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Wo fängt Urheberrecht an? Und wo hört es auf?

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Forrestmau7
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Liebe Musikerkollegen,

Hoffentlich ist unter euch jemand der sich mit dem Urheberrecht gut auskennt, denn leider bin ich momentan mit den rechtlichen Anforderungen an einen meiner Aufträge etwas Überfordert.
Eine Kundin von mir hat mich darum gebeten, für ihren Youtube Account ( Ohlala Solala ca 80k abos) einen Jingle zu komponieren. Sie hatte bereits einen Jingle den sie über die letzten Jahre benutzt hat. Allerdings gab es Komplikationen wodurch sie die Rechte an dem Jingle verloren hat. Nun war der Auftrag den sie an mich gerichtet hat, möglichst nahe am Original-Jingle zu bleiben, um ihre Zuschauerschaft nicht zu irritieren, aber weit genug von der Ursprungskomposition entfernt zu sein damit keine Urheberrechte verletzt werden.
Aber wo genau sitzt dieser sweetspot? Meine Internetrecherche ergab im Prinzip nur, dass so etwas im Einzelfall nur vor Gericht ausgefochten werden kann. Das ist etwas was wir uns, selbst wenn wir im recht sein sollten, nicht leisten könnten, da youtube das Video striken würde und meine Kundin ihre Klicks dabei verliert.
Zwar hab ich ein wenig Material gefunden welches beschreibt wann etwas zum Cover oder zum Remix wird, aber zu meinem speziellen Fall habe ich leider nichts gefunden.

Ich bedanke mich schon einmal vorab für Beiträge jeglicher art. Auch Tipps sind hoch willkommen.

Ich habe die beiden Jingles (original und meine Komposition) in den Anhang gepackt. Teilt mir doch bitte mit ob ihr meint das ich damit Urheberrechte verletzen könnte.

MfG

Forrest
 
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Anhänge

  • Ohlala Solala Theme Alt.mp3
    455,6 KB · Aufrufe: 283
  • Ohlala Solala Theme Neu.mp3
    2,9 MB · Aufrufe: 290
Wie du schon schriebst: eine klare Antwort wird es wohl nur vor Gericht geben. Wenn man die beiden Jungles nacheinander anhört, ist unverkennbar, dass der neue von dem alten inspiriert ist.
Ich würde das Risiko, vor allem, wenn man eh schon konkrete Sorgen wegen der rechtlichen Situation hat, nicht eingehen wollen. Warum orientierst du dich mit dem neuen Jingle nicht einfach nur an der Instrumentierung und der Atmosphäre des ursprünglichen Jingles und kommst in dem Kontext zu einer neuen, frischen Idee? Die gepfiffene Melodie würde ich vor allem nicht so verwenden, denn das ist schon etwas sehr spezielles aus dem alten Jungle. So dicht muss der neue Jingle doch nicht dran sein. Es gibt viele Podcasts und Video-Channels, die nach einigen Jahren mal frische Musik verwenden. Das darf dann ruhig deutlich anders klingen, muss aber nicht den Bezug zum Inhalt verlieren.
 
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Hey Suckspeed,

Vielen dank für deine Einschätzung. Ich hoffe das noch ein paar andere User mir ihre Sichtweise mitteilen, damit ich mir eine eigene Meinung bilden kann. Aber deine Worte sind schon mal zu Herzen genommen:D.
 
Ich sehe da überhaupt kein Problem. Von 4 Akkorden sind zwei nicht mehr gleich. Ebenso die Hookmelodie ist anders. Was natürlich zum verwechseln ähnlich klingt, ist das Tempo, Tonart, Taktart und vorallem die Instrumentierung. Das sind jedoch alles Dinge, auf die es keine Urheberrechte gibt. Wenn zB deine Gitarre klanglich gleich klingt, zufällig auch eine (andere) Pfeifmelodie (aber in der selben Tonart und Tempo) pfeifst, klar klingts dann sehr ähnlich. Dann ist das eben so, aber das hat ja nichts mit der Komposition zu tun.

ABER:
Meine Sichtweise hilft dir vor Gericht nicht weiter, das muss dir klar sein. Verklagen kann er dich so oder so, egal wer im Recht ist. Das entscheidet dann der Richter. Da du dieses Risiko nicht eingehen willst, selbst wenn du am Ende recht bekommst, gibt es eigentlich nur noch eine Möglichkeit: Frag beim Kerl an, der beim erstem mal Klage erhoben hat. Ob er damit einverstanden ist, oder ob er Klage erheben wird.
Und Youtube ist nochmal ne andere Geschichte: Um ein Video zu löschen, brauchen die kein richterlichen Beschluss. Es ist ja ihre Plattform, da können die löschen was sie wollen. Mit dem neuen Artikel 13 stehen sie mit in der Verantwortung. Wenn Youtube etwas nicht koscher vorkommt, werden die zukünftig vermutlich keine Risiken eingehen, sondern einfach "alles was Probleme machen könnte" wird raus gefiltert... (Zumindest ich würde das so machen, wenn ich Youtubebetreiber wäre, denn ich halte nicht gern für fremde Leute den Kopf hin.
 
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Das Urheberrecht wurde schon verletzt, weil hier gepostet, deshalb würde ich es ehestbaldig entfernen.

Was war die Idee hinter der ersten Version? Diese Idee nochmal hervorkramen und vertonen. So wie es aussieht fallen dir eh 1000 Sachen ein. Also ich meine nicht die Idee der Umsetzung, sondern z.b.
"ich schlendere fröhlich beschwingt den Waldweg entlang", dann ist es diesmal eben nicht fröhlich pfeifend und schnipsend, sondern trällernd und schenkelklopfend (fiedelnd und klatschend, summend und steppend, ...)

Für mich klingt das so, als hätte man das alte Projekt in Programm geladen, Akkorde und Melodie etwas gedreht und wieder abgespeichert. Ist der Schnipser das identische Sample?

Egal ob rechtlich ok oder nicht, aber ein klein wenig weiter weg (vom Original) liegt der Sweetspot jedenfalls.
 
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Hey FerdinadK,

Danke für deinen Ratschlag.
Für mich klingt das so, als hätte man das alte Projekt in Programm geladen, Akkorde und Melodie etwas gedreht und wieder abgespeichert. Ist der Schnipser das identische Sample?

Genau so soll es ja auch klingen :D . Das war ja der Wunsch meiner Kundin. Die frage ist bloß wie viel ich noch verfremden muss, um ihr rechtliche Sicherheit garantieren zu können. Aber wenn du denkst es ist noch zu weit am Original hilft mir das auch schon bei meiner Entscheidung .

Das Schnipser Sample ist nicht das selbe :) ist selbst Recorded. aber ich denke Schnipser hören sich dann doch alle recht ähnlich an ^^
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Auch Danke an Zelo für deine Einschätzung.

Ich denke das alles was du sagst zutrifft. Ist auf jedenfall gut um meine Situation einzuschätzen. Aber sollte ein Richter entscheiden müssen, muss der sich selbst doch warscheinlich auch an gewisse Richtlinien halten oder? Bloß leider finde ich solche nicht im Web. Gibt es solche überhaupt? oder sind die wie immer so schwammig das ohnehin alles im Einzelfall entschieden wird?
 
Hoffentlich ist unter euch jemand der sich mit dem Urheberrecht gut auskennt, denn leider bin ich momentan mit den rechtlichen Anforderungen an einen meiner Aufträge etwas Überfordert.
In diesem Forum ist wenigstens ein Jurist - ich bin's nicht, ich bin juristischer Laie.

Ich bedanke mich schon einmal vorab für Beiträge jeglicher art. Auch Tipps sind hoch willkommen.
Ein Orientierungspunkt von vielen ist die Schöpfungshöhe. Die Rechtssprechung zum UrhG kennt offenbar so etwas wie den Gehilfen - das ist der Mensch, der vielleicht viel Arbeit macht, aber selbst nicht oder nur unbedeutend schöpferisch tätig ist.

Schreibst Du beispielsweise die Noten des Originalsongs nur ab, bist Du Gehilfe, auch wenn's ein ganzes Opus ist.

Änderst Du den Originalsong schöpferisch ab, wirst Du möglicherweise zum sog. Miturheber. Miturheber haben besondere Rechten und Pflichten. Beispielsweise können sie ihre Rechte nur gemeinsam ausüben, je nach konkreten Rechtsverhältnissen.

Als Indikation, was Dich erwartet, hier ein Blick auf den Kommentar zum Deutschen UrhG auf schlappen 3.200 Seiten: https://www.lehmanns.de/shop/recht-...ht?PHPSESSID=rj36bj476qtbbv9g5jvhqbg868bvr2bq .

Mein Eindruck ist, dieser Auftrag könnte teuer erkauftes Geld werden. Vielleicht solltest Du diesen Auftrag ablehnen. Auf jeden Fall wäre der Gang zu einem geeigneten Anwalt, ich sag' 'mal, überlegenswert. Und möglicherweise kommt Ihr um eine Einigung mit dem Urheber nicht herum: Dessen Erlaubnis und Auflagen können Vieles entschärfen.

Grüße, Michael
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Das Urheberrecht wurde schon verletzt, weil hier gepostet, deshalb würde ich es ehestbaldig entfernen.
Ja, das sollte zügigstenst geschehen ...
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Nun war der Auftrag den sie an mich gerichtet hat, möglichst nahe am Original-Jingle zu bleiben,
Wenn das man nicht in Richtung "vorsätzliche Straftat" geht ... Deine Kundin möchte das so (Vorsatz?), und Du beteiligst Dich (wissentlich, im Einverständnis?) daran ... Auch das Urhebergesetz droht empfindliche Strafen gegen Rechteverletzer an.
 
rechtliche Sicherheit garantieren
Das klingt wie "erfolgreiche Krebsentfernung garantieren". "rechtliche Sicherheit garantieren" wird jeder Anwalt ablehnen. Aber Du glaubst, das anbieten oder schaffen zu können?

Das Risiko trägt der Anwender/Verwender. Ein Grafikdesigner kann bei einer Markenentwicklung auch nicht die Sicherheit garantieren, dass er keine ältere Marke verletzt. Hier recherchieren Anwälte und geben Abschätzungen "ohne Gewähr" ab.

Wenn die Kundin schon Probleme mit dem Rechteinhaber des alten Jingles hat, besteht ja schon ein gewisses Risiko, dass dieser Rechteinhaber genau beobachtet, was jetzt passiert. Als Anwalt würde ich von möglichst geringen Unterschieden zwischen alt und neu abraten, weil ich Ärger vorprogrammiert sehe.

Für die Nähe zwischen zwei Werken gibt es keine allgemeingültige Regel. Grundsätzlich ist ein bestimmter Sound durchaus urheberrechtsfähig. Man wird aber immer den Gesamteindruck anschauen. Ja, und da ist der gegebene Fall ein schönes Beispiel dafür, dass man nur mit formalen Unterschieden aus dem Schutzbereich heraus will. Das wird so in einem Drama enden.

Versetzt Euch doch mal in die Lage der Gegenseite. Ihr hattet einen Jingle, der gut war und mit dessen Nutzer es zu Uneinigkeit kam, der nun - sag ich mal - für den nicht musikwissenschaftlich gebildeten Hörer möglichst nicht unterscheidbar ersetzt werden soll. Ihr würdet Euch auch verarscht vorkommen.

Natürlich wird es immer schwieriger, etwas neues eigenständiges zu schaffen. Aber das ist halt der Lauf der Dinge. Andreas Zimmer kauf jede neue Maschine, um an neue Sounds zu kommen - eine der Voraussetzungen, um aus dem Fundus bestehender Licks bis Werke herauszukommen.

"Möglichst nahe an" würde ich ablehnen oder besser ausreden mit dem Argument: Letztlich ist der Endverwender der Gelackmeierte. Auf zu neuen Ufern!
 
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Das Urheberrecht wurde schon verletzt, weil hier gepostet, deshalb würde ich es ehestbaldig entfernen.
Richtig!

Im Rahmen eines Rechtsstreits, ist alleine dieser Thread für die Gegenseite (Rechteinhaber des jetzigen Pfeiff- Jingles) - "Gold" wert.

Daher kann die Devise nur sein: "Alles neu macht der Mai" - das sollte dein Auftraggeber verstehen.

Topo :cool:
 
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So ein "Re-Engineering" ist eigentlich(!) kein Problem. ABER: der Urheber des Original-Jingles wird wahrscheinlich(?) die weitere Entwicklung der Web-Site (oder was auch immer das ist) beobachten. Dann kann das zum Problem werden (nach angelsächsischem Recht sogar ein recht großes und teures Problem; nach Deutschem hält sich das in Grenzen).

Mein - unverbindlicher - Tipp wäre, zu nahe Ähnlichkeit in der Melodie zu vermeiden und eher auf den Sound abheben.
 
Ich würde auch Sound/Instrumentierung identisch halten und die Melodie ganz neu machen.

Seien wir mal ehrlich, dem Großteil der Videoblog-Konsumenten wird das doch nicht mal auffallen, was da anders ist
 

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