What's Up CITES - Stand JAN 2017

  • Ersteller hack_meck
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Ich kann mich jetzt doch noch mal mit positiven Nachrichten zu Wort melden. Ende Januar hatte ich eine Mail vom Umweltamt bekommen, in der es hieß, dass ich die Holzarten genau spezifizieren müsste, ggf. mittels Gutachten:

Ich habe mir nun Ihren Vorgang angesehen. Bei der Auflistung fehlt noch die Angabe welches geschützte Holz in welchem Instrument verarbeitet ist.

Eine Vorerwerbsbescheinigung kann nur für ein geschütztes Holz erteilt werden, nicht auf den Verdacht hin.
Sollten Sie unsicher bezüglich der Holzart sein,...

Seitdem habe ich noch nichts unternommen - ich überlegte noch, wie ich das am einfachsten (und kostengünstig) bewerkstelligen könnte. Dann fand ich heute morgen zu meiner großen Freude einen Stapel Bescheinigungen im Briefkasten - eine für jede angegebene Gitarre. Darin wird sich jetzt doch nur auf ggf. geschütztes Holz bezogen.

Damit kann ich das wohl buchstäblich zu den Akten legen. An dieser Stelle Danke ans Umweltamt (vielleicht liest ja jemand mit) - anscheinend ist man da zu pragmatischen Lösungen in der Lage. :)
 
Weil mich das Thema gerade bschäftigt. Wie ist den eigentlich die Vorgehensweise wenn ich eine Gitarre aus China bestelle und diese über "Rosewood" Bauteile verfügt?!
Was muss der Händler nachweisen bzw. ich bei Abholung bei örtlichen Zoll, damit klar ist, das alle CITES Forderungen erfüllt warden.
Irgendwie finde ich dazu keine konkreten Angaben, vielleicht hat jemand von den Experten hier einen Tip für mich.
Btw ich bin Privatperson und kein Händler.
 
@coucho
Am Besten fragst Du Deine für Dich zuständige Naturschutzbehörde.

Meine persönliche Vermutung: Der Händler aus China muss Dir eine Ausfuhrerlaubnis zukommen lassen, welche CITES-konform ist, und Du musst damit dann bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Einfuhrerlaubnis beantragen.

Beste Grüße
Dita
 
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Ok, das hört sich nach viel Aufwand an?!
Vielen Dank Dieter!!
 
Meine persönliche Vermutung: Der Händler aus China muss Dir eine Ausfuhrerlaubnis zukommen lassen, welche CITES-konform ist, und Du musst damit dann bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Einfuhrerlaubnis beantragen.

Ich stelle mir gerade vor was geschieht, wenn man eine Ausfuhrerlaubnis in chinesischer Sprache (sofern man als Privatperson überhaupt eine erhält) bei den zuständigen deutschen Behörden einreicht.
 
Ich stelle mir gerade vor was geschieht, wenn man eine Ausfuhrerlaubnis in chinesischer Sprache (sofern man als Privatperson überhaupt eine erhält) bei den zuständigen deutschen Behörden einreicht.

Hallo,

kann ich dir genau sagen. Der Gegenstand wird einbehalten und du darfst mit einer offiziellen Übersetzung wieder kommen und ihn holen. Die Adresse eines offiziellen Übersetzers wird dir der Zoll geben, die Kosten trägst du.

Gruß

erniecaster
 
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...dann wohl am besten eine Gitarre in der kein Palisander, Ebenolz und Co verbaut wurde?!!
Was für ein Aufwand....
 
Hallo,

man kann Gitarren auch innerhalb der EU neu kaufen und bekommt dann vom Händler alle Papiere. Oder man kauft sie gebraucht innerhalb der EU und lässt sich vom Verkäufer die notwendigen Papiere geben.

Einen Mangel an handelsüblichen Instrumenten kann ich nicht erkennen. Wer "Schnäppchen" machen oder etwas Außergewöhnliches kaufen will, muss halt den Mehraufwand betreiben.

Gruß

erniecaster
 
Der Gegenstand wird einbehalten und du darfst mit einer offiziellen Übersetzung wieder kommen und ihn holen. Die Adresse eines offiziellen Übersetzers wird dir der Zoll geben, die Kosten trägst du.

Richtig, der private Handel vom Händler in Übersee oder vom Privatmann dort kommt komplett zum erliegen, Papieraufwand und Zeitachse werden das Geschäft kaum ermöglichen.Gewinner sind die großen Hersteller. Wäre ich dort im Marketing, würde ich die Preise sofort erhöhen, gerade in Deutschland.
 
Die Antwort von Ishibashi aus Japan auf die Anfrage eines Interessenten....

Thank you very much for your enquiry for the following guitar.

However we need to stop to ship the guitar which has Rosewood material for a
while.

Unfortunately, we have had to place a temporary stop on selling items that
has any parts made of either Rosewood, Bubinga, African Blackwood, and/or
Cocobolo, to customers outside of Japan. This is because of new directives
from CITES. We are currently working on obtaining an export license but it
will take some time. In the meanwhile, we can unfortunately not help you
with your inquiry.

You can read a bit more about the restriction here:
https://cites.org/eng/new_CITES_trad...tarts_02012017

We appreciate your understanding and apologize for the inconvenience.
 
Richtig, der private Handel vom Händler in Übersee oder vom Privatmann dort kommt komplett zum erliegen, Papieraufwand und Zeitachse werden das Geschäft kaum ermöglichen.Gewinner sind die großen Hersteller. Wäre ich dort im Marketing, würde ich die Preise sofort erhöhen, gerade in Deutschland.

Hallo,

sehr schön. Erst wirfst du Hersteller und Händler in einen Topf, dann glaubst du auch noch, dass man im Marketing für Preise zuständig ist. Beides ist freundlich formuliert zweifelhaft.

Gruß

erniecaster
 
Ich kann mich jetzt doch noch mal mit positiven Nachrichten zu Wort melden. Ende Januar hatte ich eine Mail vom Umweltamt bekommen, in der es hieß, dass ich die Holzarten genau spezifizieren müsste, ggf. mittels Gutachten:



Seitdem habe ich noch nichts unternommen - ich überlegte noch, wie ich das am einfachsten (und kostengünstig) bewerkstelligen könnte. Dann fand ich heute morgen zu meiner großen Freude einen Stapel Bescheinigungen im Briefkasten - eine für jede angegebene Gitarre. Darin wird sich jetzt doch nur auf ggf. geschütztes Holz bezogen.

Damit kann ich das wohl buchstäblich zu den Akten legen. An dieser Stelle Danke ans Umweltamt (vielleicht liest ja jemand mit) - anscheinend ist man da zu pragmatischen Lösungen in der Lage. :)

Hallo Katuta,

ich würde mich da nicht zu früh freuen. Ich hatte nach meiner Meldung an das Amt nun eine erste Rückfrage. Es hieß, ich hätte ja nur Palisander als Holzart angegeben. Das wäre zu ungenau. Man könne mir so nur eine Vorerwerbsbescheinigung ausstellen auf der vermerkt ist, dass die genaue Palisanderart nicht bekannt ist. Das würde aber den Weiterverkauf nicht ermöglichen, da es sich ja unter Umständen auch um Rio-Palisander handeln könne, dessen Handel bereits seit 1992 verboten ist. Man hat mich daher gebeten zusätzliche Informationen seitens des Herstellers vorzulegen und Fotos von den Gitarren zur Dokumentation einzureichen.

Ich habe nun schon in alten Katalogen der Hersteller gesucht. Leider wird dort immer nur Palisander/Rosewood angegeben. Auf den vorhandenen Rechnungen steht darüber natürlich auch nichts. Ich glaube auch nicht, dass ich bei den Herstellern eine Bestätigung über die Herkunft des in meinen Gitarren verwendeten Palisanders erfragen kann. Die haben bestimmt anderes zu tun.

Ich bin sehr gespannt wie das weitergeht.
 
Ich habe bei allen Instrumenten Dalbergia Latifolia (Ostindischer Palisander) angegeben, und in einer begleitenden Mail erklärt, dass ich Rio aufgrund der Preisklasse, Baujahre und Optik definitiv ausschließen kann, und ansonsten die Art angebe, die für Massenprodukte am plausibelsten ist.
Wenn man allerdings seiner Sachbearbeiterin nicht vertraut, würde ich diese Erklärung weglassen und einfach im Brustton der Überzeugung Dalbergia Latifolia angeben. In 99,9% wird man damit richtig liegen, denke ich.
 
Bis jetzt hat sich wohl weder irgendein heißsporniger junger Staatsanwalt, noch irgendein professioneller Abmahngeier mit dem Thema befasst, denn der Gebrauchtmarkt geht mE weiter wie eh und je.
Sollte es allerdings da irgendwann zu Problemen kommen, dann wären tatsächlich alle unregistrierten Instrumente mit Palisander nur noch schwer verkäuflich, bzw legal eigentlich gar nicht.
Insofern sollte zukünftig der Hinweis auf vorhandene Cites-Dokumente wohl wirklich zu Verkaufsanzeigen dazugehören.
Wenn es allerdings nie irgendwelche Probleme gibt, wird wohl auch der Gebrauchtmarkt so weitergehen wie bisher. Dann bleibt man mit der Cites-Erwähnung natürlich ein belächelter Sonderling...
 
Heute harre ich übrigens meine Vorerwerbsbescheinigung von der zuständigen Hamburger Behörde im Briefkasten.

Ich bin aber mal sehr gespannt wo sich dass Thema hin entwickelt.

Im Moment sieht es ja eher danach aus, als ob die Panik wieder abebbt.

Hallo,

sehr schön. Erst wirfst du Hersteller und Händler in einen Topf, dann glaubst du auch noch, dass man im Marketing für Preise zuständig ist. Beides ist freundlich formuliert zweifelhaft.

Gruß

erniecaster

Die 4P des Marketings: Product, Price, Place, Promotion
Per wissenschaftlicher Definition und Meinung der Lehrenden fällt Preisegestaltung sehr wohl in den Bereich des Marketings, in Deutschland, vor allem im allgemeinen Sprachgebrauch, wird der Begriff Marketing aber gerne nur auf Werbung reduziert....nur um es mal gesagt zu haben.
Folgt man also der wissenschaftlichen Auffassung was Marketing alles beinhaltet, kann man nicht umhin, Bass Fans Auffassung von Marketing zu teilen.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Bis jetzt hat sich wohl weder irgendein heißsporniger junger Staatsanwalt, noch irgendein professioneller Abmahngeier mit dem Thema befasst, denn der Gebrauchtmarkt geht mE weiter wie eh und je.
Sollte es allerdings da irgendwann zu Problemen kommen, dann wären tatsächlich alle unregistrierten Instrumente mit Palisander nur noch schwer verkäuflich, bzw legal eigentlich gar nicht.

Für den Fall prognostiziere ich mal eine Schwemme von Bodies ohne Hals und Gitarren, die in Teilen verkauft werden.

Oder Halsplatten mit Seriennummer und Vorerwerbsbescheinigung auf dem Gebrauchtmarkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Immer häufiger sehe ich mittlerweile auf den gängigen Webseiten - unter anderem StewMac, aber tatsächlich fast überall - bereits im Text der Webseite einen Hinweis wie diesen:
Please note: We are unable to ship this item internationally at this time due to Rosewood Regulations.
Nicht nur bei Rohmaterialien und Halbfertigwaren, sondern auch bei ganzen Instrumenten.
Entweder steht's im Text der Seite oder man bekommt bei der Bestellung einen Hinweis, daß eine Lieferung nach XYZ wegen CITES nicht möglich ist.
...wird noch spannend!
 
Auch in DE ... ich warte bei meinem Gitarrenladen auf eine Gitarre die ich ausprobieren möchte ... keine Aussage wann sie sie da haben werden, Cites noch ungeklärt ...
 
Auch ne interessante Variante die ich auf einer Rechnung gefunden habe ...

if applicable, all Preconvention products were imported into the EU prior to 02.01.2017, inventory report available upon request.

Das bedeutet, dass ich vor Verkauf ausserhalb der EU erst mal den Hersteller/das Logistik Zentrum/den Händler kontaktieren muss an die detaillieren Informationen für eine Exporterlaubnis zu kommen.

Schade ... :nix:

Gruß
Martin
 
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