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Lizenz- und Urheberrecht > Streaming auf der Webseite

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fR33$tyler
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Hi zusammen,

wir haben unsere eigenen Songs mit nem kleine Ausschnitt auf der Webseite zum streamen. Nun schreibt mich die GEMA an "....Grundsätzlich ist die öffentliche Musikwiedergabe im Internet nicht zulässig ohne vorherige Lizenzierung bzw. Anmeldung bei der GEMA...."

Tja ich bin GEMA Mitglied, aber meine 3 Kollegen nicht... somit die Band ist kein GEMA Mitglied.

egal.. wenn ich mich dort anmelde, kann ich die Songs auf der Webseite bereitstellen.. nur ab 2008 (ist ja bald) kostet es 25 €!

Ich seh es nicht ein, für einen Ausschnitt von eigenen Songs auf dem eigens bezahlzen Webspace nocht mal zu blechen!!!

Gibt es eine Möglichkeit bezügl. Urheberrecht und Lizenz das irgendwie trozden zu veröffentlichen?

Ich hab mich schon durch zig Seiten gelesen.. aber das rechtliche ist schon ganz schön wirr in Deutschland...

Hat jemand n Tip?

Wäre Dankbar

Grüße Ralf
 
Eigenschaft
 
Gibt es eine Möglichkeit bezügl. Urheberrecht und Lizenz das irgendwie trozden zu veröffentlichen?
Der GEMA den Rücken kehren :)

Tja ich bin GEMA Mitglied, aber meine 3 Kollegen nicht... somit die Band ist kein GEMA Mitglied.
Das ist in der Tat ein Fall, den ich jetzt auch nicht so einordnen kann. Wer ist Urheber der Songs, die Band oder Du?

Ich seh es nicht ein, für einen Ausschnitt von eigenen Songs auf dem eigens bezahlzen Webspace nocht mal zu blechen!!!
Das ist aber doch das Prinzip der GEMA, man muss doch bei einem Live-Auftritt auch seine eignen Songs anmelden, oder? Aber bekommst du das Geld nicht im Endeffekt zurück? Weil du ja eben Geld dafür bekommst, dass irgendjemand deine Musik im Internet wiedgerbt, weil der dafür bezahlt. Jetzt bist du eben selbst Zahlender und Bezahlter.
Bevor ich hier aber weiter Halbwissen von mir geben, verweise ich lieber an das passende Unterforum, wo der Thread vielleicht besser aufgehoben ist (kannst ja einen Mod um Verschiebung bitten)
https://www.musiker-board.de/vb/f131-musikbusiness-recht/
Ich habe da auch gerade einen gepinnten Thread entdeckt, der so ähnlich ist wie deiner:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...a-kosten-geb-hren-f-r-songs-auf-homepage.html
 
Danke für Dein schnelles Feedback und die 2 Links.

Wer ist Urheber der Songs, die Band oder Du?
Die Band bzw. jeder in der Band (alle zusammen)

@ Mod: bitte um verschiebung (sorry.. hab ich übersehen)
 
***

Tja ich bin GEMA Mitglied, aber meine 3 Kollegen nicht... somit die Band ist kein GEMA Mitglied.***

nicht ganz, deine 3 Kollegen sind nicht GEMA-Mitglied. Solange die Band keine "juristische" Form besitzt, hat das mit der GEMA nichts zu tun.

ERGO:
wenn deine 3 Kollegen nicht GEMA-Mitglied sind und nur diese 3 ;) Urheber sind, ist es GEMA-freie Musik. Du bist dann "nur" Sideman..., alles klar?

LG
RJJC

EDIT:
hm..., ich versuch's mal so rum dir auf die Sprünge zu helfen:

Nehmen wir mal an, eine Band besteht aus 4 Personen. Davon ist eine GEMA-Mitglied, die anderen 3 Personen nicht. Wenn jetzt das GEMA-Mitglied Urheber eines Stückes ist, muss es angemeldet werden. Wenn die anderen 3 Personen Urheber sind, ist es GEMA-freie Musik. Somit hätte die Band beide "Plattformen" zur Verfügung (also die Wahlmöglichkeit bestimmte Stücke über die GEMA laufen zu lassen & bestimmte Stücke als GEMA-freie Musik zu definieren).
Wenn die Band alle Einnahmen gerecht durch 4 teilt, ist doch alles o.k. ;)

Da das ein rein hypothetischer Fall ist :rolleyes: kann man ja auch weiter"spinnen":
Problematisch wäre es natürlich, wenn eine Band grundsätzlich alle Songs gemeinsam komponiert hätte und obige Aufteilung nur als "Steuerinstrument" benutzt hätte, denn sobald sich besagte Truppe trennt, stellt sich die Frage, wie die Einnahmen aus beiden Plattformen weiter verteilt werden, denn gegenseitige juristische Ansprüche der beiden "Fraktionen" gibt es nicht. Dies müsste in einem zusätzlichen Vertrag innerhalb der Band geregelt sein.

...wie gesagt, alles nur als theoretischer Denkansatz...:)


....................................ooo-https://www.musiker-board.de/vb/amp...backs-vintage-identifikation.html#post3351016-ooo
...........................................xxx-https://www.musiker-board.de/vb/amps-boxen/290355-1x-fender-hot-rod-deluxe-7-amps.html#post3270123-xxx
 
jo.. das ist mir klar, dass es GEMA-freie Musik ist!
Urheber sind aber alle 4 (ist schon so angegeben)

Was hab ich dann für Alternativen bezügl. dieser Aussage:
....Grundsätzlich ist die öffentliche Musikwiedergabe im Internet nicht zulässig ohne vorherige Lizenzierung bzw. Anmeldung bei der GEMA....

1) aus der GEMA austreten und dann sind alle 4 Urheber kein GEMA Mitglied?
2) andere Lizenzierung möglich?
3) Musik von der (eigenen, privaten) Webseite nehmen?
4)...?

PS: hab den anderen Thread gelesen.. nur komm ich da auch auf keinen grünen Zweig :/
 
Also....

Solange ein Werk von mehreren Urhebern geschaffen wurde, sind diese Miturheber nach §8 UrhG. Wird nichts Anderes festgehalten, so sind alle zu gleichen Teilen daran beteiligt. Und zwar jeder als einzelne natürliche Person, daher können auch keine Bands, Urhebergemeinschaften als Einheit Mitglied der GEMA werden. Soviel vorab.

Ist nun einer der Urheber Mitglied einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA, und das Werk wird in irgendeiner Form veröffentlicht, so ist dieses Werk bei einer Verwertung wie öffentlicher Aufführung, Wiedergabe, Zugänglichmachung, Vervielfältigung,... (also Nutzung der Rechte in §15 UrhG) auch durch die zuständige Verwertungsgesellschaft (hier GEMA) zu lizenzieren und der Nutzer muss zahlen. Selbst wenn der Nutzer einer der beteiligten Urheber ist. Ja sogar, wenn der Nutzer der alleinige Urheber ist (Nutzer = Veranstalter).

Diese Nutzungsrechte hat der Urheber mit dem Berechtigungsvertrag an die GEMA abgetreten und kann für die Dauer der Mitgliedschaft nicht mehr darüber verfügen - im Gegenzug darf die GEMA nicht auf die Vergütung verzichten, das geht rein rechtlich schon gar nicht.

Was das Streaming auf eigenen Websites von GEMA-Mitgliedern angeht, gibt es eine Ausnahme, die in der Mitgliederversammlung beschlossen wurde. Zum einen sind die Regeln für Musik auf Websites sehr schön hier https://www.musiker-board.de/vb/mus...hren-f-r-band-websites-mit-h-rbeispielen.html dargestellt.

Unter welchen Voraussetzungen das Streaming für GEMA-Mitglieder vergütungsfrei bleibt, kann man auch hier http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/urheber/informationen/gema_eigenpraesentation.pdf nachlesen.

Grüße
Marc

P.S.: Wo kommt das mit den 25,00 EUR her? Den Betrag gibt es in diesem Zusammenhang meines Wissens gar nicht. Außerdem: 2008 ist schon bald? Ich dachte, es wäre bald vorbei... :-D
 
Ach ja,...
Gibt es eine Möglichkeit bezügl. Urheberrecht und Lizenz das irgendwie trozden zu veröffentlichen?
Nein, außer tatsächlich aus der GEMA auszutreten. Das macht aber m.E. nur dann Sinn, wenn die Ausschüttung den Mitgliedsbetrag nicht übersteigt, oder der Band durch die GEMA Mitgliedschaft von mindestens einem der Urheber massiv Auftritte versagt bleiben...

Grüße
Marc
 
Der GEMA den Rücken kehren :)

sry ars ultima, aber GEMA-Mitgliedschaft und Berechtigungsvertrag haben UNTERSCHIEDLICHE LAUFZEITEN. Die neuen Berechtigungsverträge laufen 6 (i.W. sechs!) Jahre.
Wenn ich also nach einem Jahr meine Mitgliedschaft beende, verwertet die GEMA die Werke noch weitere fünf Jahre!! :(

Was hab ich dann für Alternativen bezügl. dieser Aussage:
...
2) andere Lizenzierung möglich?
3) Musik von der (eigenen, privaten) Webseite nehmen?

zu 2:
JA, diese Möglichkeit gibt es! Bzw. hätte es gegeben, bevor Du den Berechtigungsvertrag unterzeichnet hast.
Jeder Rechteinhaber kann ganz individuell entscheiden, welche Rechte er/sie zur Verwertung an die GEMA abtritt. Wenn bei Unterzeichnung des Berechtigungsvertrages z.B. die Online-Verwertung gestrichen worden wäre, ist die GEMA nicht für die Verwertung im Internet zuständig und die Autoren können dort mit ihren Songs machen was sie wollen (Streaming / Downloads / Schissmichtot...)

zu 3:
um Kosten für die von Dir betriebene Site zu sparen, bleibt Dir leider nur der Verzicht - DORT!
ABer es gibt Portale, die mit der GEMA ganz reguläre Lizenzierungsdeals haben (u.a. auch uns - www.allmusic.de -, wo man sich kostenlose Portraits mit 3 Streams à 1:45 Minuten anlegen kann). MySpace wird sicherlich auch irgendwann eine Lizenzierung mit der GEMA haben. Aber es auch noch ein paar andere Portale.

lg.
 

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