Laserleistung

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leiko14
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Hallo Forum,
ich hoffe ich bin hier richtig, ansonsten bitte verschieben.

Also folgendes:
Ein Bekannter hat mir letztens seinen neu in Italien von einem Straßenhändler erworbenen Laserpointer gezeigt. Das Teil hatte ordentlich Leistung, aber wie viel genau wusste er nicht.

Also hab ich das Ding kurzerhand mal an 3V Gleichstrom geklemmt und die Stromstärke gemessen.

Ganze 0,2A zieht das Teil. macht nach Adam Ries 600mW Leistung.

Ich hab ihm erstmal geraten, damit nicht allzu auffällig rumzufuchteln, dass ein Laser gefährlich ist, weiß er selber.

Nun meine Frage: die 600mW erscheinen mir etwas unrealistisch, v.a. nach Begutachtung von YT-Videos mit 600mW-Lasern, die sich durch Plaste und ähnliches einfach durchbrannten.
Das Konnte ich bei diesem Modell nicht beobachten.

Irgendwelche Erklärungsvorschläge? Die Messgeräte sollten eigentlich in Ordnung sein.

Weil 600mW sind schon recht heftig...


Grüße

Markus
 
Eigenschaft
 
Man kann die aufgenommene Leistung aus einer Stromversorgung nicht mit der Leistung/Leistungsklasse des Lasers vergleichen!

Zum einen muß der Wirkungsgrad berücksichtigt werden - wieviel der aufgenommenen Leistung wird anteilig in (Verlust-) Wärme umgewandelt; zum anderen muß man sich anschauen, wie Leistung und Klasseneinordnung eines Lasers überhaupt definiert werden. Laut Wikipedia: Maßgeblich ist bei nichtionisierender Strahlung die thermische Leistung pro Fläche sowie die spezifischen wellenlängenabhängigen Absorptionseigenschaften des Gewebes (Haut sowie Retina, Hornhaut, Glaskörper und Linse des Auges). Durch die Fokussierung der Augenlinse ist die Gefährlichkeit im sichtbaren und besonders im angrenzenden infraroten Bereich erhöht.

Es ist bekannt, daß es Laserpointer gibt, die die aufgrund von Laserleistung und Wellenlänge wegen der Gefährdung für das Auge nicht als Laserpointer verkauft werden dürften.


eBill
 
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Nach den wenigen Infos, die du genannt hast,können es keine 600mW Laserleistung sein. 10% Wirkungsgrad wären für einen billig hergestellten Laserpointer schon beachtlich - allerdings wären die dann anliegenden 60mW schon auch sehr deutlich im roten Bereich, was die leistung angeht.

Fakt ist: alles, was mehr als 1mW im Sichtbaren (Klasse 2 - bzw. 5mW für 3R) hat, ist in Deutschland nicht als Laserpointer zulässig. Es ist leider trotzdem Fakt, dass...
...gerade in Südeuropa häufiger bei Straßenhändlern Laserpointer angeboten werden (meist aus Asien importiert), die zwischen 10 und 20mW haben - gefährlich und hier verboten.
...die ungefilterte Infrarotstrahlung (die besonders gefährlich ist, weil man sie nicht sieht) gerade bei grünen Billig-Lasern ein Vielfaches der Nennleistung im Sichtbaren betragen kann.
...man gegen entsprechendes Kleingeld (allerdings eher nicht auf der Straße) auch Laser"pointer" bis deutlich über 1W (!) in zwielichtigen Internetshops bestellen kann.

Das alles macht die Sache aber nicht besser, eher im Gegenteil. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass der Zoll bei der Einfuhr solcher Sachen wirklich keinen Spaß versteht (zu Recht!) - also aus dem Urlaub sowas besser gar nicht erst mitbringen. Und man sollte auch wissen, dass auf der fahrlässige (und erst recht der vorsätzliche!) Umgang mit solchen Dingern, bei dem Menschen zu Schaden kommen oder auch nur in die Gefahr geraten, strafrechtlich als (versuchte) gefährliche Körperverletzung geahndet werden kann - also kein Kavaliersdelikt. Dazu reicht es schon, irgendwo, wo sich Menschen aufhalten, damit unkontrolliert rumzuleuchten.
Wenn man das im Straßenverkehr tut, ist man obendrein wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr dran - ebenfalls nicht ohne (1...5 Jahre Freiheitsstrafe).
Und wenn man meint, man leuchtet dann lieber in den Nachthimmel, weil da keiner ist: weit gefehlt - Eingriffe in den Luft-(Bahn/Schiffs)-Verkehr werden sogar noch strenger geahndet.

Also leg deinem Bekannten bitte nahe, damit nicht nur nicht "auffällig" - sondern gar nicht rumzufuchteln. Und im eigenen Interesse bitte auch nicht zuhause oder im Freundeskreis. Strafbar ist es im Privaten genauso, und wenn was passiert, hat man - unabhängig von den strafrechtlichen Konsequenzen - ein echtes Problem. Der, der getroffen wird, sowieso: der sieht nämlich ab dann den Rest seines Lebens nichts mehr. Und der, der's war darf dafür ebenfalls über Jahrzehnte aufkommen - Versicherung zahlt in so einem Fall nämlich nix.
 
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Jop, ich bin mir über die Gefahren, sowohl rechtlich als auch "menchlich", bewusst, er auch.
Uns hätte halt nur interesiert, wie viel Leistung der Laser letztendlich hat...
Also Ihr meint so irgendwas <10% Wirkungsgrad? OK, ist immernoch recht beachtlich.

Danke nochmal für die Hilfe :)

Markus
 
Hallo Markus,

600 mW wären allerdings in der Tat sehr heftig, das wäre ein Laser der Klasse 3B, die bereits als Hochleistungslaser eingestuft sind. Wenn das so wäre, dann Hände weg von diesem Teil!!
Deine Messung kannst Du so nicht als machen, zum Einen sind Laserpointer normalerweise durch Batterien gespeist, nicht wie bei Dir mit einem Netzteil, die bei einer solchen Leistung sehr schnell leer wären und die Laserleistung hängt auch noch von anderen Faktoren ab.

Allerdings ist bei solchen Laserpointern Vorsicht geboten, die Laserleistung müsste eigentlich angegeben sein (Aufkleber ?) und darf in Europa nicht größer sein, als 1mW. Alles andere ist nämlich für das menschliche Auge gefährlich. Ich bin mir aber durchaus bewusst, dass genügend Laserpointer (zumeist aus Asien) mit mehr als 1mW Leistung gehandelt werden und dass damit auch genügend Unfug angestellt wird. Letztens kam in den Nachrichten, dass auch so ein Scherzbold den Piloten eines Polizeihubschraubers mit einem solchen Pointer geblendet hatte. Der allerdings dirigierte direkt eine Polizeistreife zu diesem Scherzbold, die ihn dann auch dingfest machten. Die Kosten, die dabei entstanden sind, möchte ich nicht bezahlen müssen.

Gruss Helmut
 
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