metallissimus
Mod Emeritus
Hallo zusammen,
meine Frage ist eigentlich ganz einfach: Sind, wenn man Werke von vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Komponisten aufführt, außer Gema-Gebühren auch noch Gebühren an den Verlag zu zahlen? Lässt sich die Frage überhaupt pauschal beantworten oder ist das vom konkreten Fall abhängig?
meine Frage ist eigentlich ganz einfach: Sind, wenn man Werke von vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Komponisten aufführt, außer Gema-Gebühren auch noch Gebühren an den Verlag zu zahlen? Lässt sich die Frage überhaupt pauschal beantworten oder ist das vom konkreten Fall abhängig?
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