Weiterverwendbarkeit Sennheiser EW-100 G2 System (790-791 MHz und 821-822 MHZ)?

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black_friday
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Hallo zusammen,
derzeit bin ich ziemlich ratlos wegen dratlos.
Ich habe die ehrenamtliche Betreuung einer Musik/Sprachanlage in einem Gemeindehaus "geerbt". Mein erster Schritt war die Stillegung der Funkmikrofone.
Verwendet wurden 4 Sender und Empfänger von Sennheiser (EW-100 G2, Frequenzbereich D, 790-822 MHz), von denen ich wusste, dass sie nicht mehr ohne weiteres verwendet werden dürfen.
Meine Anfrage bei Sennheiser ergab, dass die Umrüstkosten schon fast im Bereich eines neuen Systems liegen.

Was ich bei meiner weiteren recherche aber nicht richtig verstanden habe ist die genaue rechtliche Lage.
Es ist klar, dass der Frequenzbereich 791 MHz bis 821 MHz nicht mehr genutzt werden darf.
Aber wie sieht es mit den (schmalen) Bereichen 790-791 MHz sowie 821-822 MHZ aus? Dürfen die noch benutzt werden, zumindest so lange, bis eine Neuanschaffung genehmigt wurde (kann einige Zeit dauern)?
 
Eigenschaft
 
Bestimmte Bereiche dürfen - nach Absprache mit der BNA - noch genutzt werden.
Quelle:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE...en/Frequenzen/Firmennetze/PMSE/PMSE-node.html

Ohne offizielle Genehmigung würde ich die Teile nicht betreiben; wenn der Funkmesstrupp der BNA wegen gestörter Netzzugänge anrückt ist mit hohen Kosten zu rechnen.
Das oft als "Kavaliersdelikt" abgetane "Schwarzfunken" stellt eine Straftat nach dem Telekommunikationsgesetz dar ....
 
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