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GEMA Fake oder nicht Fake ?!

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Herrrmann
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WARNUNG AN ALLE MUSIKER!
*****************************
Die GEMA hat arbeitslose Rechtsanwälte beauftragt, die Webseiten zu kontrollieren auf unangemeldete Hörproben. Uns, sowie einen meiner Mitmusiker hat es schon erwischt! Die Strafen sind unverhältnismäßig hoch und belaufen sich auf ca. 25.000.- Euro und mehr je nach dem wie lange ihr schon Demos auf der HP habt und wie viele Male diese angeklickt wurden und heruntergeladen wurden! Reine Abzocke!!! Also meldet rechtzeitig an und macht das publik, damit nicht mehr von uns pleite gemacht werden!!!
Die Titel auf der Website müssen bei der GEMA angemeldet und dürfen nicht zum runterladen sein! (rechte Maus), sondern müssen gestreamt angeboten werden und nicht länger als 45 Sek. Lang!!! Auch wenn es eigene Titel sind!!! Schickt diesen Newsletter oder einen eigenen an alle Musiker, Sänger, Agenturen, die Ihr kennt und warnt sie!!!
Kann ja wohl nicht sein, dass wir alle Pleite gemacht werden.

kam grade per mail... :screwy:
irgendwie glaub ich stark, dass sich da jemand nen spass erlaubt hat...
oder is das bitterer ernst ?!
mfg, rouven
 
Eigenschaft
 
glaub ich net jeder kann doch mit seine rmukke machn wat er will

Wenns stimmt Läuft in diesem land noch megr falsch als ich denke
 
Ich mach mir da jetzt mal keinen Reim drauf, außer dass das zumindest recht schwammig dargestellt ist:

Auch wenn es eigene Titel sind!!!

Das gilt selbstverständlich dann nicht, wenn es sich um eigene Titel handelt, die NICHT bei der GEMA angemeldet/registriert sind.

Und arbeitslose Rechtsanwälte beauftragen die garantiert nicht.
 
Übler Fake. Die Gema kann garnicht herausfinden wie oft ein Lied von einer Homepage herunter geladen wurde.
 
Die Gema kann garnicht herausfinden wie oft ein Lied von einer Homepage herunter geladen wurde
Da hast du wohl recht, aber die Gema hat dann die Möglichkeit zu pauschalisieren. Soll heißen, das sie einfach das Anmeldedatum der Domain zugrundelegen und davon ausgehen das ab diesem Datum bis zum Stichtag soundsoviel Downloads möglich gewesen wären.

Das ist so ähnlich, als wenn du mit deinem Diesel-Fahrzeug mit steuerbegünstigtem Heizoel im Tank erwischt wirst. Das Strafmaß orientiert sich dann an dem Datum als das Fahrzeug auf dich zugelassen wurde, nach dem Motto, du hättest ja in diesem Zeitraum die Möglichkeit gehabt.

Musiktechnisch gesehen betrifft das allerdings nur Titel, welche bei der Gema registriert sind, eigene, unregistrierte Sachen sind frei.
Ich möchte dringend davon abraten geschützte Titel anzubieten, und seien es auch nur Hörproben, denn die Gema hat überall ihre Ohren ;)
 
Also das ist alles andere als ein Fake. Schau doch mal bei der Band auf der Homepage nach. Die haben sämtliche Demosongs rausgenommen, was für eine derartige Band nicht verkaufsfördent ist. Also freiwillig haben die das nicht getan.

Ob die geforderte Summe auch tatsächlich eingeklagt werden kann, halte ich für fragwürdig, aber es wird schon ein ordentlicher Batzen übrigbleiben.

Solange man GEMA-Songs im Internet auch nur Scheibchenweiße anbietet und man keine GEMA-Gebühren zahlt, muß man damit rechnen, erwischt zu werden und dann können die Nachforderungen schnell teuer werden.

Gruß,
Alexandra
 
Boerx schrieb:
Die Gema kann garnicht herausfinden wie oft ein Lied von einer Homepage herunter geladen wurde.
Wie schon erwähnt, durch das Anmeldedatum, können die erkenen, wann die Seite ins Netz ging. Über diverse Seiten, kann man erfahren, wann welche Titel ins Netzt gestellt wurden. Über die Linkpopularität, kann man feststellen, wie oft besucht eine Seite ist oder evtl. sogar noch über einen Zähler auf der Homepage.
Und evtl. wir dman vor Gericht auch dazu gebracht die Logdateien vorzuzeigen.
Also gerade das Internet ist derartig Gläsern, dass es da kaum Probleme gibt hier detallierte Angaben zu machen.

Gruß,
Alexandra
 
Also, wenn ihr GEMA-freies Material drauf habt (also keine Cover, und keiner von EUren Musikern bei der GEMA angemeldet ist), dürfte kein Problem bestehen. Ansonsten evtl. schon, denke aber nicht, dass die hinter kleinen Bands groß hinterherspionieren. Die kriegen ihre Kohle auch so... und schütten sie (leider) an die Falschen aus. :twisted:
 
Kingstonic schrieb:
Also, wenn ihr GEMA-freies Material drauf habt (also keine Cover, und keiner von EUren Musikern bei der GEMA angemeldet ist), dürfte kein Problem bestehen. Ansonsten evtl. schon, denke aber nicht, dass die hinter kleinen Bands groß hinterherspionieren. Die kriegen ihre Kohle auch so... und schütten sie (leider) an die Falschen aus. :twisted:

Auch kleinen Bands kann es erwischen. Erst am Sonntag habe ich mich mit einer Band unterhalten die maechtig Aerger mit der Gema haben im Moment was ihre ganzen Gigs etc. angeht. Man muss immer damit rechnen das wenn du bei der Gema angemeldet bist die auch mal auf der Homepage vorbeisurfen und scauen welche Gigs du spielst und das eben auch vergleichen mit dem was gemeldet wurde. Das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Naja muss man sich halt vorher ueberlegen ob man bei dem Verein mitmacht oder nicht. Ich habe viele Veranstalter kennengelernt die nur Nicht-Gema-Bands nehmen und eben auch dementsprechend weniger abdruecken muessen.
 
wenn ich meine gema-angemeldeten songs auf die hp stelle kostet das mich geld?
was hat der musiker dann von der gema?
 
rockbaby schrieb:
wenn ich meine gema-angemeldeten songs auf die hp stelle kostet das mich geld?
was hat der musiker dann von der gema?

so weit ich das verstanden habe sind die songs zum einen geschützt und zum anderen müssen wenn andere deine songs spielen ja auch was abdrückend was dir wieder zu gute kommt.
 
rockbaby schrieb:
wenn ich meine gema-angemeldeten songs auf die hp stelle kostet das mich geld?
was hat der musiker dann von der gema?

Jup das kostet dich Geld wenn du bei dr Gema angemeldet bist.
Von der Gema hast du was wenn dein Song im Radio gespielt wird, TV, gecovered wird oder du selbst sehr viele Konzerte hast und der Veranstalter jedesmal schoen den Zettel ausfuellt. Dann bekommst du Geld dafuer.

@Kruser: Gema hat nichts mit schuetzen zutun. Sie ist nur da das du Knete bekommst wenn der Song von irgendjemand verwendet wird.
 
Ich hätte eine andere Frage zum Thema und will dafür jetzt keinen Thread aufmachen:

Ein Plattenproduzent hat mir vor Jahren geraten, meine Songs, auch wenn sie nur schon in der Struktur aufgenommen wurden (nur Melodien) auf einer CD als eingeschriebenes Päckchen an mich selbst zu schicken. Damit könnte man beweisen, wann man diese Tracks bereits geschrieben hat zur gegebenen Zeit. Vor Gericht sei dies ein Beweis, meinte er.

Nehmen wir an, ich schicke mir mein Lied X am 3.3.2003 nach Hause in Form einer CD als eingeschriebenes Päckchen. Nie öffne ich das Paket.

Wenn jetzt jemand (nennen wir sie Band Y) kommt und meinen Track X im November 2004 klaut, diese bei der GEMA anmeldet (oder bei nem anderen Verein)......... bin ich dann im recht und darf auch weiterhin diese Lieder spielen, oder?

Denn "falls" diese Band Y mich jemals verklagen wollen würde, dass ich ihre Songs spiele......... könnte ich ja vor Gericht beweisen, dass sie eher meine Songs geklaut haben oder anders gesagt: Ich könnte beweisen, dass ich diese Songs zuerst hatte. Stimmt das? Habe ich das richtig interpretiert?

Denn falls diese Band Y mit meinem Track X bspweise Millionen verdienen würde (nur angenommen, ist unrealistisch), ....... könnte ich die verklagen und meinen Anteil an Gewinn einholen.

Habe ich das richtig interpretiert? Gilt das immer noch????

Ich rede von einem eingeschriebenen Päckchen der Post Schweiz. Beleg wird aufbewahrt mit Datum und so drauf. Das Paket ist bis zur Vorführung des Beweises vor dem Richter natürlich ungeöffnet...............
Danke für Tipps ;)

hätt ich wohl besser en eigenen Thread aufmachen sollen?
 
Yeah, ich hatte recht :) Sorry fürs unüberlegte Posten vorhin ..... ohne das Tut anzuklickern.

hier lesen
 
Ich schließ den Thread mal. Was hier gefragt/diskutiert wird existiert überwiegend bereits in anderen Threads. Wir müssen das Rad nicht jeden Tag neu erfinden. :twisted:
 
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