Volkslaser Alphalase..?

  • Ersteller Titscher96
  • Erstellt am
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Titscher96
Titscher96
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
05.01.18
Registriert
28.11.16
Beiträge
26
Kekse
0
Ort
MV
Hat jemand Erfahrungen mit dem Alphalase ?
Finde Online leider wenig Material.
Kennt sich jemand mit hängenden Galvos aus ?
 
Eigenschaft
 
Zu dem Alphalase kann ich dir leider nichts sagen, aber wie kommst du auf die hängenden Galvos?
 
Könnte den Laser sehr günstig erwerben allerdings bleiben laut Verkäufer die Galvos ab und zu hängen/stehen, das wird dann wohl durch ein sanftes Klopfen auf das Gehäuse behoben.
Habe ein kurzes Video erhalten in dem das demonstriert wird.
Meine Frage wäre ist die Mechanik evtl nur verstaubt oder liegen da gravierende Fehler vor?
 
Wenn es zu so einem "Volkslaser" außer Youtube-Videos online keine Informationen gibt, dann Finger weg! Dann gibt es nämlich keinen seriösen deutschen Vertrieb und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kommt das Ding aus irgendeiner Chinaklitsche, die es mit Sicherheit und Vorschriften nicht so hat. Einen Ansprechpartner im Fehlerfall hast du genausowenig wie einen, der Dir die für TÜV-Abnahme u.ä. nötigen Dokumente besorgen kann.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Könnte den Laser sehr günstig erwerben allerdings bleiben laut Verkäufer die Galvos ab und zu hängen/stehen, das wird dann wohl durch ein sanftes Klopfen auf das Gehäuse behoben.
So ein Gerät muss eigentlich*) stillgelegt werden. Wenn ein Galvo stehenbleibt, dann bleibt auch der Strahl stehen - schon mal drüber nachgedacht, was das bedeutet? Bei 1,2W Leistung auf einer Veranstaltung? Ganz ehrlich: passiert das, wenn du das Ding irgendwo hinstellst und dir war der Defekt auch noch vorher bekannt, dann zahlt keine Versicherung, und du gehst mit etwas "Glück" in den Bau (und wie ich finde, völlig zu Recht). Was sagt denn dein LSB dazu? Und wieso greift eigentlich bei stehenden Galvos dann die Schutzschaltung nicht?

*) streiche "eigentlich stillgelegt". Ersetze "unbedingt aus dem Verkehr gezogen".
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
allerdings bleiben laut Verkäufer die Galvos ab und zu hängen/stehen, das wird dann wohl durch ein sanftes Klopfen auf das Gehäuse behoben.
:weird: Ups, das ist jetzt nicht dein ernst, oder?

Wenn ein Galvo stehenbleibt, dann bleibt auch der Strahl stehen - schon mal drüber nachgedacht, was das bedeutet?
:great:

greift eigentlich bei stehenden Galvos dann die Schutzschaltung
Also erfolgt ein Abschaltung/Blanking? Falls nein dann in jedem Fall:
So ein Gerät muss ... unbedingt aus dem Verkehr gezogen.
 
Genau an die Problematik dachte ich auch. Wobei der Beam in diesen Momenten dann abgeschaltet wird bzw nicht zu sehen ist.

Ich behaupte jetzt natürlich ganz klassisch das das Gerät nur Privat genutzt wird.

Frage mich allerdings wie es denn ein Clubinhaber schafft das Gerät bei sich im Schuppen zu betreiben. (Zumindest laut YouTube Videos)

Und austauschen der Galvos würde also auch nicht in Frage kommen?

Aber glaube du würdest dein Wissen nicht an Chinakracher "Liebhaber" weitergeben.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Wenn es zu so einem "Volkslaser" außer Youtube-Videos online keine Informationen gibt, dann Finger weg! Dann gibt es nämlich keinen seriösen deutschen Vertrieb und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kommt das Ding aus irgendeiner Chinaklitsche, die es mit Sicherheit und Vorschriften nicht so hat. Einen Ansprechpartner im Fehlerfall hast du genausowenig wie einen, der Dir die für TÜV-Abnahme u.ä. nötigen Dokumente besorgen kann.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---

So ein Gerät muss eigentlich*) stillgelegt werden. Wenn ein Galvo stehenbleibt, dann bleibt auch der Strahl stehen - schon mal drüber nachgedacht, was das bedeutet? Bei 1,2W Leistung auf einer Veranstaltung? Ganz ehrlich: passiert das, wenn du das Ding irgendwo hinstellst und dir war der Defekt auch noch vorher bekannt, dann zahlt keine Versicherung, und du gehst mit etwas "Glück" in den Bau (und wie ich finde, völlig zu Recht). Was sagt denn dein LSB dazu? Und wieso greift eigentlich bei stehenden Galvos dann die Schutzschaltung nicht?

*) streiche "eigentlich stillgelegt". Ersetze "unbedingt aus dem Verkehr gezogen".

Ich Versuch euch mal das Videomaterial zur Verfügung zu stellen. Würde gerne wissen was da mechanisch los ist.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
:weird: Ups, das ist jetzt nicht dein ernst, oder?


:great:


Also erfolgt ein Abschaltung/Blanking? Falls nein dann in jedem Fall:

Kann das nur anhand eines 30s Videos erkennen. Weiß nur das der Laser auch in einem Club eingesetzt wurde. Dann müsste die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen ja vorhanden sein.
 
Weiß nur das der Laser auch in einem Club eingesetzt wurde.
Und wohl deswegen vertickt wurde, da er einen Defekt hat.

Frage mich allerdings wie es denn ein Clubinhaber schafft das Gerät bei sich im Schuppen zu betreiben.
Normalerweise wird eine Laseranlage an Ort und Stelle abgenommen. Sofern das eine ortsunveränderliche Anlage ist, ist das bis zur nächsten Prüfung gut. Wenn in dieser Zeit bis zur nächsten Wartung/Prüfung ein Defekt auftritt und dieser nicht bemerkt wird oder noch schlimmer ignoriert wird und das Ding weiterläuft, ist dies selbstverständlich überhaupt nicht zulässig.

Wobei der Beam in diesen Momenten dann abgeschaltet wird bzw nicht zu sehen ist.
Wenn das funktioniert, dann ist zumindest keine Gefahr in Verzug. Dennoch muss das Ding repariert werden, wenn dies denn möglich ist. Ob es dann hinterher auch abgenommen wird (dies ist Pflicht bei jeder Ortsveränderung, technischer Erweiterungen, z.B. zusätzliche Effekt oder Spiegel im Raum oder Änderung des Beambereiches) ist eine ganz andere Sache.

Und austauschen der Galvos würde also auch nicht in Frage kommen?
Kommt darauf an. Wenn es das Galvo selbst ist, dann ja. Falls es die Treiberstufe mit erwischt hat oder diese daran Schuld ist, dann nicht. Es wäre also zunächst zu prüfen wo dieser Fehler herkommt.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ich sage dir so schon, dass dich das Ding deutlich teurer kommt als 700€, spätestens wenn es "ins Auge geht". Bei so einer Schrottmöhre zahlt keine Versicherung... Und reparieren: Finger weg! Solange du nicht im Ansatz Fachmann bist, ist ein repariertes Gerät nicht mehr sicher zu betreiben. Da muss man mehr können als nur ein paar Teile tauschen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 2 Benutzer
Moin nochmal, konnte es natürlich nicht sein lassen und hab das Ding genommen. Nun bleiben die Galvos nicht stehen sondern sie versuchen übertrieben gesagt einen 180° Winkel anzupeilen. Was sie natürlich nicht schaffen, liegt das am Galvo direkt oder am Treiber?
 
Grund: Überflüssiges Komplettzitat des Vorgängerbeitrags entfernt
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich sag es deutlich: dieses Gerät gehört auf den Müll und vorher unbrauchbar gemacht. Du kannst schlicht an der Karre nichts reparieren, weil du nie gewährleisten kannst, dass danach die Sicherheitseinrichtungen wie gefordert funktionieren.
Noch deutlicher: Wenn du dieses Gerät irgendwo auf einer öffentlichen oder auch privaten Veranstaltung/Party einsetzt, grenzt das an vorsätzliche Körperverletzung! Ein Laser mit dieser Leistung wird überhaupt erst dadurch "sicher" (genug für den Veranstaltungseinsatz), dass die Galvos 100% funktionieren. Wenn da irgendein Defekt vorliegt, ist das Gerät definitiv Klasse 4, und damit anmeldepflichtig, LSB-Pflicht, TÜV-abnahme (die du bei defekten Galvos nie bekommen wirst), das ganze Programm.

Wenn da überhaupt was reparabel ist, dann nur durch den Hersteller inkl. neuer Abnahme, keinesfalls durch Laien!
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Das habe ich bereits verstanden sowie die Rechtlichen Konsequenzen. Kannst du mir nicht trotzdem sagen was da techn. los ist ? Eine TÜV Abnahme wird das Gerät nie sehen. Find nur schade das in den meisten Foren Hobbyinterressen nie unterstütz werden..
Mir wird nie einer was können solange der Laser Privat oder gar nur im Keller ausprobiert wird.
 
Grund: Überflüssiges Komplettzitat des Vorgängerbeitrags entfernt
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du hast das nicht wirklich verstanden, oder?

Dieser Laser ist so gesehen eine Waffe und wir wollen dich nur vor weiterm Schaden, ob an anderen oder auch an dir, bewahren. Daher wird dir hier wohl auch niemand Auskunft darüber geben was zu tun ist, ausser den guten Rat das Ding unbrauchbar zu machen und zu entsorgen oder eben das Gerät vom Hersteller oder einer entsprechenden Fachfirma reparieren zu lassen.

Eine TÜV Abnahme wird das Gerät nie sehen
Gerade diese Aussage disqualifiziert dich noch weitern Input zu erhalten.

Find nur schade das in den meisten Foren Hobbyinterressen nie unterstütz werden.
Wir unterstützen dich damit, dass wir dir sagen dass du das nicht selbst in die Hand nehmen sollst und dass dieses Gerät kein Spielzeug (Laser Klasse 4) ist und dass eben ein defektes Galvo dir und jeder anderen Person ehrheblichen Schaden zufügen kann.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 6 Benutzer
Mir wird nie einer was können solange der Laser Privat oder gar nur im Keller ausprobiert wird.
Entschuldige bitte, aber das klingt ganz so wie "die Jugend von heute" (dass ich das mal sagen würde). Den größten Mist bauen mit der Argumentation "mir kann ja keiner was"...

Junge, es geht hier nicht darum, dass das "verboten" ist - wir reden hier auch nicht von einer Ordnungswidrigkeit. Es geht darum, dass es schlicht und ergreifend gefährlich ist. Klasse 4 heißt: du hast genau 2 Versuche frei - dein linkes und dein rechtes Auge. Danach ist es dunkel - für immer. Und natürlich kann dir jemand was: Wenn das Ding bei dir zuhause "privat" im Keller deinen Kumpel, Bruder, Schwester, xyz abschießt, bist du dran. Wie gesagt, vorsätzliche (schwere) Körperverletzung (Verlust der Seh-, Hör-, Sprech- oder Fortpflanzungsfähigkeit (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 StGB))

"(2) Verursacht der Täter eine der in Absatz 1 bezeichneten Folgen absichtlich oder wissentlich, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren."

Um dich selbst mache ich mir weniger Sorgen - wer so hartnäckig jede Warnung in den Wind schlägt, hat es nicht besser verdient. Solange du BITTE dabei niemand anderen gefährdest.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 5 Benutzer
ich verfolge diese Diskussion von Anfang an und das was .Jens und Yamaha4711 zu diesem Thema schreiben, ist doch eigentlich eindeutig! Jeder der das Thema Lasertechnik mit dem gebotenen Sach- und Fachwissen, sowie Verantwortungsbewusstsein diskutiert, darf bei so gefährlichen Lasern, wie hier, keinerlei Tipps an irgendjemand geben, gleich garnicht an Menschen, von denen man nicht weiss. Ob in anderen Foren beim Thema Laser genauso angemessen damit umgegangen wird, weiss ich nicht, jedenfalls in diesem Forum sind glücklicherweise ein paar User mit großem Sachverstand dabei.

Aufgrund der Uneinsichtigkeit Threaderstellers, lasse ich den Faden schliessen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Das habe ich bereits verstanden sowie die Rechtlichen Konsequenzen.

... jetzt werd ich auch als Klampfer und potentieller Gast sauer: Laser ist kein "buntes Licht" oder eine frickelige Lüsterklemme!

Finger weg und kauf Dir ein paar LEDs, einen Lötkolben und bastel was hübsches.... Die können heute auch ordentlich kanllen....

oder einen Beamer und lass so was laufen:

http://www.musicbeam.org/

Micha
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 3 Benutzer
Warnungen über die potentiellen Risiken sind jetzt wohl genug ausgesprochen.

Damit am Ende das MB nicht noch durch eine Reparaturempfehlung den weiteren Betrieb "dieser Waffe" mit zu verantworten hat, schließe ich diesen Thread.

Ich lasse ihn allerdings ungelöscht, also für die Allgemeinheit sichtbar, damit die durchaus guten Argumente auch für die Zukunft durch die Suchmaschine gefunden werden und hoffentlich weitere User in vergleichbarer Situation zum Nachdenken und hoffentlich zu den richtigen Schlussfolgerungen anleiten.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 10 Benutzer
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben