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GEma GEbühr für eigene Musik auf Webseite?

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ohneschuhe
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hi,
hab schon den Beitrag weiter unten über Gema GEbühren gelesen, bin aber nich ganz schlau draus geworden.
Was bedeutet Streaming? Alles was kein Download ist? Also zum Beispiel mit nem selbstgemachten Player abspielbar?
Ich hab heute einen Brief nach hause bekommen, dass ich fuer meine uralte Bandwebseite ploetzlich 70 euro Gebuehren fuer eigene Songs zahlen soll. Die Songs kann man sich an einem Player anhoeren und noch nicht einmal downloaden! Ich bin nicht mitglied der Gema und hab die Songs auch nicht dort angemeldet, es kann aber sein dass dies einer aus der alten Band gemacht hat...Muss ich den Betrag jetz zahlen oder kann ich hiermit einfach nur meine songs schuetzen?
Hier steht weiterhin etwas von einem Lizenzvertrag den ich demnaechst zugeschickt bekomme....muss ich den Abschliessen, komm ich drumrum wenn ich die Lieder von der Webseite nehme?
Danke im Vorraus
 
Eigenschaft
 
Download = ist zur Verfügung stellen (im Internet) mit Speichermöglichkeit
Streaming = nur zum Anhörengedacht; dh. ohne (offensichtliche) Speichermöglichkeit

Sobald man ein Werk verwendet, dass von einem Urheber stammt, der Mitglied ist, läuft die Lizenzierung über die GEMA (auch wenn Du selbst der Urheber bist - es gilt dann nur ein anderer Tarif... dh in letzterem Fall wohl billiger).
Vielleicht solltest mal bei denen Bandkollegen nachfragen, ob sie's gemeldet haben? Oder direkt beid er GEMA nachfragen, auf wen die Werke laufen?

Geschützt sind Werke bereits ab ihrer "Schaffung" (also unabhängig von einer Registrierung).

Wenn die Werke vom Netz genommen werden, dann braucht man ab diesem Zeitpunkt natürlich keine Lizenz - aber für den Zeitraum vorher schon...

LG saxycb
 
also wenn ich das so lese frage ich mich doch echt wie das bei myspace geregelt wird...
da ann man ja auch streamen und downloaden, wer muss da zahlen weil im endeffekt ist es ja myspace die das hosten und anbieten oder lieg ich da falsch?
 
also wenn ich das so lese frage ich mich doch echt wie das bei myspace geregelt wird...
da ann man ja auch streamen und downloaden, wer muss da zahlen weil im endeffekt ist es ja myspace die das hosten und anbieten oder lieg ich da falsch?

wenn man dort songs hochlädt, versichert man myspace, dass man keine urheberrechtsverletzungen begeht bzw. alle rechte an den songs besitzt.

das steht in den AGBs drin.

also wenn du doch die rechte anderer verletzt, fällt es auf dich zurück (nehme ich mal an).
 
also wenn ich das so lese frage ich mich doch echt wie das bei myspace geregelt wird...
da ann man ja auch streamen und downloaden, wer muss da zahlen weil im endeffekt ist es ja myspace die das hosten und anbieten oder lieg ich da falsch?

wenn man dort songs hochlädt, versichert man myspace, dass man keine urheberrechtsverletzungen begeht bzw. alle rechte an den songs besitzt.

genau, das steht da in den AGBs drinnen, soviel ich weiß. dh. wenn man was anderes hochläd, als laut AGBs gestattet ist, verstößt man schon mal gegen die AGBs.
und von wegen anbieten, ohne eine lizenz zu haben: unter myspace ist es "dein" teilbereich, unter dem du etwas anbietes (ich kann auch auf "deinen" teilbereich nix hochladen). somit bist du dafür verantwortlich. myspace haftet mit (da myspace ja ohne musik quasi nicht könnte). drum habens auch die klausel in den AGBs (für das innenverhältnis im falle diverser klagen usw...).
 
zu den ehemaligen Bandkollegen hab ich kein Kontakt mehr, aber selbst wenn es bei der GEMA angemeldet waere müsste ich keine Gebühr zahlen, da ich die songs nicht zum Download anbiete sondern nur zum anhoeren(Streaming) anbiete.
Jemand in einem anderen forum hat gesagt dass sie die Briefe so formulieren dass man denkt das man das geld zahlen muss ist aber freiwillig!!!
 
Moment... das GEMA-Mitglied kann seine Stücke zum Streaming also zu Promotionzwecken online kostenfrei stellen, nicht jemand, der mal Mitglied einer Band war, deren Stücke, die ein anderes Bandmitglied geschrieben hat, das jetzt GEMA-Mitglied ist, kann die Stücke streamen ;)

Zum 2. Teil Deines Posts: Entweder die Titel sind vergütungspflichtig oder nicht. Hat mit Freiwilligkeit nix zu tun ;)

Gruß
Marc
 
also freiwillig ist da gar nichts... da hat marc eindeutig recht.

ich bin davon ausgegangen, dass du selbst auch mitkomponiert hat - aber vielleicht hab ich da was überlesen.
wenn dem so sei, dass du co-urheber bist, dann ist streaming auf deiner eigenen website frei (wenn die anderen zustimmen... aber wenn du keinen kontakt hast, dann wirds wohl schwierig...) - und bei download gelten andere bedingungen (siehe http://www.gema.de/media/de/mitglieder_informationen/gema_eigenpraesentation.pdf).

wenn die werke aber komplett von jemand anderen sind, dann gilt schon mal die streaming-ist-frei-regelung für dich nicht. sondern es gelten andere regelungen. aber das steht dann vermutlich ohnehin in dem briefchen drin...

gruß
saxycb
 
Also, Ich versteh das ganze mit Gema nicht.

Also das heist, ich versteh die regeln jetzt schon teilweise, aber was das ganze soll...

Ich meine musik ist ein hobby, mann macht es um spass dran zu haben und das andere Spass daran haben.

ich finde es sowieso nicht sonderlich gut, wenn mann Profit mit Musik machen will.

Ich finde Musik sollte ein freies gut sein und jede band sollte das recht haben, die Songs ksotenlos ins Netz zu stellen.

und die CD's sollten auch nur, die produktionskosten wieder einbringen und nicht noch profit rausschlagen.

Aber wahrscheinlich weiche ich gerade vom thema ab.

Eine frage hab ich noch:
Muss mann auf jedefälle gEMA-Gebühren Bezahlen, wenn mann einen gecoverten Song irgendwo der öffentlichkeit präsentiert?

Gruss, Maddin
 
ich finde es sowieso nicht sonderlich gut, wenn mann Profit mit Musik machen will.
...
und die CD's sollten auch nur, die produktionskosten wieder einbringen und nicht noch profit rausschlagen.
<sarkasmus on>und der tennisschläger soll auch nix kosten ausser die materialkosten und tennisbälle müssen frei sein - ist ja hobby...<sarkasmus off>

Muss mann auf jedefälle gEMA-Gebühren Bezahlen, wenn mann einen gecoverten Song irgendwo der öffentlichkeit präsentiert?

davon ausgehend, dass es ein werk vom gema-repertoire ist, ja.
wobei dieser "man" der veranstalter bzw. zurverfügungsteller (diensteanbieter) ist (nicht der bearbeiter oder die band - außer diese sind veranstalter oder zurverfügungsteller).

lg saxycb
 
Ergänzung: Bei Urheberrechtsverletzungen kann die Verwertungsgesellschaft - hier also die GEMA - jeden, der daran beteiligt war (Rauminhaber, Veranstalter, Ausübende, etc.) gesamtschuldnerisch in Anspruch nehmen, auch wenn im Innenverhältnis etwas Anderes vereinbart wurde.

Grüße
Marc
 
<sarkasmus on>und der tennisschläger soll auch nix kosten ausser die materialkosten und tennisbälle müssen frei sein - ist ja hobby...<sarkasmus off>

Ja, das ist ja etwas ganz anderes, ich meine es ist ja schonmal klar, dass mann z.B. für's Equipment bezahlen muss, aber nicht fürs spielen selber.
ich meine was macht die GEMA für diese musik?
Hat die gema die Texte geschrieben, hat die GEMA die Noten Komponiert?
NEIN, sie kassieren nur ab, unter dem Vorwand, die Songs zu schützen.

Tut mir leid dafür hab ich kein Verständniss... aber naja...ist eben Deutschland...

Hmmm, und wie's aussieht muss mann wie immer damit klar kommen.

Ach danke übrigens für die Antwort, ja ich meine das genau so mit den Coversongs.

Grüsse, Maddin
 
Naja, ich persönlich habe kein Verständnis dafür, wenn man mit offensichtlichem Unwissen andere verurteilt ;)

1. gibt es in gleicher oder ähnlicher Weise agierende Verwertungsgesellschaften in nahezu allen zivilisierten Ländern der Erde.

2. Arbeitet die GEMA komplett ohne Gewinn, sondern schüttet sämtliche Überschüsse an ihre Mitglieder (ja, die Urheber = Komponisten) aus.

und 3. niemand, auch die GEMA selbst nicht, behauptet, sie würde "Musik" schützen. Außerdem gäbe es mit einem bloßen "Vorwand" Probleme mit dem Deutschen Patent- und Markenamt, der Kontrollinstanz der GEMA. Dieses passt darauf auf, dass die GEMA ihren staatlichen Auftrag korrekt ausführt.

Die GEMA verwaltet treuhänderisch die Rechte ihrer Mitglieder und sorgt dafür, dass diese Tantiemen (= Geld) für die Nutzung (Wiedergabe, Aufführung, Sendung, Vervielfältigung etc.) ihres geistigen Eigentums erhalten.

Zu Deinem ursprünglichen Post: Musik ist im Grunde ein freies Gut, wenn Du zur Wahrung Deiner Rechte diese nicht an eine Verwertungsgesellschaft abtrittst. Und somit kannst Du diese Musik auch frei ins Netz stellen.

Gruesse
Marc
 
Hmmmmm... naja wenn du meinst...

Aber wie läuft das mit dem:
"Die GEMA verwaltet treuhänderisch die Rechte ihrer Mitglieder und sorgt dafür, dass diese Tantiemen (= Geld) für die Nutzung (Wiedergabe, Aufführung, Sendung, Vervielfältigung etc.) ihres geistigen Eigentums erhalten."

Ich meine, wenn mann schon 70€ gebühr bezahlen muss, um sie im Internet oder so zu veröffentlichen, in welchen Fall bekommt mann sie zurück, also die 70€?

Oder hab ich da jetzt was total missverstanden?
Ich bin gerade voll verwirrt!
 
Da gebe ich Dir allerdings recht. Wie die GEMA hier mit diesem Schreiben Verwirrung stiftet, ist unter aller Kanone!

Zur Klarstellung des Ganzen noch einmal:

Hast Du GEMA-freie Musik auf Deiner Webseite, so hat die GEMA keinen Anspruch! Egal, b Streaming, Download, Hintergrundmusik oder sonst was. Du bist allerdings erst einmal verpflichtet, diese Musiknutzung unter Angabe der Titel und Komponisten anzumelden (wie z.B. bei der Vervielfältigung einer CD). Du solltest dann aber auch tunlichst "GEMA-frei" dabei schreiben. Die GEMA wird dann die GEMA-Freiheit feststellen und natürlich nichts berechnen (wofür auch?).

Anders sieht es aus, wenn Du GEMA-pflichtige Musik auf Deiner Webseite nutzt. Dann musst Du die genau so anmelden, jedoch wird die GEMA bei der Wiedergabe von Hintergrundmusik (Gedudel beim Surfen) Dir einen Vertrag anbieten und im Falle der Nichtunterschrift Schadenersatz aufgrund ihrer Ansprüche berechnen (+100%). Das gilt übrigens auch, wenn Du die Musik erst gar nicht anmeldest.

Der Witz ist, dass der von der GEMA genannte Tarif tatsächlcih nur für die Wiedergabe von Hintergrundmusik auf der Internetseite und nicht für die Downloadmöglichkeit gilt. Der Tarif ist nämlich teurer!

3. Möglichkeit: Du bist GEMA-Mitglied und stellst Deine Musik auf Deiner eigenen Seite zum Streaming ohne Downloadmöglichkeit zur Verfügung. Dann kannst Du das anmelden und zahlst für diesen "Promotionzweck" nichts.

Im Internet gibt es aber für Mitglieder auch die Möglichkeit einer Direktverrechnung. D.h., die GEMA lizenziert die im Netz stehenden Werke und schüttet die Tantiemen an die Mitglieder direkt ohne Abzug aus.

Grüße
Marc
 
Ah, jatzt hab ich es verstanden!

Also, wenn ich meine eigenen Songs online stelle und die auch auf mich gemeldet sind, dann zahle ich nichts?
gut, das wollte ich nur wissen!

DANKE!

Gruss, Maddin
 
Gerne!

Genau SO ist es ;)

Grüße
Marc
 
fall 1: man ist selbst _kein_ mitglied irgendeiner verwertungsgesellschaft, man hat ganz alleine an den werken mitgewirkt --> man ist alleiniger rechtsinhaber --> man kann diese eigenen werke selbst einsetzen, wie man möchte.

fall 2: man selbst - oder einer der anderen beteiligten am werk - ist mitglied einer verwertungsgesellschaft --> alles läuft über die gema, die gema-bestimmungen gelten --> siehe oben: streaming frei, download gegen entgelt (auf der gema-website verifizieren, ob das so stimmt)
 
...Streaming aber auch nur dann frei, wenn nicht Werbung Dritter auf der Seite ist. Also PopUp-Fenster mit O2 Werbung (sehr gerne genommen in diesen Tagen :D ) heisst: auch für GEMA-Mitglieder beim Streaming eigener Werke bezahlen...

Grüße
Marc
 

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