Artikel: Entschädigungszahlungen für nicht mehr nutzbare Funkstrecken

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Hallo an alle,

nachdem es bezüglich der Neuordnung der Frequenzbereiche für Funkmikros aufgrund der Digitalen Dividende (LTE-Ausbau) in letzter Zeit ruhig war, kommt nun Bewegung in die Sache:
Vor einigen Monaten wurde bereits angekündigt, dass möglicherweise Entschädigungszahlungen für nicht mehr nutzbare Funkmikros gezahlt werden könnten. Dies ist lt. Mitteilung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun konkret, betrifft allerdings nur Funkstrecken, die zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember 2009 nachweislich angeschafft wurden und Trägerfrequenzen im Bereich 790 bis 862 MHz besitzen.

Weitere Infos: http://www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/digitale_dividende/vorschriften/digitale_dividende.pdf
 
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Gegenstand der Billigkeitsleistung sind Funkmikrofone, die nachweislich im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft worden sind und die nachweislich infolge der Umwidmung von Frequenzen nicht mehr störungsfrei genutzt werden können.
Betrifft das nur Funkmikrofone oder generell Funkstrecken (z.B. Bass/Gitarren-Funkstrecken)? Hat da jemand "Insider-Kenntnisse"? Wobei mir noch unklar ist, wie ich es nachweisen soll/kann, dass ich meine Funkstrecke infolge der Umwidmung von Frequenzen nicht mehr störungsfrei verwenden kann. :gruebel:
 
Wie jetzt? Die neu angeschafften werden nicht entschädigt? Gut, dass Sennheiser da einen ausgezeichneten Service hat und ich versorgt bin. :)
 
Wie jetzt? Die neu angeschafften werden nicht entschädigt?
War das nicht zu diesem Zeitpunkt schon bekannt, daß es zu Problemen in den Frequenzbereichen kommen wird? Wer sich da trotzdem eine Anlage angeschafft hat, ist quasi selber schuld :(.

Dumm, das meine 12er AKG aus dem Jahr 2000 aus der Regelung rausfällt, bin ich ja auch selbser schuld, man kauft sich ja normalerweise alle 5 Jahre eine neue Funkanlage... :rolleyes:
Noch dümmer ist das:

...die nachweislich infolge der Umwidmung von Frequenzen nicht mehr störungsfrei genutzt werden können.

Also muß man erst abwarten und eine Vorstellung platzen lassen (nachweislich!), bevor man entschädigungsberechtigt ist... *screwy*

Das ist mal wieder genauso realitätsfern, wie man es von unseren Politikern erwarten darf :evil:.
 
Hallo,

ich persönlich bin von der Regelung nicht betroffen. Tatsächlich ist es wohl so, dass beim relevanten Zeitraum zum Endtermin bereits die Digitale Dividende bekannt war, und wer danach noch eine Funkstrecke im "alten" Frequenzbereich gekauft hat, eben selbst schuld ist - so blöd das klingt :nix:.

Da muss ich doch nächste Woche gleich nachschauen (lassen), ob die 6 UHF-Funken, die wir im Verein angeschafft haben, vor oder nach 2006 gekauft wurden :gruebel:.
Was die Praxis der Entschädigungsaktion angeht, wird man wohl abwarten müssen. Ich schätze mal, dass man die geforderten Stör-Nachweise nicht persönlich führen muss, sondern dass zumindest bei den bekannten Herstellern/Serien anhand von Produktbezeichnungen/Seriennummern "abgefertigt" wird - zumindest hoffe ich das...
 
Hallo
hab mich mal auf der Seite der BAFA um gesehen und das zum Prüfverfahren gefunden:

Der Nachweisführung erfolgt im Rahmen des Online-Antragsverfahrens über das Online-Portal des BAFA. Im Rahmen des Antragsverfahrens werden Sie aufgefordert, die Daten zum Nutzungsstandort und zum genutzten Kanal der betroffenen Geräteeinheit einzugeben und online zu übermitteln. Der Nachweis der Störungsbetroffenheit erfolgt elektronisch im Rahmen eines qualifizierten Prüfverfahrens durch die Bundesnetzagentur....

und weitere Fragen und Antworten sind hier zu finden :

http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/digitale_dividende/faq/index.html


mfg herajo
 
Das:

und zum genutzten Kanal der betroffenen Geräteeinheit einzugeben

bedeutet aber nach wie vor, daß die Geräteeinheit erstmal "betroffen" sein muß...

Aus der FAQ in Deinem Link:

ein Anspruch besteht grundsätzlich erst, wenn durch eine in Betrieb befindliche LTE-Anwendung im selben Frequenzbereich eine Störungsbetroffenheit des Gerätes an dessen Nutzungsstandort nachgewiesen wird.

Für mich nach wie vor hirnrissig, denn wer will schon abwarten, bis eine Musicalvorstellung mit 12-24 oder sogar mehr Funkstecken vor ausverkauftem Hause plötzlich crasht?
 
Hi, was ist mit IEM Systemen? Mein AKG hab ich vor 2 Jahren gekauft und fällt unter diesen Frequenzbereich. Gruß
 
Hallo
hab mich mal auf der Seite der BAFA um gesehen und das zum Prüfverfahren gefunden:

...........

und weitere Fragen und Antworten sind hier zu finden :
http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/digitale_dividende/faq/index.html

Vielen Dank für diesen Link. Da wird schon sehr viel erklärt. Für mich das Wichtigste:

Gibt es für die Antragstellung eine Bagatellgrenze?

Ja, eine Billigkeitsleistung kann nur für Anträge ab einem Anschaffungswert von insgesamt 410 Euro gewährt werden.

Das war's dann für mich. :bad:
Allen anderen wünsche ich viel Erfolg.

Gruß
Carsten
 
Moin

@ tonstudio2 da stimme ich dir zu das es schlecht ist zuwarten bis ein Vorstellung "platzt", weil der Funk versagt.
Aber leider hast du zuwarten bis es nicht mehr geht und dann kannst du ein Antrag stellen.

Ich habe das so verstanden das man der BAFA meldet habe Funk XY mit Frequenzen 790 bis 862 MHz und wo man sie nutzt
dann wird geprüft ,von der BAFA, ob hier einer Störung vorliegt/en könnte. Wie genau das abläuft steht nirgendwo :(.

Erst dann kannst du ab dem 15.11.2011 das Online Formular ausfüllen.
In dem den:
-Hersteller,
-Gerätetyp,
-Seriennummer,
-Gerätekennnummer,
-Frequenzbereiches (Schaltbandbreite) der Geräteeinheit
-Anschaffungsdatum
-Anschaffungswert [>410€ ist (auch mehrere Strecken zusammen also Funk1+Funk2+Funk3=>410€ )],
-eine Bescheinigung vom Hersteller/Fachhandel erbringen das der Funk nicht kostenlos umgerüstet werden kann und wenn doch was es kosten würde oder hat
-Nutzungsart (bei mobil Nachweise hier für)
-kopie des Personalausweises
- und evl. vom Finanzamt die Gemeinnützigkeitsbescheinigung (Freistellungsbescheid)
- und was den sonst noch so einfällt
und das alles bis spätestens 31.12.2015

http://www.bafa.de/[...]/vorschriften/digitale_dividende.pdf


mfg herajo
 
Für Verleiher und Musiker ist die Störung doch sehr einfach zu begründen, da die Nutzung der Strecken (Mic + IEM) deutschlandweit erfolgt.

Peter bei Dir bei Eisenach existiert ein Sender von Vodafone ... nachzusehen unter http://www.ltemobile.de/lte-verfuegbarkeit/. Ansonsten miußt Du mal Eure Gastspielorte durchsehen, ob da Sender aktiv sind. So ein Gastspiel zu einem Theaterfestival z.Bsp. in Berlin ist doch gar nicht so unrealistisch oder :p
 
Peter bei Dir bei Eisenach existiert ein Sender von Vodafone ...

Fast 8 km entfernt, da ist offenbar nicht mit Störungen zu rechnen, wenn ich die Legende richtig deute :).

Bei 9 km dürfte ein Empfang nur in Ausnahmefällen möglich sein, in bergigen Regionen beträgt der Senderadius eher 3km. Funkwellen verbreiten sich jedoch nie gleichmäßig, neben topografischen Gegebenheiten können auch Bebauung und Wälder die Ausbreitung beeinflussen

Gelobt seien die Thüringer Berge :D
 
Mich erreichte eben eine Mail mit einer PDF im Anhang.

Darin steht nochmal deutlich:

Liegt eine Störungsbetroffenheit hinsichtlich der Frequenznutzung im Frequenzbereich 790 bis 814 MHz/838 bis 862 MHz nicht oder noch nicht vor, wird dem Antragsteller von der Bewilligungsbehörde eine automatisch generierte Ablehnung aufgrund des Fehlens der Antragsvoraussetzung übermittelt.

Also warten wir ab, bis was passiert :nix:.
 

Anhänge

  • richtlinie.pdf
    35,5 KB · Aufrufe: 429
Hallo Peter,

wir haben im Verein (s. o.) festgestellt, dass wir aufgrund einer Anschaffung von 6 Funkstrecken Mitte 2006 von den Billigungsleistungen profitieren könnten (ich formuliere es mal bewusst so vorsichtig ;)), und wir werden den Papierkrieg mal durchexerzieren. Sobald sich da etwas ergibt, erfährt es das Musiker-Board als erstes ;)...
 
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Hallo mal wieder,

ein Vereinskollege von mir hat sich des Papierkriegs angenommen. Die Nicht-Umrüstbarkeit kann man wohl formlos bei einem Fachbetrieb bestätigen lassen (keine Ahnung, ob die Hersteller von Funkstrecken entsprechende Proforma-Nachweise für bestimmte Serien zur Verfügung stellen). Zudem muss man (bis zu) 5 Standorte angeben, an denen die vorhandenen Funksysteme aktuell mit LTE-Stationen in Konflikt kommen.
Was auch nicht unerwähnt bleiben sollte: Vom Anschaffungsdatum bis zum Antragsdatum wird pro Jahr ein Wertverlust von 1/8 des Anschaffungsbetrags kalkuliert. Außerdem muss/müssen nach gewährter Billigungsleistung die Funkstrecke/n noch mindestens ein Jahr im Besitz gehalten werden zwecks stichprobenartiger "persönlicher" Kontrolle durch einen BAFA-Mitarbeiter.
 
Die Nicht-Umrüstbarkeit kann man wohl formlos bei einem Fachbetrieb bestätigen lassen (keine Ahnung, ob die Hersteller von Funkstrecken entsprechende Proforma-Nachweise für bestimmte Serien zur Verfügung stellen).

Servus,

auf unserer homepage ist ein pdf downloadbar zur (Nicht-)Umrüstbarkeit unserer Funkstrecken.
http://www.shure.de/supportdownload/frequenzen

Dieses pdf kann ausgedruckt und dem Antrag beigefügt werden. Es bedarf keiner Unterschrift und wird so bei der BAFA anerkannt.

Beste Grüße
 
Hab das hier gerade mit Entsetzen gelesen! Ich liebe mein uraltes Samson Airline Series One .. kann ich das tatsächlich wie ichs verstanden hab ab 2016 nicht mehr nutzen?! Des Ding war damals (glaub 2001 rum) echt schweine Teuer!! :( :(
 
Hallo Rage79,

das Thema ist aber schon seit fast 3 Jahren bekannt und wurde auch hier im Musiker-Board diskutiert:
https://www.musiker-board.de/funkmi...ung-neue-funktechnologien-ab-2010-2015-a.html
https://www.musiker-board.de/funkmi...trecken-ab-2010-schon-nicht-mehr-nutzbar.html

Wenn mich nicht alles täuscht, laufen aber die meisten Samson Airline Modelle im Bereich 863-865 MHz, der von der Neuregulierung überhaupt nicht betroffen ist. Bitte überprüf das noch einmal, und bei weiterem Diskussionsbedarf eröffne bitte einen separaten Thread - hier soll's nämlich explizit um die Entschädigungszahlungen gehen!
 
Hallo mal wieder,

Sobald sich da etwas ergibt, erfährt es das Musiker-Board als erstes ;)...

ein kleines Update von meiner/unserer Seite: Wir haben uns im Verein dazu entschlossen, auf den Papierkrieg zu verzichten. 3 der 6 Funkstrecken sind wir für einen ähnlichen Betrag wie die zu erwartenden Entschädigungsleistungen losgeworden (Verkauf ins Ausland), den Rest werden wir so lange nutzen, bis sie nicht mehr funktionieren. Den Anschaffungsbetrag eingespielt haben sie ohnehin schon längst...
 

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