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digitale Rechnungen...

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Hallo,

ich wollt mal fragen ob wer erfahrung mit digitalen rechnungen hat? Ich hab in einer gesetzesvorlage dazu gelesen das diese rechnung zusätzlich eine digitale signatur braucht ... nur haben die keinen hinweis auf diese spezielle technik vor allem was das genau sein soll :)

zumiondetsens ist man nicht berechtigt vorsteuer über diese unsignierten rechnungen anzumelden ...

Für nähere infos wär ich sehr verbunden ...

mfg
 
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kleiner Gag am Rande...

ich saß vor Jahren im Büro eines Kunden von uns, als ein Konkurrent von uns angerufen hat wegen einer Rechnung, die er nicht im Original vorgelegt hat. Der Manager sagte ihm, wenn nochmals eine Rechnung per Fax kommt, faxt er ihm auch das Geld zu...!
 
wobei Fax inzwischen schon anerkannt ist soviel ich weiß, selbst ausgedruckte Rechnungen aus dem Netz jedoch nicht.
 
ich halte es einfach für fair, seinen Geschäftspartnern eine Rechnung zur Verfügung zu stellen, die er uneingeschränkt überall benutzen kann!!

mal so als Szenario: ...es liegt eine digitale Rechnung vor, die eigentlich anerkannt werden müßte, aber der Finanzbeamte macht von seinem Ermessensspielraum Gebrauch + verschleppt das Ganze. Und die Möglichkeit vom Ganzen die Vorsteuer anzusetzen verzögert sich ein (zwei, drei) Monate, wer ersetzt den Zinsverlust - in welchem Verhältnis steht das zu 0,55 Euro Porto...?!
 
bei vielen ist das schon Standard, vor allem bei den Providern gehts gar nicht mehr anders. Man kann zwar eine herkömmliche Rechnung anfordern, aber meist nur mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

Ihr wißt doch, die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam ........ aber sie mahlen :)
 
Nabend!

Digitale Rechnungen sind dann rechtskräftig, wenn sie mit einer digitalen Signatur versehen sind. Da die digitale Signatur nicht gerade billig ist, fehlt sie auf sehr vielen digitalen Rechnungen.

Rechtlich gesehen:
Aus obigem Grund wird es schwer eine solche einzuklagen.

Das PRoblem mit dem Finanzamt:
Der Fiskusbeamte hat es schwer, eine ausgedruckte Rechnung aus einer Email zu erkennen bzw. eine digitale Signatur festzustellen.
Seit dem 01.01.2002 ist man daher verpflichtet, alle digitalen Rechnungen zu speichern und auf Verlangen des Fiskus vorzuzeigen.
Dieses Verfahren ist noch strittig und bezieht sich bisher nur auf Kleingewerbe, wobei ich noch keine Definition im Sinne für die digitale Signatur finden konnte. Man könnte daher annehmen, dass eine kleine Firma eine Firma nach § 19 UStG ist.

Merke jedoch:
Erkennt das Finanzamt eine ausgedruckte digitale Rechnung nicht an, ist das Unternehmen, welches diese Rechnung übersandt hat verpflichtet, eine unterschriebene Rechnung per Post nachzusenden.
 
strassi schrieb:
bei vielen ist das schon Standard, vor allem bei den Providern gehts gar nicht mehr anders. Man kann zwar eine herkömmliche Rechnung anfordern, aber meist nur mit erheblichen Zusatzkosten verbunden.

Ihr wißt doch, die Mühlen des Gesetzes mahlen langsam ........ aber sie mahlen :)
ok, das ist ja eher wieder "Kleinkram"...ich bin jetzt mal von Rechnungen ausgegangen, wo die USt jenseits vom 500 oder 1000.- Euro liegt.

Mit den täglichen kleinen Rechnungen habe ich in der Firma nie Probleme, auch nicht mit Ausdrucken aus dem Netz, da gibt es entweder eine Überweisung oder eine Abbuchung auf dem Konto dazu. Da sieht das Finanzamt, daß das Geld wirklich geflossen ist, empfindlich reagieren die nur, wenn sie Scheingeschäfte wittern.
Hatte mit Ausdrucken vom Netz, Rechnungen per Mail, sogar mit Eigenbelegen selbst bei der Buchprüfung keine Probleme, wenn es vernünftig nachvollziehbar war.
 
nur mal so wenn ich eine digitale rechnung von arcor oder der telekom bekomme wa sich zu entrichten habe ist diese nicht rechtskräftig ... da generell ohne signatur udn teilweise sogar ohne die notwendigen rechnungsmerkmale laut vorschrift ... nur wies scheint ist den leuten das egal die buchen die trotzdem als wenns anders wäre ... und da liegt jetzt mein problem ...
niemand weiß genaues udn irgendwei ist es auch fast allen egal ...
 
Also....jetzt sind wir beim Thema "Korintenkackerei" wenn ich ehrlich bin.

Mir käme nie die Idee, auch nur überhaupt so eine geringfügige Rechnung eines Telefonanbieters oder etc. anzufechten.
Ich achte dort gezielt nicht auf eine digitale Signatur. Mit dem Finanzbeamten gibt es keinen Stress, weil der auch seine Zeit besser einteilt, und er einen solchen Vorgang 100 pro so nachvollziehen kann. Denn es existieren Dienstleistungsverträge. Außerdem weiß man ja selbst, dass man die Leistungen bezogen hat. Jetzt hingehen und sich darauf berufen, dass die Leistung nicht rechtskräftig sei, wäre Schweinerei...ganz offen.

Das Thema der digitalen Rechnungen ist glaube jetzt ausschöpfend diskutiert worden.
Einziger Punkt der noch wirklich interessant wäre, wäre zu erfahren, wie lange eine Rechnung geringfügig ist und ab wann man sich besser einen Beleg mit Unterschrift zukommen lässt. In einschlägigen Kommentaren hab ich keinen Hinweis darauf gefunden.
 
Bis dato hatten wir keine Probleme. Die UST Voranmeldung wird ja auch über Elster bewerkstelligt.

Verkaufs- oder Vermietrechnungen versende ich meist als Word.doc Dokument per Mail.

Die UST - ID sowie Steuer-Nr. ist auf dem Briefkopf.

Wenn keine UST_ID vorhanden ist, darf sich der Kunde natürlich auch keine Vorsteuer ziehen, man muß also zum UST_Ausweis berechtigt sein, sonst ist das wohl Steuerhinterziehung.
 
hi leute,

man haben vor kurzem beim Wahlkampf einer Partei gespielt. Vereinbart war ein Betrag in der Größenordnung 100 EUR.

Dann könnte die mail kommen:
Allerdings können wir Euch das Geld nicht in bar übergeben, da wir sonst Probleme wg. Parteifinanzen etc. bekommen könnten. Wir benötigen daher von Euch eine "Rechnung" inkl. Angabe eines Kontos, auf das der Betrag dann umgehend überwiesen wird. Vielleicht könnt Ihr die ja schon am Freitag mitbringen oder schon vorher als DOC zumailen.

- natürlich Höhe des Rechnungsbetrags
- von wem wird die Rechnung gestellt
- an wen wird die Rechnung gestellt
- aus welchem Anlass (inkl. Ort, Datum und Uhrzeit)
- Platz für die Unterschrift einer/eines Zeichnungsberechtigten von Eurer Seite + Datum der Rechnungsstellung
- Unterschrift einer/eines Zeichnungsberechtigten von unserer Seite + Datum des Rechnungserhaltes

Bitte dann auch noch eine Kopie mitbringen, die ich abzeichnen kann und mit der Ihr Eure Ansprüche uns gegenüber nachweisen könnt (nicht das ich hier irgendwelche Schwierigkeiten erwarte, aber man weiss ja nie ;-).

Man sind wie gesagt eine Hobbyband ohne Leader oder Eintrag im Grundbuch :D und mussten sich noch nie mit irgendwelche rechtlichen Problemen auseinandersetzen.
Aber nur: was sollen man machen, dürfen man eine Rechnung schreiben als Nicht-Unternehmen? Steuer können man nicht ausweisen - zahlen man ja auch nicht (Freibetrag). Was also tun und welchen Namen als "Absender" draufschreiben?

danke
Armin
 
nun formal gesehen gibts da kein problem. ihr nehm eine standardisierte rechnung udn tippt die geforderten angaben ein... als nahmen würd ich den band namen reinschreiben und darunter einen namen mit adresse von euch musikern ...

wie gesgat ihr seit ja so oder so ne GbR also gibts da auch keine irritationen...

wichtig ist nur das ihr keine umsatzsteuerausweist.

ihr könnt auch in einem ansatz anfügen das ihr von der kleinunternehmerregelung gebrauch macht... nennung des paragtafen wäre sinnvoll :)

das war eigentlich schon.
 
was haltet ihr davon, das Ganze nicht als Rechnung zu bezeichnen, sondern einfach als Quittung?

Als Nachweis dient das allemal und eine Quittung, dass man Geld erhalten hat, darf jeder unterschreiben.
 
genau!! Strassi ein Lob!! Weniger ist manchmal doch mehr...

Quittung reicht in fast allen Fällen für Kleinunternehmer. ...und selbst Umsatzsteuer wäre kein Problem.
 

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