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Klavierstücke auf Youtube hochladen?

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bastonga
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Hallo,

angenommen man mächte ein paar Videos von seinem Klaviergespiele aufnehmen und hochladen :)
nur leider ist unklar, welche Stücke man hochladen darf, da diese ja eventuell geschützt sind oder wie auch immer. Wie findet man heraus ob man Ärger bekommen könnte, wenn man ein bestimmtes Stück hochlädt.

Falls jemand etwas darüber weiss wär ich dankbar :) weil bei Gema verletzungen sollen ja sogarbis zu 50.000€ Strafe drin sein...

Lg
 
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eine Klassik-Interpretation ist unkritisch, solange du nicht eine bestimmte Interpretation oder ein Arrangement kopierst
(auf die letzten beiden könnte es Rechte geben)

bei 'zeitgenössischen' Stücken sieht es anders (und ein wenig komplex) aus:
hat der Rechteinhaber/Vertreter (zB Label) ein Abkommen mit YouTube, kannst du covern was das Zeug hält
falls nicht, musst du die Rechte tatsächlich einholen, weil du eine Aufführung/Reproduktion machst
vielen Künstlern/Komponisten ist das egal (goodwill)
aber eben nicht allen... dummerweise steht's bei den Titeln selbst nicht dabei...

das ist meine Interpretation entsprechend den Hinweisen, die Soundcloud zu dem Thema gibt
imho war das dort absolut eindeutig formuliert - sinngemäss gilt für YT dasselbe

cheers, Tom
 
eine Klassik-Interpretation ist unkritisch, solange du nicht eine bestimmte Interpretation oder ein Arrangement kopierst
(auf die letzten beiden könnte es Rechte geben)
Das ist korrekt. Auf Werke, deren Urheber länger als 70 Jahre tot ist, existieren keine Urheberrechte. Auf Neu-Arrangements und Bearbeitungen hingegen schon, hier ist also darauf zu achten, dass man die Original-Version nutzt.

bei 'zeitgenössischen' Stücken sieht es anders (und ein wenig komplex) aus:
hat der Rechteinhaber/Vertreter (zB Label) ein Abkommen mit YouTube, kannst du covern was das Zeug hält
falls nicht, musst du die Rechte tatsächlich einholen, weil du eine Aufführung/Reproduktion machst
Das ist leider falsch. Labels sind nur im Besitz der Leistungsschutzrechte an der Aufnahme. Die Leistungsschutzrechte spielen hier jedoch überhaupt keine Rolle, da sich die Frage nicht um Aufnahmen, sondern um die Urheberrechte, die Komposition, dreht.

Youtube verlangt in seinen Nutzungsbedingungen, dass man für die Videos, welche man hochladen möchte, alle notwendigen Nutzungsrechte besitzt. Die Wahrnehmung, also Vertretung oder das Management, der Nutzungsrechte haben die Urheber und Musikverlage üblicherweise an die GEMA übertragen. Das heißt wenn jemand diese Werke öffentlich nutzen will, so muss er diese Nutzung dort lizenzieren. Für Youtube bedeutet dies, dass Youtube zur GEMA gehen müsste und sich dort die Internet-Wiedergaberechte holen und dafür zahlen müsste. Youtube und die GEMA können sich da jedoch seit Jahren nicht einigen, insofern ist sämtliches GEMA-Material auf Youtube aktuell theoretisch illegal. Von Seiten der GEMA hieß es mehrmals, dass sie keine Youtube-Nutzer gängeln will, sondern dass sie Geld von Youtube sehen will. Von der GEMA hat der einzelne Youtube-Nutzer also nichts zu befürchten. Im Grunde hat die GEMA im damaligen Musterprozess auch nur 20 Titel sperren lassen, den Rest sperrt und löscht Youtube von sich aus.

Aus diesen Gründen gibt es aktuell keine Möglichkeit, GEMA-Material auf Youtube zu nutzen, ohne gegen die Nutzungsbedingungen von Youtube zu verstoßen.
 
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Da das Urheberrecht an Kompositionen und Bearbeitungen bei uns 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt, kannst Du im Grunde alles öffentlich aufführen das später als 1850 komponiert wurde. Da ist schon eingerechnet, dass der Komponist ein frühreifer Teenager war und hundert Jahre alt wurde.

Soweit die Theorie. In der Praxis ist mir kein Fall bekannt, dass jemals ein privater YT Uploader für das Einstellen selbst gespielter Musik bestraft wurde. Ich hatte schon den Fall dass die automatische Werkserkennung mir Mozarts Klarinettenkonzert als "mögliche unlizensierte Nutzung einer Aufnahme eines von uns vertretenen Künstlers...." markiert und mit Werbung abgestraft wurde. Kann man beeinspruchen. Das Spiel ging 4x mit unterschiedlichen Rechtevertretern, dann war Ruhe. Das hat drei Tage gedauert. Und nur, weil unser Klarinettist soooo schön spielt. Es wurde jeweis sein Solo beanstandet :)

Bei Werken zeitgenössischer Komponisten frage ich nach und habe bisher noch keine Absage bekommen. Die waren alle eher verwundert dass da wirklich mal jemand fragt.
 
Vielen dank für die Antworten. Das hilft schonmal.
Aber wie genau finde ich denn jetz heraus ob ich "comptine d'un autre ete" und "pixies- where is my mind" aufnehmen darf und hochladen kann? Vielleicht bin ich auch ein wenig paranoid :'D. Frag ich da direkt bei youtube nach? Und falls ich dann doch mal ein Stück hochlade welches ich vllt nich hätte einspielen dürfen, würde das Video dann einfach gesperrt werden oder kriegt man dann direkt eine Strafe aufgebrummt?

Lg
 
es kann ja nicht verkehrt sein, wenn man Infos zu den Komponisten hat, die die Stücke geschrieben haben.
Google gibt dann sehr schnell preis, ob schon tot und wenn ja wie lange - dann ist ja eine der obigen Fragen schon geklärt.
 
Die GEMA-Werksuche kann auch nützlich sein, vor allem wenn es darum geht moderne Bearbeitungen und Arrangements zu prüfen: https://online.gema.de/werke/
 

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