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Online stellen von Backing Tracks, Konflikt mit GEMA?

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Hallo zusammen,

vorweg, habe hier im Forum viele Themen zur "GEMA-Problematik" gefunden, jedoch nicht genau zu meiner folgenden Fragestellung.

Beispiel:
Ein Instrumentalist möchte Backing Tracks, z. B von guitarbackingtrack.com, guitarplayback.com, coffeebreakgrooves.com, bobbysbackingtracks.com u. karaoke-version.de mit seinen eigenen musikalischen Kreationen ergänzen, diese dann auf einer Plattform, z. B. soundcloud.com (evtl. andere) hochladen und von dort auf seiner eigenen privaten HP verlinken. Dies ohne kommerzielles Interesse. Die Backing Tracks können Kompositionen des Track-Anbieters sein, aber auch Tracks von existierenden Kopositionen bekannter Künstler.

Frage:
Werden dafür GEMA-Gebühren fällig, bzw. werden diese möglicherweise schon durch die Anbieter der Backing Tracks oder der Upload-Plattform entrichtet?

Würde mich sehr über klärende Antworten freuen, Danke schon mal im Voraus! :)
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet:
wer werke veröffentlicht, benötigt dafür entsprechende rechte. ob er das kommerziell tut oder nicht ist unerheblich. besitzt die veröffentlichende person diese recht nicht, muss sie sich vom entsprechenden rechteinhaber einholen. bei plattformen wie youtube und soundcloud ist zudem strittig wer für die veröffentlichung verantworlich ist. üblicherweise ist dies der inhaber des servers, auf dem das material liegt. in den nutzungsbedingungen gibt es aus diesem grund entsprechende einschränkungen bzw absicherungen und gefahr-übertragungen auf die nutzer:
(i) Your Content, and each and every part thereof, is an original work by you, or you have obtained all rights, licences, consents and permissions necessary in order to use, and (if and where relevant) to authorise SoundCloud to use, Your Content pursuant to these Terms of Use, including, without limitation, the right to upload, reproduce, store, transmit, distribute, share, publicly display, publicly perform, make available and otherwise communicate to the public Your Content, and each and every part thereof, on, through or via the Website, any and all Services and any Linked Services.

(ii) Your Content and the availability thereof on the Platform does not and will not infringe or violate the rights of any third party, including, without limitation, any intellectual property rights, performers' rights, rights of privacy or publicity, or rights in confidential information.

(iii) You have obtained any and all necessary consents, permissions and/or releases from any and all persons appearing in Your Content in order to include their name, voice, performance or likeness in Your Content and to publish the same on the Platform and via any Linked Services.
https://soundcloud.com/terms-of-use#liability-for-content

welche lizenzen man mit instrumental- oder karaoke-versionen von songs erwirbt, steht üblicherweise in den geschäftsbedingungen des anbieters. eine inklusiv-lizenz für verwertungsgesellschaften gibt es nicht, zumindest nicht in deutschland.
 
Danke sehr ambee, für die Antwort. :)
Muss somit wohl alles in jedem Einzelfall sorgfältigt geprüft sein.
 

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