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Rechte an Guitar Pro tabs bzw. aufgenommen reale Songs der ganzen Band

  • Ersteller Jonnieeeee
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Jonnieeeee
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Hi,fogelnde Situation:

Eine Band ist seit ca. einem halben Jahr dabei ein Album auf zu nehmen.
Die Ideen dazu entsprangen den Guitar pro Tabs eines Bandmitgliedes (Leadgitarrist).

Diese Band ist nun soweit,dass jeder Instrumentalist seine Sachen eingespielt hat und der Sänger alles auch fertig soweit instrumental abgemischt hat.
Nun,nachdem es an den Gesang gehen sollte hat der Leadgitarrist gesagt,dass er keine Lust mehr auf das alles hat,aussteigt und die Songs so wie sie sind mit nimmt.

Nun ist die Frage:
In wie weit darf die Band nun mit den Aufnahmen weiter arbeiten?

Wie gesagt,jeder Instrumentalist hat seine Sachen selbst eingespielt und der Sänger hat alles eigens aufgenommen und gemischt.

Das die Rechte an den Guitar pro Tabs bei dem Leadgitarristen liegen ist mir irgendwie klar,aber letztlich möchte ich einfach wissen ob das letzte halbe Jahr für die andere nun komplett weg geworfen war oder ob sie mit dem was sie haben weiter machen können.

Wäre super wenn ich eure Meinung dazu hören könnte :)

lG!
 
Eigenschaft
 
die frage wer was eingespielt hat ist erstmal zweitrangig, die grundlegende frage ist: wer ist urheber der songs? wer besitzt urheberrechte?

sind sie komplett auf dem mist des gitarristen gewachsen, oder stammt von ihm die anfangsidee und die anderen bandmitglieder haben dabei mitgewirkt diese ideen zu kompletten songs auszuarbeiten? dabei auch nicht den text vergessen!
 
ich lese aus dem Anfangspost: Der Urheber beansprucht die Aufnahmen.

Denke nicht, daß sich das die Bandmitglieder gefallen lassen müssen. Der Urheber hat Rechte auf seine Tabs und kann die Weiterverwendung der Aufnahmen verhindern, aber die Aufnahmen gehören nicht automatisch ihm, nur weil er der Urheber ist.

Ich sehe drei machbare Varianten:
*Urheber bezahlt die Aufnahmen (Herstellung und Gage an die Musiker) und die gehen in sein Eigentum über, weitere Urheberrechte der anderen beteiligten Musiker gelten natürlich weiter an Musik + Text und sind bei Weiterverwendung zu entgelten
*Aufnahmen verbleiben bei ALLEN Beteiligten und dürfen nicht weiterverwendet werden
*Aufnahmen werden vernichtet
 
Also Grundlegend sind die Songs zu den GP Tabs des Leadgitarristen entstanden.
Die Drums wurden jedoch abgeändert,genau so wie ein paar Gitarrenlines.
Zusätzlich ist im Prozes des Mixings noch einiges an virtuellen Instrumenten dazu gekommen bzw. die Songs wurden in einer Weise bearbeitet die so in den GP Tabs nicht auftaucht.

Was die Spuren angeht sieht es so aus,dass im Prinzip nur die Lead und Sololines von dem Leadgitarristen eingespielt wurden.

Texte und Gesangsline existiert noch nicht.Da wollte sich die Band nun gerade erst rann setzen wobei nun halt die Frage ist ob sie das überhaupt noch dürfen.

Aber aus dem Post von WilliamBasie lese ich schon heraus,dass es da keine Möglichkeit für die Band gibt,oder?
 
Hier darf aus rechtlichen Gründen keine Rechtsberatung gegeben werden - was schon der Fall ist, wenn auf individuelle Fälle eingegangen wird.

Ich halte es deshalb allgemein:

1. Jeder hat nur das Recht auf seinen Teil der Arbeit.
Das heißt, jemand, der etwas in die Band gebracht hat, kann auch nur genau dies wieder mitnehmen. Alles, was andere beigesteuert haben, gehört denen. Alles was im Bandprozess entstanden ist, gehört der Band.

2. jeder hat nur ein Recht auf das, was er bezahlt hat oder den Teil, den er beigesteuert hat.
Betrifft also die Frage, wer denn das Studio bezahlt hat - die Band oder einzelne Musiker?

3. Möglicherweise macht es in Eurer Situation Sinn, eine mögliche Einigung vom Ende aus zu betrachten.
Ich gehe mal davon aus, dass die Band im eigentlichen Sinne am Ende ist, wenn einer der Beteiligten sich bei einem solchen Prozess ausklinkt und seine songs oder seine Parts daraus mitnehmen will. Von einer Schlammschlacht bis zu einer gütlichen Einigung ist hier alles möglich, das letztere wäre vorzuziehen.
Wie könnte eine Einigung aussehen?

Kosten und mögliche Erträge oder Investitionen werden gleichberechtigt unter die Mitglieder der Band aufgeteilt. Weiter:

a) Der Mensch, der gehen will, nimmt das, was er persönlich geschaffen hat mit.

b) Der Mensch, der gehen will, bleibt Urheber (das ist und bleibt er sowieso wie alle anderen, die eigenes Substanzielles beigesteuert haben) und gestattet Euch nicht, das Projekt weiter zu betreiben.

c) Der Mensch, der gehen will, meldet sich bei der Gema an mit seinen Parts und gestattet Euch, das projekt weiter zu führen. Er ist in dem Maße an einer Verwertung berechtigt, wie es die Gema vorschreibt.

d) Das Projekt wird komplett begraben, die Kosten werden geteilt, jeder behält das, was er eingebracht hat.

Was Eure Position bei Verhandlungen stärken könnte:
Auch ohne Vertrag kann man von einem gemeinschaftlichen Einverständnis vor Beginn des Projektes (Studioaufnahmen mit dem Ziel ein Album zu erstellen) ausgehen. Zieht sich nun einer aus diesem Projekt aus, schadet er damit naturgemäß die anderen. Das ist unabhängig davon, dass er wesentliche Grundlagen (TABS) eingebracht hat - denn das, vermute ich, war von Anfang an klar, dass dies eine der Grundlagen für das Projekt war. Wenn nun jemand dieses Einverständnis aufkündigt, braucht es trifftige Gründe. Natürlich werden sich diese irgendwie finden oder erfinden lassen - sie lassen sich aber auch bestreiten. Wenn man das konsequent weiter denkt, landet man bei einer Schlammschlacht oder vor Gericht oder bei beidem.

An den eingespielten Spuren hat er kein Recht, nur an denen, die das jeweilige Mitglied der Band selbst eingespielt hat.

Sofern das Mitglied also die Vorstellung hat, er könnte sich mit den Ergebnissen der anderen (eingespielte Spuren oder im Studio geschaffene songs, also das, was über seine TABS hinausgeht) vom Acker machen, so ist diese Annahme irrig (es sei denn, er hätte Euch für das Einspielen bezahlt, was aber nicht der Fall sein dürfte).

Es wird sinnvoll sein, die Varianten mit den verbleibenden Mitgliedern der Band durchzusprechen, um eine gemeinsame Position und eine gemeinsame Lösung zu finden und diese in möglichst ruhigen Gesprächen dem Mitglied, das gehen will, nahe zu bringen.

Aus diesem Fall für die Zukunft Lehren zu ziehen, heißt von Anfang an über solche möglchen Entwicklungen zu sprechen und Erwartungen und Rechte gemeinsam abzuklären. So lange man sich versteht, ist das einfacher als es in einer Situation zu machen, in der man sich nicht mehr versteht.

herzliche grüße und viel erfolg bzw. eine möglichst von allen getragene lösung

x-Riff
 
...c) Der Mensch, der gehen will, meldet sich bei der Gema an mit seinen Parts und gestattet Euch, das projekt weiter zu führen. Er ist in dem Maße an einer Verwertung berechtigt, wie es die Gema vorschreibt ...
na ja, das dürfte wohl nur die TABS/Arrangements betreffen für zukünftige Nutzung, die augenblicklich vorhandenen Aufnahmen können ja schlecht von zwei verschiedenen Gruppierungen parallel veröffentlicht werden...?!
 
Wow,ok,das hat mir schon sehr geholfen!

Zu den Fakten im Allgemeinen um etwas Licht rein zu bringen (ihr braucht auch nicht konkret darauf ein zu gehen,dies dient lediglich dazu damit das Bild für euch etwas lichter wird) :

- Studio gab es nicht,das hat der Sänger in die Hand genommen.
Dennoch wurde dafür Geld in Form von Equipment und Programmen zu diesem Zweck ausgegeben.Aber wirkliche Studiokosten hatte die Band nicht. Nur eben eine Menge Zeit investiert.
- Die Tabs die zu Anfang ausgewählt wurden dienten dem Zweck ein Album unter dem Bandnamen zu veröffentlichen.
Es wurde auch von Anfang an gesagt (noch vor der Albumaufnahmen),dass die Songs die mit der Band bearbeitet wurden und die jemand rein gebracht hat der Band gehören um eben genau SO einen Fall zu vermeiden.
Das ausgestiegene Bandmitglied will aber nichts mehr davon wissen.
- Eine Einigung die beide Seiten zufrieden stellt wird es nicht mehr geben können da das ausgestiegene Mitglied komplett blockiert.

Ich für meinen Teil habe die Vermutung,dass er der Band an sich mit dieser Aktion letztlich einfach nur schaden möchte.
Ich weiß nicht wieso oder was eben seine Beweggründe dafür sind,aber es ist nunmal einfach so.

Aber eine Antwort auf die ich gehofft hatte ist auf jeden Fall schon gefallen.
Und zwar,dass er sich nicht einfach die Aufnahmen schnappen kann und alleine weiter machen kann.
Diese Befürchtung hatte ich nämlich da er genau dann dann abgehauen ist als die instrumentalen Aufnahmen komplett abgeschlossen waren.

Ich vermute nun einfach mal,dass die aufgenommen Ergebnisse der Band gehören,bzw. jede Spur dem zugesprochen werden kann der sie aufgenommen hat.

Liege ich mit dieser Vermutung falsch?
 
Goti
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Bitte die besonderen Regeln beachten.
Ich vermute nun einfach mal,dass die aufgenommen Ergebnisse der Band gehören,bzw. jede Spur dem zugesprochen werden kann der sie aufgenommen hat.

Liege ich mit dieser Vermutung falsch?

Nein - das ist genau richtig. Das ist die Arbeit ANDERER, die kann sich kein anderer unter den Nagel reißen.

- - - aktualisiert - - -

Es wurde auch von Anfang an gesagt (noch vor der Albumaufnahmen),dass die Songs die mit der Band bearbeitet wurden und die jemand rein gebracht hat der Band gehören um eben genau SO einen Fall zu vermeiden.
Das ausgestiegene Bandmitglied will aber nichts mehr davon wissen.

Goti Und eben da liegt der Fehler: ihr habt nichts schriftlich vereinbart. Wenn er raus geht und nicht möchte, dass seine Beiträge weiter genutzt werden, dann ist das so. Jetzt könntet ihr überlegen was ihr aus den Songs machen könnt, wenn ihr alles rausschmeißt, was er beigesteuert hat.

Das ist widerum nicht richtig: auch mündlich getroffene Vereinbarungen und Verträge sind gültig - man sollte es trotzdem schrifltich machen, weil dadurch die Beweislage einfacher ist und weil man es dann Wort für Wort und schwarz auf weiß hat.
Ich vermute, dass die verbleibenden Bandmitglieder in der Mehrheit sind und insofen würde auch - falls diese Bandmitglieder bzw. ihre Aussagen nicht widersprüchlich oder sehr zweifelhaft sind - ein Richter der Mehrheit bei Meinungsverschiedeneheiten eher den Glauben schenken. Ob das letztlich reicht, ist eine andere Frage - richtig bleibt aber erst mal, dass das Mtglied, das gehen möchte, gegen eine geltende Vereinbarung verstößt und er zwar das Gegenteil behaupten, aber auch nicht beweisen kann.

Wenn ein Kompromiss nicht zu erzielen ist, dann heißt das eben: das scheidende Mitglied bekommt nur seine Spuren. Fertig und aus.

Das ist übrigens für den Fortgang des Geschehens ein wichtiger Punkt: Wenn die verbleibenden Bandmitglieder im Besitz der Spuren sind, muss ER die Herausgabe verlangen und letztlich vor Gericht gehen und dort hat ER die Beweisnot: ER muss den Beweis erbringen, dass ihm auch die anderen Spuren zustehen und genau das die Grundlage einer Vereinbarung war.

Sollte er allerdings im Besitz der Spuren bzw. der Festplatte oder einer dgitalen Kopie sein, müßtet IHR die Herausgabe verlangen und IHR müßtet im Zweifelsfall beweisen, dass IHR im Recht seid.

x-Riff
 
Ich vermute nun einfach mal,dass die aufgenommen Ergebnisse der Band gehören,bzw. jede Spur dem zugesprochen werden kann der sie aufgenommen hat.

Liege ich mit dieser Vermutung falsch?

Nein - das ist genau richtig. Das ist die Arbeit ANDERER, die kann sich kein anderer unter den Nagel reißen.
die verwendung der beiträge der übrigen bandmitglieder ist in gewissen grenzen schon möglich:

§ 8 Miturheber
...Ein Miturheber darf jedoch seine Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung oder Änderung nicht wider Treu und Glauben verweigern...

bzw.

§ 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
...Keiner der beteiligten ausübenden Künstler darf seine Einwilligung zur Verwertung wider Treu und Glauben verweigern...


genau darauf lief meine frage oben hinaus. zudem ist hier ganz klar und eindeutig zwischen der komposition und den entstandenen aufnahmen zu entscheiden. das eine sind urheberrechte, das andere leistungsschutzrechte. für diese gelten unterschiedliche rechte und sie sind auch unterschiedlich zu behandeln!!!
 
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Im Besitz aller Spuren,Aufnahmen und GP Tabs ist der Sänger.
Was alle haben sind die entstanden Produktionen bis zu diesem Zeitpunkt.

Ok,und um nun einen Gedanken mal weiter zu spinnen und die Band entschließt sich zumindest einen dieser Songs weiter zu spielen,kämen wir dann in ein wieder anderes Rechtsgebiet?
Und wie sähe es aus wenn die Band diesen Song abändert?

Also einen schon entstanden aber noch nicht veröffentlichten Song nimm und ihn in verschiedenen Parts verändert.

Würde dann praktisch ein neuer Song daraus entstehen der letztlich auch gespielt werden darf?

Danke übrigens nochmal für eure Hilfe!
Das bringt viel Licht auch in vergangene Angelegenheiten da sich diese Fälle immer wieder mal ereignen und ereignet haben...
 
bei den Verwertungsrechten ist das auch wieder speziell, wenn der Urheber kein GEMA-Mitglied ist, muß er im Einzelfall selber wieder zustimmen, wer seinen Song wie verwertet und was das kostet...

Songs so umzubauen, daß sie mit dem Original nichts mehr zu tun haben ist bei komplexeren Titeln min. so aufwendig, wie gleich was neues eigenes zu machen.

Empfehlung: Schlußstrich ziehen, alter Musiker raus, altes Material weg, neuer Musiker, neues Repertoire, schriftliche Verträge zu Beginn über Band, Ausrüstung, Songs, Aufnahmen etc.
 
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Ich sehe das genauso wie William Basie.

Ihr seid quasi in einer Patt-Situation: Jeder hat einen Teil zu etwas beigetragen und kann das auch wieder mitnehmen. Keiner hat ein Recht auf´s Ganze. Das Ganze ist damit - solange sich beide Parteien nicht einig sind - so nicht verwertbar, weder von der einen noch von der anderen Partei. Rechtlich ist die Sache verzwickt, siehe Ambee und William und eine sichere Grundlage wäre dann gegeben, wenn sich beide Parteien auf eine Vorgehensweise einigen könnten, was aber aussichtslos zu sein scheint.

Musikalisch gesehen halte ich es für extrem schwierig, völlig neue, das heißt originäre, neu erfundene Parts einzuspielen, die trotzdem zu den alten Parts passen.
Wenn die andere, gegangene Partei auf Grundlage seiner Parts mit anderen Leuten zu einem Song ausbaut, könnt Ihr herzlich wenig machen, außer sie kopieren nur Eure Parts.

Unter dumm gelaufen abhaken, sich einen neuen Gitarristen suchen und mit dem eine neue Band starten, ist aus meiner Sicht die Option, die am meisten mit einer neuen Perspektive und mit einer eigenen Zukunft zu tun hat. Es ist extrem verständlich, dass die verbliebene Partei zur Zeit versucht, zu retten, was zu retten ist - aber dadurch klebt sich auch die verbliebene Partei an etwas fest, was erstens Konfliktpotenzial ohne Ende hat und zweitens nicht wirklich nach vorne führt. Eine Einigung, dass alles, was in der Band entsteht, der Band gehört, ist urheberrechtlich und verwertungsrechtlich irrelevant, sobald einer nachweisen kann, dass er bestimmte Parts eigenständig entwickelt und in die Band gebracht hat.

Nicht schlechtem Geld gutes Geld hinterherwerfen ist ein guter Grundsatz bei Investitionen, die fehlgelaufen sind. Investiert nicht noch mehr Zeit und Energie in dieses Projekt, sondern schafft etwas neues mit dieser Zeit und Energie. Zu der Zeit und der Energie (und Geld), das die verbliebene Partei verwenden müßte, um sicher zu gehen, was genau sie mit ihren Parts und die andere Partei mit seinen Parts machen oder nicht machen darf, würde gehören, dass die verbliebene Partei sich rechtlich individuell beraten läßt und dann in Verhandlungen mit der anderen Partei tritt. Wir reden hier schätzungsweise über Monate und über ein paar hundert Euro aufwärts.

x-Riff
 
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Ok,und um nun einen Gedanken mal weiter zu spinnen und die Band entschließt sich zumindest einen dieser Songs weiter zu spielen,kämen wir dann in ein wieder anderes Rechtsgebiet?
geht man davon aus, dass alle bandmitglieder miturheber der werke sind, kann einer der miturheber (also das verschwundene bandmitglied), den anderen miturhebern die nutzung nicht untersagen (siehe o.g. §8 UrhG). wohl hat dieser miturheber aber anrecht auf angemessene bezahlung, das heißt es kann jedesmal wenn der song aufgeführt wird die hand aufhalten (siehe §32 UrhG).

Und wie sähe es aus wenn die Band diesen Song abändert?

Also einen schon entstanden aber noch nicht veröffentlichten Song nimm und ihn in verschiedenen Parts verändert.

Würde dann praktisch ein neuer Song daraus entstehen der letztlich auch gespielt werden darf?
eine bearbeitung kann ein miturheber den anderen miturhebern ebenfalls nicht untersagen (siehe ebenfalls o.g. §8 UrhG), aber er hält dennoch ein urheberrecht auf diese bearbeitung. gleiches prozedere wie oben, genutzt werden darf das werk, aber den miturheber wird man nicht komplett los. ob veröffentlicht oder nicht ist unerheblich.

es besteht die möglichkeit, ein werk so weit umzuarbeiten, dass es unter "freie benutzung" fällt. hier muss aber deutlich mehr gemacht werden, als nur einzelne parts zu verändern. das ist quasi ein neues werk, das nicht mehr allzu viel mit dem alten zu tun haben darf. zu den themen "freie benutzung" und "schöpfungshöhe" findet man über die suchfunktion einige threads in diesem forum.



aus diesen gründen würde ich mich der empfehlung, die werke ruhen zu lassen anschließen. man wird das ausgestiegene bandmitglied aus den o.g. gründen nicht los und hat vermutlich nur ärger.
gleiches gilt aber natürlich auch für das ausgestiegene bandmitglied. sollte dieses versuchen die gemeinsam geschaffenen werke zu nutzen, können die übrigen miturheber und -interpreten erstmal die hand aufhalten und eine angemessene bezahlung fordern.
 
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Ok,super,danke für eure Antworten und für eure Hilfe :)

Ihr habt mir eine Menge Fragen beantwortet!

Was die Band angeht:
Direkt nach dem Ausstieg des Gitarristen haben sich alle geeinigt das Projekt komplett zu werfen,eben genau aus dem Grund sich komplett vom alten Gitarristen zu trennen.
Eben vor allem auch musikalisch.

Es ist zwar sehr schade um die ganze Arbeit,die schon geplanten Releaseauftritte und die Förderungen die wir zur Finanzierung kriegen sollten,aber da kann man eben nichts mehr machen.

Einen neuen Gitarristen hat die Band auch schon wieder gefunden und nun beginnt wieder die Songwritingphase in der alle zusammen zugestimmt haben,dass alle geschriebenen Songs und eingebrachten Ideen der kompletten Band gehören und nicht nach ausstieg einem alleine.
Auf die Bühne wird es in einem Monat nun auch endlich wieder gehen.
Zwar nur mit einer alten Setlist (wir wollten nun eigentlich nur noch das Album spielen...) aber immerhin kann man sich da ein Bisschen Luft machen und sich trotzdem ein Bisschen selbst für die Arbeit belohnen :)

Aber wie schon geschrieben:
Vielen dank für eure Hilfe!
Das hat mir sehr geholfen!
 
Haltet die Vereinbarung bitte schriftlich fest, um euch das Theater zu ersparen, falls nochmal wer mit schlechter Laune geht
 
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Als "Nachklapper" dazu - ich schreibe das immer wieder mal: Es kostet keine (!) Zeit, auf jedes neu entstandene Stück, das irgendwo festgehalten wird (Tabs oder ChorSheet oder was auch immer) im allgemeinen Einvernehmen den/die Namen von Verfasser und Texter draufzuschreiben. Das darf dann auch nicht "die Band" sein, sondern jeder einzelne Name, der eben da dabei war. In einer harmonischen Band ist es kein Problem sowas zu tun - aber es hilft, wenn es mal Konflikte gibt. Ebenso macht eine Art "Bandvertrag" Sinn, wo man wesentliche Themen wie "wem gehört der Bandname" etc. festlegt. Die rechtliche Relevanz ist oft zweitrangig - wenn man mit Menschen zusammenarbeitet, wo ein grundsätzliches "Ergefühl" vorhanden ist.

Steht - natürlich - alles hier ;-)
https://www.musiker-board.de/band-p...ar-sehr-viele-gedanken-zur-bandgruendung.html

Immerhin - ihr seid bei der Lösung angekommen, die ich den meisten Bands empfehle. Die "Rechtslage" bringt nämlich im Amateur/Hobby/etc-Bereich in vielen Fällen nichts außer Streit und Ärger. In neuer Konstellation neu anfangen, und gut is'...
 
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Ok,super,danke für eure Antworten und für eure Hilfe :)

Ihr habt mir eine Menge Fragen beantwortet!

Was die Band angeht:
Direkt nach dem Ausstieg des Gitarristen haben sich alle geeinigt das Projekt komplett zu werfen,eben genau aus dem Grund sich komplett vom alten Gitarristen zu trennen.
Eben vor allem auch musikalisch.

Es ist zwar sehr schade um die ganze Arbeit,die schon geplanten Releaseauftritte und die Förderungen die wir zur Finanzierung kriegen sollten,aber da kann man eben nichts mehr machen.

Einen neuen Gitarristen hat die Band auch schon wieder gefunden und nun beginnt wieder die Songwritingphase in der alle zusammen zugestimmt haben,dass alle geschriebenen Songs und eingebrachten Ideen der kompletten Band gehören und nicht nach ausstieg einem alleine.
Auf die Bühne wird es in einem Monat nun auch endlich wieder gehen.
Zwar nur mit einer alten Setlist (wir wollten nun eigentlich nur noch das Album spielen...) aber immerhin kann man sich da ein Bisschen Luft machen und sich trotzdem ein Bisschen selbst für die Arbeit belohnen :)

Aber wie schon geschrieben:
Vielen dank für eure Hilfe!
Das hat mir sehr geholfen!

hi Johnieeee,
gut, das zu hören - ich denke, wie etliche andere hier, dass das die richtigen Schritte sind.

Man sollte sich das zu Herzen nehmen, jetzt konsequenter damit umzugehen und es schriftlich festzuhalten. Eine Einigung in Ehren - aber urheberrechtlich funktioniert das so nicht. Der einfachste Weg ist, dass man sich ne Tabelle nimmt, auf der der Titel des songs steht und dann die Rubriken: Musik, Arrangement, Text. Wenn man will, dass dieser song allen gehört (und das sind in diesem Fall alle Mitglieder der Band zu diesem Zeitpunkt - später ausscheidende Musiker bleiben dann auch weiterhin an diesen songs beteiligt, während später hinzukommende Mitglieder des Bands dies nicht sind), dann trägt man in diese Rubriken alle Mitglieder der Band ein. Alle sind dann gleichberechtigte Urheber und können alle gleichberechtigt an der Verwertung der songs partizipieren.

Möglicherweise stellt sich ja später heraus, dass die Beteiligung doch etwas - hmmm: unausgewogener ist, beispielsweise steuert doch eine/r alle Texte bei oder jemand hat durchgängig einen höheren Anteil bei den musikalischen Ideen - dann hat man die Möglichkeit, das auch dort so aufzuschreiben. Bei den Beatles war das im Musikbereich beispielsweise oft Lennon/Mc Cartney, bei den Texten hat das gewechselt - und es hat ja auch bei den Beatles ganz gut geklappt und keinen Streit gegeben (jedenfalls nicht deshalb). Im Bereich Arrangement kann man dann wiederum alle Bandmitglieder eintragen oder die, die nicht schon in anderen Kategorien stehen - so kann man gestalten, dass auf jeden Fall immer alle Mitglieder der Band an den songs und deren Verwertung beteiligt sind.

Wie gesagt: es ist gut, sich direkt am Anfang Gedanken darüber zu machen und das dann auch konsequent so umzusetzen. Man kann dann immer noch schauen, wie es eigentlich in der Realität läuft und das dann gegebenenfalls anpassen.

Jedenfalls: viel Erfolg der neuen Band und viel Energien in die richtige Richtung - nämlich die musikalische Entwicklung!

x-Riff
 
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