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Sync Rights?

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Eiko
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Hallo, mal ne Frage: Im Zusammenhang mit einem kleinen show reel meiner Kapelle, also einem Filmchen einer live performance (cover songs) stiessen wir auf den Begriff "Syncronization Rights", also das Recht eine Musik zu einem Film zu synchronisieren.
Mein erster Gedanke war WTF! Klingt abgefahren, ist aber so. Wo die ueberall irgendwelche Rechte aus dem Hut zaubern, ist kaum zu glauben.

Ich hatte ehrlich gesagt noch nie was davon gehoert, nicht mal im Studium, in dem Musikrecht ja durchaus auch ein Thema war...

http://en.wikipedia.org/wiki/Synchronization_rights
http://lehmannstrobel.com/articles/music-synchronization-rights

Eigentlich muesste das Thema jeden angehen, der seine (cover)Band filmt, und diesen Film dann bei YT hochstellt, so wie es Milliarden Leute taeglich tun.
Warum hoert man dann nichts von diesem Sachverhalt?

Da weiss offensichtlich niemand was davon, und es hat auch noch niemand davon berichtet, aus Gruenden nicht beachteter Sync Rechte abgemahnt worden zu sein.

Wie isses hier? Habt Ihr davon schon mal was gehoert?
Wenn ja, wie geht Ihr damit um, bzw wie schaetzt Ihr die praktische Relevanz dieser Sache ein? Wo kein Klaeger, da kein Richter, also Sche!ss drauf? Oder sollte man das Eurer Meinung nach unbeding beruecksichtigen, damit hernach ja kein Aerger daraus entsteht?

Man lernt echt nie aus...
 
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Soweit ich weiß, ist das eine andere Situation als du denkst.

Gemeint ist, dass Musik mit irgendwelchem anderen Material verbunden wird - ein Arzneiprodukt, eine Autowerbung, eine brutale Szene in einem Horrorfilm. Da ist es im Interesse der Urheber der Musik, dass ihre Musik nicht mit etwas völlig anderem in Verbindung gebracht wird, was sie gar nicht möchten.
z.B. möchte eine christliche Rockband bestimmt nicht, dass ihr Lied in einem Film genutzt wird, in dem satanische Rituale gezeigt werden (überspitzt dargestellt)

Wobei ein Video von einer Coverband wiederum nur die Aufnahme einer Aufführung dieses Stückes ist. Da gelten auch immer noch Urheberrechte und/oder Verwertungsrechte für die Musik - aber sonst dürfte das keine zusätzliche Rechte erfordern. Es müssen immer noch z.B. GEMA-Gebühren bezahlt werden, wenn man so ein Video veröffentlicht usw. - aber es müsste sonst keine besondere Erlaubnis erforderlich sein.

(alles nur eine laienhafte Deutung)
 
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korrekt!

was bei der videoaufnahme einer musikalischen vorführung außerdem entsteht, sind die rechte am bild, die der künstler soweit vertraglich nicht anders vereinbart, selbst besitzt.
 
Mal ein Beispiel aus der jüngeren Praxis: Heino hat ein Coveralbum mit Songs bekannter deutscher Rock-und Pop-Musiker rausgebracht. Das konnte er (bzw. seine Plattenfirma) einfach so machen, ohne die Urheber zu fragen. Denn es wird ja einfach an die GEMA gezahlt, und damit ist die Rechtefrage geklärt. Allerdings gibt es keine Musikvideos zu diesen Heino-Liedern - eben weil für die "Sync Rights" dann doch die Urheber selbst ihre Zustimmung geben müssten.
 
Hi, schon mal nen schönen Dank für die Antworten :)

So ganz schlau bin ich noch nicht, denn wenn ich das richtig lese, widersprechen sich die gemachten Aussagen ein Bisschen.

Goti sagt, kein Problem, für ein einfaches Musikvideo brauchts keine Sync Rights, die brauchts nur, wenn die Musik mit irgend einem "artfremden" Video, wie z.B. irgend einem Werbevideo gepaart wird.
Ambee bestätigt dies.
Also brauchts keine extra Sync Rights, wenns nur um die optische Umsetzung eines Musiktitels geht. Wird dieser jedoch für einen Zweck verwendet, der über diese reine optische Untermalung des Titels hinaus geht, muss man Sync Rights einholen.


Ars ultima hingegen sagt, dass auch ein Musikvideo unter Sync Rights fällt, denn sonst hätte Heino sein Musikvideo ja drehen können.

Ich lese das jetzt so, dass man zwar - die entsprechende Erlaubnis bzw Gema vorausgesetzt - einen Titel covern darf, die Erlaubnis dem dann noch ein Video draufzusetzen, jedoch einer weiteren Erlaubnis seitens des Urheberrechtsinhabers bedarf.

Wer liegt jetzt richtig? Oder hab ich bei mir einen gedanklichen Wurm drin?

Gruss, Eiko :)
 
...Ars ultima hingegen sagt, dass auch ein Musikvideo unter Sync Rights fällt, denn sonst hätte Heino sein Musikvideo ja drehen können ...
Ars ultima sagt eigentlich nichts anderes...
Heino ist vom Original in Haltung, Aussage, Milieu, Klientel, etc. soweit entfernt, daß das zwei Welten sind, die nicht mal eine kleinste Schnittmenge haben.
Ergo "vergewaltigt" Heino die Werke der Urheber und die müssen die Videos nicht zulassen.
 
Da bin ich mir nun weniger sicher, aber ich denke, dass es ein Unterschied ist, ob nun ein Video aufgenommen wird, wo die Band das Lied einfach nur aufführt - oder ob ein extra Video gemacht wird, in dem noch ganz andere Inhalte sind. So ein Musikvideo besteht ja nicht nur daraus, dass man eine Band auf einer Bühne sieht, die das Lied nur runterdudelt.
 
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das abfilmen einer band-performance wie es meist bei live-videos auf youtube der fall ist, ist keine verletzung der synchronisations-rechte. denn bei diesen mitschnitten entsteht normalerweise kein neues werk, da nach §2(2) UrhG keine "persönliche geistige Schöpfungen" gegeben ist. siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Schöpfungshöhe#Die_Sch.C3.B6pfungsh.C3.B6he_im_Deutschen_Urheberrecht

bei den sog. "sync-rights" geht es im deutschen urheberrecht um das recht, ein werk umzugestalten, siehe §23 UrhG. da ein mitschnitt kein neues werk darstellt, sondern nur die musik als werk enthält, benötigt man keine bearbeitungsrechte (wohl aber veröffentlichungs- bzw. vervielfältigungsrechte)



PS: viel interessantes zum thema findet man in dieser PDF: http://www.rechtsprobleme.at/doks/dokalik-synchronisationsrecht.pdf
(vorsicht, ist von einem anwalt aus österreich, bezieht sich aber auch auf deutsches recht)
 
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