• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Aufnahmen des eigenen Orchesters auf YT

  • Ersteller saxoklar
  • Erstellt am
S
saxoklar
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
03.03.17
Registriert
10.04.10
Beiträge
40
Kekse
0
Moin alle zusammen,

länger nicht mehr hier gewesen, aber das Forum hat sich toll entwickelt, muss man wirklich sagen :)

Meine Fragestellung geht eigentlich aus dem Titel hervor.

Darf ich eigene Aufnahmen von eigenen Auftritten, des eigenen Orchesters auf YouTube hochladen? Genre: Symphonische Blasmusik
Viele Stücke von Thomas Doss, Thimo Kraas, Takashi Hoshide, Naohiro Iwai, .. die Klassiker halt
Zustimmung der Musiker und des Dirigenten sind nicht das Problem. Soweit habe ich mich mit dem Urhebererrecht befasst.

Aber nehmen wir an ich möchte meinen Kanal monetarisieren. Die Stücke sind ja nicht von mir?
Theoretisch müsste ich jeden Komponisten (oder den Verlag) anschreiben ob ich das darf oder?
Woher bekommt man denn die Kontaktdaten?

Aus Unsicherheit habe ich alle Videos erstmal auf "Privat" gestellt.
Aber wie ist die Vorgehensweise von Seiten der Anspruchsteller? Wird man da erstmal "ermahnt" oder kommt da gleich die Rechnung i.H.v. n paar Tausend Euros?

Ich fühle mich mit dem Thema unsicher...
Kann mir da jemand etwas weiter helfen?

Vielen lieben Dank im Voraus
 
Eigenschaft
 
Die Kontaktdaten der Verlage bekommst Du hier: https://online.gema.de/werke/search.faces
Unter dem rot markierten Wort "Originalverlag" oder "Sub-Verleger" werden Telefonnummer und E-Mail-Adresse angezeigt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Hi Alisa,

vielen Dank :)
Das hilft mir schonmal weiter

Die Antwort des jeweiligen Verlags speichere ich dann als PDF Datei ab um im Zweifel abgesichert zu sein?
 
Wenn es sich um eigene Aufnahmen von gängigen Werken handelt, ist das meiner Meinung nach jetzt durch die Einigung von YouTube und GEMA abgedeckt, so dass keine weitere Erlaubnis nötig ist.
 
Naja ... was ist denn ein gängiges Werk?
Ich habe einfach keine Lust aus Spaß an der Freude Aufnahmen von uns hochzuladen, 1$ p.a. zu "verdienen" und mir dann eine Rechnung i.H.v. ein paar Tausend Euro vorlegen zu lassen :/
 
Falls du bei der GEMA-Recherche einen Treffer hast, ist das meiner Meinung nach GEMA-Repertoire und damit von der YouTube-Einigung abgedeckt.
 
Ich hab gerade angefangen recherchieren
Manches ist bei der GEMA gelistet
manches nicht ..
 
Die GEMA-Titel sind hier dann nicht das Problem, sondern die Titel, deren Verwertungsrecht über die Verlage geregelt wird. Hier musst du mit dem Verlag in Kontakt treten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Na das ist doch mal was
Das grenzt es ordentlich ein :)
 

Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben