Kaufabwicklung Gebrauchtkauf

  • Ersteller Raw Power
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Beim Thema "Original-Rechnung wg. Garantie" wäre noch zu beachten das der Garantieanspruch mWn nicht immer übertragbar ist. Von daher nicht immer ein Positiv-Argument.
 
...Die Originalrechnung ist zwar nice2have, aber Restgewährleistung übernehmen ist leider nicht ... Bei fast allen Musikalienhändlern ist eine Übertragung der Gewährleistungsansprüche in den AGB explizit ausgeschlossen ...

Gugg mal 10 Posts vorher :D
 
Ich schaue mir bei Käufen neben dem Objekt der Begierde auch den Verkäufer genau an.
Wenn der mir ehrlich erscheint und es nicht um Unsummen geht, dann verzichte ich auf einen Kaufvertrag. Bisher bin ich damit gut gefahren.
 
Da es bei Gebrauchtkäufen meines Wissens von Privat keine Gewährleistung gibt, brauche ich doch den ganzen Schriftkram nicht, oder?


Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung - eigentlich Mängelhaftung - und Garantie.

Mangelfreie Waren musst du auch als Privatverkäufer übergeben, das heißt sie muss der Beschreibung entsprechen. Auch versteckte Fehler, die man erst nach ein paar Tagen merken kann, wie wacklige Elektrik in der E-Gitarre dürfen nicht sein, wenn das Teil als voll funktionsfähig angeboten wurde wurde. Oder wenn man erst ein paar Tage lang prüfen muss, ob etwas ein Original ist, dann gilt das auch länger als nur für den Tag der Übergabe.
Wenn da steht, es funktioniert, dann muss es funktionieren. Wenn da steht normale Gebrauchsspuren, dann muss es so sein, und nicht etwa der Gitarrenhals verdreht sein.
Wenn steht Original, dann muss es einfach 100%ig stimmen. Ansonsten ist der Verkäufer zur Rückabwicklung verpflichtet.

Auch ohne Garantie, nicht nur wenn der Verkäufer nett ist. Auch ein UnNetter muss das unkorrekt beschriebene Gebrauchsgut zurück nehmen.
Dass Privatverkäufer keine Mängelgarantie geben müssen ist ein frommer Wunsch der Verkäufer, stimmt aber nicht. Ein so genannter populärer Irrtum.

Die Beschreibung muss einfach wirklich zutreffen und darf nicht phantasievoll geschönt sein. Das ist die Mängelhaftung

Nebenbei: es erhöht sich der Kreis der Käufer sofort, wenn man diesen unsinnigen und falschen Satz (keine Gewährleistung, da Privatverkauf) in seinen Anzeigen einfach weg lässt. Oder sogar schreibt, Gewährleistung ist selbstverständlich, denn sie ist es ja auch.

Garantie ist aber was anderes. Die hat der Hersteller aber nicht die Privatperson zu geben.

Ist hier auch vereinfacht ausgedrückt, soll ja keine Rechtsberatung sein. Genauer findet man das besser über Google.
 
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Ich habe bisher 2 Kaufverträge auf Wunsch von den Käufern aufgesetzt. Da ging es aber um Profis, die das halt auch als Betriebskosten geltend machen könnten und deswegen was schriftliches brauchten. Ansonsten sehe ich da auch keinen wirklichen Sinn drin.
 
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Auch ohne Garantie, nicht nur wenn der Verkäufer nett ist. Auch ein UnNetter muss das unkorrekt beschriebene Gebrauchsgut zurück nehmen.
Dass Privatverkäufer keine Mängelgarantie geben müssen ist ein frommer Wunsch der Verkäufer, stimmt aber nicht. Ein so genannter populärer Irrtum.

Die Sachmangelhaftungsausschlussklausel (wow, ich fühle mich gerade sehr deutsch...) ist dafür da, die Haftung für verdeckte Mängel auszuschließen, also die, die er Verkäufer selbst nicht kennt bzw. nicht erkennen muss. Ja, was in der Verkaufsanzeige oder im Vertrag steht muss so stimmen, falsche Angaben dort kann man nicht mit meiner Klausel "überbügeln".

Vor allem am Anfang der neuen Regelung gabs echt ein paar Spezis, die tatsächlich behaupteten, man könnte beispielsweise einen Laptop verkaufen, die Sachmangelhaftung ausschließen und statt dessen einen Ziegelstein liefern. Laut BGB §434 (3) ist nämlich eine Lieferung eines anderen Gegenstandes auch "nur" ein Sachmangel. Mal ganz absehen, dass das wohl offensichtlich strafrechtlich Betrug wäre käme damit jemand auch privatrechtlich natürlich nicht durch.

Aber ohne diese Klausel würde der Verkäufer zwei Jahre ab Lieferung dafür haften, dass die Ware genauso so ist wie in der Artikelbeschreibung beschrieben, selbst wenn die Anlage für den Mangel beim Verkauf und vorher nicht erkennbar, also nur "im Keim", vorhanden war.
 
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Also ich habe Screenshots von der Anzeige gemacht und kann festhalten, dass der Verkäufer in der Anzeige angibt, die Gitarre befinde sich in einem sehr guten Zustand. Die Mail mit der Seriennummer habe ich auch abgespeichert. Jetzt werde ich die Gitarre gleich ausführlich antesten und habe eine einfache Quittung vorbereitet, auf der unsere Anschriften und die Seriennummer vermerkt sind. Das müsste eigentlich ausreichen.
 
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Sollte vollständig ausreichen ;)
 
Einen Kaufvertrag schließt du so oder so ab, ist aber gerade wenn du die Gitarre vor Ort begutachtest komplett unnötig
 
Ab einer gewissen Summe mache ich es mit Kaufvertrag. Zum einen um sicher zu gehen, das es keine geklaute Ware ist und ich ggfs. einen Nachweis für den Weiterverkauf habe, zum anderen für die Versicherung (wäre blöd wenn 65er 15.000 € Strat geklaut wird und kein Nachweis über den Kaufpreis vorliegt).
 
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Ab einer gewissen Summe mache ich es mit Kaufvertrag. Zum einen um sicher zu gehen, das es keine geklaute Ware ist und ich ggfs. einen Nachweis für den Weiterverkauf habe, zum anderen für die Versicherung (wäre blöd wenn 65er 15.000 € Strat geklaut wird und kein Nachweis über den Kaufpreis vorliegt).

Ok das is vernünftig.. so hab ichs noch nie betrachtet.. meine Teuerste Gitarre hat 600€ gekostet bisher.. vlt würd ich auch anfangen über n Vertrag nachzudenken wenns 6000€ wären.. und seis wie du sagst nur um nen Beleg zu haben
 
Bei eBay Geschäften verzichte ich generell auf einen Kaufvertrag, und bei Instrumenten, die unter 1000€ kosten auch meist, aber bei teureren Gitarren fühl ich mich schon wohler mit einem Kaufvertrag, u.a. auch deswegen, dass ich
3 Jahre später noch weiß wie viel ich damals für die Gitarre auf den Tisch gelegt habe bzw was ich für ein Instrument bekommen hab :)
 
ich hab schon oft einen kaufvertrag unterschrieben. sei es beim gebrauchtwagenVERkauf, motorrad oder gitarren (rund um 5k). sinn aus meiner sicht ist doch nur, sich abzusichern, dass man die ware rechtens erworben hat. dann ist man auch vor gewissen anschuldigungen sicher.
ich behaupte zwar, eine gute menschenkenntnis zu haben. aber wenn's einer drauf hat...

es geht bei einem kaufvertrag bei privatkauf nie um rückgaberecht oder ähnliches.
 

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