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Urheberrecht von 'Amazing Grace'

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Shakespeare
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Angenommen man möchte gerne den Titel 'Amazing Grace' in eigener Version einspielen und auf seiner Homepage zum Anhören bereitstellen.
Die Frage: Gibt es für diesen Titel noch ein Urheberrecht?
(Eigentlich kann das nicht sein, denn der ist ja bald 200 Jahre alt.
Somit dürfte man mit der GEMA eigentlich keine Probleme bekommen).
 
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Hi,

in Deutschland ist es so, dass nach 70 Jahren nach dem Tod des Künstlers (Urheber) -wenn dann keine anderen neuen Rechte draufliegen- dass zum "Volksgut" wird. Wie es mit den amerikanischen Folksongs aussieht weiß ich jetzt nicht. Vielleicht irgendwo genauso.

Ich hatte eben geschrieben "wenn keine anderen Rechte draufliegen"....... Beispiel der song "wooden heart" von Elvis. Ein deutsches Volkslied "Muss I denn zum Städele hinaus". Diese Version von Elvis hat Rechte von der Plattenfirma RCA.

Ruf oder mail doch einmal die Gema an. Die sind eigentlich hilfreich....ja, für Ihre Gebühren. Aber da erfährst Du haargenau wie es mit den Rechten und einer eigenen Version davon, aussieht.
 
Auf das Original dürfte kein urheberrechtlicher Schutz mehr bestehen, da in Deutschland wie bereits erwähnt Urheberrechte nur bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers bestehen.

Man muss jedoch darauf achten, dass man keine Bearbeitung oder ein Arrangement z.B. aus einem aktuellen Notenheft oder Partitur verwendet. Diese können (und sind es wahrscheinlich auch) geschützt sein.
 
Ruf oder mail doch einmal die Gema an. Die sind eigentlich hilfreich....ja, für Ihre Gebühren. Aber da erfährst Du haargenau wie es mit den Rechten und einer eigenen Version davon, aussieht.

Falls doch irgendwo Rechte draufliegen weil man -wie erwähnt- sich an eine Partitur anlehnt, kostet das für die eigene Homepage 38 Eur zzgl. 7% Märchensteuer.

Schau mal hier (Seite2):

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Tarife/Tarife_AD/tarif_vr_w_i.pdf

Wenn einem das irgendwo mit 40 Eur p.a. nicht weh tut, kann man auch eine lizenzierte Coverversion auf seine HP stellen.
 
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