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Urheberrecht bei oft interpretierten Songs wie "I'll be home for christmas"

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chaos.klaus
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Hallo in die Musikbusiness-Runde,

im Zuge der rasant ansteigenden Weihnachtlichkeit hat sich Frank Sinatra in meine Playlist geschlichen und mir kam der Gedanke ein paar Arrangements für Saxophonquartett zu schreiben. Gibt es sicher schon, ist mir aber egal. Meine Arrangements werden sowieso besser. ;)

Nun habe ich mal die Repertoire-Suche der GEMA bemüht um etwas über die Urheberrechte herauszufinden.

https://online.gema.de/werke/search.faces

Wenn ich jetzt zum Beispiel mal nach "I'll be home for christmas" suche, dann bekomme ich allerdings 53 Treffer. Ich nehme an, dass das jeweils unterschiedliche Bearbeitungen sind. Nun will ich ja aber ein eigenes Arrangement machen und später möglicherweise auch als solches bei der GEMA anmelden.

Wie gehe ich vor? Kann ich einfach "ungefragt" eine Bearbeitung veröffentlichen? Macht es einen Unterschied ob ich das Arrangement nur live aufführe oder es als Noten veröffentliche? Wie stelle ich sicher, dass der ursprüngliche Komponist seine Tantiemen bekommt und wie bekomme ich im Ernstfall raus wer überhaupt die ursprünglichen Rechte hält?

Grüße!


Edit: Wie sieht es aus wenn ich mir den Song von einer Aufnahme heraushöre, mich also auf keine konkrete Notenfassung beziehe? Macht das einen Unterschied?
 
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Musik + Text ist einfach:
https://de.wikipedia.org/wiki/I’ll_Be_Home_for_Christmas_(Lied)

Walter Kent der Komponist, Kim Gannon + Buck Ram als Texter.

Beim Verlag wirds seltsam..., ich hab hier zwei Angaben:
* Gannon and Kent Music Co. / Piedmont Music Co. / ASCAD (Dianne Reeves-Album)
* Chappell Music Ltd. (Sinatra Album)


Bei Sax-Quartett sollte es aber doch keine Problem sein, wenn Du auf dem Musikfolgebogen den Komponisten einträgst (Text ist ja nicht), dann soll die GEMA zusehen, daß die Gelder richtig zugeordnet werden.
Blöd läuft es, wenn Du eine Genehmigung brauchst fürs Arrangement.
 
Ich kann mir halt irgendwie nicht vorstellen dass all die tausendend Versionen die irgendwo gespielt werden alle im Einzelnen von Warner Chappell genehmigt worden sind. Ich checke das mal. Vielleicht gibt es ja für solche Klassiker einfach pauschale Bearbeitungsrechte.
 
Es muss ja auch nicht jedes Mal die Genehmigung eingeholt werden - dazu sind ja die Verwertungsgesellschaften da: du meldest an, wenn du den Song spielst und die führen dann - nach einem bestimmten Schlüssel - die Abgaben an die Rechteinhaber ab.

Und Achtung mit Liedern, so schnell wird nichts gemeinfrei: das bekannte englische "Happy Birthday to you" hatte bis vor kurzem ein existierendes Urheberrecht drauf und die Inhaber wollten alle klagen, die den Song auch nur annähernd professionell/öffentlich singen (soweit ich mich erinner meinten die ernsthaft Geburtstagsfeiern in Kindergärten). Da hat dann das Gericht entschieden, dass der Song inzwischen so verbreitet ist, dass er public domain wurde.
 
Ist mir schon klar dass ich zum Aufführen des Originals nur das Werk auf die Gema-Liste schreiben muss.

Für eine Bearbeitung brauche ich aber theoretisch das Einverständnis des Urhebers.

Wenn ich nun meine Bearbeitung bei der Gema anmelden will um selbst Tantiemen für mein Arrangement zu bekommen, dann sollte ich mich darum gekümmert haben.
 
Ich dachte immer, bei der GEMA geht es nur um die Aufführungsrechte. Was du auf Papier schreibst und veröffentlichst, hat doch dann mit denen nichts zu tun, oder?
 
schreiben kann er, was er will, aber schon beim Kopieren kommt das Probelm der Urheberschaft.
Um ein Arrangement zu veröffentlichen braucht er die Zustimmung vom Urheber.

Wenn er dann was veröffentlich hat, dann kümmert sich die GEMA drum, daß er NEBEN dem Urheber einen Anteil der Tantiemen bekommt - als hier gehts um Verwertung.
 
Ich weiß nicht wirklich, ob´s hier hilfreich ist ... aber ich erzähl´s trotzdem:

Ich nehme gerade mit meinem Chor eine CD mit lauter Gershwin-Songs auf, für die ich auch lauter neue, eigene Arrangements geschrieben habe.
Ganz am Anfang dieser Projekt-Idee dachte ich mir, das wird urheberrechtlich kein Problem sein, da Gershwin 1937 verstarb, die 70-Jahre-Frist also bereits abgelaufen ist. Ich nahm also Kontakt mit Warner-Chappel auf (die die Gershwin-Rechte hatten bzw. die Erben vertreten, die sie hatten) ... und dann wurde es noch noch sehr sehr kompliziert und langwierig ...
Denn WC informierte mich, daß viele der Gershwin-Songs ZWEI Autoren haben, die für das GESAMTE Lied GEMEINSAM als Urheber eingetragen sind: George Gershwin, und sein Bruder Ira Gershwin. Und Ira Gershwin verstarb erst 1983.

Nach langem hin und her (in Summe 3 Monate) und viel Gejammere unsererseits verblieben wir dann wie folgt:

Wir dürfen die CD machen und veröffentlichen und meine Arrangements dafür verwenden, und das sogar gratis. Aber ich persönlich muß auf meine Rechte an den Arrangements verzichten, bzw. diese an WC abtreten ...

LG
Thomas
 
Aber ich persönlich muß auf meine Rechte an den Arrangements verzichten, bzw. diese an WC abtreten ...

Krass.

Ja, dann schreib doch auf deine Vita dass du für Warner gearbeitet hast. ;)

Ich denke solang ich zB bei Live-Auftritten brav das Original auf die Gema-Liste schreibe wird sich sicher keiner aufregen, denn dann verzichte ich ja einfach nur auf meine Tantiemen. Solange ich selbst an der Aufführung beteiligt bin kann ich mich ja auch unabhängig von der Gema bezahlen lassen. Interessant wird's erst wenn ich eine CD machen lassen will oder die Noten veröffentliche und an dieser Verwertung mit mehr als einer Pauschale beteiligt sein will.

WC informierte mich, daß viele der Gershwin-Songs ZWEI Autoren haben, die für das GESAMTE Lied GEMEINSAM als Urheber eingetragen sind

Das ist scheinbar gängige Praxis, denn das habe ich schon ganz oft gesehen. So stehen auch alle Beteiligten oft sowohl für Text als auch für Komposition als Urheber drin.
 

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