• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Hörproben auf Internetseite - GEMA

  • Ersteller neuling5555
  • Erstellt am
neuling5555
neuling5555
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
19.11.18
Registriert
06.10.12
Beiträge
242
Kekse
120
Hallo Leute

Wenn man eine private Internetseite haben möchte, wo man das Gitarre lernen dokumentiert und man sich bei der GEMA angemeldet hat, könnte ma da trotzdem noch von Urhebern oder Rechteinhabern abgemahnt werden?
Wenn das so ist, für was ist die GEMA dann noch gut?
Vielen Dank
 
Eigenschaft
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ambee
  • Gelöscht von ambee
Hat man die Nutzung der Stücke auf der Internetseite korrekt bei der GEMA angemeldet und dafür bezahlt, so hat man von ihr automatisch die Genehmigung bzw. Lizenz erhalten, um die Werke dort wiederzugeben.
Werke von Urhebern, die ihre Verwertungsrechte nicht von der GEMA wahrnehmen lassen, sind dabei natürlich nicht enthalten. Im Zweifelsfall kann man bei der GEMA die Liste der Werke gegenchecken.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Eine kleine Ergänzung dazu. Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um Tutorials (Videos...!?), die auf der Seite stehen. Mit der Lizenz der GEMA erwirbt man das Recht, die Musik auf der Website öffentlich zugänglich zu machen.

VOR der Herstellung des Videos ist jedoch mit dem/den Urheber/-n des oder der benutzten Werke das Benutzungs- oder Filmherstellungsrecht (sync right) zu klären, da zwei urheberrechtlich geschützte Werke miteinander verbunden werden (Film, Musik). Dieses Recht treten die Autoren nicht an die GEMA ab, sondern nehmen es selbst war oder lassen dies durch einen Verlag tun. Daher sollte man sich vor der Produktion von Videos immer mit dem zuständigen Verlag in Verbindung setzen.

Das kann schon mal recht zäh sein, leider heißt aber keine Antwort = nein.

Fazit: Abmahnung möglich, wenn das Benutzungsrecht nicht geklärt/erworben wurde.
 
Nein, keine Videos. Z.B Audios mit Songs eines Gitarrenlehrlings. Z.B um Lernfortschritte zu dokomentieren.
Das wäre ja bei klassischen Stücken kein Problem aber wie sieht es mit Songs aus, wo die Urheber noch leben. Ist man da mit der GEMA auf der sicherer Seite oder können da trotzdem noch Abmahnungen ausgesprochen werden.
 
wenn du die Musik auf deiner Seite abspielst, hast du dafür (von der GEMA) eine Lizenz
nutzt du die Musik innerhalb eines Films - egal was der zeigt - greift die von M-Zee erwähnte Regel
ich kann mir bei manchen Stücken durchaus vorstellen, dass dem Urheber ein derartiger Gebrauch missfällt

cheers, Tom
 
Wer will sich denn Tonmitschnitte von jemanden anhören, der bspw. Gitarre spielen lernt? Was bringt es jemanden zu hören wie irgendjemand nach z.B. 8 Unterrichtsstunden/1 Monat und nach 48 Unterrichtsstunden/6 Monaten spielen kann?
 
Wer will sich denn Tonmitschnitte von jemanden anhören, der bspw. Gitarre spielen lernt? Was bringt es jemanden zu hören wie irgendjemand nach z.B. 8 Unterrichtsstunden/1 Monat und nach 48 Unterrichtsstunden/6 Monaten spielen kann?

Warum denn nicht. Jemand der Gitarre lernen will bekommt da einen Vorgeschmack . Natürlich packt man da nicht jedes 10 sekunden Geschnippsel drauf. Sondern eher so, welche Songs man ab wieviel lernen, Zeit und üben spielen kann. Da wäre dann entweder längere Teile eines Songs oder der ganze Song abgespielt.

@Tom 62
wenn du die Musik auf deiner Seite abspielst, hast du dafür (von der GEMA) eine Lizenz
nutzt du die Musik innerhalb eines Films - egal was der zeigt - greift die von M-Zee erwähnte Regel
ich kann mir bei manchen Stücken durchaus vorstellen, dass dem Urheber ein derartiger Gebrauch missfällt

Könnte dem Urheber bei Audio oder bei Video missfallen?
Videos will man ja nicht auf die Homepage stellen
 
Könnte dem Urheber bei Audio oder bei Video missfallen?
Videos will man ja nicht auf die Homepage stellen
Wie M-Zee oben erklärt hat, ist die Herstellung eines Videos zur Musik separat zu klären, da hiervon andere Rechte betroffen sind, als sie die GEMA vertritt.

Im Falle von Audioaufnahmen können Urheber kaum etwas machen, solange man die Werke nicht verunstaltet oder stärker bearbeitet. Sie haben der GEMA ja das Recht gegeben, in ihrem Namen solche Lizenzen zu verkaufen. Wenn man also von der GEMA diese Lizenz bekommen hat, ist alles gut. Wichtig ist es aber, wie ich oben bereits geschrieben habe, sich zu vergewissern, dass die Urheber der Werke auch tatsächlich bei der GEMA sind, sonst ist die nämlich gar nicht zuständig.
 
Dankeee, jetzte habe ich es richtig verstanden.
Ich muss aber nochmal bei der GEMA nachhaken. Wie lange dauert denn so eine Antragsbearbeitung?
 
Warum denn nicht. Jemand der Gitarre lernen will bekommt da einen Vorgeschmack . Natürlich packt man da nicht jedes 10 sekunden Geschnippsel drauf. Sondern eher so, welche Songs man ab wieviel lernen, Zeit und üben spielen kann. Da wäre dann entweder längere Teile eines Songs oder der ganze Song abgespielt.

Es ist dich keineswegs so, dass die Lernkurven verschiedener Schüler gleich sind. Insgesamt halte ich dein Vorhaben für sehr optimistisch. Aber mach ruhig mal und berichte bitte wie gut es ankommt.
 
Natürlich sind die Lernkurven von jedem anders. Ich schreibe halt auch viel, über meine anfänglichen Vorstellugen und über die Realität. Über das üben an sich und auch über ein Gitarrenbauprojekt. Die Seite soll wirklich in erster Linie an Leute gehen, die darüber nachdenken auch Gitarre lernen zu wollen und an absolute Anfänger.
Ich spiel auch erst seit 3 Jahren und schreibe über meine Fehler, die ich gemacht habe. Vorzüge und Nachteile vom Selbststudium oder Gitarren Unterricht usw.
Für jemand der schon längst spielt, ist die Seite bis auf den Gitarrenbau uninteressant.
 
Habe heute mit einer Dame vo der GEMA telefoniert.
Sie sagte, auch wenn man bei der GEMA mit den Titeln angemeldet ist, muss man die Erlaubnis vom Verleger bzw. Urhheber oder wer auch immer die Rechte hat, einholen
um den Song auf der Homepage abspelen zu dürfen. Auf die Frage, was ich denn machen solle, wenn ich keine Antwort bekomme....Ich soll dran bleiben und es immer wieder versuchen. Für was ist dann die GEMA da. Bezahle ich denn mit den Gebühren nicht anteilig den Verleger/Rechteinhaber, für die ich dann ja schon das Recht bekommen habe, es abspielen zu dürfen? Das geht mir gerade nicht so richtig in den Kopf.
Sie sagte auch gleich, das es so im Vertrag stehen wird :weird::weird::weird::weird:
 
Dann hat die Dame entweder deine Frage nicht richtig verstanden, oder du ihre Antwort.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Das hat sie mir aber so gesagt. Kann es sein, dass das neu ist. Sinn machts ja eigentlich keinen. Ich warte mal bis der Vertrag kommt
 
Eventuell ist die Dame von der GEMA davon ausgegangen, dass zuvor Bearbeitungsgenehmigungen von den Rechteinhabern eingeholt werden müssen? So wie ich das Konzept verstanden habe, werden einige der Aufnahmen (vor allem die im "Anfänger-Modus") ja durchaus stark vom Original abweichen.
 
Eventuell ist die Dame von der GEMA davon ausgegangen, dass zuvor Bearbeitungsgenehmigungen von den Rechteinhabern eingeholt werden müssen? So wie ich das Konzept verstanden habe, werden einige der Aufnahmen (vor allem die im "Anfänger-Modus") ja durchaus stark vom Original abweichen.

Ja, von Songs verändern hat sie auch gesprochen, dass das nicht ohne Erlaubnis geht. Sie sagte aber auch, das man den Song erkennen muss. Dann wäre es keine Veränderung oder Verunstaltung.
Ich werde da nochmal anrufen. Vielleicht bekomme ich ja jemand anderen an die Strippe.

Kann ja nicht sein, das man Lizensgebühren zahlt und man trotzdem noch jeen um Erlaubniss fragen muss.
 
die GEMA ist kein Rechteverwalter, sondern für das handling der Verwertung zuständig
ursprünglich bezog sich das vornehmlich auf klassische Tonträger/Rundfunk/Fernsehen
(also recht einfach gestrickt)

die Bedeutung von 'Internet-Medien' ist in extrem kurzer Zeit explosionsartig gestiegen
(heute ist die Werbung auf top Domains erheblich teurer als Fernsehwerbung zur besten Sendezeit)
da will natürlich niemand auf sein mögliches Stück vom Kuchen verzichten (siehe Beitrag #3)
die Rechtevergabe liegt bekanntlich nicht bei der GEMA

cheers, Tom
 
Hallo Tom

Was ist denn genau mit Verwertung gemeint?
Mal angenommen, jemand möchte einen Song auf seiner Website abspielen und holt sich die Genehmigung vom Urheber oder Rechteinhaber.
Für was braucht er die GEMA noch. Er hat ja das Einveständnis.
Ja, es geht um die Bezahlung, denn der Song stellt ja auch einen Wert da. Die GEMA sammelt das Geld ein, und verteilt es an diejenigen, dessen Songs abgespielt werden.
Der wieerrum kann ja eigentlich nicht sagen....Geld von der GEMA nehmen ist ok aber ihr keine Erlaubnis geben zum abspielen(Rechteverwaltung)
Das ergibt doch keinen Sinn. Darf ich den Song nicht abspielen, bekommt er keine Kohle.
Wer also mit der GEMA zusammenarbeitet, sollte der GEMA doch auch einräumen, aufgrund der Gebührenordnung etsprechende Erlaubnis auszustellen.

So verstehe ich das. Aber womöglich bin ich ja völlig auf den Holzweg
 
die GEMA ist kein Rechteverwalter, sondern für das handling der Verwertung zuständig
ursprünglich bezog sich das vornehmlich auf klassische Tonträger/Rundfunk/Fernsehen
(also recht einfach gestrickt)

die Bedeutung von 'Internet-Medien' ist in extrem kurzer Zeit explosionsartig gestiegen
(heute ist die Werbung auf top Domains erheblich teurer als Fernsehwerbung zur besten Sendezeit)
da will natürlich niemand auf sein mögliches Stück vom Kuchen verzichten (siehe Beitrag #3)
die Rechtevergabe liegt bekanntlich nicht bei der GEMA

cheers, Tom
Wie kommst du darauf? Im GEMA-Berechtigungsvertrag steht recht eindeutig:

"Der Berechtigte überträgt hiermit der GEMA ... alle ihm gegenwärtig zustehenden ... Urheberrechte ... zur Wahrnehmung."

Das heißt die GEMA erhält für die Dauer des Vertrages von den Urhebern tatsächlich die Nutzungsrechte, welche die GEMA anschließend an die Nutzer lizensiert.
In den folgenden Absätzen des Berechtigungsvertrags unter g) und h) finden sich dann die Punkte, die sich auf die Wiedergabe im Internet beziehen.
 
das von M-Zee in Beitrag #3 beschriebene Szenario kommt mir bekannt vor...
ich bin kein Jurist... sinngemäss geht es dabei um 'abgeleitete Werke'
(dh über die eigentliche Komposition und Aufführung des Werkes hinausreichend)
ähnlich Konstrukte gibt es bei Bildrechten, wenn zB ein Bild exklusiv für Bücher 'verkauft' wird
der Erwerber hat in dem Fall nicht das Recht, das Bild zB auf einer Webseite einzusetzen

cheers, Tom
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben