Bereits registrierte Software bei Ebay ersteigert!

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Hallo,
hab heute meinen Ezdrummer bekommen, den ich bei Ebay ersteigert habe.
Laut Angaben des Verkäufers ist das Produkt nicht registriert; der Key unbenutzt.

Eben wollte ich mich registrieren; und es heisst,dass dieses Produkt schon jemand registriert hat!

Würde das funktionieren, wenn er mir seinen Account gibt?

Grüße
 
Eigenschaft
 
Was sagt denn EZ Drummer in den Lizenzbestimmungen dazu?
 
Also in den FAQ steht, dass es nicht übertragen werden kann bzw darf.
Der Verkäufer meinte nun aber, dass Toontrack den EZ Drummer weil er jetzt ewig lang nicht registriert wurde, sperrt.

Kann das wirklich sein?
 
Servus,
sowas kann nicht sein.
Das wäre, als wenn du dir einen Audi kaufst, 3 Jahre in die Garage stellst und dann Audi bei dir vorbei kommt und dir die Schlüssel weg nimmt, weil du nie mit dem Auto gefahren bist.

Du hast was bei Ebay ersteigert und nicht geliefert bekommen. Die Lizenz war das einzige wertvolle an deinem Kauf, nämlich deine Berechtigung, die Software zu nutzen. An deiner Stelle würde ich zunächst den Verkäufer nochmal um Klärung bitten und im Zweifel den Käuferschutz in Anspruch nehmen.

Viele Grüße
Moritz
 
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Aber wenn lt. Lizenzbestimmungen eine Weitergabe der Lizenz nicht erlaubt ist, dann hat er so oder so schlechte Karten. Ich würde den Kauf rückgängig machen, denn der Verkäufer hat gegen die Lizenzbestimmungen verstossen und "SweatingBullets" ist nun der Dumme.
 
@morry und Tastendilettant: Ich geb euch total recht, das sieht wirklich nach Verar***** aus! Ich bin echt ziemlich sauer! Angeblich hätte er die CD nur geöffnet um zu kontrollieren ob alles da ist, was ich aber absolut nicht glauben kann. Ich sollte laut ihm mal den Support kontaktieren (was ich auch tat, aber allein wegen der FAQ hab ich wohl keine Antwort erhalten).

Ist jemandem von euch sowas schon mal passiert?
Soll ich nun einfach mein Geld zurückfordern? Weil im Prinzip ist es eine arglistige Täuschung, denn wie gesagt die Lizenz war das einzig wertvolle an dem Kauf!
 
Richtig, Geld zurück fordern und eBay Käuferschutz in Anspruch nehmen (Haste mit Paypal bezahlt?), die Ware wurde ja quasi nicht geliefert.
 
Also solche Bestimmungen wie Du sie im FAQ gelesen hast sind in Deutschland nichtig! Eine Ausnahme wäre evtl. nur dann möglich, wenn dieser Satz deutlich zu erkennen außen auf der Packung steht. Wenn es nur in der EULA bei der Installation bestätigt werden muß, gilt diese Einschränkung nicht.

Du musst selber wissen, was Du tust. War der Kauf ein Schnäppchen, macht es Sinn sich mit dem Hersteller/deutschen Vertrieb anzulegen. Wenn nicht, mach den Kauf rückgängig.
 
Also solche Bestimmungen wie Du sie im FAQ gelesen hast sind in Deutschland nichtig! .

Richtig - grundsätzlich geht das (juristisch gesehen) auf den sogenannten Erschöpfungsgrundsatz zurück.

Auch wenn viele Softwarehersteller das nicht wahrhaben wollen - in Deutschland ist das glücklicherweise so.

Das ist eines meiner privaten und beruflichen Lieblingsthemen............!
 
Auch wenn viele Softwarehersteller das nicht wahrhaben wollen - in Deutschland ist das glücklicherweise so.

Aber was kann man daraus in der Praxis machen? Käufer einer gebrauchten Software verklagt US-Hersteller?
 
Ich weiss nicht genau wie das bei EZDrummer gemacht ist, aber ich habe mir letztens addictive drums bei Ebay ersteigert und das hat zunächst auch nicht mit der Registrierung funktioniert. In dem Falle war es so, dass mir der Verkäufer die Regestrierungsnummer gegeben und seine Lizenz gelöscht hatte. Das System funktioniert aber so, dass man mit der Registrierungsnummer einen Account einrichtet. Mit diesem Account hat man dann die Möglichkeit die Lizenz für einen bestimmten Rechner freizuschalten. Der Account ist, wenn er einmal erstellt ist nicht mehr zu löschen und die Regestrierungsnummer ist dann unbrauchbar, aber er hat mir dann einfach die Zugangsdaten zu dem Account geschickt und ich habe meine Daten da eingegeben und mir eine Lizenz für meinen Rechner freigeschaltet.

Ich weiss nicht, ob das bei EZDrummer ähnlich gehandhabt wird aber vielleicht hilft dir das ja weiter
 
moin moin,

Auch wenn viele Softwarehersteller das nicht wahrhaben wollen - in Deutschland ist das glücklicherweise so.
Leider ist dies (hoffentlich noch) nicht vollständig richtig :-(
Hier gibts einen sehr guten Artikel zu dem Thema Gebrauchtsoftware.

In diesem konkreten Fall liegt ein Verkauf mit Datenträger vor, damit ist ein Verkauf nach deutschem Recht legal. Somit liegt kein Verschulden des Verkäufers vor. Also bleiben Dir (SweatingBullets) nur 2 Möglichkeiten - auf die Kulanz des Verkäufers hoffen oder den Hersteller verklagen, wenn er sich stur stell.

Was unter dem Strich bleibt, ist vor dem Kauf Lizenzbedingungen lesen und sich mit Lieferumfang auseinander setzen. Bei den 119€ Neupreis lohnt sich dieser Streß nicht wirklich.

@morry: das Beispiel Auto hinkt leider bei "Downloadlizenzen" und von Supportverträgen abhängiger Software, auch wenn es so sein sollte ;-) Hier erwirbt man quasi das Besitzrecht, ist aber nicht Eigentümer und somit ist diese Software nur mit Zustimmung des Eigentümers (Hersteller) weiter veraüßerbar.

grüße, humi
 
Ich habe ihm nun geschrieben, dass ich den Kaufvertrag zurücknehmen will; jedoch meinte er, dass er das nicht akzeptieren kann, da von seiner Seite aus alles in Ordnung wäre.

In Ordnung heisst also über den Tisch gezogen?

An wen kann ich mich nun am besten wenden? Direkt zum Käuferschutz?
 
Kontaktiere Ebay. "Unstimmigkeiten online klären". Er war zum (Weiter-) Verkauf nicht berechtigt, das kommt einer Raubkopie gleich. Ich habe einmal Software ersteigert , habe 80 Euro überwiesen und bekam gecrackte Software. Der Verkäufer meinte tatsächlich: Das ist doch sowieso gleich, ob du ne originale oder gebrannte bekommst. Hab Anzeige erstattet. Hat sich rausgestellt, dass das eine Frau war, die massenweise Software verkauft hat. Das ist fast ein Jahr her. Geld hab ich bis heute nicht wieder bekommen, Ebay hat die Verkäuferin gesperrt. Ebay macht keinen Spaß mehr.
 
Hallo Ihr alle, da einige von Euch in diesem Jahr zuletzt online waren, hoffe ich, dass das jemend liest!? Inzwischen gibt es grundsätzlich bei Toontrack die Möglichkeit, eine Lizenz weiter zu verkaufen. Was mich interessieren würde (Toontrack hat mir natürkich auf diese Frage nicht geantwortet), ob ich mein EZDrummer 3 verkaufen kann und nur 1x die Transfergebühr von 15,- EUR bezahlen muss (finde ich preislich OK)? Wiel mein EZDrummer 3 ein Upgrade von EZDrummer 2 ist und dieser wiederum ein Upgrade von EZDrummer 1 und dieser wiederum ein Upgrade von EZDrumer Lite. She nicht ein, dass ich jetzt mehrere mal die Transfergebühr bezahlen muss!? Wäre toll, wenn da jemand Ahnung oder Erfahrungen hat, die er/sie mir mitteilen würde! Danke schon mal und musikalische Grüße Peter
 

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