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Fragen zu Urheberrecht und Gema

  • Ersteller mt14516
  • Erstellt am
Ich denke doch.
Die Vereinbarung zwischen youtube und GEMA kann sich sowieso nur auf Künstler bzw. Werke beziehen, bei denen die GEMA über die Verwertungsrechte verfügt.

Wenn die GEMA also für die Verwertungsrechte, für die sie zuständig ist, in einem Rahmenvertrag mit einer Plattform dieser eine Veröffentlichungsmöglichkeit einräumt (möglicherweise mit einer pauschalen Gegenleistung), dann ist das doch rechtens, sofern die GEMA das Recht dazu hat (und ich denke, das hat sie).

Solche Rahmenverträge gibt es ja beispielsweise auch mit Kinder- und Jugendeinrichtungen. So ein Rahmenvertrag mit einer pauschalisierten Abgabe trägt ja nicht nur der Tatsache Rechnung, dass es hier um nichtkommerzielle Angebote geht, die zudem teilweise einen Bildungs- bzw. pädagogischen Sinn haben, sondern er erleichtert auch der GEMA die Abrechung bzw. enthebt sie der Pflicht der "Erbsenzählerei" bzw. einer aufwändigen Überprüfung. Das könnte durchaus der Hintergrund mit einer solchen Einigung mit Internet-Medien sein. Ohne Pauschalisierung müßte der Anbieter (=Plattform) die einzelnen Abspielungen der einzelnen Werke zählen und angeben - und die GEMA müßte in der Lage sein, das zumindest halbwegs glaubhaft zu überprüfen.

Ich will ja im Übrigen gar nicht in Abrede stellen, dass dieser Passus sich (auch) auf "cover" bezieht, ich denke nur, er ist auch anders deutbar, und zwar so, dass es Sinn machen würde.

x-Riff
 
Ich habe die GEMA auf ihrer Facebook-Seite gefragt: https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=1270304563027376&id=149615905096253

"Wenn es sich um ein 1:1-Cover handelt, das Sie selber einspielen, benötigen Sie keine weiteren Genehmigungen und das Cover ist durch die Einigung zwischen YouTube und der GEMA erfasst. Bei einer Bearbeitung benötigen Sie vorher das Okay vom Urheber. Dafür ist in der Regel der Original- bzw. deutsche Subverleger der richtige Ansprechpartner. Für Eigenkompositionen gilt das ebenso."
 
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Beyme hat recht, die Vereinbarung zwischen Youtube und GEMA betrifft nur die Urheberrechte, also nur Komposition und Text. Daher sind Coverversionen abgedeckt.

Nimmt man aber eine fertige, fremde Aufnahme kommen noch Leistungsschutzrechte ins Spiel. Für diese kann die GEMA selbstverständlich keine Lizenzen hergeben, denn diese Rechte liegen bei den Labels, mit welchen Youtube nochmal eigene Verträge hat.

Urheber =/= Interpret
 
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Ohne da jetzt näher drauf einzugehen- ich habe noch zwei Seiten mit sehr interessanten und anscheinend auch fundierten Infos zu dem Thema ausgegraben-werde mich da noch in Ruhe reinlesen und hoffe auf erhellende "Erkenntnisse"-allerdings fehlt mir grade die Zeit;)...aber vielleicht für Euch interessant:
http://www.musikgutachter.de/index.html

http://www.coverinfo.de/start.php?lang=1&wert=11

Die scheinen zumindest rechtlich OK zu sein-der eine ist ein Gutachter,die zweite Seite wird auch von diesem verlinkt (was er wohl kaum machen würde wenn die völligen Murks schreiben würden).
Einiges an Lesestoff;)
Auf den ersten Blick siehts für mich so aus, daß Cover OK ist,solange die GEMA dafür Gebühren an den Urheber abführen kann, aber wie von mir vermutet die Abgrenzung zur Bearbeitung eher die "gefährliche" Grauzone ist-da dieser Bereich oft Auslegungssache ist.
 
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