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Verlagsrechte für die Aufführung gema-pflichtiger Musik?

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Hallo zusammen,

meine Frage ist eigentlich ganz einfach: Sind, wenn man Werke von vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Komponisten aufführt, außer Gema-Gebühren auch noch Gebühren an den Verlag zu zahlen? Lässt sich die Frage überhaupt pauschal beantworten oder ist das vom konkreten Fall abhängig?
 
Eigenschaft
 
Der Verlag verdient über die Noten, oder? Nach 150 Proben und 50 Auftritten sind die kaputt und müssen ersetzt werden (in der Theorie...), daran verdient der Verlag.
Bei besonders ambitionierten Projekten (Musicals) kann es auch sein, dass Noten nur per Verleih zu haben sind und je nach Anzahl der Aufführungen kosten.
 
Hallo zusammen,

meine Frage ist eigentlich ganz einfach: Sind, wenn man Werke von vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Komponisten aufführt, außer Gema-Gebühren auch noch Gebühren an den Verlag zu zahlen? Lässt sich die Frage überhaupt pauschal beantworten oder ist das vom konkreten Fall abhängig?
Dein Threadtitel ist etwas irreführend. Verlagsrechte sind die Rechte, die man braucht, um Musik verlegen, sprich vervielfältigen und verbreiten, zu dürfen.
Verlagsrechte gibt ein Urheber einem Verlag mithilfe eines Verlagsvertrags.

Um ein Werk aufzuführen benötigt man die entsprechenden Aufführungsrechte. Hier ist zu unterscheiden, ob es sich um ein Bühnenwerk handelt, also Oper, Theater, Musical, Ballett, usw... in dem die Musik in einem größeren, zusammenhängenden Kontext steht. Oder ob es sich um die übliche populäre Musik unterteilt in Songs und Alben handelt.

Ersteres läuft unter der Bezeichnung "Großes Recht" und ist allein in der Hand von Verlagen, die GEMA ist außen vor.
Zweiteres läuft unter der Bezeichnung "Kleines Recht" und wird komplett von der GEMA abgewickelt.

siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Musikverleger
 
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Hallo Cala,

ja, aber das Kopieren von Noten ist ein anderes Thema. @metallissimus sprach aber nur von "aufführen". Wenn er vorher auch noch Noten kopieren möchte, ist dies ein weiteres Thema für Ihn.

Gruß
Jürgen
 
Vielen Dank für die rege Beteiligung.

Die Frage war wohl tatsächlich (abgesehen vom unzutreffenden Titel, danke für die Aufklärung) ungeschickt formuliert, ich versuche es nochmal anders: Entstehen bei der Aufführung eines gema-pflichtigen Orchesterwerkes im Rahmen eines Sinfoniekonzertes zwangsweise des Alters des Werkes wegen auch Kosten für Aufführungsmaterial, -rechte o.ä.? Bei imslp sind ja viele Noten prinzipiell verfügbar, muss man sich bei Werken mit dem Hinweis "It is unlikely that this work is public domain in the EU, or in any country where the copyright term is life-plus-70 years." nur mit der Gema beschäftigen oder auch weiteren Punkten?

Ich deute den Hinweis auf das sog. "kleine Recht" als ein "keine weiteren Kosten", aber bin mir noch nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe.
 
Bei imslp sind ja viele Noten prinzipiell verfügbar, ...
Verfügbar heißt aber nicht generell "frei verfügbar". Und wenn unlikely die Bedeutung von "unwahrscheinlich" hat, ist das meines Erachtens ein Hinweis darauf, dass der Status "public domain" in "Rechtszonen" in denen "life-plus-70 years" gilt, noch nicht erreicht ist.
Im "Kleingedruckten" steht, dass man jeweils selbst klären muss, wie die (ich nenne es mal vereinfacht) Nutzungsrechte für das herunter geladene Notenmaterial aussehen. Also würde ich mich im konkreten Fall um Klärung mit dem Verlag kümmern.
 
Entstehen bei der Aufführung eines gema-pflichtigen Orchesterwerkes im Rahmen eines Sinfoniekonzertes zwangsweise des Alters des Werkes wegen auch Kosten für Aufführungsmaterial, -rechte o.ä.? Bei imslp sind ja viele Noten prinzipiell verfügbar, muss man sich bei Werken mit dem Hinweis "It is unlikely that this work is public domain in the EU, or in any country where the copyright term is life-plus-70 years." nur mit der Gema beschäftigen oder auch weiteren Punkten
Meines Wissens nach nicht.

Wenn ein Werk gemeinfrei ist, dann muss auch keine Gebühr für die Aufführung gezahlt werden. Es muss nur der Musikfolgebogen an die GEMA geschickt werden.

Ob ein Werk gemeinfrei ist, ist oft aber schwer zu sagen. Der Großteil des heute verfügbaren Notenmaterials ist es nicht, auch wenn die Original-Komponisten schon lange tot sind. Verlage lassen diese Werke neu arrangieren oder bearbeiten, wodurch wieder neue Rechte entstehen und diese neuen Arrangements und Bearbeitungen wiederum geschützt sind.

Man muss diese Werke also nach den ursprünglichen Notensätzen aufführen.
 

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