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Wieder mal das Urheberrecht...

Punker2706
Punker2706
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Hallo liebes Musiker-Board,

Unsere Band spielt neben einigen eigenen Songs auch 3 Songs bei denen uns nicht so ganz klar ist, wie das mit dem Urheberrecht aussieht.
Eine Anfrage bei der GEMA hat uns auch so gar nicht weitergebracht, daher frage ich mal hier. Vielleicht weiß ja jemand was:

Song 1: One Step Beyond (original von "Prince Buster", später von "Madness" gecovert) ein Cover im ursprünglichen Sinn. wir spielen die Madness-Version 1:1 mit den uns zur Verfügung stehenden Instrumenten.

Song 2: House of Rising Sun (Original von "The Animals") Hier haben wir eigentlich nur die ersten 4 Zeilen genommen, anderen Text drauf gepackt und dann die Akkorde im Ska-Punk Stil geloopt. Jeder spielt dann 8 Takte Solo darüber.

Song 3: Wooly Bully (Original von "Sam the Sham & the Pharaohs) Hier haben wir den Song bis zur Hälfte so übernommen, und nur den Text geändert. Akkorde und Melodie bleiben gleich. ab der Hälfte gibt es ein Bläser-Solo und die letzte Strophe wird im Ska-Stil gespielt.

Wie sieht das rechtlich aus? dürfen wir das? wer kann (und wird vermutlich) Geld von uns verlangen? Und wie sieht es aus, wenn wir die SOngs auf unser Album packen wollen.

Da wir nicht wirklich großer Fan der GEMA sind, ist keiner von uns GEMA-Mitglied und eine Mitgliedschaft ist eher nicht gewünscht.
 
Eigenschaft
 
Bei den bekannten Hits ist der Urheber üblicherweise in seinem Heimatland in einer Verwertungsgesellschaft wie der GEMA, die auch international miteinander abrechnen.

Beim 1:1-Cover ist es ganz einfach: Das kann man dann live nachspielen (und der Veranstalter muss GEMA-Gebühr bezahlen) oder auch eine Aufnahme selbst auf CD pressen (und man zahlt dafür GEMA-Gebühr).

Neuer Text und die Aufführung in einem anderen Stil gilt schon als eine Bearbeitung, für die die Zustimmung des Urhebers bzw. seines Verlags nötig wäre. Die Erlaubnis lassen sie sich auch bezahlen. Die Ideen, die man bei der Bearbeitung hat, werden auch als kreative Leistung gewürdigt, so dass man für genau diese Bearbeitung eben die Urheberrechte hält. Wenn man den Song live spielen würde, bekäme man als GEMA-Mitglied zum beispiel einen kleinen Anteil der gezahlten GEMA-Gebühren in die eigene Tasche zurück.

In der Praxis gibt es bei der Aufführung und Pressung von Bearbeitungen eine erhebliche Grauzone. Denn vielen Verlagen sind Anfragen von Amateur- oder Semiprofessionellen Musikern einfach zu mühsam. Die drücken lieber beide Augen zu und können dafür im Gegenzug die gesamten GEMA-Gebühren einstreichen.

Wenn so eine Bearbeitung kommerziell erfolgreich wird und da ein großer, leckerer Kuchen entsteht, ändert sich die Lage natürlich, und Verlag/Urheber wollen dann auch ordentlich etwas abhaben und nochmal extra mitverdienen.

Soweit als kurzer Überblick. Einen klaren Rat darf Euch hier eh keiner geben, weil Rechtsberatung hier nicht erlaubt.
 
Hallo, @Beyme
Erst einmal vielen lieben Dank für deine Antwort.
Damit hast du uns schon um ein vielfaches weitergeholfen als die GEMA-Tante per Mail :D

Faktisch müssen wir also einfach bei den Verlagen anfragen ob wir den Song "bearbeiten" dürfen.
Kannst du eventuell eine Beispielrechnung anführen wie Hoch dabei die Gebühren ausfallen können, oder zählt das dann schon zur Rechtsberatung?

Interessant wäre natürlich auch ob es bei unserer kleinen noch sehr unbekannten Band überhaupt lohnt das ganze anzufragen, wenn wir nur alle 2-3 Monate mal ein Konzert geben.
 
Kannst du eventuell eine Beispielrechnung anführen wie Hoch dabei die Gebühren ausfallen können, ...?

Nee, ich kenne den Teil des Business nur aus der Theorie, weil ich immer nur in Bands gespielt habe, die entweder eigenes Material aufgeführt haben oder denen das egal war (da ging es dann nur um Live, bei einer Pressung wäre ich nervöser geworden).

Interessant wäre natürlich auch ob es bei unserer kleinen noch sehr unbekannten Band überhaupt lohnt das ganze anzufragen, wenn wir nur alle 2-3 Monate mal ein Konzert geben.

Naja, nach den Buchstaben des Gesetzes muss man es machen, egal ob es sich lohnt oder nicht, oder auf die Aufführung von bearbeiteten Songs verzichten. ^^
 
Ich verallgemeinere mal:

Faktisch...

...gibt es einen Weg, der den Regelungen dem exakten Wortlaut nach folgt. Damit macht man tendenziell alles richtig, sich aber potenziell auch viel Arbeit.

...kann man ein Cover mit leichten Anpassungen / Veränderungen (der Besetzung geschuldet...) immer noch als Cover des Original-Titels anmelden. Machen faktisch ganz viele Coverbands so, quasi jede, wo irgendwie eine Kleinig- oder Grossigkeit vom Original kommend angepasst wird.

...ist der zweite Weg der im Bereich der Feld-Wald-Wiesen-Hobby-Amateur-Kleinbands der gängigere. Da ist die Meldung der Listen an die GEMA schon mal ein riesiger Schritt (machen viele aus Unwissenheit nicht), wenn die dann zu 80-90% auch noch korrekt sind dann passt das schon.

...ist die Chance, dass die eigene "Bearbeitung" ein riesending wird und No. 1 in den Charts, sehr klein. Daher nochmal eine Kerbe für den eher "pragmatischen" Weg.
 

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