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Fragen zu Kleingewerbeanmeldung

xXCookieXx
xXCookieXx
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Hallo!
Ich bins wieder, eure xXCookieXx, und habe ein paar Fragen zur Anmeldung eines Kleingewerbes.
Mal angenommen:
Jemand hat bei eBay Kleinanzeigen eine Anzeige als Hochzeitssänger/in eingestellt, und diese wurde dann aufgrund eines Verdachts auf einen gewerblichen Hintergrund von eBay rausgenommen.

Es stellt sich die Frage, ab wann diese Person ein Kleingewerbe anmelden müsste - wie genau die Rechtslage ist.
Wie viel müsste diese Person einnehmen, damit sie verpflichtet ist, ein Kleingewerbe anzumelden? Nach meinem Wissen darf man bis zu 400 Euro im Monat 'frei' einnehmen. Oder?

Ich wäre dankbar für eure Antworten!
eure xXCookieXx
 
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Hi Cookie,
das sind ganz unterschiedliche Fragen, die Du da ansprichst. Mal ein bißchen sortiert:

1) Gegenüber dem Finanzamt und so weiter, hat das, was Du machst, mit Gewerbe nullkommanix zu tun. Du stellst eine Dienstleistung zur Verfügung und zwar Deinen Gesang.
Du darfst bis zu 17.500 € Umsatz machen, bevor Du zwangsweise umsatzsteuer- bzw. mehrwertsteuerpflichtig wirst, bzw. unterhalb dieser Grenze kannst Du eine umsatzsteuerbefreite Kleinstunternehmerregelung beantragen.

2) Gegenüber dem Finanzamt bist Du prinzipiell mit jedem zusätzlichen Einkommen steuerpflichtig. Es kommt auf Deinen Status an, mit welchen Freibeträgen Du rechnen kannst. Nähere Informationen erteilt Dein Finanzamt.

3) Steuerpflichtig ist Dein Gewinn. Gewinn ist prinzipiell Einnahmen minus Ausgaben. Das heißt, dass Du Deine Ausgaben, sofern sie dem Zweck dienen, Einnahmen bzw. Gewinne zu realisieren. Nähere Informationen erteilt Dein Finanzamt.

4) Internetportale können eigenständige Regulierungen treffen, ab welcher Grenze sie jemanden, der Angebote mit Gewinnerzielungsabsichten einstellt, als "professionellen" bzw. "geschäftsmäßigen" Inserenten einstufen und dementsprechende weitere Regularien (Preise für Anzeige, Rabatte, Prozent vom Umsatz etc.) greifen. Landläufig wird das als "gewerblich" eingestuft, obwohl es im finanzsteuerlichen Sinne nichts mit "Gewerbe" zu tun hat.

So weit erst mal.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Wenn man beabsichtigt, eine selbständige/freischaffende Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht auszuüben, muss man sich einen Gewerbeschein besorgen. Nur alles, was als reines Hobby - ohne Gewinnerzielungsabsicht - betrieben wird, kann ohne Gewerbeschein gemacht werden. Einnahmen aller Art, also auch die aus einem Hobby, müssen immer in der Steuererklärung angegeben werden. Steuerfrei sind nur echte, also offizielle 400,- (resp. 450,-) €-Jobs.
Wer Werbung macht, drückt damit seine Gewinnerzielungsabsicht aus und bekommt dann ohne Gewerbeschein in der Regel Probleme, z.B. bei ebay.
Das Finanzamt ist weniger an einem Gewerbeschein interessiert, Hauptsache die Einnahmen sind korrekt verbucht.

Ein offizielles Gewerbe angemeldet zu haben bringt wiederum mit sich, dieses (Neben-)Zweig gesondert abzurechnen (eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung reicht). Dann kann man auch Ausgaben als Abzug geltend machen. Aber wenn nach rund drei Jahren die Ausgaben den Gewinn immer noch übersteigen, also nur Verlust gemacht wurde, kann das Finanzamt das Gewerbe zum Hobby herunter stufen was meist mit Steuernachzahlungen verbunden ist, da man seine Ausgaben bei einem Hobby nicht gegenrechnen kann.

Ein Kleingewerbe hat man dann, wenn der Jahrsumsatz unter 17.500.- € bleibt. Bis zu dieser Grenze bleibt man z.B. umsatzsteuerfrei (es sei denn, man wählt die Umssatzsteuerpflicht selber, was sich aber nur für Kleingewerbetreibende lohnt, die als Händler sowohl Ein- als auch Verkauf haben und dann die sog. Vorsteuer gegenrechnen können.

Wenn man Rechnungen ausstellt (was man gar nicht machen muss - sich aber empfiehlt -, lediglich die Buchführung der Ein- und Ausgaben muss korrekt und vollständig sein) müssen diese deine Adresse, die Adresse des Kunden, den Abrechnungsgegenstand ("... musikalische Gestaltung der Hochzeitsfeier am ... in ... ) und das Rechnungsdatum enthalten. Auch der Hinweis auf die Umsatzsteuerfreiheit gemäß der gesetzlichen Kleingewerberegelung ist sinnvoll, denn es muss ja deutlich werden, warum die Rechnung keine Umsatzsteuer ausweist.

Gruß, Jürgen


P.S.
@x-Riff war schneller ...
 
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Hi Jürgen,
von WEM, denkst Du, muss man einen Gewerbeschein beantragen, von wem bekommt man ihn?

Gegenüber dem Finanzamt geht es um ein Unternehmertum, also um Einnahmen, die aus eigenen unternehmerischen Aktivitäten entstehen - völlig unabhängig, welcher Art diese sind.

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, ob man bei der Stadt ein Gewerbe anmelden muss. Beim Musizieren auf Offener Straße und wenn man irgendwas an Ständen verkauft oder als Kirmesbudenbesitzer. Aber wenn man auf Hochzeiten von irgendwelchen Leuten singt, von denen man engagiert wird?

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Wenn man beabsichtigt, eine selbständige/freischaffende Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht auszuüben, muss man sich einen Gewerbeschein besorgen.

Das ist so pauschal nicht richtig. Bei freien Berufen wie Journalist, Künstler usw. braucht man keinen Gewerbeschein.
Gesondert abrechnen kann man auch als Freiberufler. Besonderer Vorteil als Freiberufler: man wird niemals gewerbesteuerpflichtig, egal wieviel Umsatz man macht.

Wobei es aber regelmäßig Abgrenzungsschwierigkeiten gibt, wie etwa beim Journalisten, der nebenbei Werbung textet oder eben bei Musikern, die wie hier im Beispiel als Dienstleister auftreten. Also am besten direkt zum Steuerberater oder zum Finanzamt.
 
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Das ist richtig, nicht jede freiberufliche Tätigkeit ist schon ein Gewerbe. Aber wenn ein Musiker nicht nur Konzerte gibt, sondern auch oder sogar nur als Dienstleister tätig wird, dann wird die Abgrenzung in der Tat schwierig. Als studierter Musiker mit Abschlussexamen der auch oder vorwiegend künstlerisch ausgerichtete Konzerte gibt braucht man für als Dienstleistung einzustufende Auftritte in der Tat nicht noch ein Gewerbe anmelden. Das fällt unter die freiberufliche Arbeit und wird auch in diesem Einkünftebereich abgerechnet.

Für Amateure die sich etwas dazu verdienen wollen wird es schon schwieriger mit der Abgrenzung und so empfiehlt es sich, einen Gewerbeschein zu besorgen. Das ist weder teuer noch ein sonderlicher Aufwand, einfach bei der Kommune das zuständige Amt erfragen (meist das Gewerbeaufsichtsamt, manchmal auch das Ordnungsamt). Auch die (ärgerliche) Zwangsmitgliedschaft bei der IHK ist insofern egal, da sie für Kleingewerbetreibende nichts kostet.
Wie ich schon schrieb, gibt es für Hobby-Tätigkeiten keine Verpflichtung, aber wenn man wie beschrieben Probleme mit z.B. ebay hat, kann man diese mit einem Gewerbeschein aus dem Weg räumen.

Gruß, Jürgen
 
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Wie ich schon schrieb, gibt es für Hobby-Tätigkeiten keine Verpflichtung, aber wenn man wie beschrieben Probleme mit z.B. ebay hat, kann man diese mit einem Gewerbeschein aus dem Weg räumen.
Das Problem mit Ebay scheint mir ja gerade nicht zu sein, dass Ebay die Gewerbmäßigkeit der TE anzweifelt, sondern sie als Gewerbetreibende einstuft, was einige Nachteile mit sich bringt.
Die Einstufung von Ebay hat auch meines Wissens nix mit irgendwelchen Nachweisen oder Einstufungen zu tun. Die sortieren einfach in "Private" und "gewerbliche" und das machen die nach deren Kriterien.

x-Riff
 
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Üblicherweise ist ebay ja eine Verkaufsplattform und mittlerweile gibt es einige Urteile zu Fällen, wo von den Gerichten Leute als Gewerbetreibende eingestuft wurden weil sie mit großer Regelmäßigkeit und in nicht unerheblichem Umfang Dinge bei ebay angeboten hatten. Diese hatten aber kein Gewerbe angemeldet (und waren wohl auch teilweise etwas blauäugig dem Finanzamt gegenüber) und bekamen daraufhin einigen Ärger und dazu Steuernachzahlungen aufgebrummt.
Ich selber habe in den letzten zwei Jahren fast meine komplette PA- und Recordingtechnik erneuert und alle alten Teile über ebay verkauft, reichlich viel Kram insgesamt. Da ich zum einen freischaffend tätig bin als Musiker mit Konzerten und zum anderen ein offizielles Gewerbe im Bereich Ton-/Aufnahmetechnik angemeldet habe (auch nur Kleingewerbe) und alles ordnungsgemäß beim Finanzamt bei der Einkommenssteuererklärung angebe habe ich nie Probleme bekommen und ich nehme an, dass ich auch keine bekommen werde.
Auch wenn ich erkenne, dass ebay mehr als gut mit verdient an dem Engagement seiner Kunden, würde ich schon sagen, wer ebay als (weitreichende + überregionale) Werbeplattform nutzt kann nicht erwarten, dass ebay dies als kostenlosen Service anbietet und hier gewerbliche Kriterien einfordert. Wer sonst würde so etwas umsonst anbieten? Selbst die eigene Homepage ist nicht umsonst zu haben.

Wie gesagt, jeder, der nur gelegentlich hobbymäßig zu vergleichbaren Anlässen singt, weiter keine Werbung macht und eventuelle Einnahmen (üblicherweise) in seine Steuererklärung einträgt kann das einfach so tun ohne Gewerbeschein. Wer immer nur umsonst und aus Freundschaft heraus auftritt kann das jeden Tag tun und zwar einfach so (obwohl er sich spätestens dann vielleicht überlegen sollte, ob er nicht anderen, die auf solche Einnahmen angewiesen das Geschäft kaputt macht).
 
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Sehe ich auch so.

Es ist grundsätzlich gut, sich mal anzuschauen, wie das Finanzamt eine Einstufung vornimmt und welche Grenzwerte die ansetzen. Das bringt mehr als Kaffeesatzleserei oder das Unbehagen auf der Schwelle zwischen Hobby, Nebenverdienst und unternehmerischer Tätigkeit.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Ich würde mich da auch zwecks Einschätzung direkt ans Finanzamt wenden. Als Sängerin musst du eigentlich nie ein Gewerbe anmelden, übst aber eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit aus.

Wie bereits geschrieben wurde, sehe ich auch eindeutig eine Gewinnerzielungsabsicht, sobald Werbung geschaltet wird. Das heißt, du machst das nicht als reines Hobby nur zum Spaß für ne Flasche Prosecco bei Freunden, sondern möchtest Geld damit verdienen. D.h. der Gewinn aus der Tätigkeit als Sängerin muss in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Du machst dann allerdings eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung und kannst deinen Einnahmen aus Gagen sämtliche Ausgaben im Rahmen deiner Tätigkeit entgegenstellen - Fahrtkosten, Kosten für Anzeigenschaltung, Visitenkarten, Demos oder sonstige Werbemaßnahmen, Anschaffungskosten oder Leihgebühr für technisches Equipment, anteilig Telefonkosten/ Internet, und was man sonst noch so an Ausgaben hat.

Nur dein Gewinn ist zu versteuern, kann gut sein, dass da gar nicht mehr viel übrig bleibt.

Um eine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden, reicht ein formloses Schreiben à la "Ich nehme ab dem dem soundsovielten eine selbstständige (nebenberufliche - je nach Status) Tätigkeit als Sängerin auf" - die melden sich dann schon bei dir und teilen dir auch mit, ob du dafür ein Gewerbe anmelden musst (was aber wie gesagt eigentlich nicht der Fall sein sollte und bei so einem geringen Einkommen abgesehen davon auch keine Auswirkungen hat, mit Gewerbesteuer geht es erst viel später los)
 
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Okay vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Dann macht man sich bestenfalls beim Finanzamt schlau :)
 
hallo. hier ist wieder mal viel "gefährliches Halbwissen" im Spiel. Ein "Kleingewerbe" gibt es gar nicht. Kleingewerbe ist ein Begriff, der aus dem IHK-Jargon stammt und die Betriebe, die im Handelsregister eingetragen sind von denen, die das eben nicht sind, unterscheidet. Fachsprachlich heisst das dann HR oder KGT. Wer freiberuflich tätig sein darf, steht im § 18 EStG. Künstler jeglicher Coleur gehören dazu. Die ominöse 17.500 € Grenze hat damit rein gar nix zu tun, dabei geht es ausschliesslich um Umsatzsteuerpflichten. Wenn man als Künstler unterwegs ist und auch eigene Tonträger oder Merchandising-Zeugs vertickt, ändert das auch nix am einkommensteuerrechtlichen Status. Im Zweifel bestimmt das Finanzamt, ob man Gewerbetreibender ist oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Wie gesagt, das Finanzamt bestimmt das, nicht die IHK, nicht das Gewerbeamt der Stadt/Gemeinde und auch nicht Ebay. Wenn man Gewerbetreibender ist, ist man grundsätzlich Mitglied der örtlichen IHK oder der Handwerkskammer. Ob man da auch Beiträge zahlen muss, ist bei jeder IHK/HWK unterschiedlich geregelt. Bestimmen tut das die jeweilige Satzung der IHK/HWK. Bei vielen Kammern zahlt man erst Beiträge, wenn der Jahresgewinn 5.200 € übersteigt. Also einfach mal nicht verrückt machen lassen und einen Steuerberater oder das FA direkt fragen.

keep on rockin`
 
Hola. 'Kleingewerbe' wird eben oft mit 'Kleinunternehmer' verwechselt. Die ominösen 17.500 € beziehen sich meines Kenntnisstandes nach auf die Kleinunternehmerregelung. Heißt (z.B.), dass bei Rechnungen keine Umsatzsteuer geltend gemacht wird.
 

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