Aufbau Traversen mit Traversenliften

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martin9413
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Hallo,
habe vor drei Tagen zwei MobilTech Lifte erhalten. Das Modell ist ALPTEK45. Diese haben eine Bgv C1 Zertifizierung und hatte bis vor kurzem noch eine Dguv Prüfung gehabt. Wenn ich nun die 4 Jährige Sachverständigenprüfung und die Dguv Prüfung durchführen lasse, kann ich die Lifte doch auch wieder für das aufbauen von Traverse über Personen nutzen oder ?
Habe vor die Lifte an den Ecken einer Bühne aufzubauen und damn 8m Traverse damit nach oben zu bringen.
Muss ich dann noch was beachten? Stelle die Lifte so auf, dass durch Absperrgitter niemand über die Füße stolpern kann.

hoffe ihr könnt mir helfen.
Gruß
 
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Grundsätzlich vom Hebezeug her ja. Das wäre safe, sofern denn....
Ja sofern denn eben auch der Rest stimmt, wie z.B. Balastierung, Anschlagmittel, Sicherungen der zu fliegenden Geräte, Gewichtsverteilung, Statik inkl. dynamischer Lasten.

Wenn's halt runterkommt... ->
 

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Ballastierung kann ich ja anhand der dokumente der traverse rausfinden und diese sollte ja auch durch Gewichtsverteilung erreicht werden.
anschlagmittel sind alles global truss halfcoupler und self Lock hooks. Die Geräte werden alle mit safetys gesichert und zwar so dass die Geräte nicht weiter als 20 cm fallen.

Bezüglich der statik und dynamischer lasten ist ja wahrscheinlich unter anderem das gesamte system gemeint damit es nicht umfällt und dann zum bsp. moving heads oder ?
dafür brauch ich dann wohl mal einen Sachverständigen der das einschätzt.
 
Alles grün soweit, bis auf
Ballastierung kann ich ja anhand der dokumente der traverse rausfinden und diese sollte ja auch durch Gewichtsverteilung erreicht werden.
Dies ist grob fahrlässig, denn
Bezüglich der statik und dynamischer lasten ist ja wahrscheinlich unter anderem das gesamte system gemeint damit es nicht umfällt und dann zum bsp. moving heads oder ?
und genau deswegen sollte dies ein Fachmann machen, der es nicht schätzt sondern korrekt rechnet oder eben die Erfahrung hat.

Kannst du ein Kippmoment einer solch Komplexen konstruktion rechnen? Rein statisch, ohne dynamische Lasten. Mit wird es noch komplexer und wenn da mal 12 MH sich gemeinsam im Gleichschritt in Bewegung setzen können da schon noch mal ein kN dazu kommen, die das Konstrukt sprichwörtlich aus der Ruhe bringen.
 
Es würde aber reichen wenn mir ein Sachverständiger eine passende Berechnung für das System macht oder ? Das system darf dann zwar nur noch so aufgebaut werden aber das sollte ja kein Problem darstellen. das kann ja dann auf 4/6/8 m traversenläge berechnet werden.
 
Nein, wenn man es streng korrekt sieht, denn muss bei so einem Aufbau zwingend mittlerweile immer mindestens eine Fachkraft beim Auf- und Abbau dabei sein und prüfen ob alles korrekt ist. Je nach Örtlichkeit muss gar die Fachkraft dauerhaft vor Ort sein oder gar ein Meister gegenwärtig sein. Sobald der Laden unter die Versammlungsstättenverordnung fällt ist das Grundsätzlich so. Ich lege also keine Hand dafür ins Feuer, dass wenn was schief geht du da versicherungstechnisch recht dumm da stehen könntest, was im übrigen für alle Klein- und Kleinst VAs gilt, egal ob öffentlich oder nicht, auch wenn alles korrekt vom Fachmann gerechnet wurde. Da kommt sofort die Frage und wie war das nun wirklich zusammengenagelt?!
 
Dann bleibe ich doch besser weiter nur bei der Vermietung und mache da keinen Aufbau. Vielen dank für diese gute und schnelle Beantwortung meiner Fragen.
 
Solange du den Kunden darauf auch immer brav hinweist und evtl. einen fachkompetenten Partner hast, der dies evtl. für deine Kunden in einer partnerschaftlichen Beziehungen erledigt, ist alles gut. Du musst immer davon ausgehen, dass du Laien vor dir hast, die davon keinen blassen Dunst haben. Das ist wie wenn du einer wildfremden Person eine (scharfe) Waffe in die Hand drückst, ohne nach dem Waffenberchtigungsschein zu fragen. Da bist du dann auch mit dran, also immer brav dies auch dokumentieren und auch im Zweifelsfall sich rechtssicher machen, weil so was ist in der Regel Ländersache.
 

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