Der "Lawsuit"

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Der "Lawsuit"

Neben dem Begriff "Vintage" wird im Zusammenhang mit japanischen Instrumenten aus den 70er Jahren auch gerne der Begriff "Lawsuit" verwendet. Ursprünglich wurde "Vintage" nur im Zusammenhang mit amerikanischen Instrumenten bestimmter Baujahre benutzt. Heute ist fast jedes alte Instrument unabhängig vom Hersteller und Baujahr "Vintage". Damit soll in der Regel der Eindruck erweckt werden, daß es sich um ein besonders gutes Instrument handelt, was aber längst nicht immer der Fall ist. Gleichwohl wird heute mit der Verwendung dieses Begriffes versucht, die Preise für gebrauchte Gitarren aller Art künstlich zu erhöhen.

Der Begriff "Lawsuit" (engl. Rechtsstreit) wird heute im Zusammenhang mit alten japanischen Modellen gerne aus genau dem gleichen Grund verwendet. Den wenigsten Anwendern scheint jedoch klar zu sein, was sich hinter diesem Begriff tatsächlich verbirgt. Die Klärung dieser Frage ist Gegenstand des folgenden Artikels.

Vorgeschichte

Die Geschichte des "Lawsuit" beginnt im Jahre 1954 im Staate Pennsylvania in den USA. Dort eröffnete Harry Rosenbloom ein Musikgeschäft. Er hatte jedoch ein Problem: Seine Lieferanten waren nicht in der Lage rechtzeitig die gewünschten Instrumente zu liefern und Herr Rosenbloom war nicht Willens beispielsweise drei Jahre auf neue Martin-Gitarren zu warten. Also krempelte er, gemäß dem amerikanischem Traum, die Ärmel hoch und gründete kurzerhand eine eigene Firma zur Produktion von Gitarren. Diese erhielt nach seinen Kindern, Ellen und Gerson, den Namen "Elger Guitars".

Erste Instrumente wurden 1959 produziert doch schon bald stellte sich heraus, daß hier wirkliche Fachleute gefragt waren. Also stellte Herr Rosenbloom kurzerhand den deutschen Geigenbauer Karl Müller ein, unter dessen Leitung dann bis 1964 die Instrumente in Handarbeit gefertigt wurden. 1964 wurde die Produktion eingestellt und "Elger Guitars" begann statt dessen mit dem Import von Instrumenten. Schon nach kurzer Zeit besaß die Firma die Exklusivrechte für den Vertrieb des japanischen Herstellers "Hoshino Gakki Gen". Im Gegenzug erhielt Hoshino eine Beteiligung von fünfzig Prozent an "Elger Guitars".

Zu dieser Zeit hatten Gitarren aus japanischer Produktion keinen besonders guten Ruf. Aus diesem Grund entschied sich Rosenbloom dafür, unbedingt einen nichtjapanischen Namen für seine Produkte zu verwenden. In diesem Zusammenhang war es günstig, daß Hoshino gerade eine kleine spanische Gitarrenmanufaktur mit dem Namen "Ibanez" gekauft hatte, deren Name nun verwendet wurde. Interessanterweise stammen die Elger-Instrumente von 1965 bis 1970 alle aus japanischer Produktion und weisen große Ähnlichkeit mit den Ibanez-Modellen aus den frühen 70er Jahren auf. 1971 übernahm Hoshino die Firma "Elger Guitars" vollständig, die fortan unter dem Namen "Ibanez USA" firmierte.

Wie alle anderen japanischen Hersteller hatte auch Hoshino zunächst hauptsächlich Kopien der amerikanischen und englischen Gitarren im Programm. Diese waren aus verschiedenen Gründen aber deutlich günstiger, als die Originale und wurden deshalb mehr und mehr gekauft. Harry Rosenbloom soll in diesem Zusammenhang einmal gesagt haben: "Make a guitar that looks great and similar to a big name guitar and people will buy it!" Diese Strategie ging tatsächlich auf.

Der Streit

Vermutlich hätte die Firma "Gibson" in den 60er Jahren, ob der schlechten Qualität der japanischen Produkte, kaum Notiz von ihren fernöstlichen Konkurenten genommen. Das sah man im Norlin-Konzern, zu dem "Gibson" von 1969 bis 1986 gehörte, allerdings ganz anders. Hier hatten die Controller die Führung übernommen, die mit spitzem Bleistift den Gewinn um jeden Preis optimieren wollten. Das hatte natürlich auch Konsequenzen für die Produktqualität. Nicht ohne Grund haben die Instrumente aus der "Norlin-Ära" teilweise einen sehr schlechten Ruf. Aufgrund der nur noch mittelmäßigen Fertigungsqualität seitens "Gibson" und den immer besser werdenden japanischen Herstellern, rückten die Produkte langsam aber sicher aufeinander zu, ein Problem, von dem auch die unter der Führung von CBS stehende Firma "Fender" betroffen war.

Im gleichen Maße wie die Umsätze der japanischen Hersteller stiegen, sank der Umsatz bei "Gibson" und "Fender" ab, denn viele junge Musiker hatten schlicht und ergreifen nicht das Geld, um sich eine originale Fender oder Gibson zu kaufen. Da griff man dann dankbar und immer häufiger zu asiatischen Kopien, die darüber hinaus mit jedem Jahr besser wurden.

Statt jetzt die Qualität wieder zu verbessern, was ja einer Verringerung des Gewinns gleich gekommen wäre, ging man bei Norlin den rechtlichen Weg und reichte am 28.06.1977 in Philadelphia eine Klage gegen die Firma Elger ein. Grundlage war die Form des Kopfes (Headstock) vieler Gibson-Gitarren, die Norlin jetzt als Markenzeichen für sich beanspruchte.

IbanezPreLawsuitHeadstock.png

Der Kopf einer Ibanez-Gitarre aus der "Pre Lawsuit-Ära"

Angeblich hatte sich "Gibson" schon längere Zeit mit Elger/Ibanez bezüglich der Kopfform im Streit befunden. Interessanterweise wurde der Kopf bei "Ibanez" bereits im Herbst 1976 verändert. Er hatte jetzt mehr Ähnlichkeit mit den Köpfen der Guild-Gitarren und wurde 1976 erstmalig in den Katalogen dokumentiert. Man stritt sich hier also um längst vergangene Dinge!

Letztendlich wurde ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen in dem "Ibanez USA" erklärt, in Zukunft den "Open Book" Headstock von "Gibson" nicht mehr zu verwenden und auch die Nutzung gleicher oder sehr ähnlicher Modellnamen zu vermeiden.

Während dieser Zeit steigerte man die Qualität der Ibanez-Produkte drastisch und schon im Frühjahr 1977, also deutlich vor dem Einreichen der Klageschrift, stellte "Ibanez" in schneller Folge die Performer-, die Studio- und die Musician-Serie vor, die allesamt deutlich von den amerikanischen Produkten abwichen und darüber hinaus mit einer ganzen Reihe von Verbesserungen aufwarten konnten. Im Februar 1978 teilte man öffentlich den Produktionsstop der Kopien mit. Damit war bei Ibanez eindeutig eine neue Ära angebrochen.

Zusammenfassung

Um den Begriff "Lawsuit" ranken sich eine ganze Reihe von Legenden, die man immer wieder lesen kann. Fakt ist, daß es sich hierbei nur um einen Rechtsstreit zweier amerikanischer Firmen handelt, dessen Ergebnis keinerlei rechtliche Auswirkung auf den weltweiten Vertrieb von "Ibanez" und anderen japanischen Hersteller hat. Instrumente mit dem "Open Book" Headstock konnten also weiterhin außerhalb der USA verkauft werden. Alles andere ist schlicht und ergreifend ein Märchen!

Gleichwohl nur der Vertrieb von Ibanez-Instrumenten in den USA von dem Vergleich betroffen waren, nahmen viele japanische Hersteller dieses Verfahren zum Anlaß, die Qualität ihrer Instrumente weiter zu verbessern und auch eigene Entwürfe zu bauen. Das Jahr 1978 stellt also bei vielen "Japanern" eine Art Zäsur dar. Neben "Ibanez" ist die Firma "Arai" mit den Marken "Aria" und "Aria Pro II" ein weiteres Beispiel für einen Hersteller, der in den 80er Jahren förmlich aufblühte und Instrumente auf höchstem Qualitätsniveau produzierte.

Wenn man heute eine sogenannte "Pre Lawsuit"-Gitarre vor sich hat, sollte man sehr aufmerksam sein. Eigentlich darf dieser Begriff nur für Instrumente mit dem "Open Book" Headstock verwendet werden, die in der Zeit von 1965 bis 1976 von der Firma "Elger Guitars" oder "Ibanez USA" in den Vereinigten Staaten unter dem Label "Elger" oder "Ibanez" vertrieben wurden.

Gleichwohl auch viele andere japanische Hersteller diesen Kopf in der fraglichen Zeit verwendeten, waren sie von dem Streit nicht betroffen. Eine "Pre Lawsuit" Aria, Tokai, Electra,... gibt es also definitiv nicht! Wer den Begriff "Lawsuit" in diesem Zusammenhang verwendet, hat also nur das Ziel, den Preis hochzutreiben, was angesichts der vielen ahnungslosen und begriffsgläubigen Gitarristen häufig und leicht gelingt!

Darüber hinaus darf man nicht vergessen, daß die japanischen Instrumente aus dieser Zeit keinesfalls mit der Qualität ihrer Nachfolger aus den 80er Jahren zu vergleichen sind. "Pre Lawsuit" ist in diesem Fall also kein Qualitätsbegriff!

Ulf

Dieser Artikel ist ebenfalls in der Knowledge-Base der Guitar-Letter zu finden.
 
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danke für den aufschlussreichen Artikel!
Was dagegen, wenn ich ihn unter FAQ und Workshop stelle?
Ich finde, da ist er besser aufgehoben.
 
:great::great::great:Danke!!!:great::great::great:
 
Gut recherchierter Artikel !!! Hat Spaß gemacht ihn (und die anderen) zu lesen.

Allerdings würde ich deinen letzten Satz soo nicht unterschreiben. Ohne jetzt in irgendwelche Vergleiche zu verfallen behaupte ich mal das eine " Pre Lawsuit " sehr wohl ein gewisses Qualitätsmerkmal darstellt.
Die Begeisterung für Gitarren dieser Zeit kommt nicht von ungefähr.
Ich schreibe das nicht weil ich jetzt eine besitze sondern weil ich wegen ihrer Qualität in punkto optischer Schönheit und perfekter Bespielbarkeit einfach begeistert bin. Damit will ich die 80er Gitarren überhaupt nicht dagegen stellen. Für mich sind das einfach zwei paar Schuhe.
lg :)
 
Was dagegen, wenn ich ihn unter FAQ und Workshop stelle?
So sei es.

... Ohne jetzt in irgendwelche Vergleiche zu verfallen behaupte ich mal das eine " Pre Lawsuit " sehr wohl ein gewisses Qualitätsmerkmal darstellt.
Die Begeisterung für Gitarren dieser Zeit kommt nicht von ungefähr...
Es geht hier eben nicht um irgendwelche Gitarren aus der Zeit, sondern um die in den USA verfügbaren Ibanez Gitarren. Nur die dürfen tatsächlich als "Pre Lawsuit" bezeichnet werden. Daß Ibanez in dieser Zeit verschiedene Qualitäten angeboten hat, steht außer Frage. Ebenso ist unstrittig, daß die meisten Modelle bei weitem noch nicht an die Qualität der Artist aus den frühen 80ern reichten.

Instrumente anderer Hersteller aus dem fraglichen Zeitraum können gut oder schlecht sein. Eines sind sie jedoch keinesfalls: "Pre Lawsuit"!

Ulf
 
Wie würdest du dann die Gitarren von Ibanez bezeichnen die im "PreLawsuit " Zeitraum in Europa verkauft wurden? Zumindest optisch stehen sie meiner Meinung nach den " Ami Lawsuits" in nichts nach. Oder irre ich mich da und diese Gitarren waren US Importe???
:)
 
Da der Rechtsstreit nicht in Europa war, sind es sinnigerweise wohl
keine Pre-Lawsuit Modelle. Wobei.. gab es nicht auch rechtliche Aus-
einandersetzungen mit Vester & Co. und ist es nicht letzten Endes doch
zu uns rübergeschwemmt ? Demnach ist der Begriff "Lawsuit" doch sicher-
lich in mehreren Fällen anwendbar, oder irre ich mich ?
 
Wie würdest du dann die Gitarren von Ibanez bezeichnen die im "PreLawsuit " Zeitraum in Europa verkauft wurden? Zumindest optisch stehen sie meiner Meinung nach den " Ami Lawsuits" in nichts nach. Oder irre ich mich da und diese Gitarren waren US Importe???
:)
Sie mögen aus der Pre Lawsuit Ära von Ibanez stammen, vielleicht sogar identisch mit den in USA angebotenen Modellen sein. Im engeren Sinne sind sie also auch nicht Pre..., da sie in Europa und nicht in USA verkauft wurden.

In diesem Fall würde ich persönlich jedoch großzügig sein, solange es sich um die gleichen Modelle wie in den USA...

Demnach ist der Begriff "Lawsuit" doch sicher-
lich in mehreren Fällen anwendbar, oder irre ich mich ?
Rechtsstreite gibt es wie Sand am Meer. Keine Frage. Aber es gibt nur einen Rechtsstreit bezüglich der Kopfform der Gibson Gitarren mit Ibanez.

Wenn man im Zusammenhang mit Ibanez oder (fälschlicherweise mit japanischen Gitarren anderer Hersteller) von "Lawsuit" spricht, dann ist genau die von mir beschriebene Klage gemeint.

Ulf
 
Wow, spannender Artikel, du scheinst dich ja eingehend mit dem Thema beschäftigt zu haben.

Bist du bei deiner Recherche zufällig auch diesem ständig herumgeisternden Gerücht bzgl. des Gebrauchsmusterschutzes der Gibson Les Paul Headstocks / Gitarren hier in Deutschland auf den Grund gegangen? Ich kann mich erinnern das es da vor einiger Zeit relativ hitzige Diskussionen gab, aber ein tatsächlich angemeldetes Gebrauchsmuster / Patent von Gibson hab ich noch nirgends gesehen. Weder auf der Seite des Patentamtes noch in den einschlägigen Urteilen.

Falls du genaueres darüber weisst wäre ich auf jeden Fall dankbar für Infos.

Gruß

Nico
 
Wenn sich "Lawsuit" nur auf die Gibson-Kopien bezieht, wie lief das denn bei den Strat-Kopien ab?
Schließlich gab es ja bekannterweise einige koreanische Hersteller, die bis in die 80er Jahre Strat-Kopien
bauten, die die Original Fender Kopfplatte hatten, z.B. Fenix und Chevy/Chery.
Die haben doch dann auch nur noch Gitarren mit abgeänderten Kopfplatten hergestellt.
Freiwillig haben die das garantiert nicht gemacht.
Gab es da nicht auch rechtliche Verfahren, die von Fender ausgingen oder wurde das außergerichtlich
geregelt, so daß in diesem Fall der Begriff "Lawsuit" nicht zutrifft?
 
Bist du bei deiner Recherche zufällig auch diesem ständig herumgeisternden Gerücht bzgl. des Gebrauchsmusterschutzes der Gibson Les Paul Headstocks / Gitarren hier in Deutschland auf den Grund gegangen? Ich kann mich erinnern das es da vor einiger Zeit relativ hitzige Diskussionen gab, aber ein tatsächlich angemeldetes Gebrauchsmuster / Patent von Gibson hab ich noch nirgends gesehen. Weder auf der Seite des Patentamtes noch in den einschlägigen Urteilen.

Falls du genaueres darüber weisst wäre ich auf jeden Fall dankbar für Infos.

Das interessiert mich auch, insbesondere, da ich mich mit Framus als so ziemliche Lieblingsmarke intensiver auseinandersetze und dabei z.B. darauf gestoßen bin:
http://www.framus-vintage.de/modules/modells/instruments.php?modellID=1525&katID=4626&cl=DE

Aber sehr schöner Artikel, wieder was gelernt :great:
 
Wow, spannender Artikel, du scheinst dich ja eingehend mit dem Thema beschäftigt zu haben.
Ein wenig. ;)
Es gab vor einiger Zeit mal eine Nachfrage, ob ich nicht zu diesem Thema... Unlängst bin ich dann wieder darauf gestoßen und... voilá
Bist du bei deiner Recherche zufällig auch diesem ständig herumgeisternden Gerücht bzgl. des Gebrauchsmusterschutzes der Gibson Les Paul Headstocks / Gitarren hier in Deutschland auf den Grund gegangen?
Definitiv nein!
...aber ein tatsächlich angemeldetes Gebrauchsmuster / Patent von Gibson hab ich noch nirgends gesehen. Weder auf der Seite des Patentamtes noch in den einschlägigen Urteilen.
Da sollte man dann eine Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt starten oder einmal direkt bei Gibson nachfragen. Die sollten das eigentlich wissen. Das Ergebnis faßt man dann in ein paar kleidsame Worte und... voilá

Wie wäre es denn Nico?

Wenn sich "Lawsuit" nur auf die Gibson-Kopien bezieht, wie lief das denn bei den Strat-Kopien ab?
Schließlich gab es ja bekannterweise einige koreanische Hersteller, die bis in die 80er Jahre Strat-Kopien bauten, die die Original Fender Kopfplatte hatten
Fender war von den japanischen Kopien natürlich genau so betroffen. Nach meinem Kenntnisstand gab es da aber niemals eine rechtliche Auseinandersetzung.
Die haben doch dann auch nur noch Gitarren mit abgeänderten Kopfplatten hergestellt. Freiwillig haben die das garantiert nicht gemacht.
Viele japanische Hersteller haben den Vergleich zwischen Gibson und Elger/Ibanez zum Anlaß genommen, ihre Modellpalette zu verändern und so mehr Eigenständigkeit zu demonstrieren. Davon waren dann natürlich nicht nur die Paula-Kopien betroffen.
Gab es da nicht auch rechtliche Verfahren,... so daß in diesem Fall der Begriff "Lawsuit" nicht zutrifft?
Der Begriff triff in diesem Fall generell nicht zu, solange es nicht um Instrumente von Elger/Ibanez in USA mit dem Open Book Headstock geht!

Ulf
 
Basiert Dein Artikel komplett auf http://www.guitarattack.com/destroyer/lawsuit.htm oder hast Du auch andere Quellen hinzugezogen?
Es gibt verschiedene Quelle im Netz. Auch in der Guitar-Gallery findet sich ein paar Hinweise.

Typischerweise sichte ich verschiedene Quellen deren Schnittmenge ich dann als richtig annehme. Anders kann man eine Recherche im Netz eigentlich nicht machen. Der von Dir verlinkte Artikel hat dann tatsächlich als Grundlage für meinen Beitrag herhalten müssen.

Ulf
 
Wie wäre es denn Nico?

Na gut, ich habe mich mal ein wenig drangesetzt: Also Gibson hat mehrere Aspekte der Les Paul als Bildmarke schützen lassen, darunter das Trussrod Cover in Glockenform (BZ Nr. 960290), das Split Diamond Inlay (Nr. 952768) und natürlich den Namen Gibson + Les Paul. Zu finden in: http://publikationen.dpma.de , dann auf Marken und die Nummern eingeben.
Des Weiteren habe ich auch zwei Bildmarken zum Headstock gefunden nämlich die Nr 960291 und 39551612. Der BGH hat in einem Urteil (BGHZ 138, 143) auch entschieden, das bei dem verwenden geschützter Bilder und Symbole auch dann eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn der Verkehr die Produkte nach Prüfung (also genauerem Anschauen) unterscheiden kann. Das Problem was ich an der ganzen Sache sehe, ist zum einen, dass die Frage der Verwechslungsgefahr immer eine Einzelfallentscheidung ist, und obwohl jetzt bestimmt viele schreien, dass man eine Tokai oder Edwards oder was auch immer NIEMALS mit einer originalen Gibson verwechseln könnte, ist die Frage ob ein Gericht das auch so sieht ist bisher nicht geklärt. Zum anderen reichen, wenn ich das Urteil richtig interpretiere, auch einzelne Verletzungen, selbst wenn das Werk in seiner Gesamtheit nicht zu verwechseln ist (Gitarre ist offensichtlich keine Gibson, hat aber das glockenförmige Truss Rod Cover), eine Markenrechtsverletzung darstellt.


Mit der Frage wie das ganze jetzt bei Markenverletzungen bei Import für den privaten Gebrauch aussieht, habe ich mich nicht näher beschäftigt, gehört ja hier nicht zum Thema.

Gruß

Nico

P.S. die Infos sind natürlich nicht zwangsweise 100 %ig korrekt, wer also Fehler in meinen Recherechen oder meiner Interpretation des BGH Urteils findet: immer her damit, man lernt ja nie aus.
 
Nachtrag: Auf Anfrage teilte mir Gibson per Mail mit, das es bei der Les Paul keinen Patent- bzw. Gebrauchsmusterschutz, sondern nur ein registered Trademark gibt, die Nummern könnten sie mir aber nicht nennen. Ich vermute einfach mal das es die zuvor von mir Bildmarken genannten sind.

Gruß

Nico
 

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