Was passiert bei Nichtgefallen mit Cubase Lizenz?

Tang0
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Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage an euch.

Ich möchte mir demnächst ein Audio Interface bestellen (welches weiß ich noch nicht) und bei einigen ist ja immer Software dabei wie Cubase LE oder ähnliches.

Folgender Fall nun: Ich installiere alle Treiber, gehe dann auf die Steinberg Webseite und lade Cubase herunter, gebe den (in der Schachtel beiliegenden) Code ein und erstelle die Lizenz.
Dann teste ich und mache so meine Aufnahmen, stelle aber irgendwann fest, dass ich das Gerät nicht behalten möchte, da es Probleme damit gibt (Aussetzer etc.) oder mir einfach nicht so gefällt wie ich es mir vorgestellt habe?

Wird das Gerät dann noch zurückgenommen wenn ich den Code verbraucht habe?
Wenn das jemand weiß, wäre ich dankbar für eine Info.

Grüße
Tang0
 
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Also, Du könntest es mir schicken, ich würde es annehmen/behalten. Aber ich bin auch kein Händler. Wie es bei denen gehandhabt wird, sollte man wahrscheinlich sinnvoller Weise direkt erfragen.
 
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Wahrscheinlich hast du recht. Ich werde das mal beim Händler anfragen und hier nachtragen sobald ich eine Antwort erhalten habe.
 
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Demo Version laden. Gibt es doch von fast allen Programmen.
StudioOne oder Pro Tools gibt es kostenlose Versionen.
Reaper mit $60 auch extrem günstig.
FL Studio Lifetime Updates.
 
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Demo Version laden.

Es geht ihm ja nicht darum, Cubase testen zu wollen/können.
Er geht von dem Fall aus, sich Hardware zu kaufen und die beigelegte Gratis-Software zu nutzen. Wenn er dann feststellen sollte, dass die Hardware nicht alle Ansprüche erfüllt, steht jetzt die Frage im Raum wie es um die Rückgabe selbiger bestellt ist.
 
Also zB bei Mediamarkt kannst du Software bei der die Lizenz bereits aktiviert ist, wieder zurückgeben.

Das weiss ich, weil ich mal "bereits vergebene" Software neu gekauft hab:D


aber das handhabt wohl jeder Hersteller/Verkäufer unterschiedlich. Von da her ist eine direkte Anfrage sinnvoller.
 
Wenn er dann feststellen sollte, dass die Hardware nicht alle Ansprüche erfüllt, steht jetzt die Frage im Raum wie es um die Rückgabe selbiger bestellt ist.
und die Hardware kann man mit jeder beliebigen frei verfügbaren Software testen, oder nicht ?
Verwendete Software ist normalerweise vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Aktivierungscodes können nur einmal verwendet werden. Der Händler müsste es als B-Ware verkaufen, das mindert den Wert (deutlich). Bei einem Verkaufspreis von sagen wir 150 € und den Margen, die bei so einem Artikel realisierbar sind wirtschaftlicher Totalschaden für den Händler.
Amazon nimmt auch jeden Mist zurück auf Kosten der Hersteller und der Umwelt, bitter was da alles auf dem Müll landet und eigentlich NEU ist. Luxusprobleme halt.
 
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und die Hardware kann man mit jeder beliebigen frei verfügbaren Software testen, oder nicht ?

Das stimmt natürlich. Aber da macht man sich unter Umständen zunächst keine Gedanken drum.



Der Händler müsste es als B-Ware verkaufen, das mindert den Wert (deutlich).

Das muss der Händler so oder so, denn es handelt sich nicht mehr um Neuware.


Bei einem Verkaufspreis von sagen wir 150 € und den Margen, die bei so einem Artikel realisierbar sind wirtschaftlicher Totalschaden für den Händler.

Margen berechnen sich idR prozentual und sie sind in dem Bereich in dem wir uns bewegen gar nicht so gering wie hier angedeutet wird.
 
Das muss der Händler so oder so, denn es handelt sich nicht mehr um Neuware.

Also Du liest auf der Händler-Seite oder auf einem DinA4-Flyer im Laden:
Top Angebot: Interface mit Software 150 € (Neuware)
Daneben: B-Ware mit Software
Was ist die dann Wert ? 10%, 20% Abzug ? Wie lange liegt die B-Ware rum. Je höher der Abschlag, desto schneller dreht sich das wieder, der Händler muss es loswerden, zu knapp an der Neuware verkauft sich weiter eher die Neuware. Als Käufer gibst Du außerdem i.d.R. die Gewährleistung auf oder der Hersteller die Garantie.
Den geminderten Preis einer zumindest in vollem Funktionsumfang nutzbaren B-Ware als Grundlage, was für ein Preisschild machst Du dann - oder bist Du als Kunde bereit wenn Du liest:
B-Ware ohne Software
Da zahl ich vielleicht noch den halben Preis der Neuware.

Ich wage zu behaupten bei B-Ware mit Software ist es schon nicht mehr wirtschaftlich, wenn der Händler sagen wir noch 5 € Versandkosten samt Verpackungsmaterial zahlt.
Wenn der Händler dann noch jede retournierte B-Ware testet um zu sehen ob der Test-Besitzer vielleicht die Mikrofon-Preamps durchgeblasen hat, hat er definitiv Geld verloren, weil er ja auch sagen wir auf eBay als gewerblicher Verkäufer in Erscheinung tritt hat und entsprechend der Plattform Pflichten hat.
 
B-Ware ohne Software
Da zahl ich vielleicht noch den halben Preis der Neuware.
Es ist aber sehr einfach, den Code für die Software wieder freizuschalten, oder bei Neuverkauf gleich eine neue Seriennummer zu vergeben.

Wenn ich zB den Rechner neu aufsetzen muss, reicht normalerweise eine Email, und ich kriege eine neue Lizenz.
 
Als Käufer gibst Du außerdem i.d.R. die Gewährleistung auf...

Von der Website eines bekannten Musikalienhändlers:
upload_2019-1-13_22-15-18.png

Ich habe extra ein Beispiel mit Cubase ausgewählt. ;-)
 
Als gewerblicher Händler ist man immer verpflichtet das gesetzlich gewährleistete Umtauschrecht zu bieten. Gilt auch wenn irgendein gewerblicher Händler aus'm Keller heraus agiert und irgendwas das schon 30 Jahre auf'm Buckel hat bei eBay verkauft.
Garantie ist freiwillig wird aber von allen größeren Händlern und/oder Herstellern gewährt, um zu unterstreichen, dass das Produkt in Ordnung ist und so das Vertrauen (in das Produkt, den Hersteller/Händler) zu stärken.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, ich habe eine Antwort auf meine Anfrage bei Thomann erhalten.

Zitat aus der Email
"Man kann die Software problemlos mit einer Testversion ausprobieren. (also ohne die Aktiviereung der beiliegenden Lizenz).
Falls die Lizenz aktiviert wird und erst nachher die Entscheidung zur Rücksendung getroffen wird, lässt sich die Lizenz auch wieder deregistrieren, d.h. die Rückgabe wäre möglich."
Zitatende
 

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