Achtung Artenschutz: Augen auf beim Gitarrenkauf

  • Ersteller olerabbit
  • Erstellt am
Wie sich die Gesetzeslage entwickelt, kann niemand hier wissen.

D.h. das Jahr 1947, an dem sich die Einstufung als Antiquität bemisst, ist als Datum festgeschrieben und nicht über einen Zeitrahmen definiert.
Sprich: NICHT "alles vor 66 Jahren ist Antiquität" (denn dann würde das Baujahr im Laufe der Zeit steigen und wir könnten mit sicherheit in 12 Jahren auch wieder eine 59er Gibson kaufen).

Das wäre meine Frage gewesen / ist meine Frage.
 
D.h. das Jahr 1947, an dem sich die Einstufung als Antiquität bemisst, ist als Datum festgeschrieben und nicht über einen Zeitrahmen definiert.
Sprich: NICHT "alles vor 66 Jahren ist Antiquität" (denn dann würde das Baujahr im Laufe der Zeit steigen und wir könnten mit sicherheit in 12 Jahren auch wieder eine 59er Gibson kaufen).

Das wäre meine Frage gewesen / ist meine Frage.

Nach allg. Definition ist eine Antiquität normalerweise mind. ca. 100 Jahre alt, bei bestimmten "Fachgebieten" (kann ja prinzipiell alles sein) reichen aber bspw. auch mal 50 Jahre für die Einstufung als Antiquität. Ich bin jetzt aber, ehrlich gesagt zu faul in die Gesetzestexte zu schauen, was dort exakt steht (also die Jahreszahl 1947 steht IMHO im Moment in diesem Zusammenhang natürlich) und ob es mal Anpassungen gab/gibt. Und Letzteres, kann man (ich zumindest) nicht voraussehen, wie oatschie ja schon geschrieben hat.
 
Trotzdem danke für die Antwort :) !
 
D.h. das Jahr 1947, an dem sich die Einstufung als Antiquität bemisst, ist als Datum festgeschrieben und nicht über einen Zeitrahmen definiert.
Sprich: NICHT "alles vor 66 Jahren ist Antiquität" (denn dann würde das Baujahr im Laufe der Zeit steigen und wir könnten mit sicherheit in 12 Jahren auch wieder eine 59er Gibson kaufen).

Das wäre meine Frage gewesen / ist meine Frage.

Dieser Termin richtet sich nach einer EG-VO (=Verordnung). Gitarren, die 50 Jahre vor Inkrafttreten dieser Verordnung verkauft wurden, gelten als Antiquität. Hier steht es offiziell.

3.11 Antiquität
Antiquitäten sind gem. der Definition des Art. 2 Buchstabe w EG-VO zu Gegenständen verarbeitete Exemplare, die vor mehr als 50 Jahren vor Inkrafttreten der EG-VO erworben wurden (dem erstmaligen Erwerb nachfolgende Verkaufsakte haben keinen Einfluss auf die Eigenschaft als Antiquität, zum Erwerbsbegriff siehe Nr. 3.10). Es muss sich also um Gegenstände handeln, die bereits vor dem 1.6.1947 z.B. zu Schmuck-, Dekorations-, Kunst- oder Gebrauchsgegenständen (auch Musikinstrumente) verarbeitet wurden und keiner weiteren Bearbeitung mehr bedürfen, so dass Rohlinge nicht erfasst sind (zur Legalausnahme vom Vermarktungsverbot siehe Nr. 9.1.2.1; zu den Erleichterungen bei der Genehmigungserteilung siehe Nr. 10.1.7.6).

Die USA haben ihre Regelung auf die EU abgestimmt. Daran dürfte sich also nichts mehr ändern.
"The "50 year"; date applied to "worked specimens"; of CITES listed species has now changed - from 1 June 1947 as previously used, to 3 March 1947.
This change has come about following requests from several EU Member States as to the correct date to use in view of seemingly conflicting advice in the EU Regulations."
Der Handel mit Dalbergia nigra wird in der EU offensichtlich strenger als in den USA geregelt was den kommerziellen Rahmen betrifft:
"But not in the EU, where CITES regulations are implemented through the stricter EU Wildlife Trade Regulations. Here, while pre-Convention timber may still be re-exported, it cannot be imported into the EU for commercial purposes, other than in very limited circumstances (for example, in the case of pre-1947 antiques)."
 
Vielen Dank für die Aufklärung, dass war die Antwort, die ich gesucht hatte!
Tja, wie schon gesagt, schade schade :( ...
 
Zum Thema Tropenholz zeigt das ZDF heute Nachmittag einen Film aus der Reihe "planet e.".
"Jährlich werden weltweit rund 650 Millionen Kubikmeter Holz illegal gefällt, vor allem Urwaldriesen aus den tropischen Wäldern. In Kamerun wird die Hälfte der Bäume illegal geschlagen, in Brasilien, Indonesien und Kambodscha sind es sogar 90 Prozent. Und dieses illegale Holz landet auch bei uns. Um den Raubbau zu stoppen, gilt seit dem 3. März 2013 in der EU eine neue Holzhandelsverordnung, die den Import von geschütztem und illegal geschlagenem Holz unter Strafe stellt. Aber ist jetzt alles, was in unseren Baumärkten und Möbelhäusern angeboten wird, wirklich legales Holz?"
Wer sich dafür interessiert, kann sich den Film auch in der ZDF-Mediathek ansehen und mehr zu den Hintergründen erfahren. ;)
 
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Auch Orchestermusiker sind von den Artenschutzbestimmungen betroffen.
Aktuelle Beispiele:
Vor dem Gastspiel der Münchner Philharmoniker in der New Yorker Carnegie Hall gab es Probleme beim Zoll. Den Musikern fehlten die Instrumentenbescheinigungen (Cites-Dokument) für ihre Geigenbögen, die an der Spitze meist mit Elfenbein verstärkt sind.
"Nur aufgrund intensiver Bemühungen der Carnegie Hall und der deutschen Botschaft konnte das Gastspiel trotzdem stattfinden. «Wir hatten schon Angst, dass der Zoll die wertvollen Bögen oder Instrumente beschlagnahmt», sagt Orchestersprecher Christian Beuke. Allein den Wert der betroffenen Bögen beziffert er auf 800 000 Euro."
Auch das Symphonieorchester des Bayerischen Rundfunks bekam die neue Null-Toleranz-Praxis zu spüren:
"Trotz umgangreicher diplomatischer Bemühungen im Vorfeld wurde auf dem New Yorker Flughafen ein Cello-Bogen mit Material des streng geschützten Pottwals beschlagnahmt. Fünf artenschutzrechtlich «besonders riskante» Geigenbögen hatte man aus dem brasilianischen Sao Paolo, wo das Orchester zuvor gastierte, vorsichtshalber in die Heimat zurückgeschickt."
Bei Orchester-Tourneen wurden die Bestimmungen früher eher lax ausgelegt, aber seit dem 1.April gilt das nicht mehr:
"«Seither wird wesentlich strenger kontrolliert», sagt Mario Sterz vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn."
Die EU ist noch nicht ganz so weit:
"«Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen noch bis Jahresende auf sich warten lassen», sagt Sterz."
 
. . . Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Durchführungsbestimmungen noch bis Jahresende auf sich warten lassen . . .
Das ist eigentlich das Schlimme daran, im Fall von Rio-Palisander immerhin 22 Jahre nach der Unterschutz-Stellung.
 

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