ADJ Stinger II (mit Laser) auf Tanzfläche richten?

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Jack Bruno
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Hallo zusammen,

wir (kleine Tanzband) haben nicht besonders viel Licht dabei und würden gerne unseren neu erworbenen ADJ Stinger II mit integriertem Laser auf die Tanzfläche richten.
Jetzt lese ich natürlich überall wie (berechtigt) gefährlich Laser sein können, aber wenn ich ihn nicht auf die Tanzfläche richten kann (sagen wir mal 3m Abstand zum Publikum), wofür soll ich ihn sonst verwenden?
Nur für die Decke?

Ist der Anwendungszweck trotzdem möglich?

Danke und Gruß
Andreas
 
Eigenschaft
 
Laserstrahlung ist immer eine Gefahrenquelle, welche durch eine Fach- und Sachkundige Person abzuschätzen ist. Im Zweifelsfalle messen.

Bei dieser Kiste ist es wie folgt: Laserstrahlung < 5 mW laut Angabe. Damit fällt dieses Gerät primär in die Schutzklasse 3R, was auch so in der Bedienungsanleitung steht. Damit darf der Strahl nicht auf Personen gerichtet werden, da die (direkte) Strahlung gefährlich für das Auge sein kann. Punkt.

Das steht auch so in der Bedienungsanleitung (Zitat):
Nach den Sicherheitsvorschriften für Laser ist es
gesetzlich nicht erlaubt, Laser der Klasse 3R in Bereichen zu verwenden, wo Menschen potentiell der
Strahlung ausgesetzt werden könnten. Dies gilt auch dann, wenn diese auf den Bereich unterhalb des
Gesichtsfeldes von Menschen gerichtet werden, wie zum Beispiel auf die Tanzfläche.


Und weiter
Installieren Sie die Lasereffekte immer so, dass alle Laserstrahlen mindestens 3 Meter (9,8 Fuß) über dem
Boden verlaufen, auf dem die Menschen stehen werden.


Link zur Bedienungsanleitung
http://adjmedia.s3-website-eu-west-1.amazonaws.com/manuals/Stinger II LO (Europe)_02_GER.pdf

Damit ist alles gesagt und vom Hersteller so gesehen vorbildlich dokumentiert. Daher kann ich die Frage hier nicht so ganz verstehen.

Im Weiteren sprechen folgende Punkte dagegen die Kiste ins Publikum zu richten:
1. Wir kennen nicht den inneren Aufbau der Kiste, sprich wir wissen nicht welche Quellen mit welchen Leistungen verwendet werden.
2. Wir wissen nicht ob optische Abschwächer verbaut sind. Falls ja sind die Quellen definitiv zu stark, so dass bei einem Ausfall eine viel zu hohe Leistung aus der Kiste kommt.
3. Ich erkenne keine Sicherheitseinrichtungen wie z.B. Blanking beim Versagen der Scannereinheit oder eine Überwachung der abgegebenen Gesamtleistung am Ausgang, welche beim Überschreiten eines Schwellenwertes zum Notstop führen muss.

Um so eine Kiste zu betreiben ist auch ein Laserschutzschein bzw. ein Laserschutzbeauftragter notwendig. Selbst wenn das Ding nur an die Decke funzelt ist dies notwendig, da wir ja generell vom Betreiben dieser Kiste reden. Ansonsten gilt: Solange nix passiert ist alles gut. Nur wenn was passiert seit ihr in der Haftung und das kann euch/dir das restliche Leben mehr als versauen.
 
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Ein Kumpel hat sich den Stinger II geholt und ihn wieder umgetauscht.
Das ist schon ziemlich bescheuert mit der Klassifizierung 3R.

Aber yamaha hat auch Recht - irgendwie schon blöd wenn man vorher nicht genau liest was Sache ist.

Aber ich lese den Vorschlag raus:Ein Lichtmodifizierer oder Abschwächer einbauen - das ist doch super!
 
Aber ich lese den Vorschlag raus:Ein Lichtmodifizierer oder Abschwächer einbauen - das ist doch super!
Falls du Fachmann dafür bist von mir aus. Dann muss das Ding aber hinterher auch noch mindestens zum TÜV, damit das abgenommen und dokumentiert wird.

Ich sehe allerdings keinen wirklich Grund an so einem Chinaknaller irgendwie selbst hand anzulegen. Wenn man LSB ist, dann ist alles gut oder man ordert sich eine solche Person. Die andere Möglichkeit wäre einfach die Finger von so einem Quatsch zu lassen.
 
Ich hantiere gar nicht mit Lasern - und als Fachmann würde ich mich auch nicht betiteln.
Du hast Recht - bei solch starken Lasern sollte man wohl keine Experimente machen bei denen Unbeteiligte mit einbezogen werden!
 

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