß es öffentlich wahrgenommen werden könnte...

Allerdings am ehesten ungern gesehen, sind Textänderungen - schon gar, wenn sie dem ursprünglichen zu wider laufen.
 
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