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GbR Fahrtkosten - Startpunkt nicht zu Hause + begründeter Umweg

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pacific99
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Hallo :)

Eine Frage zum Thema Fahrtkosten.

Folgender Sachverhalt:

Wir sind eine 2-Personen-GbR und hatten einen Auftritt. Person A ist mit ihrem privaten PKW gefahren, allerdings nicht von zu Hause bzw. dem Sitz der GbR aus, sondern von den Eltern ihres Freundes aus. Außerdem ist sie einen Umweg gefahren, weil sie mich noch abgeholt hat. Die kürzeste Strecke von ihrem zu Hause (was gleich dem Sitz der GbR ist) zum Veranstaltungsort wären 295 km (Hin und Rück = 590 km). Die tatsächlich gefahrenen Kilometer waren 630 km.

Welche Strecke können wir jetzt bei ihr ins Fahrtenbuch schreiben und somit auch als Betriebskosten in der GbR verbuchen und ihr auszahlen?
Also Kilometersatz gelten hier ja die 0,30 €/km, richtig?

Und nein, Steuerberater haben wir leider keinen. Hätten wir gern, aber können wir uns noch nicht leisten. Haben schon viele angefragt und keiner wollte uns kleine popelige GbR :D

LG Noah
 
Das ist ein (Steuer-)rechtsberatungsthema und da dürfen nur Anwälte oder StB was definitives raten.
Deshalb von mir allgemein: Absetzbar ist das was erforderlich ist um den Gig absolvieren zu können. Im Zweifel vom Sitz der GbR zum Veranstaltungsort. Da du wohl auch erforderlich bist für den Auftritt, der "Umweg" auch.
Edit: Fahrtenbuch habe ich überlesen. Das führt man natürlich genau! Da fallen die Km zum Freund und zurück sowieso als "privat" gekennzeichnet raus wenn das Ding ordentlich geführt ist.
 
Das ist ein (Steuer-)rechtsberatungsthema und da dürfen nur Anwälte oder StB was definitives raten.
Ja, bin ich mir bewusst.

Fahrtenbuch habe ich überlesen. Das führt man natürlich genau! Da fallen die Km zum Freund und zurück sowieso als "privat" gekennzeichnet raus wenn das Ding ordentlich geführt ist.
Naja, es wird kein lückenloses Fahrtenbuch geführt. Dann müsste sie ja bei <5% geschäftliche Fahrten trotzdem ihre kompletten, deutlich überwiegenden privaten Fahrten alle mit eintragen. Wir tragen ins Fahrtenbuch wirklich nur die Auftrittsfahrten ein (kenne ich aus einer anderen Band so).
 
Die Zeiten haben sich geändert. Zwar darf das Finanzamt auch nicht beraten, aber bei kleinen Fragen hab ich noch immer freundliche und kompetente Antworten bekommen - jedenfalls bei dem das für mich zuständig ist.
Einfach die Situation schildern, dass man für die Steuerberater zu klein ist und man will ja mit den Kollegen vom Finanzamt dann keinen Stress und alles korrekt machen ...
Wenn man anruft und doch einen echten Beamten am Telefon hat, ein paar Tage später nochmals probieren ...
 
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So ähnlich habe ich das auch schon erlebt. Steuernummer parat halten, dann wird man zu (s)einem Sachbearbeiter durchgestellt und bekommt eine mündliche Auskunft. Das sollte für diesen Fall ausreichen.
 

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