3er Stromverteiler

  • Ersteller KlangTerrorist
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
KlangTerrorist
KlangTerrorist
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
01.12.23
Registriert
30.08.03
Beiträge
238
Kekse
0
Ort
67677 Altenhof
Was könnt ihr in der Richtung empfehlen?

Die meisten mit Bruchfest angegebenen sind bei einem Fall aus 3-5m hin.
Entweder sie zerbrechen komplett oder sie splittern auf.

Teuere Verteiler anzuschaffen macht bei der Stückzahl die man braucht ja keinen Sinn.

Wie habt ihr das gelöst?

Kauft ihr einfach immer diese billigen Verteiler, oder kennt ihr vielleicht andere haltbare Verteiler die noch bezahlbar sind?

Danke für gute Tips und eine geordnete Diskussion.
 
Eigenschaft
 
Beim Aldi gabs vor einiger Zeit ganz ordentliche Steckdosenleisten für recht wenig Geld. Die hatten ein recht robustes Gehäusen und das Kabel war H07RNF3G1,5 :great:
 
Warten bis es in der Metro ö.ä. 20 Stück für 10€ gibt und wieder 60 Kaufen halten relativ lang kosten wenig und funktioniert halt.
gruss Chris
 
Oder eben einmal eine teurere kaufen, es gibts auch Verteiler die haben einen Gummiüberzug drüber, kosten so 20 euro, halten aber ewig, die kann man rumwerfen wie man will.

Aber mit billigen hab eich eigentlich auch noch keine schlechten Erfahrungen mit gemacht, spielt ihr damit Fußball ? hehehe
 
Ihr wisst schon, das auf öffentlichen Veranstaltungen nur Stromverteiler nach der Schutzart IP 44 verwendet werden dürfen ?
 
IP 44 ist ja auch der standart , von daher ..................
 
Witchcraft schrieb:
Ihr wisst schon, das auf öffentlichen Veranstaltungen nur Stromverteiler nach der Schutzart IP 44 verwendet werden dürfen ?

Nein, das weiß von oben genannten offensichtlich keiner... :screwy:
Empfehle sich mal mit der einschlägigen Literatur ( VBG, VStättVO, DIN, VDE etc.) etwas zu beschäftigen.

Danke für das Gespräch
 
Kai schrieb:
Nein, das weiß von oben genannten offensichtlich keiner... :screwy:
Empfehle sich mal mit der einschlägigen Literatur ( VBG, VStättVO, DIN, VDE etc.) etwas zu beschäftigen.

Danke für das Gespräch

Ist nur seltsam das in allen einschlägigen Verleihbetrieben, ob klein oder groß, normale 3 Fach Verteiler anzutreffen sind. Halten die sich alle nicht an die Vorschriften?Kommt mir sehr unwahrscheinlich vor. Gilt IP44 nicht nur für Feuchte Räume, bzw. draußen?
 
KlangTerrorist schrieb:
Ist nur seltsam das in allen einschlägigen Verleihbetrieben, ob klein oder groß, normale 3 Fach Verteiler anzutreffen sind. Halten die sich alle nicht an die Vorschriften?Kommt mir sehr unwahrscheinlich vor. Gilt IP44 nicht nur für Feuchte Räume, bzw. draußen?

Zum einen zweifle ich daran das Du den überblick hast was in den gängigen Firmen an Material verwendet wird und zum anderen sind normale "Haushaltsmehrfachsteckdosen" für den Betrieb auf Veranstaltungen nicht zulässig.
 
Kai schrieb:
Zum einen zweifle ich daran das Du den überblick hast was in den gängigen Firmen an Material verwendet wird und zum anderen sind normale "Haushaltsmehrfachsteckdosen" für den Betrieb auf Veranstaltungen nicht zulässig.

Im Dry Hire habe ich bis jetzt immer die normalen 3 Fach Verteiler mitbekommen. Für normale VA´s genauso. Habe bei uns in der Gegend leider noch niemand mit ordentlichen Steckdose gesehen. Wo steht es denn das man die Verteiler nicht nehmen darf?


((Auch wenns alle machen, muss es nicht richtig sein.....))
 
@ Kai woher willst du wissen was wir wissen???Achja und wo du hier schon die VStättVO nennst kannst ja auch sicher schnell sagen was im Abschnitt 4 § 14 über dreier Dosen steht. achja und woher willst du denn den Überblick haben ? Also ich Leihe von 15 Verschiedenen Läden aus Halb Nrw und überall bekommst du normale 3 Dosen mit.
Gruss Chris

Nichbeachten ist nicht nicht wissen sondern das wissen mit vollen bewusstsein zu übergehen!
 
Ball flach halten..... ;)
...kannst ja auch sicher schnell sagen was im Abschnitt 4 § 14 über dreier Dosen steht.
Das kommt darauf an in welchem Bundesland Kai wohnt, denn jedes Land hat seine eigene Verordnung.
In punkto Betrieb der Versammlungsstätten verzichtet die VStättVO nun aber eh' weitgehend auf die bisher geregelten Betriebsvorschriften und arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften, die ohnehin in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften geregelt sind. Und die Berufsgenossenschaft verweist dann auf die Bestimmungen des VDE, in diesem Fall auf die DIN VDE 0108, Teil 1 & 2.

Selbst wenn ihr bei vielen Verleihern die gewöhnlichen 3-fach Dosen bekommt, heißt das noch lange nicht, das es zulässig ist. Auch wenn einige Vorschriften übertrieben erscheinen mögen, man sollte immer bedenken, was im "Fall des Falles" an rechtlichen Konsequenzen auf einen zukommen könnte.
 
Ich kann Witchcraft grundsätzlich zustimmen. Leider ist es doch so, dass gerade kleine Verleiher die geltenden normativen Richtlinien, Weisungen Vorschriften etc. nicht kennen (können/wollen). Zudem brauchts auch ine gewisse Erfahrung im Umgang mit Normen, da diese oftmals erheblichen Spielraum für Interpretationen bieten (Ansonsten müssten ja alle Produkte / Produktionen etc. identisch sein....).

Auch wenn einige Vorschriften übertrieben erscheinen mögen, man sollte immer bedenken, was im "Fall des Falles" an rechtlichen Konsequenzen auf einen zukommen könnte.

Dem kann ich nur teilweie zustimmen. Oftmals, wenn man lange genug in den Normen sucht, finden sich sogar konträre Anforderungen. Dies tritt insbesondere bei nicht harmonisierten Normen und Vorschriften auf. Im "Falle eines Falles" muss dann halt nur besser begründen können als die UK. Wobei hier oftmals nicht kla ist (Auch den akkreditierten Stellen) ob nun internationales Recht (ISO, EN) die nationalen Richtlinien brechen (DIN, VDE etc.) Aber hoffen wir, dass der "Fall der Fälle" nicht auftrit.
 
@ MOD´s:

Bevor hier noch weitere geradezu abenteuerliche Ideen und versteckte Tipp´s verbreitet werden, halte ich es mehr als angebracht diesen Tread besser zu schließen.

Ein Menschenleben ist eindeutig wichtiger als ein paar popelige Euro einzusparen !
 
LSV Hamburg schrieb:
Bevor hier noch weitere geradezu abenteuerliche Ideen und versteckte Tipp´s verbreitet werden, halte ich es mehr als angebracht diesen Tread besser zu schließen.
Und wie soll man dann das Ende der Geschichte Erfahren? Welche Stecker sind denn nun erlaubt bzw. mindestens vorgeschrieben?!
 
Nur Stecker und Kupplungen welche nach Schutzart IP44 spritzwassergeschützt sind! Technische Richtlinie hierzu ist die DIN 49441 Teil 2.
Stecker müssen mit Gummidichtring, Kupplungen mit Gummikragen und Klappdeckel versehen sein.

Das dies in der Praxis oft nicht so ist, ändert nichts an dieser Vorschrift.

Ich glaube, jetzt kann/sollte das Thema dicht gemacht werden.

Beste Grüße aus Oberfranken

Uwe
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben