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Standardvertrag für Musikauftritte

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Don Leslie
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Ich spiele in einer 8köpfigen Soul-Formation. Für einen Auftritt demnächst suche ich eine Art Vertragsformular, was man nehmen kann, um ein für beide Seiten gesichertes Vertragsverhältnis festzuschreiben. Unter anderem auch, daß der Veranstalter für eventuelle GEMA Gebühren aufkommt etc. etc..

Frage ist auch, wie man die Einnahmen steuerlich verbucht. Kann die "Band" als Partner auftreten? Wahrscheinlich nur, wenn sie eine juristische Person ist (Gbr).

Ansonsten würde einer "geradestehen". Er gibt aber ja sofort die Gagenanteile an seine Mitspieler weiter. Läßt er sich dann dafür Quittungen ausstellen oder ist er dann schon wieder so ewtas wie ein "Vermittler"?

Früher gab's Cash in de Täsch :)
 
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Ich spiele in einer 8köpfigen Soul-Formation. Für einen Auftritt demnächst suche ich eine Art Vertragsformular, was man nehmen kann, um ein für beide Seiten gesichertes Vertragsverhältnis festzuschreiben. Unter anderem auch, daß der Veranstalter für eventuelle GEMA Gebühren aufkommt etc. etc..

Frage ist auch, wie man die Einnahmen steuerlich verbucht. Kann die "Band" als Partner auftreten? Wahrscheinlich nur, wenn sie eine juristische Person ist (Gbr).

Eine GbR seid Ihr fast automatisch, wenn ihr gemeinsam am Markt auftretet.

Wenn Ihr das Musikgeschäft zur Gewinnerzielung betreibt, müsst Ihr die Band auch mit dem Finanzamt abrechnen. Da werden in einfacher Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Gagen den Ausgaben gegenüber gestellt, und Gewinne und Verluste auf die Mitglieder umgelegt - kommt dann in jeder persönlichen Steuererklärung in die Zeile "Einkünfte auf Beteiligungen".

Generell solltet Ihr zu acht einen GbR-Vertrag als eine Vereinbarung für die Band aufsetzen, was zum Beispiel passiert, wenn jemand die Band verlässt usw., wie Equipment angeschafft wird.

Ansonsten würde einer "geradestehen". Er gibt aber ja sofort die Gagenanteile an seine Mitspieler weiter. Läßt er sich dann dafür Quittungen ausstellen oder ist er dann schon wieder so ewtas wie ein "Vermittler"?

Macht das nicht. Dann sind die Mitmusiker Vertragspartner Eures "Big Bosses", und wenn dort Geld fließt ist streng genommen für jede Auszahlung an jeden Mitspieler die Künstlersozialausgabe fällig. Es gehen vier bis fünf Prozent verloren und Ihr macht Euch Arbeit mit der Abrechnung.
 
Wir sind aber eine Hobby-Formation und spielen 1-2mal im Jahr auf irgendwelchen Acts.
Alle haben einen Hauptberuf oder sind im Ruhestand.

Wie kann man es sonst mit dem Veranstalter regeln? Einzelverträge mit jedem Musiker?
 
Wir sind aber eine Hobby-Formation und spielen 1-2mal im Jahr auf irgendwelchen Acts.
Alle haben einen Hauptberuf oder sind im Ruhestand.

Wie kann man es sonst mit dem Veranstalter regeln? Einzelverträge mit jedem Musiker?

Nach meiner Privatmeinung könnt Uhr trotzdem einen Vertrag als Band machen. Wenn Ihr wenig auftretet und Ihr immer Verlust macht (bzw. machen würdet, wenn man alle Abschreibungen und Ausgaben einrechnet), sind die Einkünfte steuerlich nicht relevant, eine GbR seid Ihr aber so oder so. Der Begriff Gesellschaft Bügerlichen Rechts ist nicht zwingend an Gewinnerzielungsabsicht oder unternehmerische Tätigkeit gekoppelt.
 
Das sind unterschiedliche Ebenen.
Eine GbR ist sozusagen eine juristische Hilfskonstruktion, die im Grunde aussagt, dass wenn mehrere Menschen über ihr gemeinsames Handeln erkennen lassen, dass diese gemeinsam ein Ziel verfolgen, sie untereinander und gegenüber anderen automatisch gewisse Verpflichtungen eingehen, auch wenn sie darüber schriftlich nichts festgelegt haben. Sie werden dann wie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts beurteilt und für die gibt es allgemeine Richtlinien. Man tut im Grunde genommen so als hätten sie einen Vertrag untereinander gemacht.

Das hat mit der finanziellen Seite erst mal gar nichts zu tun.
Die "unterste" finanzielle Seite, ob GbR oder nicht, ist, dass jeder von Euch Musikern entweder Einkommen oder Verluste erzielt oder pari-pari rausgeht. Das hat für jeden Musiker finanzielle Konsequenzen in Bezug auf die Jahreseinkommenssteuererklärung.

Im Prinzip wäre mein erster Tipp, Euch an eine befreundete Band zu wenden, die das Problem für sich befriedigend gelöst hat und das einfach zu übernehmen, gegebenenfalls mit ein paar Modifikationen.

Um den Ball flach zu halten, hätte ich ansonsten folgenden Vorschlag (ohne jetzt alle Aspekte zu berücksichtigen wie beispielsweise eventuell gemeinsam angeschafftes Equipment, Rechte an eigenen songs oder Arrangements etc.):
Ihr bestimmt und ermächtigt ein oder zwei Leute, die Band zu vertreten. Das regelt sowohl das Binnenverhältnis als auch das Außenverhältnis. In der Regel wollen die Veranstalter nicht mit 8 Leuten reden, sondern mit einem, der dazu befugt ist. Ihr haltet das schriftlich fest.
Ihr schreibt einen Mustervertrag für Auftritte bzw. für die Veranstalter oder kupfert einen ab, googeln sollte helfen, sonst befreundete Bands. Da drin regelt Ihr die Gema-Sache (da ist sowieso der Veranstalter für zuständig, aber es schadet nicht, wenn es drin steht), die Haftung bei Ausfall der Band und Ausfall der Veranstaltung, eventuelle Storno-Gebühren und sonstige Zuständigkeiten (wer stellt PA, macht die Werbung etc.). Das kann man flexibel handhaben, indem man Kästchen zum Ankreuzen reinsetzt. In den Vertrag könnt Ihr auch reinschreiben, dass die Gage unter allen Musiker zu gleichen Teilen aufgeteilt wird und der Veranstalter diese einzeln auszahlt. Das ist zwar etwas umständlich, aber bei 8 Leuten noch handhabbar.
Ihr setzt dann untereinander einen Vertrag auf, indem Ihr Eure Rechte und Verpflichtungen gegenseitig benennt. Auch da gibt es vermutlich Musterabmachungen im www.

Haltet den Ball flach und kontrolliert Euch quasi gegenseitig: Wenn Ihr wollt, dass Ihr alle die gleichen Rechte und Pflichten habt, sollte das funktionieren. Guckt, welche Alleinentscheidungskompetenzen die Leute bei Euch haben, die die "Außenvertretung" der Band machen.

So weit erst mal.

x-Riff
 
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Danke x-Riff. Das mit dem Innenverhältnis und Vertretungsbefugnis läßt sich sicher leicht machen.
Habe auch im Internet "Konzertvertrag Mustervertrag als kostenloser Download" gefunden, der so ziemlich alles enthält.

Mir ist nur noch nicht klar, wie jetzt ausbezahlt wird? Zahlt der Veranstalter an jeden einzelnen Musiker dann gegen Einzelquittung die Gage bar aus, oder gebe ich die Einzelgagen weiter an meine Mitmusiker?

Vertragspartner bin ich als Vertreter der Band oder die "Band"?
 
Das muss man nicht verquicken, kann man aber.

Als Vertreter der Band bist Du erst mal befugt in ihrem Namen einen Vertrag abzuschließen.
Ihr könnt natürlich auch einen Passus machen, dass Du berechtigt bist, die Gagen der Einzelmusiker vom Veranstalter entgegenzunehmen.
Du gibst diese Gage dann nur weiter - das würde m.E. nicht bedeuten, dass Du der Auftraggeber der anderen Musiker bist.

Für den Veranstalter ist es sicher einfacher, nur an eine Person die ganze Gage auszuzahlen.
Für Euch ist es einfacher, wenn der Veranstalter jeden einzelnen auszahlt.

Tja - beides funktioniert ... wählen müßt Ihr.
 
Ich würde schon darauf achten, dass als Vertragspartner der Name der Band mit drin steht mit dem Zusatz "vertreten durch N.N.".

Falls die Gage bar ausgezahlt wird, nimmt das derjenige entgegen, stellt im Namen der Band eine Quittung aus und dann spricht ja nichts dagegen, dass vor Ort aufzuteilen.

Bei Gagenzahlung per Überweisung wird es schon komplizierter. Wenn man alles supergenau nimmt, darf man GbR-Gagen nicht auf ein Privatkonto überweisen lassen, weil das in der Regel ein Konflikt mit den Geschäftsbedingungen der Bank ist (Geldwäschegesetz, in den ABG-Klauseln steht normalerweise, dass man dort kein fremdes Geld treuhänderisch verwalten darf).
 

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