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Aufnahme und Verwendung von Bahnsteigansagen - Uhrheberrecht

  • Ersteller GuywithBass
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GuywithBass
GuywithBass
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Hallo in die Runde,

Sachverhalt: Die Ansagen auf einem Bahnhof sollen aufgenommen werden, um diese später in einem Song zu verarbeiten, der dann veröffentlicht wird.

In wie weit muss hier das Urheberrecht beachten werden.

1) ist es erlaubt an öffentlich zugänglichen Orten wie einen Bahnsteig Tonaufnahmen zu machen
2) muss der Besitzer eines Bahnhofes/Grundstückes, dass man frei betreten kann, um die Erlaubnis von Tonaufnahmen gebeten werden?
3) Sind allgemein verbreite Töne und Stimmen (wie eine Ansage) vom Urheberrecht geschützt? (Analogie zu Tonaufnahmen in der freien Natur)
4) dürfen so gewonnene Sequenzen in Songs frei verwendet werden?


Bitte um Feed Back

Gruß

GwB
 
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Die ersten drei Fragen sind doch im Grunde gleich und Frage vier von deren Antwort abhängig. Weißt Du was ich gemacht hätte? Entweder ich hätte gleich bei der Deutschen Bahn angefragt bevor ich lange auf ungewisse, unkonkrete und vor allem unverbindlichen Antworten aus einem Forum warte oder ich hätte mir sowas einfach selbst erstellt.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die ersten drei Fragen sind doch im Grunde gleich und Frage vier von deren Antwort abhängig.

Das die Fragen mit einander zutun haben ist richtig. Jede beleuchtet aber jeweils einen anderen Aspekt.


Z.B. gibt es das Recht am eigenen Bild, welches ggf- Analog zum Recht an der Tonaufnahme der eigene Stimme gesehn werden könnte. Diese bezieht sich aber primär auf die Vermarktung. D.h. wenn ich Dich auf öffententlichen Gelände fotografiere, darf ich das. Du hast aber das Recht zu erfahren wer ich bin, um mögliche rechtliche Ansprüche gelten zu machen, wenn ich Dein Abbild veröffentliche. Wenn ich das Bild von Dir über mein Bett hänge darf ich das. (da privat) mache ich das in einer Ausstellung oder poste es im Internet brauche ich Deine Einwiligung, die ich ggf. kaufen müsste. Bist du aber eine Person des öffentlichen Intresses kann ich ohne weiteres die Aufnahme in einer Zeitung veröffentlichen.

Entscheident ist aber auch von welchen Standort ich fotografiere. Ist dieser öfentlich, oder habe ich die Einwilligung vom Besitzer ist alles für mich ok. Dann darf ich Dich fotografieren, egal wo du Dich befindest. Das recht zurVermarktung oder Veröffentlichung ist davon nicht berührt.

Befinde ich mich auf Grund und Boden eines anderen, der mir keine Foto-Erlaubnis gibt habe ich ein Problem.



Weißt Du was ich gemacht hätte? Entweder ich hätte gleich bei der Deutschen Bahn angefragt bevor ich lange auf umgesiedelt, unkonkrete und vor allem unverbindlichen Antworten aus einem Forum warte

Gute Idee, nur werde ich dort die rechliche Auffassung der DB bekommen und keine allgemeine Antwort.


oder ich hätte mir sowas einfach selbst erstellt.

das habe ich nicht verstanden


Gruß

GwB
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gute Idee, nur werde ich dort die rechliche Auffassung der DB bekommen und keine allgemeine Antwort.
Da die DB die Firma ist, die dich im Zweifelsfall verklagt, wäre es schon praktisch, diese Meinung zu wissen.
Oder gar eine Erlaubnis zu kriegen.
 
@ TE:

Na wenn Du meinst...


Das mit dem selbst erstellen ist so gemeint wie es dasteht. Sowas kann man sich auch selbst basteln, dann wäre übrigens diese hier auch das richtige Sub-Forum. :D
 
ambee
  • Gelöscht von ambee

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