• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Film für Seminararbeit - bekannte Songs verwenden und bezahlen, oder nicht?

  • Ersteller ninanna
  • Erstellt am
ninanna
ninanna
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
20.12.20
Registriert
19.04.08
Beiträge
594
Kekse
3.732
Ort
Wo Wagner und Liszt sich gute Nacht sagen.
Aloha,

mich würde interessieren, wie die Rechtslage aussieht, wenn man einen Film als Seminararbeit dreht und darin Musik verwendet, die normalerweise von der Gema lizenziert ist(z.B: Abba o.Ä.) .

Soweit ich weiß, ist es kein Problem derartige Musik zu verwenden, wenn der Film für private Zwecke produziert und verwendet wird.
Doch ist es im Falle einer Seminararbeit noch privat? Der Film würde dem Lehrer gezeigt werden und letztlich evtl. einmal in der Schule (nicht öffentlich) gezeigt werden (und auch nirgends veröffentlicht). - Ist das noch privat?

Außerdem zahlt die Schule Lizenzgebühren an die GEMA, bringt mirdas auch etwas?

Und wie verhält sich die Sache mit Fotos, aus dem Internet, die darin verwendet würden?

Für Infos wär ich echt dankbar!:great:
Grüße
ninanna
 
Eigenschaft
 
frag einen prof, als filmproduzent sollte man sowas aber eigentlich wissen ;-)
 
Einen Prof kann ich leider nicht Fragen, da es sich nicht um eine Arbeit an der Uni handelt. Ich geh noch zur Schule ;)
Die Seminararbeit ist sowas wie die Facharbeit früher...
 
hier gehts nicht um die aufführungsrechte, sondern um das "recht zur benutzung des werkes zur herstellung von filmwerken", wie es so schön in den verlagsverträgen lautet.
und dieses recht nehmen die urheber/verlage in der regel selbst wahr und übertragen es nicht der GEMA. deswegen lautet hier die frage ob die wiedergabe in der schule eine öffentliche vorführung ist oder nicht, da man ein werk in einem film ohne einwilligung des urhebers nur privat nutzen darf.

eine definition die hier vielleicht weiterhelfen könnte hab ich hier gefunden:
Die Wiedergabe ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist. Anders, wenn der Kreis dieser Personen bestimmt abgegrenzt ist und sie durch gegenseitige Beziehungen oder durch Beziehungen zum Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind (z.B. Vereinsfeiern, Betriebsveranstaltungen).
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben