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Leitfaden Musik (digital) veröffentlichen

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Max Head
Max Head
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Hallo zusammen,
ich habe schon viel zu dem Thema gelesen, doch leider sind das immer nur Bruchstücke, die eher verwirren als helfen.
Ausgangslage ist folgende:
- meine Band ist ein eingespieltes Team. Wir einige eigene Songs. Die Band ist (noch) nicht beim Finanzamt und (noch) nicht als Gewerbe gemeldet.
- wir haben zwei unserer Songs in Logic Pro X aufgenommen und gemischt und etwas gemastert.

Jetzt wollen wir diese Songs (vorerst nur) digital veröffentlichen.
Im wesentlichen hätten wir sie gern auf Spotify, Amazon und iTunes veröffentlicht.
Was müssen wir jetzt der Reihe nach (1., 2. ,3. 4.,...) tun um die Songs ordentlich und rechtlich sauber dort zu veröffentlichen?

P.S.: natürlich wär es schön, wenn wir als Band (nicht ich allein, der die Songs hochgeladen hat) ein paar Cent im Jahr dran verdienen könnten.
P.P.S.: wir wollen auf den kommenden Konzerten etwas Merch (Shirts und Buttons) verkaufen und das rechtlich auch dürfen.
 
Eigenschaft
 
Löblich, löblich. :great:
Also ich würde sagen, dass ihr mal einen Fuffi für eine Beratung beim Rechtsanwalt (oder Steuerbüro) anlegen solltet. Das macht mehr Sinn, als hier mit Halbwissen herum zu eiern.
 
Na ja, zum RA gehen kann ich schon aber ich denke das viele Bands und Solomusiker genau vor meinem Problem stehen...so kompliziert kann das doch nicht sein...ich habe in manchen Beiträgen den Eindruck, dass da viele nur Halbwissen haben...manchmal wird auch so getan als sei das ein wohlgehütetes Geheimnis.
Bin bestimmt nicht der erste und nicht der letzte mit genau den Fragen.
 
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So viele Hürden gibt es da eigentlich nicht. Sofern die Musik vollständig aus eigenem Material besteht, sucht Ihr Euch einen der typischen Digital-Distributoren, der die Veröffentlichung in den Plattformen übernimmt. Hohe Einnahmen sind da eh nicht zu erwarten - als Amateurband ist das ja eher ein Move, um gefunden zu werden und bekannter zu werden.

Fürs Finanzamt werden Einnahmen erst dann relevant, wenn tatsächlich eine "unternehmerische Tätigkeit" vorliegt - das heißt, sie muss nachhaltig auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Solange die Band als ganzes inklusive etwaiger Abschreibungen auf Equipment Verlust macht und das auch perspektivisch sehr lange so bleibt, müssen die Einnahmen auch nicht beim Finanzamt abgerechnet werden. Im Gegenteil gibt es manchmal das Problem, dass das Finanzamt nicht mehr mitmacht, wenn ständig Verluste steuermindernd geltend gemacht werden. Die Tätigkeit könnte als "Liebhaberei" eingestuft werden, die nur das Hobby finanzieren soll. Da kann es zu Rückforderungen kommen.

Ich weiß nicht genau, was bei Euch der Fall ist. Solltet Ihr die große Karriere anstreben, trifft letzterer Absatz natürlich nicht mehr zu.
 
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Danke für die zielführende Antwort Beyme!
Du sagst es: es geht lediglich darum bekannter zu werden.
Ich werd mich dann mal an einen der vielen Aggregatoren wenden, damit unsere Songs (nur eigenes Material) auf den einschlägigen Plattformen bereitstehen.
Irgendeinen Tipp, welchen Aggregator ich nehmen soll?

Die Dimension ist so ungefähr die:
bis zu zehn Gigs im Jahr, auf denen wir auch ca. je 3 Buttons und 3 Shirts verkaufen.
Und wenn wir dann noch Glück haben hört sich jemand die Songs (wenn sie dann hochgeladen sind) auf Spotify und co. an und einer kauft vielleicht sogar noch auf Amazon.

Wir wurden bei der Abrechnung für einen Gig nach einer Steuernummer gefragt. Haben wir noch nicht, aber konnten das dann im Wege der ehrenamtlichen Aufwandsentschädigung ohne lösen.

Müssen wir die Kleinunternehmeregelung beantragen oder können wir das sein lassen?
 
Hallo Max,
im Beitrag #4 von Beyme ist es bereits gut beschrieben. Den ganzen Schnickschnack wie Rechtsberatung RA, Gewerbeamt etc. könnt Ihr Euch in Eurer Situation sparen.
Es ist nicht nötig. Sammelt alle Belege über das ganze Jahr ( Einnahmen & Ausgaben ). Geht mal zu Eurem zuständigen Finanzamt, die wollen auch nicht unnötig Aufwand
betreiben. Es gibt dort tatsächlich auch nette und hilfreiche Leute. Es gibt auch einen Freibetrag pro Jahr, den man erzielen darf.
Schildert Eure Situation ehrlich und laßt Euch beraten dann könnt ihr alles offiziell machen ohne Ärger und Aufwand. Um zum Thema EHRENAMT !!! . Völlig am Thema
vorbei. Google mal was das ist :)

Also alles halb so wild und diese ständigen Tipps, das man wegen jeder Kleinigkeit zum RA gehen soll, einfach ignorieren.
 
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Hallo Max,
zum einen hast Du recht: das betrifft ja viele Musiker und kann ja kein Geheimnis sein und es müßte demzufolge auch beschreibbar sein, was man wie macht.
Zum anderen liegst Du nicht ganz richtig: weil außerhalb beschreibbarer Prinzipien viele Einzelfälle auftreten können und es sozusagen verschiedene Kategorien gibt, in die man dann jeweils fällt, wonach sich richtet, was man wie macht, ist es halt doch nicht so einfach - bzw. es wird dann halt eher ein Buch, von dem es eh schon etliche gibt und wo dann ein Mensch sagt: kann mir mal jemand sagen, in welchem Kapitel ich überhaupt nachschlagen muss?

Ist halt so. Die Hinweise von Beyme und Yesterday finde ich hilfreich.

Dennoch mal ein paar Prinzipien:
1) Finanziell und Finanzamt
Grundsätzlich ist jeder Ertrag, die man als Person (bleiben wir mal dabei) macht, anzugeben. Ob die unterhalb einer Freigrenze liegt oder besteuert wird, hängt wiederum von der persönlichen finanziellen Situation ab, kann also nicht generell beurteilt werden. Mach aber nix - dafür ist das Finanzamt da.
Wichtig ist: Einnahmen minus Ausgaben ergibt Ertrag. Man kann also seine Ausgaben (das wären bei einem Konzert direkt Fahrtkosten beispielsweise, indirekt Proberaummiete, Ausgaben für Instrumente) gegen die Einnahmen aufrechnen. Oft bleibt nix übrig - das ist halt die Schwelle vom Hobby (was das Finanzamt nicht interessiert) hin zu Nebeneinkünften (die das Finanzamt interessieren).
Wichtig ist auch: Jede Einnahme ist ein Umsatz - also erhebt sich prinzipiell die Frage der Umsatzsteuer. Hier ist Kleinunternehmerregelgung angesiedelt, wo man beantragen kann, dass wenn man unterhalb eines bestimmten Umsatzes im Jahr liegt (hier kannst Du mal googeln), man von der Umsatzsteuer befreit werden kann.
Deshalb finde ich generell den Tipp, zum Finanzamt zu gehen und seine jetzige Situation darzustellen (man hat Ausgaben, man hat aber auch Einnahmen durch sein Hobby Musik - und das möglichst konkret: wie viel und wie oft), den Schritt, den man gehen sollte.
Die sind dazu da, das einzuschätzen und bisher habe ich gute Erfahrungen gemacht (und meine Vorbehalte oder Vorurteile nicht bestätigt gesehen). Da macht es Sinn, das möglichst früh zu machen, das heißt, wenn regelmäßige Einnahmen hereinkommen oder künftig fließen könnten.
Ehrenamts- und Aufwandspauschalen sind eher für andere Arten von Einkünften gedacht.

2. GEMA
Die GEMA soll dafür sorgen, dass wenn irgendwo Eure Musik gespielt bzw. öffentlich aufgeführt wird (Radio, Konzerte etc.), die Rechteinhaber (im wesentlichen die Autoren und Musiker_innen) auch etwas davon bekommen. Das wärt in dem Fall, wo Ihr Eure Musik auf den Markt bringt, auch Ihr selbst.
Allerdings kostet die Mitgliedschaft bei der GEMA auch Geld - und also ist es prinzipiell eine Kosten-Nutzen-Erwägung, so etwas zu machen oder zu lassen. Mit der eigentlichen Urheberschaft (also wer die Rechte an der Musik hat, einfach ausgedrückt: wer sie geschaffen hat) hat die GEMA nichs zu tun, die GEMA beschäftigt sich nur mit dem Einholen der Verwertungsrechte.

Wenn Ihr über spotify etc. geht, wo Ihr direkt einen Anteil bekommt und die Chancen, dass Ihr über Radio, Fernsehen gespielt werdet oder auf Konzerten gecovert werdet, gering oder als vernachlässigbar einschätzt, dann braucht Ihr Richtung GEMA gar nichts zu tun, sondern macht das einfach selbst. Gebt aber (siehe Punkt 1) die Einnahmen an, wenn das Finanzamt das will.

3. Urheberschaft und Sicherung der Rechte
Hier gibt es viel Voodoo und viele Ängste, meist unbegründet. Fakt ist, dass wenn Ihr Eure Musik gemacht und produziert habe, Ihr automatisch die Urheberschaft habt, ohne dass Ihr was machen müßt. Problematisch ist eher der Nachweis der Urheberschaft.
Allerdings muss jemand anders, der behauptet, dass die Musik ihm gehört, dies auch belegen. Dazu müßte er im einfachsten Fall belegen, dass er diese Musik vor Eurer Musik gemacht hat, was wiederum dadurch am einfachsten belegt wird, dass er sie vorher irgendwo veröffentlicht hat. Im Grunde läuft es darauf hinaus, dass man darauf achten sollte, belegen zu können, wann man seine Musik veröffentlicht hat, wozu auch die Behauptung gehört, dass es die eigene Musik ist. Wenn Ihr Eure Musik bei spotify veröffentlicht, und zu den Informationen hinzufügt, dass es Eure Musik ist, dann habt Ihr schon das Grundlegende getan. Jemand, der dann auftritt und behauptet, das wäre aber seine Musik, müßte dann den Beweis antreten, dass dies so ist.
Ein Umstand von Ärgernissen kann eine gemeinsame Urheberschaft sein. Das sollte man aufschreiben und möglichst mit Datum versehen unterschreiben. Wenn zwei Leute den songtext geschrieben haben, ist das eben so. Wenn einer die Musik komponiert hat auch - wenn es die ganze Band war, ebenso. Das gleiche bezüglich Arrangement. Das ist beispielsweise wichtig für die Zuordnung und Aufteilung der Tantiemen - und auch in dem Fall, indem ein Mitglied die Band verläßt und ähnliche Wechselfälle des Lebens.

Das wären jetzt aus meiner (!) Sicht die drei wichtigsten Bereich und wichtigsten Prinzipien.
Und Du wirst unschwer erkennen, dass es unterhalb dieser Prinzipien noch etliche Fälle geben kann, die einen Unterschied machen, auf die man aber - ohne den individuellen Fall zu kennen - gar nicht eingehen kann, weil das ganze Bücher füllen würde.
Meist geht den Leuten erst auf, wie viele unterschiedliche Fälle es eigentlich gibt, wenn sie sich damit anfangen zu beschäftigen - vor allem in einem Forum, wo eben viele etwas zu berichten wissen, was möglicherweise für sie zutrifft und ihre Erfahrungen wiederspiegelt, aber für andere nicht zutrifft oder wo andere Erfahrungen vorliegen. Zudem gibt es immer mehrere Wege, die nach Rom führen.

Ich bitte durchaus um Ergänzung oder Widerspruch, falls ich - so ist es nun mal, aus diesem Schreiben im Fluß - etwas beschrieben habe, was so nicht zutrifft oder wo es weitere wichtige Unterscheidungen gibt.

Ansonsten kann ich darauf verweisen, dass es beispielsweise in mehreren Städten/Regionen sogenannte Rockbüros oder ähnliches gibt, die Kurse oder Auskünfte diesbezüglich anbieten.

Herzliche Grüße - und just my 2,47 Cent

x-Riff
 
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Erst mal Danke!

Die Gage (welche unsere eigenen Kosten gedeckt hat) als "ehrenamtliche Aufwandsentschädigung" Aufwandsentschädigung zu bekommen war wohl im konkreten Einzelfall möglich, weil Veranstalter des Konzerts der Kreisjugendring war.

Ja, x-Riff, du hast Recht. Das von mir angesprochene Thema füllt Bücher und Foren (gerade in letzteren wird viel Halbwissen und Dampfgeplauder verbreitet). Dein Beitrag hat mir sehr geholfen und das was du herausgestellt hast, sind die Punkte aus dem ganzen Informationswirrwar, die ich brauche.

Dann werd ich demnächst mal mit Belegen zum Finanzamt gehen.

Bleibt noch die Frage, ob man zusätzlich zur Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt noch beim Gewerbeamt noch ein Gewerbe anmelden muss (kostet, soweit ich weiß eine Gebühr), wenn man im kleinen Rahmen Shirts u.ä. bedrucken lässt und als Merch verkauft (online und offline).
 
1. Egal ob DER VERANSTALTER die Möglichkeit hat, SEINE Tätigkeit als ehrenamtliche Tätigkeit zu deklarieren, DIE BAND hat das NICHT. Wenn Du es genau wissen willst, googel mal.

2. Wenn Du mit allen Belegen zum FA gehst, machst Du denen keine Freude. Rufe an, schildere um was es geht und bitte um einen Termin. Eine Aufstellung mit grober Übersicht über Einnahmen & Ausgaben sollte reichen. Wichtig: was bleibt am Ende des Kalenderjahres ?. € 500,00 PLUS oder MINUS ?.

3. GEWERBE ?. NEIN AUF KEINEN FALL, nicht in Eurer Situation !!!. Dann meldet sich als Folge entweder die HANDELSKAMMER oder die IHK, diese Schmarotzer, die mit staatlicher Genehmigung Gelder erpressen dürfen.

Da Musiker aber als "Freier Beruf" gilt, f...... Du Dir selber in`s Knie. Den Status kannst Du Dir direkt beim FA bestätigen lassen. Bloß kein Gerede über GbR oder so etwas. Ihr seid 4 Hobbiemusiker, die gelegentlich Einnahmen erhalten und alles korrekt mit dem FA abrechnen wollen. MEHR NICHT.
 

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