Fake oder Original-Gitarre? Fragwürdige Angebote in Netz

Aber lesen sollte der Käufer aber schon können..:rolleyes:...da finde ich Röstl's Argument stimmiger.
Wie gesagt: im KFZ Bereich schert sich kein Mensch darum....und wir reden nicht von einem Jaguar D Type, von dem es mittlerweile wirklich mehr Exemplare gibt, die original sein sollen, als jemals produziert wurden :ugly::D
 
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Hier geht es um eine Fälschung. Fälschungen werden in der Regel vom Staat geahndet und vernichtet. Und außerdem: Handel mit Fälschungen zu betreiben ist illegal. Weiteres kann man ergoogeln.

Wer weiß wie hoch die Dunkelziffer an gefälschten ROLEX-Uhren ist. Auch wenn es keiner mitbekommt. Illegal ist es trotzdem.
 
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Und welchen Sinn macht es, wenn ich beim Verkauf meiner Fälschung explizit darauf hinweise, das es eine Replik ist? :ugly:
Macht nich wirklich Sinn, oder? Der Effekt ist weg, oder?
Der, der Dir in Thsiland oder wo auch immer die Rolex-Replik verkaufen will, sagt Dir nicht noch deutlich: Du ist Fake, aber billig. :rolleyes:
 
Difference Between Replica and Fake


Es handelt sich ja hier nicht um ein Replika, sondern um eine Fälschung! Der hier beigefügte Link umreißt mal (recht grob) den Unterschied...
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Der, der Dir in Thsiland oder wo auch immer die Rolex-Replik verkaufen will, sagt Dir nicht noch deutlich: Du ist Fake, aber billig. :rolleyes:

Doch! Und wenn nicht, dann erkennst du es am Preis. "Hey Du, originale Rolex für 5€". Ist doch weltweit bekannt, dass da der Schwarzmarkt mit Fälschungen brummt!
 
Ich nehme mal an, hier ist keiner Fachanwalt für Markenrecht ... insofern bleiben IMHO alle Aussagen über die Rechtmässigkeit von Privatverkäufen (ohne Betrugsabsicht) Spekulation.
Soweit ich weiss, kann man als Privatperson auch im Ausland gekaufte Fakes ohne Probleme mit nach Deutschland nehmen. Solange da keine Handelsabsicht vermutet werden kann und nicht sonstige Zollbestimmungen (wie zB. Kaufsummengrenzen) missachtet werden.

Der Link von @Ponti bringt da auch mehr Verwirrung als Klarheit, besonders im unteren Teil gehts da kräftig durcheinander.

Was IMHO unstrittig ist: Der gewerbsmässige Handel und der gewerbsmässige Import von Waren mit "unechten" Markenkennzeichen ist nicht erlaubt.
Ebenso untersagt eBay den Verkauf von Fakes auf seinen Plattformen generell, per Geschäftsbedingungen.
 
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Wie gesagt, ich bin kein Jurist , ihr ja auch alle nicht , aber mein Gesunder Menschenverstand sagt mir: dem Verkäufer Betrugsabsicht zu unterstellen oder nachzuweisen, wo er extra auf Replika hinweist, dürfte schwierig werden. Ob es rechtens ist, eine Gitarre mit Gibson Logo zu verkaufen, die keine Gibson ist, mag ja noch angehen , dass das ggfs nicht rechtmäßig, weil gegen irgendwelche Marken/Patentrechte verstößt (falls dann auch die kopfplatte ggfs noch eine patentierte Form hat)
 
Der Link von @Ponti bringt da auch mehr Verwirrung als Klarheit, besonders im unteren Teil gehts da kräftig durcheinander.
Es geht ja erstmal darum, dass Fälschung nicht das gleiche ist wie Replika. Das wollte ich mit dem Link nur verdeutlichen. Aber ich denke das müsste einem ja doch schon klar sein. Da hätte ich mir den Link auch sparen können!! Sorry wegen der Verwirrung!!!
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Soweit ich weiss, kann man als Privatperson auch im Ausland gekaufte Fakes ohne Probleme mit nach Deutschland nehmen. Solange da keine Handelsabsicht vermutet werden kann und nicht sonstige Zollbestimmungen (wie zB. Kaufsummengrenzen) missachtet werden.

Würde ich aber auch nicht so pauschal gelten lassen!
Wenn man mit der eingeführten Ware am Zoll steht und der mitbekommt, dass du da eine Fälschung einführen willst...:rolleyes:
Es gibt ja nicht umsonst das Markenschutzgesetz. Und was man da tut, könnte einem auch schon als vorsätzlicher Betrug ausgelegt werden...

Na ja, ich bin auch kein Jurist. Deshalb bin ich jetzt raus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal kurz (ist bei mir auch lange her, dass ich das mal wissen musste):

Wer vorsätzlich, rechtswidrig und schuldhaft ein unechtes Produkt als echtes ausgibt und dadurch einen Irrtum bei einem anderen, dem Käufer, erregt, der begeht, wenn es dadurch zu einer Vermögensverschiebung kommt (Kaufpreiszahlung), einen Betrug, § 263 StGB.
Das ist direkt strafbar, d.h. es wird von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt und vor Strafgerichten verhandelt. Im Falle der Verurteilung drohen (wenn ich mich recht erinnere) bis zu 5 Jahren Gefängnis oder Geldstrafe.

Wer demgegenüber mit Fakes handelt, der verletzt (nur) das Recht des Inhabers der Marke / des Gebrauchsmusters / des Geschmacksmusters. Er kann von ihm oder anderen, die es betrifft (etwa Händler des Originalproduktes, teilweise auch Wettbewerbsvereine) auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, auf Schadensersatz, vielleicht muss er eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben (wird teuer), usw.
Zumindest früher stand das nicht direkt im StGB (kann sich geändert haben), die Gerichte wurden nur tätig, wenn z.B. eine einstweilige Verfügung von dem Verletzten beantragt wurde.

Aber ohne Gewähr, meine Kenntnisse sind nicht gerade aktuell.
 
Der Anwalt sagt: "Die Rechte des Käufers hängen maßgeblich davon ab, ob er Kenntnis von der Fälschung hatte oder nicht." Kommt die gefälschte Ware (auch Gitarren) aus dem Ausland, kann es aber sein, dass sie der Zoll einfach vernichtet!
 
s-l500.jpg


https://www.ebay.de/itm/Epiphone-Le...h=item363fe980cc:g:sogAAOSwXItb5u~C:rk:3:pf:0

fake_stamp.png
 
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die Beschreibung ist auch klasse :D
 
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Manchmal muss ich daran denken bei Paruwi:
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"Doch was ist mit dieser Epiphone mit der seltsamen Seriennummer? Könnte es sich hier um eine, unbekannte Sonderre8he handeln, oder ist es einfach ein Fake?"
:D
 
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Manchmal muss ich daran denken bei Paruwi:
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"Doch was ist mit dieser Epiphone mit der seltsamen Seriennummer? Könnte es sich hier um eine, unbekannte Sonderre8he handeln, oder ist es einfach ein Fake?"
:D

Ihr Jonathan (Paruwi) Franks :D:D
 
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Ich sehe -nett gemeint!- Paruwi eher als das kleine gallische Dorf, das nicht aufhört, dem Eindringling (Fake-Epis) Widerstand zu leisten bevor ganz Gallien und die Goten davon überflutet werden....;) :great:
 
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Ich weiß nicht: es ist tatsächlich eine sehr seltene Les Paul „Zustrom“ Gitarre und außerdem lag sie immer im Gibson Koffer. Das färbt doch ab, das will doch wohl keiner bestreiten.

Paruwi kennt die einfach noch nicht. Sie wurde nur einmal gebaut und selbst Epiphone hat nur eine Phantomzeichnung im hintersten Lager gefunden, ähnlich der Gibson Moderne.

Die Beschreibung ist total korrekt, zudem mit Bildern mit allerhöchster Auflösung fotografiert.
 
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Und ich wette, wenn die Anzeige nicht wg. Fake-Alarm gelöscht wird, dann kauft auch einer dieses Teil. Preis ist ja noch eher moderat, im Vergleich zu anderen Mondpreisen.
Was mag'n die in der Herstellung kosten? 70€?
 
Natürlich nicht. Die stammt von einem alten Fabrikmitarbeiter, der sie damals auf Bitten einer Freundin für deren Mann zum 50. Geburtstag gebaut hat. Leider ist der Fabrikmitarbeiter später ausgewandert und man munkelt, dass er in den 80ern bei Fender Japan gearbeitet hat.
Weil er dermaßen exklusive Gitarren baute, wurde er Masterbuilder im Fender Custom Shop 1988.

Er ging dann zusammen mit John Page und ward nicht mehr gesehen. Er musste gehen, weil er immer eigene Seriennummern verwendete, was Epiphone und Fender missfiel.

Ich habe das sauber recherchiert und vielleicht ist der Verkäufer sogar der Erbauer der „Zustrom“- Gitarre.:rolleyes:
 

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