Friesenlied

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ein Lied von der Nordseeküste. Aufgenommen mit einem Smartphone und der SoundCloud app.


to Friesenlied by Brandoni133 #np on #SoundCloud

https://soundcloud.com/brandoni133/friesenlied
 
Eigenschaft
 
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Ich habe die Aufnahme vorsichtshalber wieder gelöscht.
 
Warum denn?
 
weil das Lied keine Gemafreie Musik ist. Ich bin mir da aber auch noch 100% sicher. Ich habe mich der Thematik noch nicht so beschäftigt.
 
Das wäre vielleicht nochmal interessant, den aktuellen Stand der Dinge herauszufinden.

Wird nicht auf YouTube und SoundCloud mehr oder weniger ständig von Privatleuten was gespielt, was nicht GEMA-frei ist?
Ist es nicht so, daß der Umweg über diese Plattformen erforderlich, sprich: also erlaubt ist?
Und deswegen ja auch ein Direkteinstellen hier nicht geht?

Wenn man es nicht als Eigenkomposition ausgibt oder damit auf irgendeine Geld verdienen will - sondern es in solch einem Rahmen spielt, sollte das doch eigentlich kein Problem sein.

Kann da jemand noch ganz konkrete aktuelle Infos hinzufügen?

Woher würde man übrigens für jeden nur möglichen Titel die Info bekommen, ob er freigegeben wäre...?
Gibt es da eine Seite, auf der man das konkret nachfragen könnte???
Welche Titel betrifft das überhaupt - werden doch nicht ALLE GEMA-geblockt sein?

Ich habe mich damit noch nicht weiter beschäftigt, deswegen die wiedermal "dumme" Nachfrage...

:)
Lieben Gruß von Karin
 
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Kann da jemand noch ganz konkrete aktuelle Infos hinzufügen?

Hallo Karin,

ich habe viel mit der GEMA zu tun, da ich bei verschiedenen Projekten mitwirke. Es ist in der Tat so, dass ein Werk, das unter GEMA-Vertrag steht (läuft erst nach 70 Jahren aus) nicht ohne Freigabe (und die kostet Geld) in irgendeiner Fassung veröffentlicht werden darf. Ob damit Geld verdient wird oder nicht, spielt keine Rolle. Das geht sogar soweit, dass man EIGENE (!!!) Werke, die bei der GEMA hinterlegt sind, ebenfalls nicht veröffentlichen darf ohne dafür zu bezahlen. Diese Bestimmung wurde vor wenigen Jahren etwas aufgeweicht: man darf nun die eigenen Stücke auf einem einzigen (!) Portal (z.B: eigene Homepage) zur Eigenwerbung kostenfrei veröffentlichen, muss dieses Portal und die entsprechenden Werke jedoch ebenfalls bei der GEMA anmelden.

Viele Grüße,
Tobias
 
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vielen Dank Tobias für die ausführliche Information. Fredo
 
Grund: Überflüssiges Vollzitat des Vorgängerbeitrags entfernt
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