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Fragen zu Urheberrecht und Gema

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Hallo Zusammen,
irgendiwe habe ich nicht wirklich eine Antwort auf meine Fragen gefunden. Weder bei Google noch im Forum.

Meine Band will gerne ein paar Stücke auf Youtube und auf unserer Seite veröffentlichen.

1.) "Knockin on heavens door": Keine 1:1 Cover Version sondern eben unsere Version, mit Anlehnung an die Bob Dylan Version. Dazu soll es für Youtube ein Musikvideo geben. Im Video wird nur Bild- und Videomaterial verwendet auf das ich bzw. wir das Urheberrecht haben.
An wen muss ich hier irgendwas zahlen wenn ich den Song hochlade? Reicht es dies der Gema zu "melden"?

2.) "The Engine Starts": Unser eigener Song. Song ist von mir geschrieben (Text und Noten). Auch dazu wollen wir ein Video machen. Auch hier haben wir alle Rechte- an Bild und Videomaterial.
Wer will hier evtl. Geld von mir sehen?

Ich bin nicht Mitglied bei der Gema. Wenn jetzt jemand den 2.) Song covert muss ich im Prinzip privat gegen den Verstoss klagen?

3.) An Weihnachten wollen wir ein paar Kinderstationen in Krankenhäusern besuchen und mit den Kindern Weihnachtslieder singen. Gesungen werden Leise rieselt der Schnee, Morgen kommt der Weihnachtsmann und Stille Nacht. Wir bekommen dafür kein Geld. Fallen hier irgendwelche Kosten an? Und wenn ja an wen (und warum) ?

Gruß
Michael
 
Eigenschaft
 
zu 1.) Guck mal bei Youtube nach. Nachdem die sich jetzt mit der GEMA geeinigt haben, müsste es für solche Fälle Richtlinien bei Youtube geben.
zu 2.) mit euren eigenen Werken könnt ihr machen was ihr wollt. Da kann niemand für irgendwas Geld von euch verlangen.
Falls jemand deinen Song covert, kannst du da soweit ich weiß nichts gegen machen, könntest aber evtl. Lizenzgebühren verlangen. Falls dich das ernsthaft interessiert, wende dich an einen Anwalt für Medienrecht. ABER: Es ist schon hart unwahrscheinlich, dass jemand dein Lied covert und damit dann die dicke Kohle macht...
zu 3.) dazu würde ich direkt bei der GEMA anfragen. Falls die Lieder noch geschützt sind (hängt von Alter der Musik und Texte ab, soweit ich weiß), könnten dafür Gebühren anfallen.
 
zu 1) wenn du keine 1zu1-Coverversion machst und veröffentlichst ist grundsätzlich eine Einwilligung des Rechteinhabenden vorab erforderlich. Wo du den Coversong veröffentlichst (ob youtube oder irgendwelche andere Portale) spielt da i.d.R. keine Rolle, meine Empfehlung ist wende dich an die zuständige Plattenfirma um Ärger zu vermeiden.
 
Aus der aktuellen Pressemitteilung:

Weiterhin bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen YouTube und der GEMA darüber, ob YouTube oder die Uploader für die Lizenzierung der genutzten Musikwerke verantwortlich sind.
 
Aus der aktuellen Pressemitteilung:

"Ungeachtet dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage für die Mitglieder der GEMA und der YouTube Nutzer zu schaffen."

Es gibt von der GEMA die ganz klare Aussage, dass Nutzer von YouTube jetzt selbst gespielte Cover Songs hochladen dürfen und YouTube zahlt dafür
 
Aus der aktuellen Pressemitteilung:

"Ungeachtet dieser unterschiedlichen Auffassungen haben sich GEMA und YouTube entschieden, in die Zukunft zu blicken und mit diesem Vertrag eine sichere Grundlage für die Mitglieder der GEMA und der YouTube Nutzer zu schaffen."

Es gibt von der GEMA die ganz klare Aussage, dass Nutzer von YouTube jetzt selbst gespielte Cover Songs hochladen dürfen und YouTube zahlt dafür

Das sehen aber nicht alle so: https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244#13
 
Ich habe jetzt einfach mal eine Anfrage bei der Gema gestellt. Sobald ich Antwort erhalte poste ich diese hier.

Stellt sich dann nur noch die Frage. Wie nahe muss ein Cover Song an der 1:1 Version bleiben um als Cover zu gelten?

Gruß
Michael
 
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Ich finde den Widerspruch im verlinkten Text nicht.
 
Kleiner Zwischenstand: Die GEMA hält es wohl nicht für nötig auf meine Anfrage zu Amtworten.
 
Hallo zusammen,

mich beschäftigt momentan ein ähnliches Thema.
Und zwar möchte ich in naher Zukunft auch Musikvideos auf YouTube hochladen, Bild und Ton alles von mir.
Im Grunde möchte ich solche Videos machen wie gootmusic (verlinke ich hier mal, damit ihr euch ein Bild machen könnt: http://www.youtube.com/channel/UCLRpI5yd10aJxSel3e6MlNw )
vor 4-5 Jahren gemacht hat.
Jetzt die Frage, kann ich auch Songs covern wie er, ohne etwas befürchten zu müssen?

Eine andere Frage, die mit dieser Situation zusammenhängt:

In der Infobox hat Alex Goot von gootmusic oft einen Link zu iTunes gepostet, wo man seine coverversion käuflich erwerben kann.
Braucht man dafür die Rechte von den Urhebern? Er verdient dann evtl. ja mit dem Song Geld.
Dafür hat er alles selbst gecovert (Instrumente, Bild, Ton) und es ist alles von ihm.

Wäre super, wenn mich da jemand genauer aufklären könnte.

Durch Google suchen konnte ich nur ältere Beiträge finden von vor ein paar Jahren, bei denen sich YT und die Gema nie einigen konnten... ;)

MfG
 
Wenn man halbwegs originalgetreu nachspielt und die Urheber in den Verwertungsgesellschaften sind (was bei den Hits in der Regel der Fall ist), braucht man keine Genehmigung.
An die Verwertungsgesellschaften zahlen dann die Portale, also YouTube und iTunes.

Genehmigen lassen muss man sich sogenannte "Bearbeitungen", also wenn man die Komposition oder den Text ändert.
 
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Das bedeutet also, dass man bedenkenlos cover von (aktuellen) Hits auf YT hochladen und auf iTunes anbieten kann, sofern sämtliches Material von einem selbst stammt und man weder an der Komposition, noch an dem Text geschraubt hat?

Das ist doch schon mal gut zu wissen. Danke!
 
Das bedeutet also, dass man bedenkenlos cover von (aktuellen) Hits auf YT hochladen und auf iTunes anbieten kann, sofern sämtliches Material von einem selbst stammt und man weder an der Komposition, noch an dem Text geschraubt hat?

Ja so verstehe ich das auch. Bedenke bloß, dass du denselben Track nicht ohne weiteres auf deiner eigenen Website präsentieren darfst. Dann musst du nämlich selbst GEMA zahlen, weil du persönlich der unmittelbare Anbieter bist.
 
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Vielleicht auch ganz interessant-mir aber nicht klar ob rechtlich verlässliche Auskunft:
http://www.onaxis.de/index.php/busi...uer-downloads-und-streaming?limit=10&start=10

Ich hatte mich vorerst dagegen entschieden, Covers online zu veröffentlichen.....obwohl ich das evtl. gerne würde,aber begnüge mich derzeit sicherheitshalber noch mit eigenem Material....(nicht GEMA Mitglied).
Wenn das jetzt allerdings legal machbar wäre.....coole Sache;)
 
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Also genau genommen ist mir die Situation nach wie vor nicht klar-das sagt die GEMA selber dazu:
https://www.gema.de/uploads/media/q_a_vertragsabschluss_gema_youtube.pdf

Zitat:
4.Dürfen Nutzer nun ungehindert Musikwerke auf YouTube
hochladen?

Die Vereinbarung mit YouTube umfasst das Repertoire der von der GEMA vertretenen Mitglieder aus dem In- und Ausland, also die Kompositionen und Liedtexte. Bei den lizenzierten Rechten handelt es sich um das Recht der öffentlichen Wiedergabe, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung und das Vervielfältigungsrecht.
Weitere Rechte sind von der Vereinbarung nicht umfasst. Soweit diese Rechte betroffen sind,können Nutzer Musikwerke auf YouTube
hochladen.

Nach meiner Auffasung steht da nix davon, daß damit auch Covers abgedeckt sind. Man könnte es so interpretieren, da von den Kompositionen und Liedtexten die Rede ist, aber es wird nicht explizit erwähnt.
Ebenso bitte auch mal Punkt 10 beachten.
Youtube läßt sich da schon noch ein "Hintertürchen" offen.....

Hier auch nochmal ein Link zu einer anderen Seite-da ist das alles etwas ausführlicher erklärt (aber hier kann ich mich nicht für die Rechtssicherheit der Auskunft verbürgen-im Netz kursiert zu viel.....)
https://irights.info/artikel/die-hufigsten-fragen-zu-musik-bei-youtube/7244

Ich denke, die wirkliche Grauzone ist der Bereich, ab wann ein Werk als "Bearbeitung" gilt, das ist nämlich sehr schwer zu definieren......und uns allen ist ja wohl klar, daß kaum einer das 1:1 in Originalversion abliefern kann/will/wird.......ist eine Version mit Gitarre und Gesang (u.U. noch transponiert) noch ein Cover oder schon eine Bearbeitung....wenn z.B. das Original ne Bandversion ist?Auch wenn man Text/Melodie/Ablauf unverändert übernimmt?:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nach meiner Auffasung steht da nix davon, daß damit auch Covers abgedeckt sind. Man könnte es so interpretieren, da von den Kompositionen und Liedtexten die Rede ist, aber es wird nicht explizit erwähnt.

Was soll denn die öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von fremden Kompositionen anderes sein als das Spielen eines Covers?
Den Begriff "Cover" gibt es halt im Urheberrecht nicht.
 
Was soll denn die öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von fremden Kompositionen anderes sein als das Spielen eines Covers?
Na - zum Beispiel, dass ich ein Video oder eine Aufnahme eines songs vom Künstler XY, den ich toll finde, auf youtube oder sonstwo hochlade.

Das ist eine "öffentliche Wiedergabe und Zugänglichmachung von fremden Kompositionen" - weil es eben nicht meine eigene Komposition ist.

Es ist ja eben die Frage - oder momentan (leider) noch ein Spekulationsobjekt - ob darunter auch die eigene Umsetzung (unter dem Level der Bearbeitung, was eine weitere Grauzone im Sinne einer Interpretationssache ist) einer fremdem Komposition gefaßt ist, die öffentlich wiedergegeben und zugänglich gemacht wird.

Nehmen wir der Einfachheit halber einen Song mit Gesang und Gitarre eines Künstlers XYZ, der von einem anderen Menschen auf Gitarre und Gesang zu Gehör gebracht wird, ohne dass Komposition, Text und Arrangement geändert werden.

x-Riff
 
Na - zum Beispiel, dass ich ein Video oder eine Aufnahme eines songs vom Künstler XY, den ich toll finde, auf youtube oder sonstwo hochlade.

Aber das kann nicht Bestandteil einer Vereinbarung zwischen GEMA und YouTube sein, weil dann auch Leistungsschutzrechte betroffen wären, die von der GEMA gar nicht verwertet werden.
 

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