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Vertragsstrafe in Rechnung stellen

Beyme
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Nehmen wir mal an, eine Band hat für den Fall der Absage durch den Veranstalter eine Ausfall-Gage von 4,95 Euro vereinbart. Die Band hat als Rechtsform eine GbR, die für die Umsatzsteuer optiert hat.

Der Veranstalter muss tatsächlich absagen.

Nach den Umsatzsteuer-Richtlinien sind Vertragsstrafen gleichzusetzen mit Schadenersatzzahlungen und umsatzsteuerfrei, weil kein Leistungsaustausch stattfindet.
Gibt das da jetzt eine Art Standardsatz wie bei der Kleinunternehmer-Regelung ("Der Betrag enthält nach §... keine Umsatzersteuer..."), den die Band auf die Rechnung schreiben sollte?

Oder mal praxisnah gefragt: Hattet Ihr schon mal so einen Fall und wie habt Ihr das gemacht?
 
Eigenschaft
 
Hatte den Fall bisher noch nicht, aber ich würde das so wie vorgeschlagen machen.

"Nach §xy UStG ... enthält diese Rechnung keine Umsatzsteuer."
 
Hm, das Problem ist halt, dass dieser Fall im UStG einfach nicht auftaucht.
Also dann "Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, da der Rechnungsgegenstand keine Leistung oder Lieferung i.S.v. § 1 UStG darstellt."?
 
Google sagt mir, dass es um die Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 gehen müsste. Also wäre wohl die korrekte Angabe "§1 UStG R 3 UStR 2008 (2)"
 
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Oder mal praxisnah gefragt: Hattet Ihr schon mal so einen Fall und wie habt Ihr das gemacht?
Nicht mit der Band aber bei einem Hotelstorno. Und da wird die Rechnung dann ohne Mehrwertsteuer ausgestellt.
Ich weiß den Satz der da drunter stand nicht mehr ganz genau. Es war so ähnlich: "Da es sich um eine Schadenersatzforderung handelt ist der Betrag von der Mehrwertsteuer befreit."
 
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Hm, das Problem ist halt, dass dieser Fall im UStG einfach nicht auftaucht.
Also dann "Diese Rechnung enthält keine Umsatzsteuer, da der Rechnungsgegenstand keine Leistung oder Lieferung i.S.v. § 1 UStG darstellt."?
ich würde genau diese Frage dem netten Herrn im FA (bzw. die meisten haben ja inzwischen ein Info-Center) stellen, der für Dich zuständig ist, mit der Bitte um schriftliche Antwort. Das geht am einfachsten, wenn man gleich per Mail anfragt.
 

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