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(Gastspiel-)Vertrag für Auftritt - Klausel Equipment Anlieferung

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Neisgei
Neisgei
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Hallo zusammen

Uns ist kürzlich ein kleines Missgeschick passiert, was wir auf unsere Kappe nehmen, aber nicht nochmals erleben wollen;

Wir waren für eine musikalische untermalung einer Trauung und die anschliessende Agape / Apéro engagiert. Der Ort war eine alte Villa (Restaurant) am See, die grundsätzlich nur zu Fuss erreichbar war bzw. mit dem Auto nur gegen eine Gebühr mit einer kostenpflichtigen Sonderbewilligung von der Gemeinde. Da wir das vorgängig nicht abgeklärt hatten, hatten wir keine solche Bewilliigung. Das Equipment musste von uns in grosser Hitze von Hand über Kieswege ca. 500m transportiert werden.:igitt:

Auf unserer Checkliste zur Vorbereitung steht nun ab sofort auch: Anlieferung Equipment abklären. Gut soweit. Wir sind uns aber sicher, dass der Auftraggeber das mit der Gebühr und der Bewilligung selbst nicht gewusst hätte. Selbst wenn wir das vorher abgeklärt hätten, wir wären vermutlich in derselben Situation gelandet.

Die Frage nun:
Hab Ihr irgendeine Klausel, einen Text, der die Anlieferung des Equipments behandelt? So im Stil: Zufahrt bis Saaltüre muss gegeben sein... ...Lift in den 10. Stock vorhanden... allfällige Bewilligungen / Gebühren müssen vorgängig durch den Veranstalter eingeholt werden / abgegolten sein... ?

Uns ist klar, dass immer was sein kann. Aber in obigem Fall hätten wir mit entsprechender Klausel immerhin darauf bestehen können, halt ohne Bewilligung bis zur Türe zu fahren und ein mögliches Bussgeld zu riskieren. Wenn es denn ein Bussgeld gegeben hätte, hätte man das dann gemeinsam regeln können, aber die Verantwortung wäre nicht komplett auf uns gelastet. So haben wir das wirklich nicht riskieren wollen mit dem Bussgeld und haben das Equipment halt von Hand geschleppt.

Danke für Inputs, wie ihr das geregelt habt. :great:

PS: Ist mir noch in den Sinn gekommen, hat mir der Pianist erzählt...

Ein Veranstalter hatte eine grottenschlechtes Netzt, welches die Sicherung seines E-Pianos geschrottet hatte. (Leider hatte er keinen Ersatz, Auftrag ging in die Hose.) In unserem Vetrag steht lapidar "Netzanschluss 230VAC muss vorhanden sein". War es bei ihm ja eintlich auch, aber es war ein schlechtes Netzt. Er wurde dafür verantwortlich gemacht... Was habt Ihr diesbezüglich im Vetrag drin?
 
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In unserem Vetrag steht lapidar "Netzanschluss 230VAC muss vorhanden sein".

Diese Forderung wäre mir zu wenig, es muss auch eine Aussage bez. der Belastbarkeit des Anschlusses hinzu, wieviel kW zieht denn die Summe der Amps/PA etc.?
 
Wo ich das geschrieben habe, ist mir das auch aufgefallen. Wir brauchen eigentlich wenig Saft, mit einem normalen Haushaltsanschluss 10A gesichert kommen wir aus - aber das müssen wir so in den Vertrag reinnehmen.
 
Normalerweise kommt in den Gastspielvertrag eine Klausel, dass die Bedingungen des Technical Riders einzuhalten sind ("Die diesem Vertrag beigefügte Bühnenanweisung ist Bestandteil dieses Vertrages und muss vom Veranstalter befolgt werden").
In den Rider könnt Ihr dann reinschreiben, welche Bedingungen Ihr bei der Zufahrt und im Backstagebereich vorfinden wollt.
 
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Haushaltsanschluss 10A gesichert
16 A Abgesichert, nicht 10 A.

Mein Text wäre:
"1 x separat mit 16 A abgesicherte und über 30 mA Fehlerstromschutzschalter geschützte Schukosteckdose auf der Bühne. Qualität der Stromversorgung nach IEC 60038.
Der zugehörige Leitungsschutzschalter / Fehlerstromschutzschalter muß wärend der kompletten Anwesenheit der Band entweder
- für ein Band Mitglied zugängig sein oder
- eine entsprechend befugte Person muß dauernd erreichbar und vor Ort sein"

Mit der IEC Norm hast Du dann z.B. u.A. Deinen Spannungsbereich von 230V +/- 10% abgedeckt.

Das mit der zugängigkeit der Sicherung schreib ich aus Erfahrung.... .

es schadet aber nie -Speziell bei open Air und Festzelten- vor dem Einstecken der Geräte mal zu schauen was denn an der Schukodose so ansteht.
entweder Per Mulimeter oder mit einem Energiemessgerät. Das Energiemessgerät hat gleich einen Schukostecker verbaut und ist so Supereinfach in der Handhabung.


Gruß

Fish
 
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In unserem Vertrag steht etwa in dem Wortlaut: Frei Zufahrt zum Buehneneingang, max 50m Weg, ansonsten muss ausreichendes Personal zum Transport des Equipments zur Verfuegung gestellt werden.

Was den Stromanschluss angeht, erwarten wir einen mit mindestens 3x16Ampere abgesicherten Anschluss auf der Buehne, mindestens jedoch zwei getrennte mit jeweils mindestens 16 Ampere abgesicherte 230Volt Anschluesse auf der Buehne. Das mit dem 30mA FI und der IEC-Angabe ist sicherlich qualifizierter, aber wer kann so etwas überprüfen und gewährleisten? Und überprüft Ihr das selber auch noch, oder was macht ihr, wenn das nicht gegeben ist? Wieder abreisen? Oder dient das letztlich nur im Schadensfall als Absicherung?
 
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In unserem Rider steht die Forderung nach Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zum Bandeingang drin - bisher wurde von vornerein aber auch immer seitens des VA Bescheid gegeben ob und wie man ranfahren kann bzw. es gab dahingehend noch nie Probleme.

Dürfte in Eurem Fall ja auch eher eine Ausnahme gewesen sein und nicht so schnell wieder vorkommen. Zur Sicherheit könntet Ihr natürlich ergänzend reinschreiben, dass der VA für anfallende Kosten beim Parken oder der Anfahrt (neben Sprit) aufkommen muss.
 

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