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Selbsterstellte Drumtracks (covers) zum download auf Website anbieten?

  • Ersteller Blast Meat
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Blast Meat
Blast Meat
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Hi Leute, hab da eine Frage:

Angenommen man reproduziert das Schlagzeugspiel aus bekannten Liedern mit legaler Drumsoftware (EZ Drummer) in seinem Sequenzer, man lässt das als Audiodatei raus. Man hat dann eine Audiodatei, die selbstgemacht ist aber die nachempfundene "Schlagzeugmelodie" des Liedes von anderen behinhaltet. Diese Datei würde man nutzen, um in YouTube dieses Lied mit der E-Gitarre zu covern, wobei man anmerkt, dass die Melodie aber von der jeweiligen Band ist. Wenn man nun die mit EZ Drummer selbsterstellten Drumtracks auf seiner eigenen Website hochlädt und für andere YT-Gitarristen kostenlos zur Verfügung stellt, kann man dann Probleme bekommen? Wenn man die Schlagzeugnoten im Sequenzer ja selber schreibt, ist das ja nur sowas wie ein Cover. Würde man sich da strafbar machen, wenn man die selbsterstellten Drumtracks zur verfügung stellt, damit andere sie runterladen können und covers mit der selben schlagzeugbegleitung erstellen könnten?

Danke & Grüßle
 
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schwierige frage. einerseits fallen rhythmen und loops nicht unter den urheberrechtlichen schutz. andererseits handelt es sich in diesem fall um komplette arrangements und abfolgen, die dann schon eine eine abbildung des werks darstellen.

ich sage daher, dass dies eine urheberrechtsverletzung darstellen und vermutlich das interesse der GEMA wecken würde.
 
danke für deine Meinung! angenommen man schreibt aber bei jeder drumTrack den Urheber dazu, gäbe es da Probleme? und wenn jemand ein User der Webseite ein Cover macht, kann der websitebetreiber noch mehr Ärger bekommen? danke!
 
wenn die namen der originale nicht dabeistehen, kann es sein dass einem niemand so leicht auf die schliche kommt. an der rechtslage ändert das aber nichts.

ob jemand anderes mit den angebotenen audio-dateien wiederum urheberrechtsverletzungen begeht, ist für den anbieter der tracks unerheblich.
 
So jetzt bin ich wieder zu Hause und kann ordentlich schreiben! ;)

Danke nochmal. Aber ich habe hier in dem Forenbereich etwas bezüglich YT-Cover gelesen - und zwar, dass wenn man zb ein Cover auf YT hochlädt, man so oder so auf den "Sack" bekommen kann - aber, wenn man den Namen des Urhebers hinzufügt angeblich nur die Löschung des Covers gefordert werden kann, man aber keine Geldstrafe bezahlen müsste. (Nicht nur auf YT bezogen sondern auch auf Websites, etc. | YT hat ja ne vereinbarung mit der GEMA oder so und deaktiviert einfach die Videos die der Gema nicht passen, da YT als Website sonst Geld an die GEMA zahlen müsste)

Was man sich halt denken könnte, wäre zum Beispiel, dass wenn man auf der Website die Ursprungsband dick und fett nennt, das eher als Unterstützung und Werbung für die Band wirken könnte, da man so ja auf das originale Lied aufmerksam werden könnte... Naja das ist irgendwo eine schwere sache.

Wichtig wäre also wohl auch zu wissen, wie hoch denn so eine Strafe sein könnte? Wenn man jetzt von der GEMA nur kontaktiert wird und zur Löschung diverser Drumtracks aufgefordert wird, ist das kein Problem. Wenn man da aber eine Geldstrafe bekommt die für einen Normalo unbezahlbar ist, wäre das sehr wohl ein Problem...

Danke!
 
Aber ich habe hier in dem Forenbereich etwas bezüglich YT-Cover gelesen - und zwar, dass wenn man zb ein Cover auf YT hochlädt, man so oder so auf den "Sack" bekommen kann - aber, wenn man den Namen des Urhebers hinzufügt angeblich nur die Löschung des Covers gefordert werden kann, man aber keine Geldstrafe bezahlen müsste. (Nicht nur auf YT bezogen sondern auch auf Websites, etc. | YT hat ja ne vereinbarung mit der GEMA oder so und deaktiviert einfach die Videos die der Gema nicht passen, da YT als Website sonst Geld an die GEMA zahlen müsste)
das ist unsinn. lädt man material hoch, für das man nicht die erfordernlichen rechte hat, ist erstmal youtube dran und kann vom entsprechenden urheber belangt werden. in den youtube-nutzungsbedingungen steht allerdings eindeutig, dass youtube dann wiederum den uploader belangen kann. völlig egal ob der original-urheber genannt wird oder nicht, das ist komplett irrelevant.

Was man sich halt denken könnte, wäre zum Beispiel, dass wenn man auf der Website die Ursprungsband dick und fett nennt, das eher als Unterstützung und Werbung für die Band wirken könnte, da man so ja auf das originale Lied aufmerksam werden könnte... Naja das ist irgendwo eine schwere sache.
das kann man sich überlegen und die entsprechenden urheber um erlaubnis fragen. da die meisten jedoch von der GEMA vertreten werden, und die GEMA keine kostenlose nutzung gestatten darf, wird das realistisch betrachtet nicht möglich sein. geht es um werke von urhebern, die sich nicht von der GEMA vertreten lassen, könnte man aber versuchen zu fragen.

Wichtig wäre also wohl auch zu wissen, wie hoch denn so eine Strafe sein könnte? Wenn man jetzt von der GEMA nur kontaktiert wird und zur Löschung diverser Drumtracks aufgefordert wird, ist das kein Problem. Wenn man da aber eine Geldstrafe bekommt die für einen Normalo unbezahlbar ist, wäre das sehr wohl ein Problem...
auf solche diskussionen lasse ich mich nicht ein.
 
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Hallo,

es ist grundsätzlich nicht erlaubt, mit fremdem Material in eigener Bearbeitung an die Öffentlichkeit zu gehen, insbesondere ist es nicht erlaubt, fremdes (nachgespieltes) Material für andere ohne Erlaubnis der Rechteinhaber zu veröffentlichen.

Zur Risikobewertung: je nachdem, ob die Rechteinhaber die Sache interessiert oder auch auch nicht, kann von nichts bis alles Mögliche passieren. Bei denen, die das Los ziehen, ist das Geheule hinterher erfahrungsgemäß hoch.

Grüße
Jürgen
 
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